Mit der Lüth-Entscheidung des BVerfG (1958) hat das deutsche Recht einen ersten Höhepunkt der Konstitutionalisierung erfahren. Die Kritik an dieser Interpretation der Verfassung als Wertordnung ist seitdem nicht abgerissen. Die Autorin versucht, den Streit über eine extensive oder eine restriktive Theorie der Verfassung anhand der Arbeiten von R. Alexy und E.-W. Böckenförde als Diskurs zu rekonstruieren, um eine Vorverständigung über eine verfassungsgemäße Verfassungstheorie zu erzielen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit der Lüth-Entscheidung des BVerfG (1958) hat das deutsche Recht einen ersten Höhepunkt der Konstitutionalisierung erfahren. Die Kritik an dieser Interpretation der Verfassung als Wertordnung ist seitdem nicht abgerissen. Die Autorin versucht, den Streit über eine extensive oder eine restriktive Theorie der Verfassung anhand der Arbeiten von R. Alexy und E.-W. Böckenförde als Diskurs zu rekonstruieren, um eine Vorverständigung über eine verfassungsgemäße Verfassungstheorie zu erzielen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit der Lüth-Entscheidung des BVerfG (1958) hat das deutsche Recht einen ersten Höhepunkt der Konstitutionalisierung erfahren. Die Kritik an dieser Interpretation der Verfassung als Wertordnung ist seitdem nicht abgerissen. Die Autorin versucht, den Streit über eine extensive oder eine restriktive Theorie der Verfassung anhand der Arbeiten von R. Alexy und E.-W. Böckenförde als Diskurs zu rekonstruieren, um eine Vorverständigung über eine verfassungsgemäße Verfassungstheorie zu erzielen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit der Lüth-Entscheidung des BVerfG (1958) hat das deutsche Recht einen ersten Höhepunkt der Konstitutionalisierung erfahren. Die Kritik an dieser Interpretation der Verfassung als Wertordnung ist seitdem nicht abgerissen. Die Autorin versucht, den Streit über eine extensive oder eine restriktive Theorie der Verfassung anhand der Arbeiten von R. Alexy und E.-W. Böckenförde als Diskurs zu rekonstruieren, um eine Vorverständigung über eine verfassungsgemäße Verfassungstheorie zu erzielen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verfassungsordnung des Grundgesetzes definiert sich über Begriffe, über deren Gehalt die Verfassung keine Aussage trifft. Begriffe wie "Menschenwürde" und "Freiheit" lassen sich je nach geistesgeschichtlichem Vorverständnis unterschiedlich auslegen. Das betrifft auch die Staatsgrundsätze des Art. 20 GG. Die Unsicherheit der Interpretationsgrundlage eröffnet religiösen und politischen Extremisten eine Deutungsmacht über die Grundbegriffe des Grundgesetzes, die dem Verfassungskonsens der Mehrheit widerspricht. Diese Problematik spiegelt sich in der vom BVerfG mehrmals aufgeworfenen Frage, ob und inwieweit es eine Bürgerpflicht zur Verfassungsloyalität gibt.
