Die Wissenszurechnung ist wieder da. Im Rahmen der Ad-Hoc-Publizität gehört sie zu den umstrittensten Themen der europäischen Kapitalmarktinformationshaftung. Die hierfür maßgebliche Vorschrift des Art. 17 MAR schweigt nämlich zu der Frage, bei welchen Personen innerhalb des Emittenten sich eine Insiderinformation befinden muss, damit die Ad-Hoc-Publizitätspflicht entsteht. Die rechtlichen Grundlagen sind bislang unzureichend durchdacht und wenig geklärt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Wissenszurechnung ist wieder da. Im Rahmen der Ad-Hoc-Publizität gehört sie zu den umstrittensten Themen der europäischen Kapitalmarktinformationshaftung. Die hierfür maßgebliche Vorschrift des Art. 17 MAR schweigt nämlich zu der Frage, bei welchen Personen innerhalb des Emittenten sich eine Insiderinformation befinden muss, damit die Ad-Hoc-Publizitätspflicht entsteht. Die rechtlichen Grundlagen sind bislang unzureichend durchdacht und wenig geklärt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In Beteiligungsvereinbarungen lassen sich Investoren häufig von der Zielgesellschaft Gewährleistungszusagen über ihren operativen Geschäftsbetrieb einräumen. Da die Beteiligung neuer Geldgeber üblicherweise im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erfolgt, führt der Eintritt eines Gewährleistungsfalls dazu, dass die Einlage des Investors wertmäßig (zumindest teilweise) wieder an diesen zurückfließt.
Die Autorin setzt sich in ihrer Arbeit mit der Frage auseinander, ob Gewährleistungszusagen der Zielgesellschaft de lege lata zulässig sind oder ob eine solche Vertragsgestaltung mit den jeweils anwendbaren Kapitalschutzvorschriften des Aktien- und des GmbH-Rechts kollidiert. Daneben werden auch alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu Gewährleistungszusagen der Zielgesellschaft, wie beispielsweise ein Darlehen mit nachgelagerter Einlageabrede oder der Weg über eine Warranty & Indemnity Versicherung, diskutiert.
Die Arbeit soll dem Rechtsanwender als Leitfaden bei der Erstellung und Verhandlung des Garantiekatalogs im Rahmen von Beteiligungsvereinbarungen dienen.
Aktualisiert: 2022-08-31
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Die Wissenszurechnung ist wieder da. Im Rahmen der Ad-Hoc-Publizität gehört sie zu den umstrittensten Themen der europäischen Kapitalmarktinformationshaftung. Die hierfür maßgebliche Vorschrift des Art. 17 MAR schweigt nämlich zu der Frage, bei welchen Personen innerhalb des Emittenten sich eine Insiderinformation befinden muss, damit die Ad-Hoc-Publizitätspflicht entsteht. Die rechtlichen Grundlagen sind bislang unzureichend durchdacht und wenig geklärt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Nach der folgenschweren weltweiten Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 rückten internationale Ratingagenturen erstmals verstärkt in den Fokus der deutschen Rechtswissenschaft. Die massive Kritik an der Rolle der Ratingagenturen während der Finanzkrise mündete in eine umfassende Regulierung von Ratingagenturen durch die EU-Ratingverordnung und den Dodd-Frank-Act. Der Autor erarbeitet eine Bestandsaufnahme der Regulierung von Ratingagenturen beidseits des Atlantiks. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der regulatorischen Indienstnahme von Ratings und der zivilrechtlichen Haftung von Ratingagenturen. Der eingehenden Untersuchung von Art. 35a EU-Ratingverordnung und erster instanzgerichtlicher Rechtsprechung hierzu folgt ein Reformvorschlag zur Verbesserung des europäischen Haftungstatbestands für Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Corporate social responsibility (CSR) spielt im unternehmerischen Wettbewerb eine erhebliche Rolle. Nachhaltigkeitsaspekte werden nicht nur bei Konsum-, sondern etwa auch bei Investitionsentscheidungen immer relevanter. Sven Asmussen widmet sich dem Phänomen CSR aus privatrechtlicher Sicht. Er untersucht, welche Haftung Unternehmen trifft, die gegen CSR-bezogene Verhaltenskodizes (CSR-Codes) verstoßen bzw. über deren Einhaltung täuschen. Im Fokus steht dabei eine Haftung gegenüber den primären Adressaten der Codes, d.h. gegenüber Mitbewerbern, Anlegern und Abnehmern. Der Autor zeigt, dass sich eine Zuwiderhandlungshaftung nur auf rechtsgeschäftlicher Grundlage und daher nur in Ausnahmefällen begründen lässt. Er zeigt aber auch, dass sich aus dem Zusammenspiel von Delikts- und Lauterkeitsrecht eine Informationshaftung ergibt, die geeignet ist, einen funktionierenden Wettbewerb um CSR am Kapital- wie am Produktmarkt sicher zu stellen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Corporate social responsibility (CSR) spielt im unternehmerischen Wettbewerb eine erhebliche Rolle. Nachhaltigkeitsaspekte werden nicht nur bei Konsum-, sondern etwa auch bei Investitionsentscheidungen immer relevanter. Sven Asmussen widmet sich dem Phänomen CSR aus privatrechtlicher Sicht. Er untersucht, welche Haftung Unternehmen trifft, die gegen CSR-bezogene Verhaltenskodizes (CSR-Codes) verstoßen bzw. über deren Einhaltung täuschen. Im Fokus steht dabei eine Haftung gegenüber den primären Adressaten der Codes, d.h. gegenüber Mitbewerbern, Anlegern und Abnehmern. Der Autor zeigt, dass sich eine Zuwiderhandlungshaftung nur auf rechtsgeschäftlicher Grundlage und daher nur in Ausnahmefällen begründen lässt. Er zeigt aber auch, dass sich aus dem Zusammenspiel von Delikts- und Lauterkeitsrecht eine Informationshaftung ergibt, die geeignet ist, einen funktionierenden Wettbewerb um CSR am Kapital- wie am Produktmarkt sicher zu stellen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftung des Emittenten und der verantwortlichen Organmitglieder für eine fehlerhafte Regelberichterstattung gegenüber Anlegern am Kapitalmarkt. Vor dem Hintergrund, dass die Regelpublizitätshaftung, anders als die Ad-hoc-Publizitätshaftung, bislang nicht spezialgesetzlich geregelt ist, wird untersucht, inwieweit Anlegern ein Haftungsanspruch zusteht, wenn sie in Folge der fehlerhaften Regelberichterstattung Wertpapiere zu teuer gekauft oder zu günstig verkauft haben.
