Eine Grammatik für Lernende unter funktional-kommunikativem Blickwinkel: Bindeglied zwischen Linguistik, Psychologie und Fremdsprachendidaktik

Eine Grammatik für Lernende unter funktional-kommunikativem Blickwinkel: Bindeglied zwischen Linguistik, Psychologie und Fremdsprachendidaktik von Verbeeck,  Yvette
Das Buch setzt sich zum Ziel, der Forderung nach einer neuen Definition des Konzepts von Grammatik und der Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lerner nach einer auf Kommunikation ausgerichteten Grammatikvermittlung durch den Unterricht entgegen zu kommen. Eine tief gehende Studie unterschiedlicher linguistischer Theorien mit Schwerpunkt auf den neuesten Erkenntnissen auf dem Gebiet der Linguistik, eine gründliche Sichtung psychologischer Theorien im Allgemeinen, im Besonderen der jüngsten Entwicklungen der Lernpsychologie sowie eine zielgerichtete Studie der jüngsten Errungenschaften der Fremdsprachendidaktik bilden die wissenschaftlichen Grundlagen dieser Arbeit. Die drei genannten Disziplinen zusammen genommen fungieren als vermittelnde Basis des neu gestalteten Grammatikkonzepts: Eine Grammatik für Lernende unter funktional-kommunikativem Blickwinkel.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung.

Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung. von Kracht,  Harald
Der Verfasser beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Sodann beantwortet er die Frage, wann eine Behörde Feststellungsbescheide und befehlende Verwaltungsakte, die ein gesetzliches Ge- oder Verbot konkretisieren, erlassen darf, wenn deren Einsatz nicht ausdrücklich geregelt ist. Weder Art. 92 GG noch der Vorrang des Gesetzes stünden ihrem Erlaß grundsätzlich entgegen; jedoch gelte der Vorbehalt des Gesetzes. Harald Kracht stellt außerdem dar, unter welchen Voraussetzungen sich eine Ermächtigung durch Auslegung ermitteln läßt. Aufgrund eines Feststellungsantrags könne die Verwaltung auch befugt sein, eine der Rechtsauffassung des Antragstellers widersprechende Feststellung zu treffen. Nicht aus § 43 VwGO, sondern §§ 22, 40 VwVfG ergebe sich, wann eine Behörde auf Antrag zum Erlaß eines Feststellungsbescheids befugt und ggf. verpflichtet sei.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gesundheitsförderung im Schulsport

Gesundheitsförderung im Schulsport von Balz,  Eckart, Erlemeyer,  Reinhard, Kastrup,  Valerie, Mergelkuhl,  Tim
Der vorliegende Band beschäftigt sich mit Fragen und Vorschlägen zur Gesundheitsförderung im Schulsport. Unser Band gliedert sich in drei große Teile, die mit jeweils fünf bis sechs Kapiteln zuerst wichtige "Grundlagen der Gesundheitsförderung" systematisch beleuchten, dann zentrale "Themenfelder der Gesundheitsförderung im Schulsport" differenziert ausweisen und schließlich konkrete "Praxisbeispiele zur Gesundheitsförderung im Schulsport" exemplarisch darlegen. Gesundheitsförderung ist aus dem Schulsport - gestern wie heute - nicht wegzudenken. In bildungspolitischer Hinsicht wurden und werden gesundheitliche Argumente zur Legitimation genutzt; in fachdidaktischer und curricularer Sicht ist die Gesundheitsförderung als schulische Aufgabe und fachliche Perspektive fest verankert; in schulorganisatorischer und schulsportpraktischer Sicht lässt sich eine deutliche Integration gesundheitsrelevanter Facetten in Schulprofile und Schulprogramme, in schuleigene Lehrpläne und realisierte Unterrichtsvorhaben beobachten. Daher geht es uns in diesem Band nicht darum zu zeigen, dass eine Gesundheitsförderung im Schulsport wichtig ist, sondern um die weiterführende Frage, wie diese Gesundheitsförderung (zeitgemäß) ausgestaltet werden kann und soll. Wir wollen so zu einer didaktisch-methodischen Präzisierung und Konkretisierung der Gesundheitsförderung im Schulsport beitragen.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil von Hirsch,  Christoph
Die Flussdiagramme finden Sie unter dem Reiter "Service zum Buch". Die 11. Auflage arbeitet wieder die neueste Rechtsprechung auf und berücksichtigt die aktuelle Literatur. An dem erfolgreichen Konzept haben Autor und Verlag festgehalten: Jede Lerneinheit beginnt mit einem aktuellen Einführungsfall, der ausführlich gutachterlich geprüft wird. Auch die Lerneinheiten erläutern die oftmals sehr abstrakten Regeln an vielen konkreten Beispielen aus der Praxis. Der Text ist klar gegliedert und leicht lesbar geschrieben. So hat Hirsch schon vielen Studenten das gute Gefühl gegeben, das Allgemeine Schuldrecht wirklich zu verstehen. Wer grafische Darstellungen mag, wird an den über 20 Diagrammen Freude haben. Sie zeigen den logischen Aufbau der gesetzlichen Vorschriften und führen den Leser durch eine Abfolge von Fragen und Antworten zur Lösung des Falls.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Art. 102 AEUV und die Rolle der Ökonomie

