Die Auseinandersetzungen zwischen Willens- und Erklärungstheorie zählen zum klassischen Kanon deutscher Zivilistik. Heute wird die Willenstheorie für weitgehend überholt befunden; die Debatten kreisen zunehmend um die Frage, wie der objektivierte Geltungsgrund von Willenserklärung und Vertrag weiter präzisiert werden kann. In der rechtsvergleichenden Diskussion wird dem deutschen Recht häufig ein eher objektiver Vertragsansatz attestiert, zu dem das französische Recht einen subjektiven Gegenpol markiert. Valentin Zemmrichentlarvt in seiner rechtsvergleichenden Untersuchung für Fälle des Inhalts- und Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) derartige Gewissheiten als Klischees. Durch eine eingehende Auswertung der französischen Literatur und Rechtsprechung vor und nach der Reform des Code civil 2016 kann er einen funktional weitgehenden Einklang beider Rechtsordnungen nachweisen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Auseinandersetzungen zwischen Willens- und Erklärungstheorie zählen zum klassischen Kanon deutscher Zivilistik. Heute wird die Willenstheorie für weitgehend überholt befunden; die Debatten kreisen zunehmend um die Frage, wie der objektivierte Geltungsgrund von Willenserklärung und Vertrag weiter präzisiert werden kann. In der rechtsvergleichenden Diskussion wird dem deutschen Recht häufig ein eher objektiver Vertragsansatz attestiert, zu dem das französische Recht einen subjektiven Gegenpol markiert. Valentin Zemmrichentlarvt in seiner rechtsvergleichenden Untersuchung für Fälle des Inhalts- und Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) derartige Gewissheiten als Klischees. Durch eine eingehende Auswertung der französischen Literatur und Rechtsprechung vor und nach der Reform des Code civil 2016 kann er einen funktional weitgehenden Einklang beider Rechtsordnungen nachweisen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die Auseinandersetzungen zwischen Willens- und Erklärungstheorie zählen zum klassischen Kanon deutscher Zivilistik. Heute wird die Willenstheorie für weitgehend überholt befunden; die Debatten kreisen zunehmend um die Frage, wie der objektivierte Geltungsgrund von Willenserklärung und Vertrag weiter präzisiert werden kann. In der rechtsvergleichenden Diskussion wird dem deutschen Recht häufig ein eher objektiver Vertragsansatz attestiert, zu dem das französische Recht einen subjektiven Gegenpol markiert. Valentin Zemmrichentlarvt in seiner rechtsvergleichenden Untersuchung für Fälle des Inhalts- und Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) derartige Gewissheiten als Klischees. Durch eine eingehende Auswertung der französischen Literatur und Rechtsprechung vor und nach der Reform des Code civil 2016 kann er einen funktional weitgehenden Einklang beider Rechtsordnungen nachweisen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die Auseinandersetzungen zwischen Willens- und Erklärungstheorie zählen zum klassischen Kanon deutscher Zivilistik. Heute wird die Willenstheorie für weitgehend überholt befunden; die Debatten kreisen zunehmend um die Frage, wie der objektivierte Geltungsgrund von Willenserklärung und Vertrag weiter präzisiert werden kann. In der rechtsvergleichenden Diskussion wird dem deutschen Recht häufig ein eher objektiver Vertragsansatz attestiert, zu dem das französische Recht einen subjektiven Gegenpol markiert. Valentin Zemmrichentlarvt in seiner rechtsvergleichenden Untersuchung für Fälle des Inhalts- und Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) derartige Gewissheiten als Klischees. Durch eine eingehende Auswertung der französischen Literatur und Rechtsprechung vor und nach der Reform des Code civil 2016 kann er einen funktional weitgehenden Einklang beider Rechtsordnungen nachweisen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die Auseinandersetzungen zwischen Willens- und Erklärungstheorie zählen zum klassischen Kanon deutscher Zivilistik. Heute wird die Willenstheorie für weitgehend überholt befunden; die Debatten kreisen zunehmend um die Frage, wie der objektivierte Geltungsgrund von Willenserklärung und Vertrag weiter präzisiert werden kann. In der rechtsvergleichenden Diskussion wird dem deutschen Recht häufig ein eher objektiver Vertragsansatz attestiert, zu dem das französische Recht einen subjektiven Gegenpol markiert. Valentin Zemmrichentlarvt in seiner rechtsvergleichenden Untersuchung für Fälle des Inhalts- und Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) derartige Gewissheiten als Klischees. Durch eine eingehende Auswertung der französischen Literatur und Rechtsprechung vor und nach der Reform des Code civil 2016 kann er einen funktional weitgehenden Einklang beider Rechtsordnungen nachweisen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter. Es wendet sich damit zum einen an Studienanfänger:innen, denen auf leicht verständliche Weise der für sie relevante Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB vermittelt wird. Zum anderen ist das Buch auch für Studierende höherer Semester geeignet, die schnell die wichtigsten und "klausurträchtigsten" Themen wiederholen wollen. Speziell für sie finden sich Hinweise auf Probleme, die im Zusammenspiel von Allgemeinem Teil sowie Schuld- und Sachenrecht auftreten. Viele Beispiele, Hinweise auf häufige Fehler und Tipps für richtige Formulierungen erleichtern das Verständnis und helfen bei der Prüfungsvorbereitung.