Ausgehend von dem Streit zwischen BVerfG und OVG Münster um die rechtliche Würdigung gewaltloser rechtsextremistischer Versammlungen entwirft Jan Schaefer eine Verfassungs- und Grundrechtstheorie als Theorie rechtlicher Rahmenordnungen, die sich am Referenzmodell des Ordoliberalismus orientiert. Ziel dieser ordoliberalen Verfassungstheorie ist es, den Kerngehalt der Grundbegriffe des Grundgesetzes in einer Weise zu definieren, welche die im Grundgesetz angelegte Deutungsoffenheit von Würde, Grundrechten und Staatsprinzipien in ein ausgewogenes Verhältnis zum berechtigten Interesse der Mehrheit an der Herstellung und Verteidigung eines freiheitlichen Verfassungskonsenses bringt. Die Arbeit schließt mit einer Funktionsanalyse unbestimmter Rechtsbegriffe des einfachen Rechts. Beispielhaft wird die "öffentliche Ordnung" vor dem Hintergrund ordoliberalen Rechtsdenkens erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unter den Begriffen positive und negative Freiheit wird in der Regel der grundrechtliche Schutz von Tun und Unterlassen zusammengefasst. Die negative Freiheit wird dabei regelmäßig als Spiegelbild der positiven Freiheit verstanden. Diese Arbeit untersucht den unter diesen Begriffen verstandenen grundrechtlichen Verhaltensschutz, insbesondere die Symmetrie von positiver und negativer Freiheit. Hierzu analysiert sie die grundrechtstheoretischen Prämissen und grundrechtsdogmatischen Dimensionen dieser Lehre.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die gerichtliche Interpretation des Grundrechts auf Meinungsfreiheit folgt drei Theorien: Free speech, freedom of expression oder Meinungsfreiheit sollen geschützt sein, weil es der Demokratie, der Entfaltung der Persönlichkeit und der Suche nach Wahrheit zugutekommt. Das Buch analysiert, wie das BVerfG, der EGMR und der US Supreme Court diese Theorien gebildet und in ihrer Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit angewendet haben.
Die Theorie eines Grundrechts bildet die Schnittmenge von Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie. Die Gerichte entwickeln aber keine vollständigen theoretischen Entwürfe, sodass ihre Ansichten zu Demokratie, Persönlichkeit und Wahrheit aus verstreuten Theorie-Formeln der Urteile rekonstruiert werden müssen. Ein Vergleich mit den entsprechenden philosophischen Theoriebildungen zeigt, wie die richterliche Grundrechtstheorie einerseits keinem einzelnen philosophischen System zugeordnet werden kann, andererseits auch in sich selbst wenig konsistent ist.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Die Verfassungsordnung des Grundgesetzes definiert sich über Begriffe, über deren Gehalt die Verfassung keine Aussage trifft. Begriffe wie "Menschenwürde" und "Freiheit" lassen sich je nach geistesgeschichtlichem Vorverständnis unterschiedlich auslegen. Das betrifft auch die Staatsgrundsätze des Art. 20 GG. Die Unsicherheit der Interpretationsgrundlage eröffnet religiösen und politischen Extremisten eine Deutungsmacht über die Grundbegriffe des Grundgesetzes, die dem Verfassungskonsens der Mehrheit widerspricht. Diese Problematik spiegelt sich in der vom BVerfG mehrmals aufgeworfenen Frage, ob und inwieweit es eine Bürgerpflicht zur Verfassungsloyalität gibt.
Ausgehend von dem Streit zwischen BVerfG und OVG Münster um die rechtliche Würdigung gewaltloser rechtsextremistischer Versammlungen entwirft Jan Schaefer eine Verfassungs- und Grundrechtstheorie als Theorie rechtlicher Rahmenordnungen, die sich am Referenzmodell des Ordoliberalismus orientiert. Ziel dieser ordoliberalen Verfassungstheorie ist es, den Kerngehalt der Grundbegriffe des Grundgesetzes in einer Weise zu definieren, welche die im Grundgesetz angelegte Deutungsoffenheit von Würde, Grundrechten und Staatsprinzipien in ein ausgewogenes Verhältnis zum berechtigten Interesse der Mehrheit an der Herstellung und Verteidigung eines freiheitlichen Verfassungskonsenses bringt. Die Arbeit schließt mit einer Funktionsanalyse unbestimmter Rechtsbegriffe des einfachen Rechts. Beispielhaft wird die "öffentliche Ordnung" vor dem Hintergrund ordoliberalen Rechtsdenkens erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Verfassungsordnung des Grundgesetzes definiert sich über Begriffe, über deren Gehalt die Verfassung keine Aussage trifft. Begriffe wie "Menschenwürde" und "Freiheit" lassen sich je nach geistesgeschichtlichem Vorverständnis unterschiedlich auslegen. Das betrifft auch die Staatsgrundsätze des Art. 20 GG. Die Unsicherheit der Interpretationsgrundlage eröffnet religiösen und politischen Extremisten eine Deutungsmacht über die Grundbegriffe des Grundgesetzes, die dem Verfassungskonsens der Mehrheit widerspricht. Diese Problematik spiegelt sich in der vom BVerfG mehrmals aufgeworfenen Frage, ob und inwieweit es eine Bürgerpflicht zur Verfassungsloyalität gibt.
