Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform

Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform

Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform

Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform

Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform

Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Hähnchen, Hähnchen,  Susanne
Inhalt und Konzeption: Dieses Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft. Es dient der Vorlesungsbegleitung im Grundlagenfach Rechtsgeschichte, kann darüber hinaus jedoch ebenso gewinnbringend zur Vertiefung im Rahmen des einschlägigen Schwerpunktbereichs herangezogen werden. In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat. Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel. Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der „alte“ Glaube und „Volksweisheiten“ im christlichen Mittelalter

Der „alte“ Glaube und „Volksweisheiten“ im christlichen Mittelalter von Korntner,  Beate
Der „alte“ Glaube verschwand mit der Christianisierung Europas nicht sofort. Volksweisheiten fanden ihren Weg ins Christentum, alte Rituale wurden trotz des „neuen“ Glaubens fortgeführt, christlich integriert, geduldet oder auch verboten. Dieses Buch gibt einen Einblick in die Kontinuität von Volksweisheiten und altem Glauben. Es beschäftigt sich geografisch mit den Siedlungs- und Eroberungsgebieten der Franken. Der Zeitrahmen umfasst das Wirken der ersten irischen Missionare auf dem Kontinent bis zur Missionsta¨tigkeit im bereits christianisierten Sachsen. Kontinuitäten lassen sich etwa im Hinblick auf Orte, Feste, und Frömmigkeit feststellen. Für alle sichtbar sind bspw. die Wochentage, deren deutsche und englische Namen teilweise auf alte Go¨tternamen zuru¨ck gehen. Im Hinblick auf die Gesellschaft und ihre Ordnung werden ebenfalls Kontinuita¨ten festgestellt. Hier wird näher auf die Fehde und die Blutrache eingegangen. Diese Art der Gerechtigkeitsfindung war zwar von Seiten der Kirche verboten, doch gab es Geistliche, die sich ihrer bedienten. Mit Hilfe der „Volkssprachlichen Texte“ wird festgestellt, inwieweit sich Wertvorstellungen der vorchristlichen Gesellschaft im Christentum wiederfinden. Besonders die Umwelt der christlichen Texte wird an die gewohnte Umgebung angepasst, um der neu christianisierten Bevo¨lkerung den U¨bergang zum christlichen Glauben zu erleichtern.
Aktualisiert: 2023-03-23
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Tenere et habere

Tenere et habere von Dendorfer,  Jürgen, Patzold,  Steffen
Seit mehr als zehn Jahren diskutiert die deutschsprachige Forschung über das „Lehnswesen“. Zahlreiche Beiträge haben mittlerweile gezeigt, dass es weder im frühen noch im hohen Mittelalter jenes allumfassende Ordnungsmodell war, das politische, soziale und wirtschaftliche Verhältnisse strukturierte. In dieser Forschungslandschaft, die verständlicherweise von einer Dekonstruktion der bisherigen Annahmen geprägt war, versucht der Band einen neuen Akzent zu setzen. Er erprobt, indem er von „Leihe“ und „Leiheformen“ spricht, ein begriffliches und analytisches Instrumentarium, das engführende feudo-vasallitische Deutungen zu vermeiden helfen soll. Die Autorinnen und Autoren des Bandes, der aus der Arbeit mehrjähriger Treffen in Freiburg und Tübingen hervorgegangen ist, untersuchen dazu ein breites Panorama von Quellen von der Karolingerzeit bis ins 13. Jahrhundert.
Aktualisiert: 2023-03-02
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Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Hähnchen, Hähnchen,  Susanne
Inhalt und Konzeption: Dieses Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft. Es dient der Vorlesungsbegleitung im Grundlagenfach Rechtsgeschichte, kann darüber hinaus jedoch ebenso gewinnbringend zur Vertiefung im Rahmen des einschlägigen Schwerpunktbereichs herangezogen werden. In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat. Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel. Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Königtum und Recht nach dem Dynastiewechsel