Florian Faust ist Professor an der Bucerius Law School. Er hält ständig Lehrveranstaltungen im Allgemeinen Teil des BGB sowohl für Studienanfänger als auch für mittlere Semester und Examenskandidaten.
Viele Hinweise von Teilnehmern an diesen Veranstaltungen sind in das Buch eingeflossen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich damit zum einen an Studienanfänger:innen, denen auf leicht verständliche Weise der für sie relevante Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB vermittelt wird. Zum anderen ist das Buch auch für Studierende höherer Semester geeignet, die schnell die wichtigsten und „klausurträchtigsten“ Themen wiederholen wollen. Speziell für sie finden sich Hinweise auf Probleme, die im Zusammenspiel von Allgemeinem Teil sowie Schuld- und Sachenrecht auftreten. Viele Beispiele, Hinweise auf häufige Fehler und Tipps für richtige Formulierungen erleichtern das Verständnis und helfen bei der Prüfungsvorbereitung.
Florian Faust ist Professor an der Bucerius Law School. Er hält ständig Lehrveranstaltungen im Allgemeinen Teil des BGB sowohl für Studienanfänger als auch für mittlere Semester und Examenskandidaten.
Viele Hinweise von Teilnehmern an diesen Veranstaltungen sind in das Buch eingeflossen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter. Es wendet sich damit zum einen an Studienanfänger, denen auf leicht verständliche Weise der für sie relevante Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB vermittelt wird. Zum anderen ist das Buch auch für Studierende höherer Semester geeignet, die schnell die wichtigsten und „klausurträchtigsten“ Themen wiederholen wollen. Speziell für sie finden sich Hinweise auf Probleme, die im Zusammenspiel von Allgemeinem Teil sowie Schuld- und Sachenrecht auftreten. Viele Beispiele, Hinweise auf häufige Fehler und Tipps für richtige Formulierungen erleichtern das Verständnis und helfen bei der Prüfungsvorbereitung.
Florian Faust ist Professor an der Bucerius Law School. Er hält ständig Lehrveranstaltungen im Allgemeinen Teil des BGB sowohl für Studienanfänger als auch für mittlere Semester und Examenskandidaten.
Viele Hinweise von Teilnehmern an diesen Veranstaltungen sind in das Buch eingeflossen.
Aktualisiert: 2022-10-18
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Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des BGB bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Es dient der Wissenskontrolle und -vertiefung. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Die Regeln über das Rechtsgeschäft im Allgemeinen Teil des BGB wirken sich quer durch das gesamte Bürgerliche Recht einschließlich des Handelsrechts und des Zivilprozessrechts aus. Anhand kurzer lehrbuchartiger Einführungen, vor allem aber anhand konkreter Fälle mit Lösungen wird exemplarisch dargelegt, welche dogmatischen und praktischen Probleme die Regeln über Personen und über das Rechtsgeschäft im Allgemeinen Teil innerhalb des gesamten Pflichtstoffes der Ersten Juristischen Prüfung aufwerfen. Für diese Neuauflage wurden wieder zahlreiche neue Fälle aus der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung eingearbeitet.
Aktualisiert: 2020-10-29
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Dr. Knut Pilz behandelt in seinem Buch ein grundlegendes Problem aus dem Bereich der Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen: Klauseln, deren Bedeutung „missverständlich“ ist. Das AGB-Recht enthält mit der Unklarheitenregel in § 305c Abs. 2 BGB und dem in der Inhaltskontrolle verankerten Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zwei Vorschriften, die sich mit nicht eindeutigen Klauseln befassen. Zudem kommt den besonderen Auslegungsgrundsätzen von Allgemeinen Versicherungsbedingungen maßgebliche Bedeutung bei der Bewältigung derartiger Klauseln zu.