Art. 102 AEUV und die Rolle der Ökonomie von Rohner,  Tristan
Wie können ökonomische Erkenntnisse bei der Auslegung und Konkretisierung des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV besser genutzt werden? Diese Forschungsfrage beantwortet der Autor und kommt zu dem Ergebnis, dass der more economic approach in der Missbrauchsaufsicht gescheitert ist. Zum Nachweis überträgt er die Methode der qualitativen Inhaltsanalyse aus der Sozialwissenschaft auf die juristische Entscheidungsanalyse. Darauffolgend zeigt der Autor, dass ökonomische Erkenntnisse nicht nur für den Inhalt des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV maßgeblich sein können, sondern auch für den Vorgang der Auslegung und der Konkretisierung desselben. Er entwickelt eine Methode, um ökonomische Erkenntnisse in rechtliche Regeln umzusetzen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Art. 102 AEUV und die Rolle der Ökonomie

Art. 102 AEUV und die Rolle der Ökonomie von Rohner,  Tristan
Wie können ökonomische Erkenntnisse bei der Auslegung und Konkretisierung des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV besser genutzt werden? Diese Forschungsfrage beantwortet der Autor und kommt zu dem Ergebnis, dass der more economic approach in der Missbrauchsaufsicht gescheitert ist. Zum Nachweis überträgt er die Methode der qualitativen Inhaltsanalyse aus der Sozialwissenschaft auf die juristische Entscheidungsanalyse. Darauffolgend zeigt der Autor, dass ökonomische Erkenntnisse nicht nur für den Inhalt des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV maßgeblich sein können, sondern auch für den Vorgang der Auslegung und der Konkretisierung desselben. Er entwickelt eine Methode, um ökonomische Erkenntnisse in rechtliche Regeln umzusetzen.
Aktualisiert: 2023-05-30
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Konkretisierungskompetenz und Konkretisierungsmethoden im Europäischen Privatrecht