Königtum und Recht nach dem Dynastiewechsel von Breternitz,  Patrick
Durch den Dynastiewechsel im Jahr 751 wurde Pippin der Jüngere König der Franken. Nun stand er vor der großen Herausforderung, sein frisch gewonnenes Königtum auszugestalten und mit königlichem Handeln auszufüllen. Sein merowingischer Vorgänger Childerich III. dürfte ihm in dieser Situation kaum ein Vorbild gewesen sein. Vielmehr musste Pippin einen eigenen Weg finden, die Königsherrschaft mit königlichem Handeln zu füllen, indem er Bewährtes fortsetzte, alte Traditionen wieder aufgriff, umformte und auch neue Formen entwickelte. Diese Studie untersucht anhand des sogenannten Königskapitulars die Rolle, die dem Recht bei der Ausgestaltung von Pippins Königtum zukam. Dabei wird deutlich, wie Pippin einerseits königliche Themen besetzte und andererseits in seinem Handeln christliche Königstugenden herausstellte.
Aktualisiert: 2021-05-27
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Politische Kultur und Textproduktion unter Ludwig dem Frommen / Histoire et théologie politiques sous Louis le Pieux

Politische Kultur und Textproduktion unter Ludwig dem Frommen / Histoire et théologie politiques sous Louis le Pieux von Gravel,  Martin, Kaschke,  Sören
Der Band kombiniert Beiträge von Mitgliedern und Gästen des deutsch-französischen Forschungsprojekts HLUDOWICUS mit neuen Übersetzungen von vier zentralen Quellen der Krisenjahre 831 bis 833. In drei Abschnitten gruppiert erörtern die Beiträge grundlegende Strukturen der karolingischen Gesellschaft, werden Übersetzungen und Untersuchungen zu einzelnen Quellen oder Quellenkorpora aus diesen Jahren präsentiert sowie abschließend überprüft, welches Echo die Ereignisse im Rückblick späterer Quellentexte des 9. Jahrhunderts fanden. Die hier zum Teil erstmals vollständig übersetzten vier Quellen wie etwa die „Relatio Compendiensis“ von 833 mit ihrer beispiellos detaillierten Rechtfertigung der Absetzung Ludwigs des Frommen sollen nicht zuletzt auch eine intensivere Beschäftigung mit den Umständen der zweiten Entmachtung Ludwigs in der akademischen Lehre erleichtern. Le présent volume regroupe différents articles des membres du projet franco-allemand HLUDOWICUS et de leurs invités, auxquels s’ajoutent les traductions originales de quatre sources clefs des années de crise 831-833. Regroupées en trois sections, ces contributions traitent les structures portantes de la société carolingienne, elles commentent les témoignages et des ensembles documentaires contemporains de ces années, et elles vont jusqu’à considérer l’écho des événements eux-mêmes dans les sources postérieures du IXe siècle. Qui plus est, les quatre traductions intégrales réunies ici offrent une nouvelle matière pour l’enseignement universitaire portant sur la deuxième déposition de l’empereur Louis le Pieux en 833. Notamment, la « Relatio Compendiensis » offre l’expression la plus précise de l’argumentaire de droit par lequel les révoltés ont justifié leur action.
Aktualisiert: 2020-07-08
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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform

Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform

Vom bayerischen Stammesrecht zur karolingischen Rechtsreform von Grollmann,  Felix
Welche Bedeutung Recht für die Herrscher und ihr jeweiliges Umfeld in den frühmittelalterlichen Nachfolgereichen des weströmischen Imperiums hatte, gehört zu den schwierigeren und viel diskutierten Fragen der Rechtsgeschichte. Dies gilt insbesondere für Karl den Großen (747/48-814). Er hat sich unter den Königen des Frankenreichs und als dessen erster Kaiser auf dem Gebiet der Normgebung besonders hervorgetan. Als wirkmächtiger Herrscher nimmt er einen dauerhaften Platz im europäischen Geschichtsbewusstsein ein. In dieser Arbeit stehen erstmals seine beiden Kapitularien für Bayern, nämlich das Capitulare Baiwaricum und die Capitula ad legem Baiwariorum addita, im Mittelpunkt. Ihr Entstehungskontext ist die Integration Bayerns in das Frankenreich ab den Jahren 787/788. Die beiden Kapitularien werden in der Studie als Instrumente herrscherlicher Regelungsanliegen in den Blick genommen. Von eminenter Bedeutung für das damalige Herrschaftsverständnis sind die in den Capitula ad legem Baiuvariorum addita enthaltenen octo banni, eine Aufzählung von 60-Schillingbußen. In diesen und ähnlichen Zusammenstellungen für andere Regionen sowie für das gesamte Frankenreich lässt sich ein normatives Minimum greifen, das für neue wie alte Reichsangehörige Geltung beanspruchte. Die Studie beschäftigt sich abschließend mit der Rechtsreform von 802/803 als einem weiteren zentralen Anliegen Karls des Großen und seiner Ratgeber.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Studien zur fränkischen Herrschergesetzgebung

Studien zur fränkischen Herrschergesetzgebung von Mordek,  Werner
Die in Kapiteln gegliederten Erlasse merowingischer und karolingischer Herrscher des 6. bis 9. Jahrhunderts bieten aufgrund ihrer Themenvielfalt wichtige Informationen zur Rechts-, Sozial-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte des Frühmittelalters ebenso wie zum damaligen Verhältnis von Staat und Kirche. Der Erforschung dieses weiten Feldes hat der Autor wesentliche, vielfach Neues zu Tage fördernde Beiträge gewidmet, die aus Anlaß seines 60. Geburtstags in gesammelter und somit leicht zugänglicher Form dargeboten werden. Die erstmals gedruckte Einführung ist als sachkundige Orientierung für den Leser gedacht, eine Kurzgeschichte der Kapitulariengesetzgebung und ihrer Sammlungen. Den Band beschließen hilfreiche Handschriften-, Kapitularien- und Namenregister.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Admonitio und Praedicatio

Admonitio und Praedicatio von Buck,  Thomas Martin
Die fränkischen Kapitularien sind seit je ein exklusiver Gegenstand der historischen Forschung gewesen. Das belegen nicht nur die sich vom 17. bis ins späte 19. Jahrhundert erstreckenden textkritischen Bemühungen der bisherigen drei Haupteditoren. Es kommt auch darin zum Ausdruck, daß die Kapitularien schon früh zu einer zentralen Quellengattung der frühmittelalterlichen Sozial-, Wirtschafts- und Rechtsgeschichte avancierten. Lange Zeit stand dabei allein der gesetzgeberisch-administrative Aspekt im Vordergrund der Textdeutung. Diese Untersuchung hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, auf einen bislang eher vernachlässigten Aspekt der Kapitularienüberlieferung aufmerksam zu machen: die religiös-pastorale Dimension von Kapitularien und kapitulariennahen Texten.
Aktualisiert: 2019-05-28
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Untersuchung zur Überlieferung und Eigenart der merowingischen Kapitularien

Untersuchung zur Überlieferung und Eigenart der merowingischen Kapitularien von Woll,  Ingrid
Die merowingischen Kapitularien - darunter verstehen wir Zusammenstellungen von (Rechts-) Verfügungen, (Verwaltungs-) Anordnungen und Ermahnungen einzelner merowingischer Herrscher - zählen zu den bedeutendsten Schriftquellen für das Frankenreich des 6. und 7. Jahrhunderts. Diese Studie bemüht sich nun erstmals, die in ihrer Erscheinungsform sehr disparaten Texte - es sind 7 an der Zahl sowie weitere kapitularienähnliche Dokumente - als Ganzes auf ihre Form und Struktur hin zu analysieren. Voraussetzung hierfür war zunächst eine Bewertung der handschriftlichen Überlieferung. Eine Untersuchung inhaltlicher Aspekte und des Formelschatzes erbrachte wertvolle Aufschlüsse hinsichtlich Entstehungsprozeß und Funktion dieser Quellengattung. Hiervon ausgehend wird die Zuschreibung und Datierung der einzelnen Texte nochmals eingehend diskutiert. Bei einer Durchsicht der relevanten Schriftquellen fanden sich zahlreiche Hinweise auf eine rege Gesetzgebungstätigkeit, die erahnen lassen, daß mit den erhaltenen Texten lediglich ein Bruchteil des tatsächlichen Bestandes auf uns gekommen ist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die karolingischen Reichsteilungen bis 831

