Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-06-27
Autor:
Hans Achenbach,
Katharina Beckemper,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Michael Heghmanns,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Thomas Himmelreich,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Malte Nentwig,
Axel Nordemann,
Andreas Ransiek,
Alexander Retemeyer,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-06-27
Autor:
Hans Achenbach,
Katharina Beckemper,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Michael Heghmanns,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Thomas Himmelreich,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Malte Nentwig,
Axel Nordemann,
Andreas Ransiek,
Alexander Retemeyer,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten:
- kompakte Darstellung der zentralen Materien des Wirtschaftsstrafrechts (einschließlich der Ordnungswidrigkeiten) für einen schnellen Überblick in der Praxis.
- Aufzeigen der Zusammenhänge zwischen den Strafnormen und den Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts sowie der Bezüge zum Europarecht
- Vermittlung der Grundstruktur der unübersichtlichen Materie des Wirtschaftsstrafrechts
- bewusste Schwerpunktsetzung bei besonders praxisrelevanten Aspekten und häufigen Problemkreisen
- zuverlässiges Hilfsmittel für effektives und zielführendes Arbeiten.
Die 5. Auflage berücksichtigt die zahlreichen wichtigen Gesetzesänderungen in den verschiedenen Spezialmaterien und bringt das bewährte Standardwerk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur.
Das interdisziplinäre Autorenteam aus Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen, Richtern und Staatsanwälten, die in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis tätig sind, sowie Hochschullehrern mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht, bürgt für Kompetenz und Praxisbezug.
Aktualisiert: 2023-06-27
Autor:
Hans Achenbach,
Katharina Beckemper,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Michael Heghmanns,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Thomas Himmelreich,
Silke Hüls,
Wolfgang Joecks,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Malte Nentwig,
Axel Nordemann,
Andreas Ransiek,
Alexander Retemeyer,
Thomas Rönnau,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Christian Schroeder,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten:
- kompakte Darstellung der zentralen Materien des Wirtschaftsstrafrechts (einschließlich der Ordnungswidrigkeiten) für einen schnellen Überblick in der Praxis.
- Aufzeigen der Zusammenhänge zwischen den Strafnormen und den Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts sowie der Bezüge zum Europarecht
- Vermittlung der Grundstruktur der unübersichtlichen Materie des Wirtschaftsstrafrechts
- bewusste Schwerpunktsetzung bei besonders praxisrelevanten Aspekten und häufigen Problemkreisen
- zuverlässiges Hilfsmittel für effektives und zielführendes Arbeiten.
Die 5. Auflage berücksichtigt die zahlreichen wichtigen Gesetzesänderungen in den verschiedenen Spezialmaterien und bringt das bewährte Standardwerk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur.
Das interdisziplinäre Autorenteam aus Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen, Richtern und Staatsanwälten, die in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis tätig sind, sowie Hochschullehrern mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht, bürgt für Kompetenz und Praxisbezug.
Aktualisiert: 2023-06-27
Autor:
Hans Achenbach,
Katharina Beckemper,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Michael Heghmanns,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Thomas Himmelreich,
Silke Hüls,
Wolfgang Joecks,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Malte Nentwig,
Axel Nordemann,
Andreas Ransiek,
Alexander Retemeyer,
Thomas Rönnau,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Christian Schroeder,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
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Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
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Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
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Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
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Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
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Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Kronzeugen haben im Kartellrecht eine herausragende Bedeutung. Ohne 33
die Mithilfe der selbst am Kartell Beteiligten könnten viele Kartelle nicht
aufgedeckt werden. Um potentiell aussagewilligen Kartellbeteiligten einen
Anreiz zur Kooperation mit den Kartellbehörden zu schaffen, regelt das
Kronzeugenprogramm der §§ 81h ff. GWB den Erlass bzw. die Ermäßigung
der Geldbuße für den Kronzeugen. Wer sich an einem Kartell beteiligt,
kann sich im Einzelfall aber auch strafbar machen. Dies gilt insbesondere
für wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen,
die nach § 298 StGB unter Strafe gestellt sind. Das Kronzeugenprogramm
in §§ 81h ff. GWB schützt den Kronzeugen nicht vor einer drohenden Bestrafung,
was den potentiellen Kronzeugen vor einem Kronzeugenantrag
abschrecken kann.