Trotz der großen praktischen Bedeutung von Auslegung und Transparenzkontrolle für das AGB-Recht ist die Methodik und das Verhältnis der beiden „Instrumente“ weitgehend ungeklärt, und die Handhabung durch die Rechtsprechung lässt bisher eine klare Systematik vermissen. Insbesondere ist die Heranziehung der Unklarheitenregel in Abgrenzung zur Transparenzkontrolle oft widersprüchlich. Diese Arbeit will derartige Widersprüche beseitigen und unterzieht die spezifischen Auslegungsgrundsätze von Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer kritischen Würdigung, widmet sich anschließend der Unklarheitenregel und untersucht abschließend das Transparenzgebot aus dem Blickwinkel des Verhältnisses zur Auslegung.
Dem Autor gelingt es auf diese Weise, unter Vermeidung einer vorschnellen Anwendung des Transparenzgebots handhabbare Regeln für die Auslegung und Transparenzkontrolle aufzustellen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die Flussdiagramme finden Sie unter dem Reiter "Service zum Buch".Der Allgemeine Teil des BGB ist das Eingangstor zum ganzen Zivilrecht. Aber viele Erstsemester haben den Eindruck, dass dieses Tor nicht offen steht, sondern mehrfach verriegelt ist. Das liegt an dem hohen Abstraktionsgrad, den die allgemeinen Vorschriften notwendigerweise haben. Das Lehrbuch von Hirsch ist geeignet, dem Allgemeinen Teil seine Schrecken zu nehmen. Denn es beherzigt den Grundsatz: „Regeln lernt man am besten anhand von Beispielen“. Deshalb beginnt jeder Abschnitt mit einem aktuellen Fall, der ausführlich im Gutachtenstil gelöst wird. Insgesamt gibt es 52 solcher Einleitungsfälle.
Auch in der jeweils anschließenden Lerneinheit bietet das Buch viele kurze Fälle, die der neueren Rechtsprechung entnommen sind. So haben die Leser(innen) eine lebendige Anschauung davon, welche Bedeutung eine Vorschrift in der Praxis hat, und verstehen die Absicht des Gesetzgebers. Hirsch erklärt alle Probleme in einer wissenschaftlich korrekten, aber leicht verständlichen Sprache und gliedert den Text sehr übersichtlich.
Mit diesem Buch kann sogar der Allgemeine Teil des BGB richtig Spaß machen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter. Es wendet sich damit zum einen an Studienanfänger, denen auf leicht verständliche Weise der für sie relevante Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB vermittelt wird. Zum anderen ist das Buch auch für Studierende höherer Semester geeignet, die schnell die wichtigsten und klausurträchtigsten Bereiche wiederholen wollen speziell für sie finden sich kurze Hinweise auf Probleme, die im Zusammenspiel von Allgemeinem Teil mit Schuld- und Sachenrecht auftreten. Viele Beispiele, Hinweise auf häufige Fehler und Tipps für richtige Formulierungen erleichtern das Verständnis und helfen bei der Prüfungsvorbereitung.
Der Autor ist Professor an der Bucerius Law School. In den vergangenen zehn Jahren hat er häufig Lehrveranstaltungen im Allgemeinen Teil des BGB sowohl für Studienanfänger als auch für mittlere Semester und Examenskandidaten gehalten.
Viele Hinweise von Teilnehmern an diesen Veranstaltungen sind in das Buch eingeflossen.
Aktualisiert: 2020-09-16
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Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des BGB bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Es dient der Wissenskontrolle und -vertiefung. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Die Regeln über das Rechtsgeschäft im Allgemeinen Teil des BGB wirken sich quer durch das gesamte Bürgerliche Recht einschließlich des Handelsrechts und des Zivilprozessrechts aus. Anhand kurzer lehrbuchartiger Einführungen, vor allem aber anhand konkreter Fälle mit Lösungen wird exemplarisch dargelegt, welche dogmatischen und praktischen Probleme die Regeln über Personen und über das Rechtsgeschäft im Allgemeinen Teil innerhalb des gesamten Pflichtstoffes der Ersten Juristischen Prüfung aufwerfen. Für diese Neuauflage wurden wieder zahlreiche neue Fälle aus der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung eingearbeitet.
