Ist ein Betreuter verheiratet, können die ehelichen Rechte und Pflichten mit denjenigen aus einer Betreuungsanordnung in Konflikt treten. Dies gilt sowohl dann, wenn der Ehegatte des Betroffenen selbst zum Betreuer bestellt wird, als auch dann, wenn dies zu Gunsten einer dritten Person geschieht.
Die Autorin identifiziert und analysiert Unklarheiten und Widersprüche im Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Betreuung und zeigt dabei Lösungsmöglichkeiten auf. Untersucht werden sowohl der Weg in die rechtliche Betreuung unter Berücksichtigung des Bestehens einer Ehe als auch die Auswirkungen einer Betreuung auf die Ehe und umgekehrt. Thematisiert sind insbesondere: Erforderlichkeitsgrundsatz, Betreuerauswahl, Unterhaltspflichtigkeit, Mitberechtigung und -verpflichtung, Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, Güterrecht, Haftungsmaßstab, Respektierung der Privat- und Intimsphäre, Ehevertrag, Scheidung, Vertretungsmacht des betreuenden Ehegatten, Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts, Pflicht zu Berichterstattung und Rechnungslegung im Falle einer Ehegattenbetreuung.
Die Arbeit schließt mit konkreten Vorschlägen für das Handeln der Betroffenen und der mit der Betreuung befassten Stellen und ist damit eine wertvolle Arbeitshilfe für alle Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ist ein Betreuter verheiratet, können die ehelichen Rechte und Pflichten mit denjenigen aus einer Betreuungsanordnung in Konflikt treten. Dies gilt sowohl dann, wenn der Ehegatte des Betroffenen selbst zum Betreuer bestellt wird, als auch dann, wenn dies zu Gunsten einer dritten Person geschieht.
Die Autorin identifiziert und analysiert Unklarheiten und Widersprüche im Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Betreuung und zeigt dabei Lösungsmöglichkeiten auf. Untersucht werden sowohl der Weg in die rechtliche Betreuung unter Berücksichtigung des Bestehens einer Ehe als auch die Auswirkungen einer Betreuung auf die Ehe und umgekehrt. Thematisiert sind insbesondere: Erforderlichkeitsgrundsatz, Betreuerauswahl, Unterhaltspflichtigkeit, Mitberechtigung und -verpflichtung, Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, Güterrecht, Haftungsmaßstab, Respektierung der Privat- und Intimsphäre, Ehevertrag, Scheidung, Vertretungsmacht des betreuenden Ehegatten, Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts, Pflicht zu Berichterstattung und Rechnungslegung im Falle einer Ehegattenbetreuung.
Die Arbeit schließt mit konkreten Vorschlägen für das Handeln der Betroffenen und der mit der Betreuung befassten Stellen und ist damit eine wertvolle Arbeitshilfe für alle Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ist ein Betreuter verheiratet, können die ehelichen Rechte und Pflichten mit denjenigen aus einer Betreuungsanordnung in Konflikt treten. Dies gilt sowohl dann, wenn der Ehegatte des Betroffenen selbst zum Betreuer bestellt wird, als auch dann, wenn dies zu Gunsten einer dritten Person geschieht.
Die Autorin identifiziert und analysiert Unklarheiten und Widersprüche im Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Betreuung und zeigt dabei Lösungsmöglichkeiten auf. Untersucht werden sowohl der Weg in die rechtliche Betreuung unter Berücksichtigung des Bestehens einer Ehe als auch die Auswirkungen einer Betreuung auf die Ehe und umgekehrt. Thematisiert sind insbesondere: Erforderlichkeitsgrundsatz, Betreuerauswahl, Unterhaltspflichtigkeit, Mitberechtigung und -verpflichtung, Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, Güterrecht, Haftungsmaßstab, Respektierung der Privat- und Intimsphäre, Ehevertrag, Scheidung, Vertretungsmacht des betreuenden Ehegatten, Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts, Pflicht zu Berichterstattung und Rechnungslegung im Falle einer Ehegattenbetreuung.