Ausgehend von dem Streit zwischen BVerfG und OVG Münster um die rechtliche Würdigung gewaltloser rechtsextremistischer Versammlungen entwirft Jan Schaefer eine Verfassungs- und Grundrechtstheorie als Theorie rechtlicher Rahmenordnungen, die sich am Referenzmodell des Ordoliberalismus orientiert. Ziel dieser ordoliberalen Verfassungstheorie ist es, den Kerngehalt der Grundbegriffe des Grundgesetzes in einer Weise zu definieren, welche die im Grundgesetz angelegte Deutungsoffenheit von Würde, Grundrechten und Staatsprinzipien in ein ausgewogenes Verhältnis zum berechtigten Interesse der Mehrheit an der Herstellung und Verteidigung eines freiheitlichen Verfassungskonsenses bringt. Die Arbeit schließt mit einer Funktionsanalyse unbestimmter Rechtsbegriffe des einfachen Rechts. Beispielhaft wird die "öffentliche Ordnung" vor dem Hintergrund ordoliberalen Rechtsdenkens erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Unter den Begriffen positive und negative Freiheit wird in der Regel der grundrechtliche Schutz von Tun und Unterlassen zusammengefasst. Die negative Freiheit wird dabei regelmäßig als Spiegelbild der positiven Freiheit verstanden. Diese Arbeit untersucht den unter diesen Begriffen verstandenen grundrechtlichen Verhaltensschutz, insbesondere die Symmetrie von positiver und negativer Freiheit. Hierzu analysiert sie die grundrechtstheoretischen Prämissen und grundrechtsdogmatischen Dimensionen dieser Lehre.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die gerichtliche Interpretation des Grundrechts auf Meinungsfreiheit folgt drei Theorien: Free speech, freedom of expression oder Meinungsfreiheit sollen geschützt sein, weil es der Demokratie, der Entfaltung der Persönlichkeit und der Suche nach Wahrheit zugutekommt. Das Buch analysiert, wie das BVerfG, der EGMR und der US Supreme Court diese Theorien gebildet und in ihrer Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit angewendet haben.
Die Theorie eines Grundrechts bildet die Schnittmenge von Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie. Die Gerichte entwickeln aber keine vollständigen theoretischen Entwürfe, sodass ihre Ansichten zu Demokratie, Persönlichkeit und Wahrheit aus verstreuten Theorie-Formeln der Urteile rekonstruiert werden müssen. Ein Vergleich mit den entsprechenden philosophischen Theoriebildungen zeigt, wie die richterliche Grundrechtstheorie einerseits keinem einzelnen philosophischen System zugeordnet werden kann, andererseits auch in sich selbst wenig konsistent ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit der Lüth-Entscheidung des BVerfG (1958) hat das deutsche Recht einen ersten Höhepunkt der Konstitutionalisierung erfahren. Die Kritik an dieser Interpretation der Verfassung als Wertordnung ist seitdem nicht abgerissen. Die Autorin versucht, den Streit über eine extensive oder eine restriktive Theorie der Verfassung anhand der Arbeiten von R. Alexy und E.-W. Böckenförde als Diskurs zu rekonstruieren, um eine Vorverständigung über eine verfassungsgemäße Verfassungstheorie zu erzielen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit der Lüth-Entscheidung des BVerfG (1958) hat das deutsche Recht einen ersten Höhepunkt der Konstitutionalisierung erfahren. Die Kritik an dieser Interpretation der Verfassung als Wertordnung ist seitdem nicht abgerissen. Die Autorin versucht, den Streit über eine extensive oder eine restriktive Theorie der Verfassung anhand der Arbeiten von R. Alexy und E.