Konkretisierungskompetenz und Konkretisierungsmethoden im Europäischen Privatrecht von Schillig,  Michael
Mit der zunehmenden Ausweitung und Verdichtung des europäischen Rechtsmaterials im Bereich des Privatrechts mehren sich Vorschriften, die im Interesse der Zukunftsoffenheit und Anpassungsfähigkeit relativ vage und wertungsoffen sind. Insoweit stellt sich vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzordnung die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Regelungstechnik das Angleichungsziel überhaupt erreichen kann und welcher Ebene innerhalb des Mehrebenensystems der Gemeinschaft die Aufgabe der Konkretisierung zukommen soll. Noch dringender und von viel grundsätzlicherer Bedeutung ist freilich die Bestimmung derjenigen Methoden und Kriterien, die die Konkretisierungsentscheidungen zum Europäischen Privatrechts im Einzelfall rational begründbar, diskutierbar und vorallem konsensfähig machen können. Dabei kann es nicht um eine beschreibende Darstellung des hergebrachten, rein formalen, Methodenkanons gehen. Anzusetzen ist vielmehr bei den der europäischen Wirtschaftsverfassung und dem Sekundärrecht zugrundeliegenden Prinzipien und Werten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Konkretisierung von Generalklauseln im europäischen Privatrecht

Konkretisierung von Generalklauseln im europäischen Privatrecht von Schmidt,  Martin
Wenig andere Rechtsgebiete unterliegen einer derart dynamischen Entwicklung wie das europäische Privatrecht. Die systematische Durchdringung der gemeinschaftlichen Privatrechtsangleichung ist mittlerweile zentraler Gegenstand des wissenschaftlichen Dialogs. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Konkretisierung von Generalklauseln. Der Autor entwickelt systematische Lösungsansätze für die beiden grundlegenden Fragen nach den Kriterien zur Verteilung der Kompetenz zur Konkretisierung von Generalklauseln einerseits und den allgemeinen inhaltlichen Vorgaben des europäischen Privatrechts für die Konkretisierung andererseits. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtsbereiche werden die erarbeiteten Kriterien und Maßstäbe sodann auf vier Generalklauseln angewendet. Hierbei handelt es sich um „Unlautere Geschäftspraktiken“ aus der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die „Verwechslungsgefahr“ aus dem europäischen Markenrecht, den Begriff des „Fehlers“ aus der Produkthaftungsrichtlinie sowie die „Missbräuchlichkeit“ aus der Klauselrichtlinie.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Konkretisierungskompetenz und Konkretisierungsmethoden im Europäischen Privatrecht

Konkretisierungskompetenz und Konkretisierungsmethoden im Europäischen Privatrecht von Schillig,  Michael
Mit der zunehmenden Ausweitung und Verdichtung des europäischen Rechtsmaterials im Bereich des Privatrechts mehren sich Vorschriften, die im Interesse der Zukunftsoffenheit und Anpassungsfähigkeit relativ vage und wertungsoffen sind. Insoweit stellt sich vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzordnung die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungeneine solcheRegelungstechnik das Angleichungsziel überhaupt erreichen kann und welcher Ebene innerhalb des Mehrebenensystems der Gemeinschaft die Aufgabe der Konkretisierung zukommen soll. Noch dringender und von viel grundsätzlicherer Bedeutung ist freilich die Bestimmung derjenigen Methoden und Kriterien, die die Konkretisierungsentscheidungen zum Europäischen Privatrechts im Einzelfall rational begründbar, diskutierbar und vorallem konsensfähig machen können. Dabei kann es nicht um eine beschreibende Darstellung des hergebrachten, rein formalen, Methodenkanons gehen. Anzusetzen ist vielmehr bei den der europäischen Wirtschaftsverfassung und dem Sekundärrecht zugrundeliegenden Prinzipien und Werten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Konkretisierung von Generalklauseln im europäischen Privatrecht