Mangels einer speziellen Regelung zu Straffreiheit und Strafmilderung für
Kartellkronzeugen wird untersucht, inwiefern das allgemeine Strafrecht
den Kartellkronzeugen vor einer Bestrafung schützt. Es werden verschiedene
Instrumente des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts
– wie etwa die allgemeine Kronzeugenregelung in § 46b StGB und die Einstellungsmöglichkeiten
nach §§ 153 ff. StPO – dargestellt und im Hinblick
auf die Anforderungen an eine effektive Kronzeugenregelung bewertet. Es
stellt sich heraus, dass die aktuelle Rechtslage für den Kartellkronzeugen
unbefriedigend ist. Es werden daher verschiedene Lösungsansätze geprüft
und letztlich ein Gesetzesentwurf entwickelt, mit dem das Kronzeugenprogramm
des GWB auf strafrechtliche Aspekte ausgeweitet und somit
eine Kongruenz zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht hergestellt
wird.
Aktualisiert: 2023-06-18
> findR *
Der Autor verbindet in seiner Untersuchung zwei der wichtigsten Problemkomplexe eines zukünftigen Strafrechts miteinander: die Frage nach der verfassten Personenmehrheit als einem tauglichen Straftäter und die Frage nach neuen Inkriminierungen in komplexen Zusammenhängen der modernen Gesellschaft. Damit wird die in der Strafrechtsdogmatik bisher vernachlässigte kollektive Dimension der menschlichen Existenz in den Mittelpunkt der Arbeit gerückt. Der Verfasser versucht, deren sachlogische Strukturen für das Strafrecht aufzuarbeiten. Das dogmatische Fundament für die weiteren Betrachtungen ist, in Anlehnung u. a. an die Wolff-Schule, der Gedanke des Rechts und Strafrechts als Ermöglichung und Sicherung der freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft.
Im ersten Hauptteil der Arbeit macht Christian Kohlhoff den freiheitsgesetzlichen Gedanken zur Abgrenzung bestimmter Wettbewerbsbeschränkungen als Kriminalstraftaten von den übrigen Kartelldelikten als schlichten Ordnungswidrigkeiten fruchtbar. Nach einer Aufarbeitung derjenigen Teile des Strafrechts de lege lata, die sich bereits mit Personenmehrheiten beschäftigen (mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft), und der Identifikation der strafrechtlichen Schuld als konstitutivem Moment der Strafe stellt er im zweiten Teil der Arbeit die Kollektivsubjekte als Mitkonstituenten der Rechtsordnung neben den individuellen Menschen vor. Im Ergebnis wird die allgemeine strafrechtliche Schuld (individuelle wie kollektive) im Verschuldensprozess bis (einschließlich) zur Tat erkannt. Dies erlaubt die Perspektive auf ein Strafrecht, das trotz echter Integration des kollektiven Moments nicht den primären Bezug zum einzelnen Menschen und seiner Würde verloren hat. Abschließend entwirft der Autor einen Modell-Paragraphen für ein Kollektivstrafrecht und gibt einen Ausblick auf die Internationalisierung der behandelten Problemkomplexe.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Der Autor verbindet in seiner Untersuchung zwei der wichtigsten Problemkomplexe eines zukünftigen Strafrechts miteinander: die Frage nach der verfassten Personenmehrheit als einem tauglichen Straftäter und die Frage nach neuen Inkriminierungen in komplexen Zusammenhängen der modernen Gesellschaft. Damit wird die in der Strafrechtsdogmatik bisher vernachlässigte kollektive Dimension der menschlichen Existenz in den Mittelpunkt der Arbeit gerückt. Der Verfasser versucht, deren sachlogische Strukturen für das Strafrecht aufzuarbeiten. Das dogmatische Fundament für die weiteren Betrachtungen ist, in Anlehnung u. a. an die Wolff-Schule, der Gedanke des Rechts und Strafrechts als Ermöglichung und Sicherung der freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft.
