Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen.
In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren.
In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden.
Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen.
In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren.
In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden.
Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen.
In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren.
In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden.
Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen.
In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren.
In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden.
Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Das hier veröffentlichte Gutachten und der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten wurden im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2021 erstellt. Die vorliegende Fassung der Studie wurde nach Verabschiedung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten im Juli 2021 geringfügig sprachlich überarbeitet und aktualisiert. Die Veröffentlichung dieser Studie verdeutlicht, welche alternativen Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Sorgfaltspflichtengesetzes bestanden hätten und dient als Anregung für künftige Gesetzgebung.
Aktualisiert: 2022-03-03
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In den vergangenen 20 Jahren etablierten zahlreiche Bundesländer die sog. unternehmerische Hochschule, mit der sie den Grundrechtsträgern – zugunsten starker Leitungsorgane – substanzielle Befugnisse entzogen. Gegen diese Entwicklung wehrten sich Professoren 2010 und 2014 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht. Letzterem folgte 2016 der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, als er die zentrale Organisation der baden-württembergischen Hochschulen für nicht grundrechtskonform erklärte und den Landesgesetzgeber zu einer entsprechenden Reform bis zum 31.3.2018 verpflichtete.
Angesichts dieses Status quo wird mit der vorliegenden Ausarbeitung ein Änderungsgesetz entworfen, das die Verfassungswidrigkeit der zentralen baden-württembergischen Hochschulorganisation beseitigt. Daneben werden Vorschläge zur Modifikation – gerichtlich bisher noch nicht angegriffener – grundrechtswidriger Regelungen (bspw. die der dezentralen Organisation der Hochschulen, die des Hochschulrats und die der DHBW) unterbreitet. Außerdem erfahren Veränderungen eine Skizzierung, mit der weitere Normen entlang der Grundsätze guter (Hochschul-)Gesetzgebung modelliert werden können (bspw. die Herstellung von Hochschulöffentlichkeit).
Aktualisiert: 2019-10-03
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen.
In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren.
In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden.
Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Diskussion über eine Verbandsklage für das deutsche Arbeitsrecht ist bislang fast ausschließlich auf die Durchsetzung von Tarifverträgen konzentriert. Dabei könnte die rechtsvergleichende Perspektive lehren, dass Verbandsklagen im Arbeitsrecht weder auf die Durchsetzung von Tarifverträgen noch auf Befugnisse von Gewerkschaften beschränkt sein müssen. Nun ist hier Handlungsbedarf im europäischen Recht entstanden. Dieses überlässt es jedenfalls im Antidiskriminierungsrecht immer weniger den Mitgliedsstaaten, geeignete Mittel für einen effektiven Rechtsschutz auszuwählen, sondern verlangt in Zukunft auch die Einführung von Vertretungsbefugnissen für private Vereinigungen. Rechtspolitisch besteht hier jedoch die Gefahr einer Rechtszersplitterung innerhalb des deutschen Rechts, nämlich wenn für die Durchsetzung von Tarifverträgen, für das Antidiskriminierungsrecht und für andere gesetzliche Schutzvorschriften jeweils unterschiedliche Schutzmechanismen eingeführt würden. Das vorliegende Gutachten behandelt deshalb die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und rechtstechnische Umsetzbarkeit einer allgemeinen Verbandsklage zur Durchsetzung gesetzlicher Mindestbedingungen im Arbeitsrecht und liefert damit die rechtlichen Grundlagen für eine breite Diskussion verschiedener Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes.
Vorgestellt wird ein Gesetzentwurf für eine echte Verbandsklage im öffentlichen und kollektiven Interesse. Damit wird hier vorgeschlagen, nicht nur prozessstandschaftliche Klagebefugnisse zur Unterstützung von Individualbeschwerden vorzusehen, sondern das Problem der Durchsetzungsschwäche und Vollzugsdefizits im Individualarbeitsrecht breiter anzugehen.
