Ist ein Betreuter verheiratet, können die ehelichen Rechte und Pflichten mit denjenigen aus einer Betreuungsanordnung in Konflikt treten. Dies gilt sowohl dann, wenn der Ehegatte des Betroffenen selbst zum Betreuer bestellt wird, als auch dann, wenn dies zu Gunsten einer dritten Person geschieht.
Die Autorin identifiziert und analysiert Unklarheiten und Widersprüche im Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Betreuung und zeigt dabei Lösungsmöglichkeiten auf. Untersucht werden sowohl der Weg in die rechtliche Betreuung unter Berücksichtigung des Bestehens einer Ehe als auch die Auswirkungen einer Betreuung auf die Ehe und umgekehrt. Thematisiert sind insbesondere: Erforderlichkeitsgrundsatz, Betreuerauswahl, Unterhaltspflichtigkeit, Mitberechtigung und -verpflichtung, Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, Güterrecht, Haftungsmaßstab, Respektierung der Privat- und Intimsphäre, Ehevertrag, Scheidung, Vertretungsmacht des betreuenden Ehegatten, Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts, Pflicht zu Berichterstattung und Rechnungslegung im Falle einer Ehegattenbetreuung.
Die Arbeit schließt mit konkreten Vorschlägen für das Handeln der Betroffenen und der mit der Betreuung befassten Stellen und ist damit eine wertvolle Arbeitshilfe für alle Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ist ein Betreuter verheiratet, können die ehelichen Rechte und Pflichten mit denjenigen aus einer Betreuungsanordnung in Konflikt treten. Dies gilt sowohl dann, wenn der Ehegatte des Betroffenen selbst zum Betreuer bestellt wird, als auch dann, wenn dies zu Gunsten einer dritten Person geschieht.
Die Autorin identifiziert und analysiert Unklarheiten und Widersprüche im Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Betreuung und zeigt dabei Lösungsmöglichkeiten auf. Untersucht werden sowohl der Weg in die rechtliche Betreuung unter Berücksichtigung des Bestehens einer Ehe als auch die Auswirkungen einer Betreuung auf die Ehe und umgekehrt. Thematisiert sind insbesondere: Erforderlichkeitsgrundsatz, Betreuerauswahl, Unterhaltspflichtigkeit, Mitberechtigung und -verpflichtung, Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, Güterrecht, Haftungsmaßstab, Respektierung der Privat- und Intimsphäre, Ehevertrag, Scheidung, Vertretungsmacht des betreuenden Ehegatten, Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts, Pflicht zu Berichterstattung und Rechnungslegung im Falle einer Ehegattenbetreuung.
Die Arbeit schließt mit konkreten Vorschlägen für das Handeln der Betroffenen und der mit der Betreuung befassten Stellen und ist damit eine wertvolle Arbeitshilfe für alle Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ist ein Betreuter verheiratet, können die ehelichen Rechte und Pflichten mit denjenigen aus einer Betreuungsanordnung in Konflikt treten. Dies gilt sowohl dann, wenn der Ehegatte des Betroffenen selbst zum Betreuer bestellt wird, als auch dann, wenn dies zu Gunsten einer dritten Person geschieht.
Die Autorin identifiziert und analysiert Unklarheiten und Widersprüche im Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Betreuung und zeigt dabei Lösungsmöglichkeiten auf. Untersucht werden sowohl der Weg in die rechtliche Betreuung unter Berücksichtigung des Bestehens einer Ehe als auch die Auswirkungen einer Betreuung auf die Ehe und umgekehrt. Thematisiert sind insbesondere: Erforderlichkeitsgrundsatz, Betreuerauswahl, Unterhaltspflichtigkeit, Mitberechtigung und -verpflichtung, Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, Güterrecht, Haftungsmaßstab, Respektierung der Privat- und Intimsphäre, Ehevertrag, Scheidung, Vertretungsmacht des betreuenden Ehegatten, Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts, Pflicht zu Berichterstattung und Rechnungslegung im Falle einer Ehegattenbetreuung.
