Partikularer Zivilprozess und territoriale Gerichtsverfassung

Partikularer Zivilprozess und territoriale Gerichtsverfassung von Süß,  Thorsten
Zur Zeit der Säkularisation kritisierten insbesondere preußische Beamte das Justizwesen im alten Fürstbistum Paderborn immer wieder als rückschrittig und verworren. Ihre Worte prägen das Bild bis heute. Dabei fehlen moderne Forschungen. Diese Arbeit nimmt das weltliche Hofgericht in den Blick und zeichnet die Diskussion um seine Einrichtung und die Stellung im Gerichtsgefüge bis in das frühe 18. Jahrhundert anhand der reichskammergerichtlichen Überlieferungen, Landtagsprotokollen und weiteren Quellen nach. Im Mittelpunkt steht sodann die exegetische Bearbeitung der überwiegend unbekannten Gerichtsordnungen, anhand derer der Autor Gerichtsverfassung, Prozessrecht und das Verhältnis zu anderen Justizbehörden darstellt. Auf diese Weise leistet die Arbeit einen Beitrag zur Erforschung geistlicher Staatlichkeit und des frühneuzeitlichen Prozessrechts.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Partikularer Zivilprozess und territoriale Gerichtsverfassung

Partikularer Zivilprozess und territoriale Gerichtsverfassung von Süß,  Thorsten
Zur Zeit der Säkularisation kritisierten insbesondere preußische Beamte das Justizwesen im alten Fürstbistum Paderborn immer wieder als rückschrittig und verworren. Ihre Worte prägen das Bild bis heute. Dabei fehlen moderne Forschungen. Diese Arbeit nimmt das weltliche Hofgericht in den Blick und zeichnet die Diskussion um seine Einrichtung und die Stellung im Gerichtsgefüge bis in das frühe 18. Jahrhundert anhand der reichskammergerichtlichen Überlieferungen, Landtagsprotokollen und weiteren Quellen nach. Im Mittelpunkt steht sodann die exegetische Bearbeitung der überwiegend unbekannten Gerichtsordnungen, anhand derer der Autor Gerichtsverfassung, Prozessrecht und das Verhältnis zu anderen Justizbehörden darstellt. Auf diese Weise leistet die Arbeit einen Beitrag zur Erforschung geistlicher Staatlichkeit und des frühneuzeitlichen Prozessrechts.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Partikularer Zivilprozess und territoriale Gerichtsverfassung

Partikularer Zivilprozess und territoriale Gerichtsverfassung von Süß,  Thorsten
Zur Zeit der Säkularisation kritisierten insbesondere preußische Beamte das Justizwesen im alten Fürstbistum Paderborn immer wieder als rückschrittig und verworren. Ihre Worte prägen das Bild bis heute. Dabei fehlen moderne Forschungen. Diese Arbeit nimmt das weltliche Hofgericht in den Blick und zeichnet die Diskussion um seine Einrichtung und die Stellung im Gerichtsgefüge bis in das frühe 18. Jahrhundert anhand der reichskammergerichtlichen Überlieferungen, Landtagsprotokollen und weiteren Quellen nach. Im Mittelpunkt steht sodann die exegetische Bearbeitung der überwiegend unbekannten Gerichtsordnungen, anhand derer der Autor Gerichtsverfassung, Prozessrecht und das Verhältnis zu anderen Justizbehörden darstellt. Auf diese Weise leistet die Arbeit einen Beitrag zur Erforschung geistlicher Staatlichkeit und des frühneuzeitlichen Prozessrechts.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Partikularer Zivilprozess und territoriale Gerichtsverfassung

Partikularer Zivilprozess und territoriale Gerichtsverfassung von Süß,  Thorsten
Zur Zeit der Säkularisation kritisierten insbesondere preußische Beamte das Justizwesen im alten Fürstbistum Paderborn immer wieder als rückschrittig und verworren. Ihre Worte prägen das Bild bis heute. Dabei fehlen moderne Forschungen. Diese Arbeit nimmt das weltliche Hofgericht in den Blick und zeichnet die Diskussion um seine Einrichtung und die Stellung im Gerichtsgefüge bis in das frühe 18. Jahrhundert anhand der reichskammergerichtlichen Überlieferungen, Landtagsprotokollen und weiteren Quellen nach. Im Mittelpunkt steht sodann die exegetische Bearbeitung der überwiegend unbekannten Gerichtsordnungen, anhand derer der Autor Gerichtsverfassung, Prozessrecht und das Verhältnis zu anderen Justizbehörden darstellt. Auf diese Weise leistet die Arbeit einen Beitrag zur Erforschung geistlicher Staatlichkeit und des frühneuzeitlichen Prozessrechts.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Zwischen Bauernkrieg und Französischer Revolution