Im ersten Hauptteil der Arbeit macht Christian Kohlhoff den freiheitsgesetzlichen Gedanken zur Abgrenzung bestimmter Wettbewerbsbeschränkungen als Kriminalstraftaten von den übrigen Kartelldelikten als schlichten Ordnungswidrigkeiten fruchtbar. Nach einer Aufarbeitung derjenigen Teile des Strafrechts de lege lata, die sich bereits mit Personenmehrheiten beschäftigen (mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft), und der Identifikation der strafrechtlichen Schuld als konstitutivem Moment der Strafe stellt er im zweiten Teil der Arbeit die Kollektivsubjekte als Mitkonstituenten der Rechtsordnung neben den individuellen Menschen vor. Im Ergebnis wird die allgemeine strafrechtliche Schuld (individuelle wie kollektive) im Verschuldensprozess bis (einschließlich) zur Tat erkannt. Dies erlaubt die Perspektive auf ein Strafrecht, das trotz echter Integration des kollektiven Moments nicht den primären Bezug zum einzelnen Menschen und seiner Würde verloren hat. Abschließend entwirft der Autor einen Modell-Paragraphen für ein Kollektivstrafrecht und gibt einen Ausblick auf die Internationalisierung der behandelten Problemkomplexe.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Der Autor verbindet in seiner Untersuchung zwei der wichtigsten Problemkomplexe eines zukünftigen Strafrechts miteinander: die Frage nach der verfassten Personenmehrheit als einem tauglichen Straftäter und die Frage nach neuen Inkriminierungen in komplexen Zusammenhängen der modernen Gesellschaft. Damit wird die in der Strafrechtsdogmatik bisher vernachlässigte kollektive Dimension der menschlichen Existenz in den Mittelpunkt der Arbeit gerückt. Der Verfasser versucht, deren sachlogische Strukturen für das Strafrecht aufzuarbeiten. Das dogmatische Fundament für die weiteren Betrachtungen ist, in Anlehnung u. a. an die Wolff-Schule, der Gedanke des Rechts und Strafrechts als Ermöglichung und Sicherung der freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft.
Im ersten Hauptteil der Arbeit macht Christian Kohlhoff den freiheitsgesetzlichen Gedanken zur Abgrenzung bestimmter Wettbewerbsbeschränkungen als Kriminalstraftaten von den übrigen Kartelldelikten als schlichten Ordnungswidrigkeiten fruchtbar. Nach einer Aufarbeitung derjenigen Teile des Strafrechts de lege lata, die sich bereits mit Personenmehrheiten beschäftigen (mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft), und der Identifikation der strafrechtlichen Schuld als konstitutivem Moment der Strafe stellt er im zweiten Teil der Arbeit die Kollektivsubjekte als Mitkonstituenten der Rechtsordnung neben den individuellen Menschen vor. Im Ergebnis wird die allgemeine strafrechtliche Schuld (individuelle wie kollektive) im Verschuldensprozess bis (einschließlich) zur Tat erkannt. Dies erlaubt die Perspektive auf ein Strafrecht, das trotz echter Integration des kollektiven Moments nicht den primären Bezug zum einzelnen Menschen und seiner Würde verloren hat. Abschließend entwirft der Autor einen Modell-Paragraphen für ein Kollektivstrafrecht und gibt einen Ausblick auf die Internationalisierung der behandelten Problemkomplexe.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten:
• kompakte Darstellung der zentralen Materien des Wirtschaftsstrafrechts (einschließlich der Ordnungswidrigkeiten) für einen schnellen Überblick in der Praxis.