Die Arbeit schließt mit konkreten Vorschlägen für das Handeln der Betroffenen und der mit der Betreuung befassten Stellen und ist damit eine wertvolle Arbeitshilfe für alle Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Knast produziert Verbrechen. Dieses Buch ist der Beweis.
"Was unterscheidet den normalen Bürger, der keine Banken überfällt, von Ihnen?", stellte die "Gutachterin" ihre erste Frage. − "Der fehlende Mut", lächelte ich sie ironisch an.
"Nirgends habe ich weniger Recht und Gerechtigkeit gesehen als dort, wo sie eigentlich zu Hause sein sollten."
Reiner Laux war "Zorro, der Gentleman-Bankräuber". 13 Banken hat er "gewaltfrei" erleichtert. Ursprünglich mit dem Ziel, seiner WG aus finanziellen Nöten zu helfen, verstand er seine Bankraube später auch als Protest gegen zweifelhafte Machenschaften im Bankwesen und spendete Teile seiner Beute an soziale Organisationen. Er wurde nie auf frischer Tat ertappt, wegen einer Denunziation 1995 aber in Portugal verhaftet und zu einer achteinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
In diesem Insiderbuch enthüllt er, was es bedeutet, erst in Portugal und dann in verschiedenen Haftanstalten in Deutschland jahrelang einzusitzen und mit dem System Gefängnis 24 Stunden am Tag konfrontiert zu werden. Dieser schonungslose Bericht macht dem Leser sinnlich erfahrbar, was es heißt, in überfüllten Massenzellen Gesundheit, Geschlecht und Würde vor Mördern, Triebtätern oder Junkies schützen zu müssen. Auch schießt er gegen prominente Gefangene wie Hoeneß oder Middelhoff.
Laux zeigt hautnah, dass das heutige System Gefängnis für die Gesellschaft gefährlich und teuer ist. Denn Gefängnisse produzieren einen beträchtlichen Teil an (Anschluss-)Kriminalität. Deshalb entwickelt er aus seinen unglaublichen Knasterlebnissen sinnvolle Reformvorschläge. Und dabei liest sich dieses True-Crime-Buch auch noch spannend wie ein wilder Roman ...
Den Lesern, die mal mit einem strafbewehrten Regelbruch liebäugeln, sei ans Herz gelegt: Lest erst dieses Buch und entscheidet dann.
"Das Buch ist glaubwürdig, spannend, informativ, gut strukturiert, verständlich lesbar und einzigartig." Besprechungsdienst für öffentliche Bibliotheken, ekz-Publikation ID & IN 2018/45
Aktualisiert: 2023-05-11
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Knast produziert Verbrechen. Dieses Buch ist der Beweis.
"Was unterscheidet den normalen Bürger, der keine Banken überfällt, von Ihnen?", stellte die "Gutachterin" ihre erste Frage. − "Der fehlende Mut", lächelte ich sie ironisch an.
"Nirgends habe ich weniger Recht und Gerechtigkeit gesehen als dort, wo sie eigentlich zu Hause sein sollten."
Reiner Laux war "Zorro, der Gentleman-Bankräuber". 13 Banken hat er "gewaltfrei" erleichtert. Ursprünglich mit dem Ziel, seiner WG aus finanziellen Nöten zu helfen, verstand er seine Bankraube später auch als Protest gegen zweifelhafte Machenschaften im Bankwesen und spendete Teile seiner Beute an soziale Organisationen. Er wurde nie auf frischer Tat ertappt, wegen einer Denunziation 1995 aber in Portugal verhaftet und zu einer achteinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
In diesem Insiderbuch enthüllt er, was es bedeutet, erst in Portugal und dann in verschiedenen Haftanstalten in Deutschland jahrelang einzusitzen und mit dem System Gefängnis 24 Stunden am Tag konfrontiert zu werden. Dieser schonungslose Bericht macht dem Leser sinnlich erfahrbar, was es heißt, in überfüllten Massenzellen Gesundheit, Geschlecht und Würde vor Mördern, Triebtätern oder Junkies schützen zu müssen. Auch schießt er gegen prominente Gefangene wie Hoeneß oder Middelhoff.