Zwischen Bauernkrieg und Französischer Revolution von Buszello,  Horst, Krimm,  Konrad
„Unruhen“ in Dörfern und Städten am Oberrhein in der Frühen Neuzeit (1500–1800), ausgelöst durch den Widerstand von Bauern und Bürgern gegen wachsende Ansprüche und Zumutungen der Herrschaft – davon berichtet dieser Band. Fallstudien führen eindringlich vor Augen, dass der Gemeine Mann auch nach der Niederlage im Bauernkrieg 1525 keineswegs als aktiver Faktor aus dem politischen Leben ausgeschieden war. Bemerkenswert sind die Entschlossenheit und die Ausdauer, die Bauern und Bürger bei der Verteidigung ihrer Rechte – und das heißt auch immer häufiger: vor den höchsten Gerichten des Reiches – aufbrachten. Eingebettet werden die frühneuzeitlichen „Unruhen“ in einen übergreifenden Zusammenhang vom Spätmittelalter über den Bauernkrieg bis in das nachrevolutionäre 19. Jahrhundert. Überlegungen zur Forschungsgeschichte und zu den Aufgaben künftiger Forschung schließen den Band ab.
Aktualisiert: 2022-06-30
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Das Kammergericht in Berlin

Das Kammergericht in Berlin von Bienert,  Michael
Das Berliner Kammergericht ist das älteste noch existierende und berühmteste deutsche Gericht. 2018 feiert es seinen 550. Geburtstag. Aus einem mittelalterlichen Hofgericht, das im Berliner Schloss tagte, entwickelte es sich in der Epoche der Aufklärung zu einem in ganz Europa gefeierten Symbol für Rechtsstaatlichkeit. Das Kammergericht war preußischer Staatsgerichtshof und ab 1879 Oberlandesgericht der deutschen Hauptstadt. In seinem wilhelminischen Justizpalast am Kleistpark tagten der NS-Volksgerichtshof und ab 1945 die alliierte Militärregierung für ganz Deutschland. Im geteilten Berlin wurde sein Präsident Günter von Drenkmann 1974 von Linksterroristen ermordet. Seit der Wiedervereinigung ist das Kammergericht wieder für ganz Berlin zuständig. Der reich illustrierte Band gibt einen chronologischen und anschaulichen Überblick über die gesamte 550-jährige Geschichte dieser Berliner Institution – von der ersten urkundlichen Erwähnung bis zur Digitalisierung des Rechtsverkehrs.
Aktualisiert: 2020-01-16
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Von armen Sündern und bösen Buben – Das Hofgericht Kremsmünster im 16. Jahrhundert

Von armen Sündern und bösen Buben – Das Hofgericht Kremsmünster im 16. Jahrhundert von Schiller,  Elisabeth
Von armen Sündern und bösen Buben - Das Hofgericht Kremsmünster im 16. Jahrhundert, Linz 2008 von Elisabeth Schiller. Diese bislang einzigartige Fallstudie über die Rechtssprechung einer der bedeutendsten geistlichen Grundherrschaften im Land ob der Enns ist aus einer Dissertation an der Universität Salzburg 2008 hervor gegangen.
Aktualisiert: 2021-03-14
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Partikularer Zivilprozess und territoriale Gerichtsverfassung

Partikularer Zivilprozess und territoriale Gerichtsverfassung von Süß,  Thorsten
Zur Zeit der Säkularisation kritisierten insbesondere preußische Beamte das Justizwesen im alten Fürstbistum Paderborn immer wieder als rückschrittig und verworren. Ihre Worte prägen das Bild bis heute. Dabei fehlen moderne Forschungen. Diese Arbeit nimmt das weltliche Hofgericht in den Blick und zeichnet die Diskussion um seine Einrichtung und die Stellung im Gerichtsgefüge bis in das frühe 18. Jahrhundert anhand der reichskammergerichtlichen Überlieferungen, Landtagsprotokollen und weiteren Quellen nach. Im Mittelpunkt steht sodann die exegetische Bearbeitung der überwiegend unbekannten Gerichtsordnungen, anhand derer der Autor Gerichtsverfassung, Prozessrecht und das Verhältnis zu anderen Justizbehörden darstellt. Auf diese Weise leistet die Arbeit einen Beitrag zur Erforschung geistlicher Staatlichkeit und des frühneuzeitlichen Prozessrechts.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Die Pommerschen Hofgerichte