Konkretisierung von Generalklauseln im europäischen Privatrecht von Schmidt,  Martin
Wenig andere Rechtsgebiete unterliegen einer derart dynamischen Entwicklung wie das europäische Privatrecht. Die systematische Durchdringung der gemeinschaftlichen Privatrechtsangleichung ist mittlerweile zentraler Gegenstand des wissenschaftlichen Dialogs. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Konkretisierung von Generalklauseln. Der Autor entwickelt systematische Lösungsansätze für die beiden grundlegenden Fragen nach den Kriterien zur Verteilung der Kompetenz zur Konkretisierung von Generalklauseln einerseits und den allgemeinen inhaltlichen Vorgaben des europäischen Privatrechts für die Konkretisierung andererseits. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtsbereiche werden die erarbeiteten Kriterien und Maßstäbe sodann auf vier Generalklauseln angewendet. Hierbei handelt es sich um „Unlautere Geschäftspraktiken“ aus der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die „Verwechslungsgefahr“ aus dem europäischen Markenrecht, den Begriff des „Fehlers“ aus der Produkthaftungsrichtlinie sowie die „Missbräuchlichkeit“ aus der Klauselrichtlinie.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Art. 102 AEUV und die Rolle der Ökonomie

Art. 102 AEUV und die Rolle der Ökonomie von Rohner,  Tristan
Wie können ökonomische Erkenntnisse bei der Auslegung und Konkretisierung des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV besser genutzt werden? Diese Forschungsfrage beantwortet der Autor und kommt zu dem Ergebnis, dass der more economic approach in der Missbrauchsaufsicht gescheitert ist. Zum Nachweis überträgt er die Methode der qualitativen Inhaltsanalyse aus der Sozialwissenschaft auf die juristische Entscheidungsanalyse. Darauffolgend zeigt der Autor, dass ökonomische Erkenntnisse nicht nur für den Inhalt des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV maßgeblich sein können, sondern auch für den Vorgang der Auslegung und der Konkretisierung desselben. Er entwickelt eine Methode, um ökonomische Erkenntnisse in rechtliche Regeln umzusetzen.
Aktualisiert: 2023-05-30
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Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung.

Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung. von Kracht,  Harald
Der Verfasser beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Sodann beantwortet er die Frage, wann eine Behörde Feststellungsbescheide und befehlende Verwaltungsakte, die ein gesetzliches Ge- oder Verbot konkretisieren, erlassen darf, wenn deren Einsatz nicht ausdrücklich geregelt ist. Weder Art. 92 GG noch der Vorrang des Gesetzes stünden ihrem Erlaß grundsätzlich entgegen; jedoch gelte der Vorbehalt des Gesetzes. Harald Kracht stellt außerdem dar, unter welchen Voraussetzungen sich eine Ermächtigung durch Auslegung ermitteln läßt. Aufgrund eines Feststellungsantrags könne die Verwaltung auch befugt sein, eine der Rechtsauffassung des Antragstellers widersprechende Feststellung zu treffen. Nicht aus § 43 VwGO, sondern §§ 22, 40 VwVfG ergebe sich, wann eine Behörde auf Antrag zum Erlaß eines Feststellungsbescheids befugt und ggf. verpflichtet sei.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Gebot fairen Verhandelns im Arbeitsrecht

Das Gebot fairen Verhandelns im Arbeitsrecht von Kurzer,  Friederike
In seinem vielbeachteten Urteil vom 07.02.2019 hat das BAG entschieden, dass ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag auch dann unwirksam sein kann, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Im Rahmen einer umfassenden, rechtsordnungsübergreifenden Auswertung von Rechtsprechung und Literatur untersucht die Verfasserin Ursprung und Inhalt dieser umstrittenen Rechtsfigur und erarbeitet Konkretisierungsvorschläge. Gleichzeitig spricht sie sich für die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge als klares rechtspolitisches Signal für einen optimierten Arbeitnehmerschutz aus und rundet ihre Untersuchung mit einem konkreten Entwurf eines solchen Widerrufsrechts ab.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung.

Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung. von Kracht,  Harald
Der Verfasser beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Sodann beantwortet er die Frage, wann eine Behörde Feststellungsbescheide und befehlende Verwaltungsakte, die ein gesetzliches Ge- oder Verbot konkretisieren, erlassen darf, wenn deren Einsatz nicht ausdrücklich geregelt ist. Weder Art. 92 GG noch der Vorrang des Gesetzes stünden ihrem Erlaß grundsätzlich entgegen; jedoch gelte der Vorbehalt des Gesetzes. Harald Kracht stellt außerdem dar, unter welchen Voraussetzungen sich eine Ermächtigung durch Auslegung ermitteln läßt. Aufgrund eines Feststellungsantrags könne die Verwaltung auch befugt sein, eine der Rechtsauffassung des Antragstellers widersprechende Feststellung zu treffen. Nicht aus § 43 VwGO, sondern §§ 22, 40 VwVfG ergebe sich, wann eine Behörde auf Antrag zum Erlaß eines Feststellungsbescheids befugt und ggf. verpflichtet sei.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Gesundheitsförderung im Schulsport

Gesundheitsförderung im Schulsport von Balz,  Eckart, Erlemeyer,  Reinhard, Kastrup,  Valerie, Mergelkuhl,  Tim
Der vorliegende Band beschäftigt sich mit Fragen und Vorschlägen zur Gesundheitsförderung im Schulsport. Unser Band gliedert sich in drei große Teile, die mit jeweils fünf bis sechs Kapiteln zuerst wichtige "Grundlagen der Gesundheitsförderung" systematisch beleuchten, dann zentrale "Themenfelder der Gesundheitsförderung im Schulsport" differenziert ausweisen und schließlich konkrete "Praxisbeispiele zur Gesundheitsförderung im Schulsport" exemplarisch darlegen. Gesundheitsförderung ist aus dem Schulsport - gestern wie heute - nicht wegzudenken. In bildungspolitischer Hinsicht wurden und werden gesundheitliche Argumente zur Legitimation genutzt; in fachdidaktischer und curricularer Sicht ist die Gesundheitsförderung als schulische Aufgabe und fachliche Perspektive fest verankert; in schulorganisatorischer und schulsportpraktischer Sicht lässt sich eine deutliche Integration gesundheitsrelevanter Facetten in Schulprofile und Schulprogramme, in schuleigene Lehrpläne und realisierte Unterrichtsvorhaben beobachten. Daher geht es uns in diesem Band nicht darum zu zeigen, dass eine Gesundheitsförderung im Schulsport wichtig ist, sondern um die weiterführende Frage, wie diese Gesundheitsförderung (zeitgemäß) ausgestaltet werden kann und soll. Wir wollen so zu einer didaktisch-methodischen Präzisierung und Konkretisierung der Gesundheitsförderung im Schulsport beitragen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Verhältnismäßigkeit kartellrechtlicher Auskunftsersuchen

Die Verhältnismäßigkeit kartellrechtlicher Auskunftsersuchen von Preuße,  Andrea
Die Auskunftsrechte nach der VO 1/2003 und FKVO werden inhaltlich durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beschränkt. Die Arbeit untersucht die tatsächliche Reichweite dieses Grundsatzes und die Umsetzung in der Praxis. Hierauf aufbauend werden rechtsstaatliche Defizite aufgezeigt. Es werden Vorschläge erarbeitet, wie diesen abgeholfen werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Die Sozialdemokratie – ab ins Museum?