• Aufzeigen der Zusammenhänge zwischen den Strafnormen und den Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts sowie der Bezüge zum Europarecht
• Vermittlung der Grundstruktur der unübersichtlichen Materie des Wirtschaftsstrafrechts
• bewusste Schwerpunktsetzung bei besonders praxisrelevanten Aspekten und häufigen Problemkreisen
• zuverlässiges Hilfsmittel für effektives und zielführendes Arbeiten.
Die 5. Auflage berücksichtigt die zahlreichen wichtigen Gesetzesänderungen in den verschiedenen Spezialmaterien und bringt das bewährte Standardwerk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur.
Das interdisziplinäre Autorenteam aus Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen, Richtern und Staatsanwälten, die in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis tätig sind, sowie Hochschullehrern mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht, bürgt für Kompetenz und Praxisbezug.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Hans Achenbach,
Katharina Beckemper,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Michael Heghmanns,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Thomas Himmelreich,
Silke Hüls,
Wolfgang Joecks,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Malte Nentwig,
Axel Nordemann,
Andreas Ransiek,
Alexander Retemeyer,
Thomas Rönnau,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Christian Schroeder,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
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Kronzeugen haben im Kartellrecht eine herausragende Bedeutung. Ohne 33
die Mithilfe der selbst am Kartell Beteiligten könnten viele Kartelle nicht
aufgedeckt werden. Um potentiell aussagewilligen Kartellbeteiligten einen
Anreiz zur Kooperation mit den Kartellbehörden zu schaffen, regelt das
Kronzeugenprogramm der §§ 81h ff. GWB den Erlass bzw. die Ermäßigung
der Geldbuße für den Kronzeugen. Wer sich an einem Kartell beteiligt,
kann sich im Einzelfall aber auch strafbar machen. Dies gilt insbesondere
für wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen,
die nach § 298 StGB unter Strafe gestellt sind. Das Kronzeugenprogramm
in §§ 81h ff. GWB schützt den Kronzeugen nicht vor einer drohenden Bestrafung,
was den potentiellen Kronzeugen vor einem Kronzeugenantrag
abschrecken kann.
Mangels einer speziellen Regelung zu Straffreiheit und Strafmilderung für
Kartellkronzeugen wird untersucht, inwiefern das allgemeine Strafrecht
den Kartellkronzeugen vor einer Bestrafung schützt. Es werden verschiedene
Instrumente des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts
– wie etwa die allgemeine Kronzeugenregelung in § 46b StGB und die Einstellungsmöglichkeiten
nach §§ 153 ff. StPO – dargestellt und im Hinblick
auf die Anforderungen an eine effektive Kronzeugenregelung bewertet. Es
stellt sich heraus, dass die aktuelle Rechtslage für den Kartellkronzeugen
unbefriedigend ist. Es werden daher verschiedene Lösungsansätze geprüft
und letztlich ein Gesetzesentwurf entwickelt, mit dem das Kronzeugenprogramm
des GWB auf strafrechtliche Aspekte ausgeweitet und somit
eine Kongruenz zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht hergestellt
wird.
Aktualisiert: 2023-04-27
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-04
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-05-04
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
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Die Untersuchung widmet sich einerseits der Frage, inwieweit bereits gegenwärtig bestimmte Verhaltensweisen im Gefolge eines Hardcore-Kartells auch außerhalb von Vergabeverfahren strafbar sind. Zum anderen geht es darum, ob künftig ein neuer Kartellstraftatbestand normiert werden sollte. Dabei stellen sich vor allem Fragen der Strafwürdigkeit, der Strafbedürftigkeit, des Bestimmtheitsgrundsatzes, aber auch der praktischen Umsetzung. Als Resultat wird ein neuer Kartellstraftatbestand vorgeschlagen, der von bisherigen Anregungen abweicht und die Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen Rechtslage beheben kann.
Aktualisiert: 2023-04-08
> findR *
Aktualisiert: 2021-12-21
> findR *
Aktualisiert: 2021-12-21
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