Laux zeigt hautnah, dass das heutige System Gefängnis für die Gesellschaft gefährlich und teuer ist. Denn Gefängnisse produzieren einen beträchtlichen Teil an (Anschluss-)Kriminalität. Deshalb entwickelt er aus seinen unglaublichen Knasterlebnissen sinnvolle Reformvorschläge. Und dabei liest sich dieses True-Crime-Buch auch noch spannend wie ein wilder Roman ...
Den Lesern, die mal mit einem strafbewehrten Regelbruch liebäugeln, sei ans Herz gelegt: Lest erst dieses Buch und entscheidet dann.
"Das Buch ist glaubwürdig, spannend, informativ, gut strukturiert, verständlich lesbar und einzigartig." Besprechungsdienst für öffentliche Bibliotheken, ekz-Publikation ID & IN 2018/45
Aktualisiert: 2023-05-11
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Trotz des hohen praktischen Bedürfnisses an der Kommerzialisierbarkeit von Persönlichkeitsrechtaspekten ist ein eigenständiges Persönlichkeitsvermögensrechts bisher nicht allgemein anerkannt. Diese Arbeit beantwortet daher grundlegende Fragen zum Ob und Wie der Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechtsaspekten. Dabei wird geklärt, welche Merkmale ein Persönlichkeitsaspekt aufweisen muss, um ausschließlich zu wirken und übertragbar zu sein. Ferner wird aufgezeigt, innerhalb welcher Grenzen fremde Persönlichkeitsrechtaspekte kommerzialisiert und eigene verwertet werden können. Im Ergebnis wird deutlich, dass der Persönlichkeitsrechtsträger nur infolge der Anerkennung eines Persönlichkeitsvermögensrechts maximalen Schutz erfährt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Trotz des hohen praktischen Bedürfnisses an der Kommerzialisierbarkeit von Persönlichkeitsrechtaspekten ist ein eigenständiges Persönlichkeitsvermögensrechts bisher nicht allgemein anerkannt. Diese Arbeit beantwortet daher grundlegende Fragen zum Ob und Wie der Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechtsaspekten. Dabei wird geklärt, welche Merkmale ein Persönlichkeitsaspekt aufweisen muss, um ausschließlich zu wirken und übertragbar zu sein. Ferner wird aufgezeigt, innerhalb welcher Grenzen fremde Persönlichkeitsrechtaspekte kommerzialisiert und eigene verwertet werden können. Im Ergebnis wird deutlich, dass der Persönlichkeitsrechtsträger nur infolge der Anerkennung eines Persönlichkeitsvermögensrechts maximalen Schutz erfährt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Strafprozessuale Durchsuchungen ermöglichen tiefe Einblicke in das rivatleben Betroffener. Diese haben zu befürchten, dass der Staat bei der Suche nach Beweismitteln auch in ihre höchstpersönliche Sphäre vordringt und Informationen erhebt, die dem in der Menschenwürdegarantie wurzelnden Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sind. Trotz der Kernbereichsrelevanz von Durchsuchungen gibt es in der Strafprozessordnung keine Regelungen zum Schutz der Intimsphäre bei Durchsuchungen. Fritz Kroll analysiert die aktuelle Rechtslage und kommt zu dem Ergebnis, dass diese dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Einzelnen auf Achtung seines Kernbereichs bei Durchsuchungen nicht gerecht wird. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber Regelungen dazu einzuführen hat, und entwickelt einen Vorschlag für einen wirksamen Kernbereichsschutz de lege ferenda.