Die Arbeit zeigt dabei auf, dass auf Basis der allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen für Fehler im Jahresfinanzbericht und den unterjährig zu veröffentlichenden Zwischenberichten nur in engen Grenzen gehaftet wird. Angesichts dessen wird ein Vorschlag für die Ausgestaltung eines spezialgesetzlichen Regelpublizitätshaftungstatbestands herausgearbeitet, um die aufgezeigten Haftungslücken zu schließen.
Die Arbeit wurde von der Eberhard Karls Universität mit dem Promotionspreis 2018 im Fach Rechtswissenschaften ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Haftungsnormen über die ordnungsgemäße Kapitalmarktinformation führen nicht nur zur individuellen Kompensation des von dem Geschädigten erlittenen Schadens, sondern stärken zugleich das Vertrauen der Kapitalanleger und damit die Integrität und die Funktionsfähigkeit eines Finanzmarktes insgesamt. Unter dem Gesichtspunkt der Ausgleichsfunktion können die individuellen Schadensersatzansprüche eine hohe Präventivwirkung entfalten. Während sich die Emittentenhaftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation in Deutschland grundsätzlich allein auf den Emittenten richtet, ist sie in Korea nicht nur auf diesen beschränkt. Die Haftung erstreckt sich über das Organmitglied hinaus auch auf Ausübende bestimmter Berufe, von denen man hinsichtlich ihrer beruflichen Ausbildung eine besondere Vertrauenswürdigkeit erwartet. Das Buch liefert einen umfassenden Vergleich der Schadensersatzhaftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen börsennotierter Aktiengesellschaften in beiden Ländern.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftung des Emittenten und der verantwortlichen Organmitglieder für eine fehlerhafte Regelberichterstattung gegenüber Anlegern am Kapitalmarkt. Vor dem Hintergrund, dass die Regelpublizitätshaftung, anders als die Ad-hoc-Publizitätshaftung, bislang nicht spezialgesetzlich geregelt ist, wird untersucht, inwieweit Anlegern ein Haftungsanspruch zusteht, wenn sie in Folge der fehlerhaften Regelberichterstattung Wertpapiere zu teuer gekauft oder zu günstig verkauft haben.
Die Arbeit zeigt dabei auf, dass auf Basis der allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen für Fehler im Jahresfinanzbericht und den unterjährig zu veröffentlichenden Zwischenberichten nur in engen Grenzen gehaftet wird. Angesichts dessen wird ein Vorschlag für die Ausgestaltung eines spezialgesetzlichen Regelpublizitätshaftungstatbestands herausgearbeitet, um die aufgezeigten Haftungslücken zu schließen.
Die Arbeit wurde von der Eberhard Karls Universität mit dem Promotionspreis 2018 im Fach Rechtswissenschaften ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Modernes Kapitalmarktrecht ebenso wie allgemeine Vorschriften des Zivilrechts gewähren dem Anleger-Gesellschafter Schadensersatz im Falle von Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner Anlage. Dabei kann eine Haftung auch die Anlagegesellschaft selbst treffen, sei sie eine Aktiengesellschaft oder eine Publikumspersonengesellschaft. In einem solchen Fall haben allerdings die Gesellschaftsgläubiger und die Mitgesellschafter ein Interesse daran, dass das Gesellschaftsvermögen durch die Ansprüche einzelner Anleger nicht aufgezehrt wird. Dieses Interesse schützen die Vorschriften der aktienrechtlichen Kapitalerhaltung ebenso wie die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft, welche insoweit in Konflikt mit den Vorgaben der Kapitalmarktinformationshaftung geraten. Diese Arbeit sucht, unter Einbeziehung insolvenzrechtlicher Gesichtspunkte, nach einer rechtsformübergreifenden Lösung zwischen Anlegerinteressen auf der einen, Verkehrs- und Bestandsschutzinteressen auf der anderen Seite.
Aktualisiert: 2019-12-19
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