Die Arbeit schließt mit konkreten Vorschlägen für das Handeln der Betroffenen und der mit der Betreuung befassten Stellen und ist damit eine wertvolle Arbeitshilfe für alle Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Untersuchung behandelt verschiedene Aspekte der Willensbildung von Verbandsmitgliedern in Personen- und Kapitalgesellschaften. Zunächst werden dogmatische Fragen zum Beschluss geklärt. Daran anschließend erfolgt eine vertiefte Untersuchung der verbandsrechtlichen Stimmverbote. Ein weiterer Fokus liegt auf dem vertretungsrechtlichen Verbot von Insichgeschäften (§ 181 BGB) und dessen Einfluss auf das Beschlussverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Vorschrift des § 181 BGB bereitet aufgrund der vielschichtigen Konstellationen bei der organschaftlichen Vertretung von Kapitalgesellschaften besondere Schwierigkeiten. Der Autor unterzieht die entstehenden Rechtsfragen systematisch einer aktuellen Prüfung und entwickelt praxisgerechte Lösungsansätze. Zusätzlich werden Auswirkungen auf die gesellschaftsrechtliche Praxis sowie Defizite der Vorschrift aufgezeigt und in abschließenden Reformüberlegungen ein möglicher Reformansatz vorgestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Vorschrift des § 181 BGB bereitet aufgrund der vielschichtigen Konstellationen bei der organschaftlichen Vertretung von Kapitalgesellschaften besondere Schwierigkeiten. Der Autor unterzieht die entstehenden Rechtsfragen systematisch einer aktuellen Prüfung und entwickelt praxisgerechte Lösungsansätze. Zusätzlich werden Auswirkungen auf die gesellschaftsrechtliche Praxis sowie Defizite der Vorschrift aufgezeigt und in abschließenden Reformüberlegungen ein möglicher Reformansatz vorgestellt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Untersuchung behandelt verschiedene Aspekte der Willensbildung von Verbandsmitgliedern in Personen- und Kapitalgesellschaften. Zunächst werden dogmatische Fragen zum Beschluss geklärt. Daran anschließend erfolgt eine vertiefte Untersuchung der verbandsrechtlichen Stimmverbote. Ein weiterer Fokus liegt auf dem vertretungsrechtlichen Verbot von Insichgeschäften (§ 181 BGB) und dessen Einfluss auf das Beschlussverfahren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Vorschrift des § 181 BGB bereitet aufgrund der vielschichtigen Konstellationen bei der organschaftlichen Vertretung von Kapitalgesellschaften besondere Schwierigkeiten. Der Autor unterzieht die entstehenden Rechtsfragen systematisch einer aktuellen Prüfung und entwickelt praxisgerechte Lösungsansätze. Zusätzlich werden Auswirkungen auf die gesellschaftsrechtliche Praxis sowie Defizite der Vorschrift aufgezeigt und in abschließenden Reformüberlegungen ein möglicher Reformansatz vorgestellt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Untersuchung behandelt verschiedene Aspekte der Willensbildung von Verbandsmitgliedern in Personen- und Kapitalgesellschaften. Zunächst werden dogmatische Fragen zum Beschluss geklärt. Daran anschließend erfolgt eine vertiefte Untersuchung der verbandsrechtlichen Stimmverbote. Ein weiterer Fokus liegt auf dem vertretungsrechtlichen Verbot von Insichgeschäften (§ 181 BGB) und dessen Einfluss auf das Beschlussverfahren.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wann ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt werden darf
Was unter Betreuung zu verstehen ist
Welche Folgen die Betreuung für den Betreuten oder die Betreute hat
Wie Betreuer bestellt werden
Welche Angelegenheiten dem Betreuer oder der Betreuerin vom
Gericht übertragen werden können
Betreuung - Fragen zur Praxis beantwortet
1,3 Millionen Menschen stehen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung, Tendenz steigend. In den meisten Fällen wird die Betreuung vom Betreuungsgericht ehrenamtlichen Betreuern, insbesondere Familienangehörigen übertragen. Der Ratgeber hilft bei den wesentlichen praktischen Fragen, mit denen sich die Beteiligten – Betreute und Betreuer – tagtäglich im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung auseinandersetzen müssen.