-W. Böckenförde als Diskurs zu rekonstruieren, um eine Vorverständigung über eine verfassungsgemäße Verfassungstheorie zu erzielen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Konzept der Abwägung wird in der praktischen Philosophie ebenso ubiquitär verwendet wie in den Wirtschaftswissenschaften und im Recht. Es ist jedoch voraussetzungsvoller und umstrittener als zumeist angenommen. „Abwägung“ bezeichnet einen Vorgang praktischen Überlegens, in den mehrere Aspekte in vergleichender Weise eingehen. Die Skepsis gegen das Konzept gründet darin, dass sich die Metapher nicht auf beliebige Gegenstände anwenden lässt. Insbesondere müssen die Wertzuschreibungen, die das Gewicht der Gegenstände bestimmen, in ihren normativen Grundlagen widerspruchsfrei sein und sie müssen ähnlich wie die Gewichtskräfte, mit denen Körper auf die Schalen einer Balkenwaage einwirken, eine gewisse Kontextinvarianz aufweisen. Das setzt Unabhängigkeitsannahmen voraus, deren Gültigkeit im Falle normativer Bewertungen nicht trivial ist. Der Band dient dem Zweck, diese Zusammenhänge durchsichtiger zu machen. Er entstand auf der Basis einer mehrjährigen Zusammenarbeit von Autor:innen aus den Fächern Philosophie, Jurisprudenz und Ökonomie.
Aktualisiert: 2023-05-12
Autor:
Martin Borowski,
Wulf Gaertner,
Thomas Grosse-Wilde,
Katharina Kaiser,
Weyma Lübbe,
Laurence O'Hara,
Ralf Poscher,
Martin Rechenauer,
Wolfgang Spohn,
Peter Wiersbinski,
Hannes Worthmann
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Mit der Lüth-Entscheidung des BVerfG (1958) hat das deutsche Recht einen ersten Höhepunkt der Konstitutionalisierung erfahren. Die Kritik an dieser Interpretation der Verfassung als Wertordnung ist seitdem nicht abgerissen. Die Autorin versucht, den Streit über eine extensive oder eine restriktive Theorie der Verfassung anhand der Arbeiten von R. Alexy und E.-W. Böckenförde als Diskurs zu rekonstruieren, um eine Vorverständigung über eine verfassungsgemäße Verfassungstheorie zu erzielen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Unter den Begriffen positive und negative Freiheit wird in der Regel der grundrechtliche Schutz von Tun und Unterlassen zusammengefasst. Die negative Freiheit wird dabei regelmäßig als Spiegelbild der positiven Freiheit verstanden. Diese Arbeit untersucht den unter diesen Begriffen verstandenen grundrechtlichen Verhaltensschutz, insbesondere die Symmetrie von positiver und negativer Freiheit. Hierzu analysiert sie die grundrechtstheoretischen Prämissen und grundrechtsdogmatischen Dimensionen dieser Lehre.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wirft im Kontext der Gleichheitsrechte zahlreiche Probleme auf. Sie reichen von der Frage der grundsätzlichen Möglichkeit einer gleichheitsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung bis zu der Frage nach der genaueren Ausgestaltung derselben. Eine ausschließlich auf Einzelprobleme bezogene Betrachtung ist nicht ausreichend. Diese Arbeit schlägt daher auf der Basis der Prinzipientheorie Alexys und vor dem Hintergrund einer Analyse bedeutender Gleichheitsmodelle in der Literatur ein umfassendes Prinzipienmodell des allgemeinen Gleichheitssatzes vor. Auf der Grundlage dieses Modells werden die Teilgrundsätze einer gleichheitsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung behandelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Forderungen