Die Pommerschen Hofgerichte von Jörn,  Nils
Die Pommerschen Hofgerichte sind von der modernen Forschung bisher stiefmütterlich behandelt worden. Unser Wissen beruht im wesentlichen auf zeitgenössischen Darstellungen aus dem 18. Jh. Sehr wenig ist vor allem über die frühe Geschichte dieser Institution bekannt. Wann tritt uns das Hofgericht erstmals als eigenständige Behörde gegenüber? Wie war es organisiert? Nach welchen Grundsätzen erfolgte die Rechtsprechung? Wer wirkte an dem Gericht? Was läßt sich über die Qualifikation der Richter sagen? Um diese und andere Fragen zu beantworten, werden in diesem Buch Leichenpredigten von Präsidenten, Direktoren und Assessoren der Hofgerichte in Vor- und Hinterpommern vorgestellt. Diese Lebensbeschreibungen stammen aus den Jahren 1604 bis 1736 und damit aus der Hochzeit der Produktion der barocken Texte, die ausdrücklich als "Ehrengedächtnis" auf Verstorbene verfaßt wurden. Dementsprechend kritisch kommentiert und eingeleitet müssen sie werden, um sie als Quelle modern nutzbar zu machen. In zwei längeren Texten wird die Geschichte der Hofgerichte in Vor- und Hinterpommern von ihrer Entstehung bis ins 19. Jh. dargestellt, die Differenz zwischen dem Lob in den Leichenpredigten und dem teilweise verheerenden Urteil der Visitationsabschiede zur Arbeit der Gerichte wird explizit diskutiert. Zahlreiche verbleibende Lücken der Forschung werden aufgezeigt, die hoffentlich zur weiteren Arbeit anregen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Rechtsprechung des Greifswalder Oberappellationsgerichts in Strafsachen (1815-1849)

Die Rechtsprechung des Greifswalder Oberappellationsgerichts in Strafsachen (1815-1849) von Ott,  Sascha
Am 23. Oktober 1815 wurden das Herzogtum Vorpommern und das Fürstentum Rügen an das Königreich Preußen übergeben. Die Rechtspflege in der neuen Provinz war von drei wesentlichen Faktoren gekennzeichnet: Neben der königlichen bestand auch eine starke ständische Gerichtsbarkeit, vor allem geprägt durch die einflußreichen Städte Stralsund und Greifswald. Die Vielfalt der Rechtspflege korrespondierte mit verschiedenartigen Rechtsquellen. So waren landesherrliche und städtische Rechtsnormen ebenso im Gebrauch wie Reichsrecht. Bemerkenswert war schließlich, daß neben den tradierten Rechtsgewohnheiten bereits moderne Verfahrensformen zur Anwendung gelangten. Diese waren das Ergebnis der schwedischen Reformen seit Ende des 18. Jahrhunderts. Der schwedischen Krone war es nämlich zunehmend gelungen, die bis dahin sehr traditionelle Strafrechtspflege in Vorpommern den europäischen Rechtsentwicklungen anzupassen. Zu erwähnen sind insbesondere die Abschaffung der Folter im Jahre 1785, die Begründung des Obersachwaltsamt im Jahre 1799, die deutliche Reduzierung der Gerichtsbarkeiten und die Konzentration der Rechtspflege durch die Justizverordnung von 1806 sowie die Eröffnung des ordentlichen Rechtsweges in Strafsachen durch die Justizverordnung von 1810. Es darf daher uneingeschränkt festgestellt werden, daß die schwedische Krone im Jahre 1815 ein geordnetes und den Verhältnissen der Zeit entsprechendes Justizwesen hinterlassen hatte. Preußen beabsichtigte anfangs die vollständige Eingliederung der Provinz in den Staatenverband. Dazu kam es aber nicht. Vielmehr begann die preußische Führung mit der sukzessiven Einführung einzelner materiell-strafrechtlicher und prozessualer Normen. Dabei konzentrierten sich die Rechtsänderungen auf solche Bereiche, die mit der staatlichen Herrschaft Preußens in einem unmittelbaren Zusammenhang standen. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die Staatsschutzdelikte des zweiten bis vierten Abschnitts des Allgemeinen Preußischen Landrechts (Teil II, Tit. 20) sowie das Zoll- und Steuerrecht. Die überkommene Gerichtsverfassung blieb hingegen im Wesentlichen unangetastet. Auch die eigentlichen Schwerpunkte strafrichterlicher Tätigkeiten, nämlich die Vermögens-, Sexual-, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte blieben von den preußischen Reformen fast unberührt. In dieser Bearbeitung wurden 926 Strafverfahren vor dem Oberappellationsgericht in Greifswald ausgewertet. Die Forschungen konnten belegen, daß sich die vorgenannten punktuellen Eingriffe in das Rechtssystem der Provinz Neu-Vorpommern deutlich in der forensischen Praxis ausgewirkt haben. In Abhängigkeit der betroffenen Rechtsbrüche und bezogen auf den jeweiligen Täter konnten städtische Rechtsnormen, landesrechtliche Verordnungen, gemeines Recht und seit 1815 auch preußische Gesetze als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Insbesondere im Prozeßrecht führte die Dualität zwischen dem ordentlichen Prozeß nach der Criminal-Ordnung und dem traditionellen Kriminalverfahren zu erheblichen Unsicherheiten. Das materielle Strafrecht in Neu-Vorpommern war im Betrachtungszeitraum überwiegend von den reichsrechtlichen Normen der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 geprägt. Dennoch erschien die Strafzumessung in den Urteilen bereits stark einzelfallorientiert und widerspiegelte eine durchaus individuelle Betrachtung des Täters und der begangenen Tat. Die obersten Richter legten nicht nur die unbestimmten Tatbestandsmerkmale der Ordnung im Lichte der herrschenden Strafrechtsdogmatik aus, sondern hielten auch die dort normierten Rechtsfolgen stets für unverbindlich. Selbst in den Fällen zwingender Strafen erachtete das Gericht eine Orientierung an zeitgenössischen Auffassungen für notwendig. Einen großen Einfluß spielte dabei das preußische Recht, welches vor allem durch die juristische Fachliteratur, die personelle Besetzung des obersten Gerichts und die Gesetzgebung der Monarchie auf das Oberappellationsgericht in Vorpommern ausstrahlte. Der eigentümliche Rechtszustand der Provinz Neu-Vorpommern endete erst Mitte des 19. Jahrhunderts mit der Auflösung des Greifswalder Oberappellationsgerichts und der Einführung des Preußischen Strafgesetzbuches von 1851.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Königlich Bayerisches Blutgericht