Aktualisiert: 2022-12-30
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Die Entlastung im Anschluss an ein Geschäftsjahr ist für die Organwalter in der GmbH und AG von erheblicher Bedeutung. Während die Entlastung in der GmbH Präklusionswirkung samt haftungsrechtlicher Verzichtswirkung entfaltet, statuiert § 120 Abs. 2 S. 2 AktG, dass die aktienrechtliche Entlastung keine Verzichtswirkung hat. Sofern im faktischen GmbH-Konzern der Vorstand der Aktiengesellschaft als sogenannter Doppelmandatsträger sogleich Geschäftsführer der zu 100 % beherrschten Tochtergesellschaft ist, führt dies bei der Entlastung auf der Ebene der Tochter-GmbH zu einer Interessenkollision. Diese Problematik aufgrund personeller Verflechtungen im Konzern wird in der rechtswissenschaftlichen Diskussion bisweilen mehrheitlich ergebnisorientiert gelöst. Die hiesige Abhandlung untersucht die Folge der Interessenkollision hinsichtlich eines möglichen Stimmverbotes des Doppelmandatars und beleuchtet die Auswirkungen auf der Ebene der Muttergesellschaft. Dabei wird aufgezeigt, dass eine Selbstentlastung des doppelfunktionären Vorstandes trotz einer Interessenkollision möglich ist. Zentraler Lösungsansatz für die Neutralisierung des Interessenkonfliktes ist die Anwendung des § 181 Var. 1 BGB auf Ebene der Muttergesellschaft, durch die eine (ergebnisorientierte) Rückanwendung des Stimmverbotes in der Tochtergesellschaft obsolet ist.
Aktualisiert: 2020-11-30
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Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des BGB bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Es dient der Wissenskontrolle und -vertiefung. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Die Regeln über das Rechtsgeschäft im Allgemeinen Teil des BGB wirken sich quer durch das gesamte Bürgerliche Recht einschließlich des Handelsrechts und des Zivilprozessrechts aus. Anhand kurzer lehrbuchartiger Einführungen, vor allem aber anhand konkreter Fälle mit Lösungen wird exemplarisch dargelegt, welche dogmatischen und praktischen Probleme die Regeln über Personen und über das Rechtsgeschäft im Allgemeinen Teil innerhalb des gesamten Pflichtstoffes der Ersten Juristischen Prüfung aufwerfen. Für diese Neuauflage wurden wieder zahlreiche neue Fälle aus der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung eingearbeitet.
Aktualisiert: 2020-10-29
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In dieser vorliegenden Arbeit wird hauptsächlich das Recht der Einpersonen-GmbH von Deutschland und China verglichen. Ziel ist, Verbesserungsvorschläge für das chinesische Recht zu machen. In dieser Arbeit wird hierzu auf folgende Punkte eingehen: die Theorie der Einpersonengesellschaft mit der Lehre von der juristischen Person, der Vergleich zum chinesischen Recht, Bewertung der Einzelregelungen. Die Theorie der juristischen Person wird in Deutschland intensiver diskutiert als in China. Im deutschen Recht herrschen verschiedene Auffassungen zur Definition der juristischen Person. Im chinesischen Recht wird die juristische Person im Gesetz ausdrücklich definiert. Die Einpersonen-GmbH der öffentlichen Hand wird in Sondervorschriften des chinesischen Gesellschaftsgesetzes geregelt, die für die Errichtung und die Organe der Einpersonen-GmbH der öffentlichen Hand gelten. Die unterschiedliche Behandlung wird kritisiert, da die Einpersonen-GmbH der öffentlichen Hand im Wesentlichen eine Einpersonen-GmbH ist. In Bezug auf die Besonderheiten der Verfassung der Einpersonengesellschaft und gesetzliche Sondervorschriften werden die folgenden Punkte diskutiert: der Einmannbeschluss, das Insichgeschäft und der Durchgriff in der Einpersonen-GmbH. Nach § 48 Abs. 3 GmbHG ist der Alleingesellschafter verpflichtet, eine Niederschrift über den Beschluss aufzunehmen und zu unterschreiben. Nach § 61 cGeG soll der Einmannbeschluss schriftlich gefasst und unterschrieben werden. Hier bezweckt die Protokollierung des Einmannbeschlusses den Gläubigerschutz der Gesellschaft. Im deutschen Recht gilt § 181 BGB als allgemeine Regelung des Vertretungsrechts. Sie findet auch bei der organschaftlichen Vertretung der GmbH Anwendung. Durch § 35 Abs. 3 S. 1 GmbHG ist die Anwendung des § 181 BGB bei einer Einpersonen-GmbH ausdrücklich angeordnet. Im chinesischen Gesellschaftsrecht wird das Insichgeschäft in § 148 Abs. 1 Nr. 4 cGeG geregelt. In beiden Staaten wird der Durchgriff als Ausnahme von der beschränkten Haftung der Gesellschafter angesehen. Im deutschen Recht wird die Einpersonen-GmbH daher nicht besonders behandelt. Im chinesischen Recht regelt § 20 Abs. 3 cGeG den Durchgriff in der Gesellschaft. Außerdem ist § 63 cGeG eine Sondervorschrift für den Durchgriff wegen Vermögensvermischung in der Einpersonen-GmbH.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Ist ein Betreuter verheiratet, können die ehelichen Rechte und Pflichten mit denjenigen aus einer Betreuungsanordnung in Konflikt treten. Dies gilt sowohl dann, wenn der Ehegatte des Betroffenen selbst zum Betreuer bestellt wird, als auch dann, wenn dies zu Gunsten einer dritten Person geschieht.