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Strafprozessuale Durchsuchungen ermöglichen tiefe Einblicke in das rivatleben Betroffener. Diese haben zu befürchten, dass der Staat bei der Suche nach Beweismitteln auch in ihre höchstpersönliche Sphäre vordringt und Informationen erhebt, die dem in der Menschenwürdegarantie wurzelnden Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sind. Trotz der Kernbereichsrelevanz von Durchsuchungen gibt es in der Strafprozessordnung keine Regelungen zum Schutz der Intimsphäre bei Durchsuchungen. Fritz Kroll analysiert die aktuelle Rechtslage und kommt zu dem Ergebnis, dass diese dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Einzelnen auf Achtung seines Kernbereichs bei Durchsuchungen nicht gerecht wird. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber Regelungen dazu einzuführen hat, und entwickelt einen Vorschlag für einen wirksamen Kernbereichsschutz de lege ferenda.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Ist ein Betreuter verheiratet, können die ehelichen Rechte und Pflichten mit denjenigen aus einer Betreuungsanordnung in Konflikt treten. Dies gilt sowohl dann, wenn der Ehegatte des Betroffenen selbst zum Betreuer bestellt wird, als auch dann, wenn dies zu Gunsten einer dritten Person geschieht.
Die Autorin identifiziert und analysiert Unklarheiten und Widersprüche im Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Betreuung und zeigt dabei Lösungsmöglichkeiten auf. Untersucht werden sowohl der Weg in die rechtliche Betreuung unter Berücksichtigung des Bestehens einer Ehe als auch die Auswirkungen einer Betreuung auf die Ehe und umgekehrt. Thematisiert sind insbesondere: Erforderlichkeitsgrundsatz, Betreuerauswahl, Unterhaltspflichtigkeit, Mitberechtigung und -verpflichtung, Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, Güterrecht, Haftungsmaßstab, Respektierung der Privat- und Intimsphäre, Ehevertrag, Scheidung, Vertretungsmacht des betreuenden Ehegatten, Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts, Pflicht zu Berichterstattung und Rechnungslegung im Falle einer Ehegattenbetreuung.
Die Arbeit schließt mit konkreten Vorschlägen für das Handeln der Betroffenen und der mit der Betreuung befassten Stellen und ist damit eine wertvolle Arbeitshilfe für alle Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Knast produziert Verbrechen. Dieses Buch ist der Beweis.
"Was unterscheidet den normalen Bürger, der keine Banken überfällt, von Ihnen?", stellte die "Gutachterin" ihre erste Frage. − "Der fehlende Mut", lächelte ich sie ironisch an.
"Nirgends habe ich weniger Recht und Gerechtigkeit gesehen als dort, wo sie eigentlich zu Hause sein sollten."
Reiner Laux war "Zorro, der Gentleman-Bankräuber". 13 Banken hat er "gewaltfrei" erleichtert. Ursprünglich mit dem Ziel, seiner WG aus finanziellen Nöten zu helfen, verstand er seine Bankraube später auch als Protest gegen zweifelhafte Machenschaften im Bankwesen und spendete Teile seiner Beute an soziale Organisationen. Er wurde nie auf frischer Tat ertappt, wegen einer Denunziation 1995 aber in Portugal verhaftet und zu einer achteinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
In diesem Insiderbuch enthüllt er, was es bedeutet, erst in Portugal und dann in verschiedenen Haftanstalten in Deutschland jahrelang einzusitzen und mit dem System Gefängnis 24 Stunden am Tag konfrontiert zu werden. Dieser schonungslose Bericht macht dem Leser sinnlich erfahrbar, was es heißt, in überfüllten Massenzellen Gesundheit, Geschlecht und Würde vor Mördern, Triebtätern oder Junkies schützen zu müssen. Auch schießt er gegen prominente Gefangene wie Hoeneß oder Middelhoff.