Aktualisiert: 2022-09-23
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Diese Arbeit untersucht die Entwicklung des Denkmalschutzes in Preußen aus dem Blickwinkel des Rechts. Der Untersuchungszeitraum reicht von den Anfängen im 18. Jahrhundert bis zur Herausbildung eines feingliedrigen Rechts in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Trotz mehrfacher Versuche ist in Preußen kein Denkmalschutzgesetz erlassen worden. Statt dessen wurde für den Bereich der staatlichen Vermögensaufsicht über die Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere die Kirchen und Kommunen, ein kompliziertes und fast unüberschaubares Geflecht an Denkmalnormen geschaffen, die auf die verschiedensten Bereiche verteilt waren. Anhand einer umfassenden Sammlung der Vorschriften zum Umgang mit den Denkmälern und den Entwürfen eines preußischen Denkmalschutzgesetzes werden die Rahmenbedingungen und die Hemmnisse der Ausgestaltung des Denkmalrechts dargestellt.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Der Jugendstrafvollzug steht seit langem in der Kritik, jedenfalls soweit es um seine rechtlichen Grundlagen geht. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr im Mai 2006 die bisherige Rechtslage für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende des Jahres 2007 zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage eingeräumt. Wenige Monate später erfolgte eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges vom Bund auf die Länder mit der Folge, dass diese nunmehr die verfassungsgerichtliche Forderung nach Schaffung ausreichender gesetzlicher Grundlagen umsetzen müssen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die durch den Bund und durch die Länder vorgelegten Entwürfe einer gesetzlichen Regelung des Strafvollzuges für junge Gefangene. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf dem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges, zuletzt vorgelegt am 7.6.2006. Dieser wird unter besonderer Berücksichtigung der bislang für den Jugendvollzug maßgeblichen bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug), des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der durch Wissenschaft und Praxis vorgelegten Alternativentwürfe umfassend aufgearbeitet und analysiert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Transformation der 4. EG-Richtlinie in ein deutsches «Bilanz- richtlinie-Gesetz» beeinflusst auch die internationale Vergleich- barkeit deutscher Jahresabschlüsse. Die vorliegende Arbeit unter- sucht speziell die nach dem Bilanzrichtlinie-Gesetzentwurf künftig gültige Gewinn- und Verlustrechnung im Hinblick auf die inter- nationale Vergleichbarkeit. In die Untersuchung werden die US-ameri- kanischen und japanischen Vorschriften zur Gewinn- und Verlust- rechnung, sowie die Empfehlungen von OECD, UN und IASC einbezogen. Anhand eines praktischen Vergleichs der Informationsgehalte der Ergebnisrechnungen von VW, General Motors und Toyota werden die durch den Bilanzrichtlinie-Gesetzentwurf nicht gelösten Probleme der internationalen Vergleichbarkeit des Informationsgehaltes von Gewinn- und Verlustrechnungen aufgezeigt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Zur Zeit erlebt die Führungsaufsicht eine viel beachtete Renaissance. Jahrelang hatte sie in der Praxis nur eine geringe Bedeutung und fand in der rechtspolitischen Diskussion mehr Gegner als Befürworter. Am 18. April 2007 trat das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Kraft. Dieses Gesetz geht zurück auf den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht der Bundesregierung vom 07. April 2006. Diese aktuelle Situation war Anlass genug, um eine umfassende Darstellung des Rechtsinstituts der Führungsaufsicht vorzunehmen. Die wichtigsten Streitfragen und Meinungsstände innerhalb der rechtlichen Regelungen über die Führungsaufsicht werden thematisiert und die vielfältigen Probleme bei der praktischen Durchführung der Maßregel aufgezeigt. Zum besseren Verständnis der derzeitigen Veränderungen gibt es einen detaillierten Einblick in die Geschichte der Führungsaufsicht und die Entstehung ihrer Gesetzesnormen. Anhand zahlreicher in Form von Grafiken abgebildeter statistischer Befunde wird sowohl die Entwicklung der Führungsaufsicht und ihre Bedeutung für die Praxis nachvollzogen als auch die Relevanz der Vorschrift des § 145 a StGB erforscht. Die sehr kontrovers geführte Diskussion um den Gesetzentwurf zur Reform der Führungsaufsicht nimmt breiten Raum ein. Die verschiedenen Standpunkte und Sichtweisen der Fachverbände und einzelner Bundesländer werden besonders erläutert. Abschließend kommen die mit der praktischen Durchführung der Führungsaufsicht vornehmlich betren Bewährungshelfer aus Schleswig-Holstein selbst zu Wort. Sie werden zu ihren Arbeitsbedingungen befragt und äußern ihre Vorstellungen zur Zukunft der Führungsaufsicht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der brisanten und hochaktuellen Frage, wie die Bewährungshelfer die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen der Führungsaufsicht im Einzelnen bewerten.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Am 31. Mai 2006 erklärte das Bundesverfassungsgericht den bisher allein auf vereinzelte Vorschriften in diversen Gesetzen und ergänzende Verwaltungsvorschriften gestützten Jugendstrafvollzug mangels gesetzlicher Grundlagen für die mit dem Vollzug verbundenen Grundrechtseingriffe für verfassungswidrig. Trotz dieser wegweisenden Entscheidung fehlen bisher jegliche Auseinandersetzungen der Judikative mit dieser Problematik im Jugendarrestvollzug. Auch die jugendstrafrechtliche Sanktion des "Jugendarrestes" ist verbunden mit einem Entzug der persönlichen Bewegungsfreiheit und der Unterbringung in einer speziellen Einrichtung. Und auch hier ist für die über diesen Freiheitsentzug hinausgehenden Eingriffe in Grundrechte eine gesetzliche Grundlage zu fordern. Nun gibt es bereits gesetzliche Regelungen zur Durchführung des Arrestvollzuges. Aber stellen diese Regelungen wirklich ausreichende Ermächtigungsgrundlagen für die tagtäglich stattfindenden, intensiven Grundrechtseingriffe im Vollzug des Jugendarrestes dar? Das Buch möchte einen Beitrag zur Diskussion um die Verfassungsgemäßheit der derzeitigen Rechtslage leisten. Die Verfasserin untersucht die gegenwärtige Situation des Jugendarrestvollzuges und seine gesetzlichen Grundlagen. Die Studie enthält außerdem den Vorschlag eines Gesetzes zur Durchführung des Jugendarrestvollzuges.
Aktualisiert: 2019-12-20
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