Die Sozialdemokratie – ab ins Museum? von Pelinka,  Anton
Ralf Dahrendorf wird immer wieder bemüht: In (West-) Europa wäre nach 1945 die Epoche sozialdemokratischen Hegemonie zu beobachten gewesen. Das kann und wird für die Gegenwart niemand zu behaupten wagen. Die Sozialdemokratie (auch und gerade die SPÖ) gleicht einer harmlosen alten Tante, die kaum noch etwas bewegt. Und doch: Als politische Antwort auf die ökonomische Globalisierung wäre eine sozial integrative Partei, wie es die SPÖ einmal war, mehr denn je gefragt – als Teil einer europäischen Parteifamilie. Die SPÖ muss sich, will sie eine Zukunft haben, neu definieren. Der Ausgangspunkt: Für welche Teile der Gesellschaft spricht sie eigentlich? Für das von Abstiegsängsten geschüttelte Kleinbürgertum, das sich gegen jede Form von Zuwanderung wehrt – oder für die wachsende Schicht von aufstiegsorientierten, sozial mobilen, von höherer Bildung geprägten Menschen? Für das „Proletariat“, von dem niemand sagen kann, ob es als „Klasse“ überhaupt (noch) existiert – oder für „alle arbeitenden Menschen“, damit für alle, also letztlich für niemanden? Kann sich die SPÖ, kann sich die Sozialdemokratie überhaupt freimachen von den Illusionen, die aus der Vergangenheit kommen – etwa von der Illusion der Existenz einer „Basis“, die (selbst wenn es sie gibt) immer älter und immer schmäler wird? Die SPÖ könnte dies – wenn sie sich nicht nur verbal, sondern real als Teil einer transnationalen, einer die nationalen Verengungen sprengenden Partei versteht. „Modernisierung“ – die Formel, mit der Bruno Kreisky und Olof Palme, Willy Brandt und Tony Blair vor Jahrzehnten der Sozialdemokratie Europas die größten Erfolge gebracht haben – „Modernisierung“ ist nicht mit den Inhalten von gestern, sondern mit denen von morgen zu füllen. Die Werte können dieselben bleiben – Freiheit, Gleichheit, Solidarität. Die Konkretisierung dieser Werte muss neu formuliert werden.
Aktualisiert: 2022-07-13
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Die Sozialdemokratie – ab ins Museum?

Die Sozialdemokratie – ab ins Museum? von Pelinka,  Anton
Ralf Dahrendorf wird immer wieder bemüht: In (West-) Europa wäre nach 1945 die Epoche sozialdemokratischen Hegemonie zu beobachten gewesen. Das kann und wird für die Gegenwart niemand zu behaupten wagen. Die Sozialdemokratie (auch und gerade die SPÖ) gleicht einer harmlosen alten Tante, die kaum noch etwas bewegt. Und doch: Als politische Antwort auf die ökonomische Globalisierung wäre eine sozial integrative Partei, wie es die SPÖ einmal war, mehr denn je gefragt – als Teil einer europäischen Parteifamilie. Die SPÖ muss sich, will sie eine Zukunft haben, neu definieren. Der Ausgangspunkt: Für welche Teile der Gesellschaft spricht sie eigentlich? Für das von Abstiegsängsten geschüttelte Kleinbürgertum, das sich gegen jede Form von Zuwanderung wehrt – oder für die wachsende Schicht von aufstiegsorientierten, sozial mobilen, von höherer Bildung geprägten Menschen? Für das „Proletariat“, von dem niemand sagen kann, ob es als „Klasse“ überhaupt (noch) existiert – oder für „alle arbeitenden Menschen“, damit für alle, also letztlich für niemanden? Kann sich die SPÖ, kann sich die Sozialdemokratie überhaupt freimachen von den Illusionen, die aus der Vergangenheit kommen – etwa von der Illusion der Existenz einer „Basis“, die (selbst wenn es sie gibt) immer älter und immer schmäler wird? Die SPÖ könnte dies – wenn sie sich nicht nur verbal, sondern real als Teil einer transnationalen, einer die nationalen Verengungen sprengenden Partei versteht. „Modernisierung“ – die Formel, mit der Bruno Kreisky und Olof Palme, Willy Brandt und Tony Blair vor Jahrzehnten der Sozialdemokratie Europas die größten Erfolge gebracht haben – „Modernisierung“ ist nicht mit den Inhalten von gestern, sondern mit denen von morgen zu füllen. Die Werte können dieselben bleiben – Freiheit, Gleichheit, Solidarität. Die Konkretisierung dieser Werte muss neu formuliert werden.
Aktualisiert: 2021-02-10
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