Aktualisiert: 2020-10-07
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Die Neuauflage:
Mit der Neuauflage wird das bewährte Lehrbuch auf den Stand von Mai 2016 gebracht. Neben einer kurzen Einführung in die "juristische Allgemeinbildung" eignen sich die Kapitel besonders zur begleitenden Lektüre zu den Vorlesungen Grundkurs Zivilrecht, BGB Allgemeiner Teil und Schuldrecht Allgemeiner Teil mit Kaufrecht.
Die Konzeption:
Ein sinnvoller Einstieg in das Studium des Bürgerlichen Rechts muss zwangsläufig über das erste Buch des BGB (Allgemeiner Teil) hinausgreifen. Ausgehend von zahlreichen Fällen und anschaulichen Beispielen befasst sich diese Einführung deshalb nicht nur mit den wichtigsten Regelungsbereichen des Allgemeinen Teils, sondern auch mit den grundlegenden, für das Verständnis des zivilrechtlichen Gesamtsystems unerlässlichen Fragen des Schuldrechts (Erfüllung, Leistungsstörungen, vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, gesetzliche Schuldverhältnisse) und des Sachenrechts (Lehre von Eigentum und Besitz, dingliche Verfügungsgeschäfte).
Dem Studienanfänger werden so die Begriffe, Rechtstechniken und Regelungszusammenhänge des Zivilrechts vermittelt und gleichzeitig ein problemorientierter Zugang zum Verständnis des bürgerlichen Rechts insgesamt eröffnet. Im Text optisch hervorgehobene didaktische Hilfen in Form von Übersichten und Schemata fördern den Lernerfolg.
Das Lernbuch ist eng verzahnt mit den Bänden "Falltraining im Zivilrecht 1 und 2" von denselben Verfassern.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Der Allgemeine Teil des BGB ist das Eingangstor zum ganzen Zivilrecht. Aber viele Erstsemester haben den Eindruck, dass dieses Tor nicht offen steht, sondern mehrfach verriegelt ist. Das liegt an dem hohen Abstraktionsgrad, den die allgemeinen Vorschriften notwendigerweise haben. Das Lehrbuch von Hirsch ist geeignet, dem Allgemeinen Teil seine Schrecken zu nehmen. Denn es beherzigt den Grundsatz: „Regeln lernt man am besten anhand von Beispielen“. Deshalb beginnt jeder Abschnitt mit einem aktuellen Fall, der ausführlich im Gutachtenstil gelöst wird. Insgesamt gibt es 52 solcher Einleitungsfälle.
Auch in der jeweils anschließenden Lerneinheit bietet das Buch viele kurze Fälle, die der neueren Rechtsprechung entnommen sind. So haben die Leser(innen) eine lebendige Anschauung davon, welche Bedeutung eine Vorschrift in der Praxis hat, und verstehen die Absicht des Gesetzgebers. Hirsch erklärt alle Probleme in einer wissenschaftlich korrekten, aber leicht verständlichen Sprache und gliedert den Text sehr übersichtlich.
Mit diesem Buch kann sogar der Allgemeine Teil des BGB richtig Spaß machen.
Aktualisiert: 2019-09-13
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Dr. Knut Pilz behandelt in seinem Buch ein grundlegendes Problem aus dem Bereich der Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen: Klauseln, deren Bedeutung „missverständlich“ ist. Das AGB-Recht enthält mit der Unklarheitenregel in § 305c Abs. 2 BGB und dem in der Inhaltskontrolle verankerten Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zwei Vorschriften, die sich mit nicht eindeutigen Klauseln befassen. Zudem kommt den besonderen Auslegungsgrundsätzen von Allgemeinen Versicherungsbedingungen maßgebliche Bedeutung bei der Bewältigung derartiger Klauseln zu.
Trotz der großen praktischen Bedeutung von Auslegung und Transparenzkontrolle für das AGB-Recht ist die Methodik und das Verhältnis der beiden „Instrumente“ weitgehend ungeklärt, und die Handhabung durch die Rechtsprechung lässt bisher eine klare Systematik vermissen. Insbesondere ist die Heranziehung der Unklarheitenregel in Abgrenzung zur Transparenzkontrolle oft widersprüchlich. Diese Arbeit will derartige Widersprüche beseitigen und unterzieht die spezifischen Auslegungsgrundsätze von Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer kritischen Würdigung, widmet sich anschließend der Unklarheitenregel und untersucht abschließend das Transparenzgebot aus dem Blickwinkel des Verhältnisses zur Auslegung.