Königlich Bayerisches Blutgericht von Elgass,  Peter, Straßer,  Hansjörg
Schwaben, das Allgäu in den Jahren 1803 bis 1837. Sie waren erst bayerisch geworden. Der neue Staat, die bayerische Strafgerichtsbarkeit nahmen sich ihrer neuen Landschaften und ihrer neuen Bevölkerung eifrig an. Ausgewählte Urteile, überwiegend Todesurteile stehen hier im Fokus. Sie waren von bayerischen Richtern an den schwäbischen Appellations- bzw. Hofgerichten in Memmingen und Neuburg gefällt worden. Haben sie Bestand, wird der Bayerische König die Verurteilten begnadigen, hätten sie es überhaupt verdient? Hat sich Barbara im Weitnauer Tal wirklich der »Unzucht« schuldig gemacht? Auch mit Hilfe der damals vom Rechtsgelehrten von Feuerbach veröffentlichten Fälle beschreibt der Verfasser teilweise blutrünstige Geschehensabläufe, zeigt die Dramatik und Verzweiflung menschlichen Wirkens auf und versucht die Gerichtsentscheide mit den Mitteln der damaligen Rechtswissenschaft zu überprüfen bzw. in ein verständliches Licht zu rücken; soziologische und psychologische Probleme werden angedeutet. Das Buch ist eine packende Mischung aus spannenden Kriminalstories und rechtsgeschichtlichen, teilweise fast wissenschaftlichen Gedankengebäuden. Von den zwölf Fällen haben fünf einen Bezug zum Allgäu.
Aktualisiert: 2021-10-08
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Daß sy der Rit schütt

Daß sy der Rit schütt von Klammer,  Peter
In den Mooshamer Akten wird schwarze Magie wiederholt beschrieben: Es gehen Personen nichtsahnend über einen 'Guss', einen quer über ihren Weg ausgeschütteten verzauberten Wasserschwall, werden krank und sterben. Da werden Zwirnknäuel über Hausdächer geworfen, worauf fürchterliche Unwetter losbrechen mit Blitz- und Hagelschlag. Oder es wird die Milch einer Kuh hin zu einer andern gezaubert, so dass sie fremden Personen zugute kommt…
Aktualisiert: 2020-01-31
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