Laux zeigt hautnah, dass das heutige System Gefängnis für die Gesellschaft gefährlich und teuer ist. Denn Gefängnisse produzieren einen beträchtlichen Teil an (Anschluss-)Kriminalität. Deshalb entwickelt er aus seinen unglaublichen Knasterlebnissen sinnvolle Reformvorschläge. Und dabei liest sich dieses True-Crime-Buch auch noch spannend wie ein wilder Roman ...
Den Lesern, die mal mit einem strafbewehrten Regelbruch liebäugeln, sei ans Herz gelegt: Lest erst dieses Buch und entscheidet dann.
"Das Buch ist glaubwürdig, spannend, informativ, gut strukturiert, verständlich lesbar und einzigartig." Besprechungsdienst für öffentliche Bibliotheken, ekz-Publikation ID & IN 2018/45
Aktualisiert: 2023-03-06
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Organisationshilfe für ErzieherInnen und Tageseltern in Kita, Krippe und Kindertagespflege +++ Mit dieser Wickeldokumentation ist schnell alles Wichtige vermerkt, sodass mehr Zeit für das Kind bleibt. Das Besondere: Da jedes Kind einen eigenen Bogen hat, wahren Sie die Intimsphäre der Familien – Eltern sehen nur den Bogen des eigenen Kindes.
Aktualisiert: 2023-04-14
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In der modernen Mediengesellschaft können mit gezielt gestreuten Gerüchten, aufgebauschten Nebensächlichkeiten oder falschen Tatsachenbehauptungen das Ansehen und eines Menschen schnell beschädigt oder gar zerstört werden. Oft erfolgen massive Eingriffe in die Privatsphäre. Zeitungs- oder Fernseh-Kampagnen betreffen nicht nur Prominente, sondern auch zufällig Beteiligte bei Katastrophen oder Entführungen. Sie werden zu Opfern sensationslüsterner Darstellung - teilweise mit schweren psychischen Folgen.20 Autoren zeigen an exemplarischen Beispielen, welche Mechanismen im Hintergrund wirken, wo die Gefahren lauern und wie man sich gegebenenfalls wehren kann. Die ausgewiesenen Medienjournalisten und Presserechtsexperten plädieren für eine neue Medienkultur im Umgang mit der persönlichen Integrität und unterbreiten konkrete Vorschläge.
Aktualisiert: 2021-01-02
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Das Werk beschäftigt sich mit der Rechtfertigung von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dies ist vor allem im Bereich informationsbezogener Maßnahmen von großer praktischer Bedeutung, da der Gesetzgeber seit dem Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) eine Vielzahl von Gesetzen geschaffen hat, die einen Ausgleich zwischen dem Schutz der engeren persönlichen Lebenssphäre einerseits und dem Informationsinteresse des Staates anderseits schaffen sollen. Das Thema gewinnt zunehmend an Aktualität, da es aufgrund der steigenden Technisierung für staatliche Stellen einfacher wird, private Informationen der Bürger zu erhalten und durch die Verknüpfung dieser Informationen ein vollständiges Bild eines Menschen zu erstellen. Aber auch für die anderen Ausformungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist diese Frage nicht nur von theoretischer Natur, da es hier oftmals um grundrechtsintensive und individualitätsprägende Entscheidungen geht, wie beispielsweise bei dem Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, dem Recht auf Freiheit der Namenswahl oder dem Recht auf freie Bestimmung seiner Fortpflanzung.