Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG.

Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG. von Witt,  Yannick
Trotz der langen Historie des § 179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu bestimmen. Die Arbeit weist nach, dass die Norm allein die Dispositionsfreiheit der Aktionäre, nicht ihr Vermögen schützen will. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien zur Bestimmung des ganzen Vermögens herausgearbeitet, die auch zur Bewältigung sämtlicher Folgeprobleme beitragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG von Seefelder,  Günter
Überblick über die Rechtsform der GmbH & Co. KG mit Mustervorlagen Die GmbH & Co. KG ist eine Kombination aus zwei Rechtsformen, nämlich eine Kombination der klassischen Kommanditgesellschaft mit der GmbH. Die GmbH & Co. KG wird als eigene Rechtsform verstanden. Bei der GmbH & Co. KG ist die Komplementärin, die gesetzlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG haftet, eine GmbH. Damit lässt sich eine Haftungsbegrenzung für natürliche Personen erreichen, die die Rechtsform der KG wählen wollen. Die natürlichen Personen sind Gesellschafter der Komplementär-GmbH und damit ist ihre Haftung auf ihre Einlage bei der GmbH beschränkt. Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre im Handelsregister eingetragene Hafteinlage und ggf. auf weitere Einlagen begrenzt, die geleistet oder etwa durch stehen gelassene Gewinne gebildet wurden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG ist flexibel gestaltbar und kann damit auf die individuellen Anforderungen und Ziele des Unternehmens ausgerichtet werden. Inhalte: Struktur der klassischen Kommanditgesellschaft. Besonderheiten bei der Verwendung der GmbH als Komplementärin, spezielle gesetzliche Regelungen für die GmbH & Co. KG, wie etwas Insolvenzantragspflichten, Ein-Personen-GmbH & Co. KG, doppelstöckige GmbH & Co. KG, Konzernorganisation durch GmbH & Co. KGs, Hafteinlage, Kommanditkapital, Steuerrecht, Gewerbesteuerliche Besonderheiten, Geschäftsführung, Rechte der Kommanditisten, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Gesellschafterkonten, Kündigung, Ausschluss von Gesellschafter, Anwachsung, Liquidationsloser Übergang des Gesellschaftsvermögens.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG von Seefelder,  Günter
Überblick über die Rechtsform der GmbH & Co. KG mit Mustervorlagen Die GmbH & Co. KG ist eine Kombination aus zwei Rechtsformen, nämlich eine Kombination der klassischen Kommanditgesellschaft mit der GmbH. Die GmbH & Co. KG wird als eigene Rechtsform verstanden. Bei der GmbH & Co. KG ist die Komplementärin, die gesetzlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG haftet, eine GmbH. Damit lässt sich eine Haftungsbegrenzung für natürliche Personen erreichen, die die Rechtsform der KG wählen wollen. Die natürlichen Personen sind Gesellschafter der Komplementär-GmbH und damit ist ihre Haftung auf ihre Einlage bei der GmbH beschränkt. Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre im Handelsregister eingetragene Hafteinlage und ggf. auf weitere Einlagen begrenzt, die geleistet oder etwa durch stehen gelassene Gewinne gebildet wurden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG ist flexibel gestaltbar und kann damit auf die individuellen Anforderungen und Ziele des Unternehmens ausgerichtet werden. Inhalte: Struktur der klassischen Kommanditgesellschaft. Besonderheiten bei der Verwendung der GmbH als Komplementärin, spezielle gesetzliche Regelungen für die GmbH & Co. KG, wie etwas Insolvenzantragspflichten, Ein-Personen-GmbH & Co. KG, doppelstöckige GmbH & Co. KG, Konzernorganisation durch GmbH & Co. KGs, Hafteinlage, Kommanditkapital, Steuerrecht, Gewerbesteuerliche Besonderheiten, Geschäftsführung, Rechte der Kommanditisten, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Gesellschafterkonten, Kündigung, Ausschluss von Gesellschafter, Anwachsung, Liquidationsloser Übergang des Gesellschaftsvermögens.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG.

Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG. von Witt,  Yannick
Trotz der langen Historie des § 179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu bestimmen. Die Arbeit weist nach, dass die Norm allein die Dispositionsfreiheit der Aktionäre, nicht ihr Vermögen schützen will. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien zur Bestimmung des ganzen Vermögens herausgearbeitet, die auch zur Bewältigung sämtlicher Folgeprobleme beitragen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht

Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht von Kilincsoy,  Ege-Aksel
Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die „Einheit der Gesellschaft“ wird insoweit durch die „Vielheit der Gesellschafter“ verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr. Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht

Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht von Kilincsoy,  Ege-Aksel
Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die „Einheit der Gesellschaft“ wird insoweit durch die „Vielheit der Gesellschafter“ verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr. Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG von Seefelder,  Günter
Überblick über die Rechtsform der GmbH & Co. KG mit Mustervorlagen Die GmbH & Co. KG ist eine Kombination aus zwei Rechtsformen, nämlich eine Kombination der klassischen Kommanditgesellschaft mit der GmbH. Die GmbH & Co. KG wird als eigene Rechtsform verstanden. Bei der GmbH & Co. KG ist die Komplementärin, die gesetzlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG haftet, eine GmbH. Damit lässt sich eine Haftungsbegrenzung für natürliche Personen erreichen, die die Rechtsform der KG wählen wollen. Die natürlichen Personen sind Gesellschafter der Komplementär-GmbH und damit ist ihre Haftung auf ihre Einlage bei der GmbH beschränkt. Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre im Handelsregister eingetragene Hafteinlage und ggf. auf weitere Einlagen begrenzt, die geleistet oder etwa durch stehen gelassene Gewinne gebildet wurden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG ist flexibel gestaltbar und kann damit auf die individuellen Anforderungen und Ziele des Unternehmens ausgerichtet werden. Inhalte: Struktur der klassischen Kommanditgesellschaft. Besonderheiten bei der Verwendung der GmbH als Komplementärin, spezielle gesetzliche Regelungen für die GmbH & Co. KG, wie etwas Insolvenzantragspflichten, Ein-Personen-GmbH & Co. KG, doppelstöckige GmbH & Co. KG, Konzernorganisation durch GmbH & Co. KGs, Hafteinlage, Kommanditkapital, Steuerrecht, Gewerbesteuerliche Besonderheiten, Geschäftsführung, Rechte der Kommanditisten, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Gesellschafterkonten, Kündigung, Ausschluss von Gesellschafter, Anwachsung, Liquidationsloser Übergang des Gesellschaftsvermögens.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG von Seefelder,  Günter
Überblick über die Rechtsform der GmbH & Co. KG mit Mustervorlagen Die GmbH & Co. KG ist eine Kombination aus zwei Rechtsformen, nämlich eine Kombination der klassischen Kommanditgesellschaft mit der GmbH. Die GmbH & Co. KG wird als eigene Rechtsform verstanden. Bei der GmbH & Co. KG ist die Komplementärin, die gesetzlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG haftet, eine GmbH. Damit lässt sich eine Haftungsbegrenzung für natürliche Personen erreichen, die die Rechtsform der KG wählen wollen. Die natürlichen Personen sind Gesellschafter der Komplementär-GmbH und damit ist ihre Haftung auf ihre Einlage bei der GmbH beschränkt. Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre im Handelsregister eingetragene Hafteinlage und ggf. auf weitere Einlagen begrenzt, die geleistet oder etwa durch stehen gelassene Gewinne gebildet wurden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG ist flexibel gestaltbar und kann damit auf die individuellen Anforderungen und Ziele des Unternehmens ausgerichtet werden. Inhalte: Struktur der klassischen Kommanditgesellschaft. Besonderheiten bei der Verwendung der GmbH als Komplementärin, spezielle gesetzliche Regelungen für die GmbH & Co. KG, wie etwas Insolvenzantragspflichten, Ein-Personen-GmbH & Co. KG, doppelstöckige GmbH & Co. KG, Konzernorganisation durch GmbH & Co. KGs, Hafteinlage, Kommanditkapital, Steuerrecht, Gewerbesteuerliche Besonderheiten, Geschäftsführung, Rechte der Kommanditisten, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Gesellschafterkonten, Kündigung, Ausschluss von Gesellschafter, Anwachsung, Liquidationsloser Übergang des Gesellschaftsvermögens.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht

Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht von Kilincsoy,  Ege-Aksel
Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die "Einheit der Gesellschaft" wird insoweit durch die "Vielheit der Gesellschafter" verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr. Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht

Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht von Kilincsoy,  Ege-Aksel
Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die „Einheit der Gesellschaft“ wird insoweit durch die „Vielheit der Gesellschafter“ verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr. Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG.

Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG. von Witt,  Yannick
Trotz der langen Historie des § 179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu bestimmen. Die Arbeit weist nach, dass die Norm allein die Dispositionsfreiheit der Aktionäre, nicht ihr Vermögen schützen will. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien zur Bestimmung des ganzen Vermögens herausgearbeitet, die auch zur Bewältigung sämtlicher Folgeprobleme beitragen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht von Kindl,  Johann
Das Gesellschaftsrecht spielt im Examen neben dem Handelsrecht eine zunehmend bedeutsamere Rolle. Die profunde Kenntnis der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen ist deshalb unerlässlich. Das Lehrbuch behandelt neben den Grundlagen des Gesellschaftsrechts die klausurrelevanten Gesellschaftsformen der GbR, oHG, KG, GmbH und der AG. Die 2. Auflage wurde grundlegend überarbeitet: Nicht nur wurden alle Nachweise und die Rechtsprechung durchgehend aktualisiert. Neu aufgenommen wurde auch ein Kapitel zum Recht der Aktiengesellschaft. Fälle und Beispiele veranschaulichen streitige Fragestellungen und rechtlich komplexe Gesellschaftskonstellationen; Vertiefungs- und Wiederholungsfragen ermöglichen eine Kontrolle des Gelernten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht von Preußer,  Julia
Mit dem TaschenGuide "Gesellschaftsrecht" bereiten Sie sich im Handumdrehen auf Ihre Prüfungen vor.Inhalte:Über 120 leicht verständliche Beispiele veranschaulichen Probleme und LösungenIhr Wissen prüfen Sie mit 60 Multiple-Choice-Fragen zu den verschiedenen GesellschaftsformenÜben Sie die juristische Vorgehensweise anhand von Übungsfällen mit LösungsvorschlägenMit den Neuerungen zur Vorstandsvergütung börsennotierter AGs 
Aktualisiert: 2021-05-12
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Die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG von Seefelder,  Günter
Überblick über die Rechtsform der GmbH & Co. KG mit Mustervorlagen Die GmbH & Co. KG ist eine Kombination aus zwei Rechtsformen, nämlich eine Kombination der klassischen Kommanditgesellschaft mit der GmbH. Die GmbH & Co. KG wird als eigene Rechtsform verstanden. Bei der GmbH & Co. KG ist die Komplementärin, die gesetzlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG haftet, eine GmbH. Damit lässt sich eine Haftungsbegrenzung für natürliche Personen erreichen, die die Rechtsform der KG wählen wollen. Die natürlichen Personen sind Gesellschafter der Komplementär-GmbH und damit ist ihre Haftung auf ihre Einlage bei der GmbH beschränkt. Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre im Handelsregister eingetragene Hafteinlage und ggf. auf weitere Einlagen begrenzt, die geleistet oder etwa durch stehen gelassene Gewinne gebildet wurden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG ist flexibel gestaltbar und kann damit auf die individuellen Anforderungen und Ziele des Unternehmens ausgerichtet werden. Inhalte: Struktur der klassischen Kommanditgesellschaft. Besonderheiten bei der Verwendung der GmbH als Komplementärin, spezielle gesetzliche Regelungen für die GmbH & Co. KG, wie etwas Insolvenzantragspflichten, Ein-Personen-GmbH & Co. KG, doppelstöckige GmbH & Co. KG, Konzernorganisation durch GmbH & Co. KGs, Hafteinlage, Kommanditkapital, Steuerrecht, Gewerbesteuerliche Besonderheiten, Geschäftsführung, Rechte der Kommanditisten, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Gesellschafterkonten, Kündigung, Ausschluss von Gesellschafter, Anwachsung, Liquidationsloser Übergang des Gesellschaftsvermögens.
Aktualisiert: 2023-04-10
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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht von Kindl,  Johann
Das Gesellschaftsrecht spielt im Examen neben dem Handelsrecht eine zunehmend bedeutsamere Rolle. Die profunde Kenntnis der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen ist deshalb unerlässlich. Das Lehrbuch behandelt neben den Grundlagen des Gesellschaftsrechts die klausurrelevanten Gesellschaftsformen der GbR, oHG, KG, GmbH und der AG. Die 2. Auflage wurde grundlegend überarbeitet: Nicht nur wurden alle Nachweise und die Rechtsprechung durchgehend aktualisiert. Neu aufgenommen wurde auch ein Kapitel zum Recht der Aktiengesellschaft. Fälle und Beispiele veranschaulichen streitige Fragestellungen und rechtlich komplexe Gesellschaftskonstellationen; Vertiefungs- und Wiederholungsfragen ermöglichen eine Kontrolle des Gelernten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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