Die Autorin identifiziert und analysiert Unklarheiten und Widersprüche im Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Betreuung und zeigt dabei Lösungsmöglichkeiten auf. Untersucht werden sowohl der Weg in die rechtliche Betreuung unter Berücksichtigung des Bestehens einer Ehe als auch die Auswirkungen einer Betreuung auf die Ehe und umgekehrt. Thematisiert sind insbesondere: Erforderlichkeitsgrundsatz, Betreuerauswahl, Unterhaltspflichtigkeit, Mitberechtigung und -verpflichtung, Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, Güterrecht, Haftungsmaßstab, Respektierung der Privat- und Intimsphäre, Ehevertrag, Scheidung, Vertretungsmacht des betreuenden Ehegatten, Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts, Pflicht zu Berichterstattung und Rechnungslegung im Falle einer Ehegattenbetreuung.
Die Arbeit schließt mit konkreten Vorschlägen für das Handeln der Betroffenen und der mit der Betreuung befassten Stellen und ist damit eine wertvolle Arbeitshilfe für alle Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die rechtliche Qualifikation und die Wirksamkeitsvoraussetzung von Stimmabgabe und Gesellschafterbeschluss waren und sind immer wieder Gegenstand richterlicher Überprüfung und wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Bisherige Betrachtungen widmeten sich regelmäßig bestimmten Teilproblemen dieser Themenkomplexe. Das vorliegende Werk bietet eine umfassende Gesamtschau der Anwendbarkeit aller Normen des BGB-AT auf die Stimmabgabe und den Gesellschafterbeschluss und schließt dadurch Lücken und vermeidet Widersprüche, die mit fragmentarischen Betrachtungen häufig einhergehen.
Aktualisiert: 2022-10-04
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Unter dem Stichwort «Corporate Governance» findet seit einigen Jahren eine lebhafte Diskussion über die Optimierung der Kontrolle der Geschäftsführung, des Vorstands und des Aufsichtsrats statt. Hintergrund für diese Diskussion waren die Globalisierung der Kapitalmärkte und die in den letzten Jahren ansteigende Anzahl von Meldungen über einzelne Fälle von Missmanagement bis zur Herbeiführung von existenzvernichtenden Unternehmenskrisen. Diese Studie untersucht die bestehende Rechtslage im deutschen, englischen und französischen Recht und stellt Verbesserungsvorschläge für bestehende gesetzliche Regelungen auf. Ferner werden unternehmensinterne Kontrollsysteme vorgestellt, zu deren Umsetzung sowohl der GmbH-Geschäftsführer als auch der Vorstand einer AG angehalten sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Untersuchung befasst sich mit dem sehr praxisrelevanten Schnittstellenbereich: die Stellung des Minderjährigen im Erbrecht. Im Rahmen der Untersuchung konkretisiert die Autorin zunächst den Begriff des «lediglich rechtlichen Vorteils» (§ 107 BGB) und überträgt ihn auf die Vermächtnisannahme und -ausschlagung. Ist der Vermächtnisnehmer zugleich pflichtteilberechtigt, setzt der Erbe ihm eine Frist zur Erklärung über die Annahme und lässt der Vermächtnisnehmer die Frist verstreichen, gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen (§ 2307 Abs. 2 BGB): Hier stellt sich die Frage, wie der Minderjährigenschutz verwirklicht werden kann. Im Hinblick auf die gesetzliche Vertretung wird bei der Erfüllung von Vermächtnissen das Selbstkontrahierungsverbot relevant und die Autorin hinterfragt die weiteren Schutzmechanismen der Ergänzungspflegschaft und familiengerichtlichen Genehmigung.
Aktualisiert: 2023-04-08
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