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Mit der Schaffung des § 201 a StGB im Jahre 2004 hat der Gesetzgeber dem bestehenden Bedürfnis nach einem umfassenden Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs vor Bildaufnahmen entsprochen. Nicht nur Prominente sind der Bedrohung ungewollter "Abschüsse" durch Paparazzi ausgesetzt. Gerade im Alltäglichen können die Betroffenen Aufnahmen durch Spanner oder Schnappschüssen im Freundeskreis, die dann ggf. für Dritte z.B. über soziale Netzwerke einsehbar sind, kaum entgehen. Allerdings lässt sich auch eine gesellschaftliche Tendenz zu freimütig exhibitionistischer Selbstdarstellung beobachten, die wohl nicht nach strafrechtlichem Schutz verlangt. Dadurch entsteht ein eigentümliches Spannungsverhältnis zwischen einer insbesondere dem technischen Fortschritt zuzuschreibenden Erhöhung des Gefährdungsgrades des Rechts am eigenen Bild und einer vor allem auch im medialen Bereich zu beobachtenden Tendenz, intimste Lebensbereiche offenzulegen, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Dieses Spannungsverhältnis wird in § 201 a StGB aufgelöst, indem nur der unbefugte Umgang mit Bildaufnahmen erfasst wird. Die Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs im Kontext der Einwilligungslehre steht im Mittelpunkt dieser Studie. Deren Anliegen ist es, die bisherigen strafrechtswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Bedeutung von Einwilligung, Einverständnis und Genehmigung für die Strafbarkeit des Täters insbesondere um eine verfassungsrechtliche Perspektive - explizit um den Aspekt des sog. Grundrechtsverzichts - zu erweitern. Von großer Relevanz ist zudem die Projektion der allgemeinen Einwilligungsdogmatik auf § 201 a StGB, um die Bedeutung des Strafausschließungsgrundes Zustimmung für die dortigen Straftatbestände zu ermitteln.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die zunehmende Miniaturisierung und Weiterentwicklung der Bild- und Tonaufnahmetechnik erleichtert den visuellen und akustischen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Individuums. Die neuen Massenmedien schaffen ein enormes Verbreitungspotential für die illegal hergestellten Aufnahmen und verschärfen die Bedrohungslage zusätzlich. Der neu eingeführte § 201a StGB sollte die strafrechtliche Ungleichbehandlung von unerlaubten Bild- und Wortaufnahmen beseitigen. Vor Einführung des § 201a StGB schützte das Strafrecht das Recht am eigenen Bild nur lückenhaft, das Recht am eigenen Wort durch § 201 StGB hingegen umfassend. Doch auch nach aktueller Gesetzeslage divergiert der strafrechtliche Schutzumfang erheblich. Das gesprochene Wort genießt durch § 201 StGB sowohl auf Tatbestands- als auch auf Rechtsfolgenebene einen deutlich stärkeren Schutz. Das Buch arbeitet dies heraus und hinterfragt die Berechtigung der gesetzgeberischen Entscheidung. Eingegangen wird hierbei insbesondere auf die Strafwürdigkeit einer unerlaubten Bild- und Wortaufnahme sowie auf den Konflikt zwischen den Tathandlungen der §§ 201, 201a StGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ferner wird der Schutzumfang des § 201a StGB dargelegt und einer kritischen Bewertung unterzogen. Thematisiert wird zudem die Berichterstattungspraxis der Medien, die oftmals nicht im Einklang mit den §§ 201, 201a StGB steht.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Als Adam und Eva im Paradies erkannten, dass sie nackt und den Blicken der anderen schutzlos ausgeliefert waren, schämten sie sich. Seitdem gehören Scham und Intimität zu den großen Lebensthemen des Menschen. Das Verlangen nach Intimität ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Und alle Versuche, sie zu zerstören, werden scheitern. Man kann die Intimität attackieren, man kann sie verletzen, man kann sie verraten, doch es bleibt die Scham, die es sich nicht nehmen lassen will, diesen innersten Kern eines Menschen, seinen intimsten Bereich, zu schützen.
Aktualisiert: 2020-07-07
Autor:
Petra Bahr,
Thomas Becker,
Till Briegleb,
Hannah Glaser,
Johanna Haberer,
Monika Herrmann,
Klaas Huizing,
Wunibald Müller,
Roderich Reifenrath,
Ursula Richter,
Armin Rohrwick,
Rose Stern,
Jutta Stössinger,
Doris Weber
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