nach 'guter' Normsetzung sind für das Grundgesetz nicht neu. An den gesetzgeberischen Entscheidungsprozess gerichtete Rationalitätspostulate bleiben aber kontrovers und spalten auch das BVerfG. Arno Wieckhorst entwickelt eine grundrechtszentrierte Rekonstruktion legislativer Sorgfaltspflichten. Neben der Ermittlung, Bewertung und Abwägung von Tatsachen- und Interessenlagen werden auch legislative Begründungs-, Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten einbezogen. Der Eigenwert bundesverfassungsgerichtlicher Verfahrenskontrolle bei gesetzgeberischen Gestaltungsspielräumen wird gegenüber der Abwertung von Verfahrensfehlern verteidigt. So entsteht eine geschlossene Dogmatik des Grundrechtsschutzes durch Legislativverfahren als Ausprägung einer Prozeduralisierung der Grundrechte. Deren status negativus wie positivus processualis kann schließlich auf die Grundrechtecharta übertragen werden und so als Bezugspunkt auch einer unionsrechtlichen Gesetzgebungslehre dienen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wirft im Kontext der Gleichheitsrechte zahlreiche Probleme auf. Sie reichen von der Frage der grundsätzlichen Möglichkeit einer gleichheitsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung bis zu der Frage nach der genaueren Ausgestaltung derselben. Eine ausschließlich auf Einzelprobleme bezogene Betrachtung ist nicht ausreichend. Diese Arbeit schlägt daher auf der Basis der Prinzipientheorie Alexys und vor dem Hintergrund einer Analyse bedeutender Gleichheitsmodelle in der Literatur ein umfassendes Prinzipienmodell des allgemeinen Gleichheitssatzes vor. Auf der Grundlage dieses Modells werden die Teilgrundsätze einer gleichheitsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung behandelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Robert Alexys Theorie der Grundrechte ist anhand der Grundrechte des Grundgesetzes entwickelt worden, aber nie darauf beschränkt geblieben. Sie ist vielmehr als allgemeine Theorie fundamentaler Rechte angelegt, die sich insbesondere auf die strukturellen Eigenheiten fundamentaler Rechte als Rechtsprinzipien konzentriert. Seine diskurstheoretisch geprägte Theorie der juristischen Argumentation bildet die Grundlage einer materiellen Begründung fundamentaler Rechte, insb. der wichtigsten Menschenrechte. Auf dieser Basis einer diskurstheoretischen Begründbarkeit von Menschenrechten ruht sein Verständnis von Begriff und Geltung des Rechts, welches in einem (gemäßigten) Rechtsnichtpositivismus in den Bahnen der Radbruchschen Formel verläuft. Die im vorliegenden Band versammelten Beiträge nähern sich diesen drei elementaren Bausteinen der Alexyschen Theorie fundamentaler Rechte kritisch an, hinterfragen Kernthesen, erweitern Zusammenhänge und eröffnen so alternative Zugänge zu Grund- und Menschenrechten.
Mit Beiträgen von: Hidehiko Adachi, Martín Aldao, Robert Alexy, Carsten Bäcker, Carlos Bernal-Pulido, Martin Borowski, Laura Clérico, Virgílio Afonso da Silva, Leonardo DiCarlo, María Elósegui, Andreas Funke, Dieter Grimm, Eric Hilgendorf, Nils Jansen, Matthias Klatt, Josef Franz Lindner, Georg Lohmann, Alejandro Nava Tovar, Ulfrid Neumann, Jorge Alexander Portocarrero Quispe, Julian Rivers, Jan Sieckmann, Alexandre Travessoni Gomes Trivisonno, Axel Tschentscher, Mark Tushnet, Peng-Hsiang Wang
Aktualisiert: 2023-01-31
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