Die karolingischen Reichsteilungen bis 831 von Kaschke,  Sören
Knapp 400 Jahre lang war die Aufteilung des Reiches unter den Söhnen eines verstorbenen Herrschers fester Bestandteil der fränkischen Herrschaftspraxis. Trotzdem hat sich zumal die deutsche Mediävistik mit dieser vermeintlich so kontraproduktiven und rückständigen Praxis bislang vorwiegend unter dem Aspekt ihrer Überwindung beschäftigt. Wenig Beachtung fand dagegen ihre Verankerung in der Vorstellungswelt des frühmittelalterlichen Menschen. Dabei erlauben die Annalen und Chroniken der karolingischen Blütezeit von 750-830 hier vielfältige Einblicke. Denn die Geschichtsschreibung jener Epoche lässt sich weder pauschal als bloße Hof-Historiographie, noch als Produkt weltferner Mönche charakterisieren. Vielmehr können wir hier die vielfältige "Stimme der Elite" vernehmen, also jener Personengruppen, die den karolingischen Aufstieg und die Adaption der merowingischen Teilungspraxis durch die neue Dynastie aufmerksam begleiteten. Zugleich bietet die Arbeit eine ausführliche quellenkundliche Zusammenfassung und Aktualisierung des Forschungsstands, der z.T. seit 50 und mehr Jahren nicht mehr überprüft worden ist. Als wertvolle Ergänzung der historiographischen Quellen - die naturgemäß lediglich die Herrschaftspraxis kommentieren können - dienen die erhaltenen Teilungsordnungen von 806, 817 und 831. In ihnen legten Karl der Große und Ludwig der Fromme jeweils unter Einbindung der Großen des Reiches fest, wie dereinst geteilt werden sollte und auf welchen Gebieten die entstehenden Teilreiche zu kooperieren hatten. Auf dieser Basis ist ein wertvoller Abgleich der Vorstellungen in Herrscherfamilie und Herrschaftsverband möglich. Darüber hinaus enthalten die Teilungsordnungen aufschlussreiche Normsetzungen für die verschiedensten Eventualfälle. Manch scheinbar willkürliche Entscheidung beim Tod eines karolingischen Herrschers erscheint so in neuem Licht. Insgesamt zeigt sich bei allen Unterschieden im Detail eine bemerkenswerte Konstante: die Aufteilung des Reiches unter sämtlichen legitimen Söhnen des Herrschers wurde von allen Beteiligten durchgängig als selbstverständliche Norm bejaht. Aus modernen Vorstellungen gespeiste Bedenken, eine Teilung des Reiches gefährde dessen Bestand, führe unweigerlich zum Streit unter den Erben und könne sogar den Zusammenbruch jeder staatlichen Ordnung nach sich ziehen, waren den Zeitgenossen fremd. In ihrem Verständnis existierte das eine Reich der Franken auch in Teilung weiter. Umgekehrt führte oftmals gerade die Verweigerung einer gerechten Teilung zu schwerwiegenden Konflikten. Weit davon entfernt, destabilisierend zu wirken, stellten Reichsteilungen, richtig gehandhabt, somit ein bewährtes und allseits akzeptiertes Mittel zur Vermeidung und Beilegung von Konflikten dar.
Aktualisiert: 2019-12-20
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