Dem Autor gelingt es auf diese Weise, unter Vermeidung einer vorschnellen Anwendung des Transparenzgebots handhabbare Regeln für die Auslegung und Transparenzkontrolle aufzustellen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Bei vielen Rechtsmandaten spielen Fragen der Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen eine wichtige, häufig die entscheidende, Rolle. Ziel der Darstellung ist die Vermittlung des praktischen Wissens zur erfolgreichen Falllösung. Checklisten und Prüfungsschemata erleichtern die Arbeit am praktischen Fall. Aus dem Inhalt: Auslegungsgrundsätze, Auslegungsvertrag: • Fallgruppen: Abgrenzung Erbeinsetzung/Vermächtnis; Vor- und Nacherbschaft/Nutzungsvermächtnis; befreite/unbefreite Vorerbschaft; Wiederverheiratungsklausel; Abgrenzung Vorausvermächtnis/Teilungsanordnung; Abgrenzung Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen/Teilungsanordnung/Vermächtnis; Verwirkungsklauseln, insbesondere Pflichtteilsstrafklauseln; „Gleichzeitiges Versterben" etc.; Ersatzerbenproblematik; Bindungsklauseln beim gemeinschaftlichen Testament und Erbvertrag • Auswirkung der Rechtsprechungsgrundsätze für die Testamentsgestaltung • Checklisten für das Vorgehen am praktischen Fall Anfechtung letztwilliger Verfügungen von Todes wegen: • Abgrenzung Auslegung/Anfechtung • Motiv- und Inhaltsirrtum, Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung • Anfechtung nach § 2079 BGB • Besonderheiten beim gemeinschaftlichen Testament • Checklisten für das Vorgehen am praktischen Fall
Aktualisiert: 2021-11-16
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Der Allgemeine Teil des BGB wird im Studium bald als bekannt vorausgesetzt. Nur in den seltensten Fällen wird er daher nach den Anfangssemestern noch einmal systematisch unterrichtet. Andererseits zeigt sich gerade in der Examenspraxis nur allzu oft, dass den Kandidaten nicht die später erlernte Spezialmaterie, sondern gerade die Grundlagen Schwierigkeiten bereiten.
Dieses Buch hilft dabei, gleich von Anfang an das Interesse am Bürgerlichen Recht zu wecken und ganz nebenbei eine solide Basis für weiteres Wissen zu schaffen. Es ist in zehn Kapitel unterteilt, die jeweils systematisch aufeinander aufbauen und das examensrelevante Wissen vermitteln. Ergänzend kommen mehr als 60 einprägsame Beispielsfälle mit ausführlichen Lösungen hinzu, die viel Gelegenheit zu Wiederholung und praktischer Einübung bieten.
Aktualisiert: 2021-03-02
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Die rechtliche Behandlung von Willenserklärungen, die unter dem Einfluss von Fehlvorstellungen zustande gekommen sind, ist seit langem eines der komplexesten Probleme des Vertragsrechts. Die Schwierigkeit der Materie hängt unmittelbar damit zusammen, dass verschiedene schützenswerte Interessen meist gegenläufig aufeinander treffen. Zum einen soll dem Willen des sich erklärenden Vertragspartners die von diesem gewollte Wirkung verschafft werden, gerade wenn er sich bei der Abgabe der Willenserklärung geirrt hat. Zum anderen möchte der Vertragspartner des Erklärenden sichergestellt wissen, dass er sich auf die von dem anderen kundgegebene - wenn möglicherweise für den Erklärenden auch „falsche“ - Willenserklärung verlassen kann, weil er sie in einem bestimmten Sinn verstanden hat. Der Verfasser untersucht dieses Spannungsverhältnis und das hieraus resultierende Risiko für die Vertragspartner und etwaige Dritte ausgehend von der deutschen Regelung des § 119 BGB. Neben der rechtsgeschichtlichen Entstehungsgeschichte vergleicht er die Regelung des deutschen § 119 BGB mit den korrespondierenden Regelungen des englischen und des österreichischen Rechts, des Draft Common Frame of Reference (DCFR) sowie des Common European Sales Law (CESL). Er beleuchtet dabei insbesondere auch den der jeweiligen Rechtsordnung oder den jeweiligen Regelungswerken immanenten gesamtsystematischen Zusammenhang. Die Untersuchung setzt sich abschließend mit der häufig am deutschen Recht geäußerten Kritik der Gefährdung des Verkehrsschutzes Dritter auseinander und betrachtet die Anfechtung nach § 119 BGB im Gesamtgefüge der deutschen Rechtsordnung.
Aktualisiert: 2023-04-06
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