Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien.

Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien. von Koch,  Raphael
Raphael Koch untersucht, ob das WpÜG auf den Erwerb eigener Aktien anwendbar ist. Diese Frage ist vor allem deshalb praxisrelevant, weil die BaFin sie positiv beantwortet hat. Der Autor kommt hingegen zu dem Ergebnis, dass sich trotz des offenen Wortlauts der §§ 1, 2 Abs. 1 WpÜG eine direkte Anwendung aufgrund der Systematik des Gesetzes und des Regelungszwecks der Vorschriften verbietet. Eine analoge Anwendbarkeit scheitert an dem Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke. Koch fordert den Gesetzgeber auf, die Nichtanwendbarkeit des WpÜG klarzustellen und gleichzeitig das AktG um einige Verfahrensvorschriften zu ergänzen. Dafür arbeitet er konkrete Formulierungsvorschläge aus und stützt seine Thesen durch eine rechtsvergleichende Umschau. Weiter analysiert Koch, ob ein Kontrollerwerb mit der Folge einer Angebotspflicht vorliegt, wenn ein Aktionär die relative Kontrollmehrheit infolge des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft erlangt - entgegen der Gesetzesbegründung bejaht der Autor die Anwendbarkeit. Er weist sodann auf die Notwendigkeit hin, Befreiungen im Einzelfall nach § 37 WpÜG i. V. m. § 9 S. 1 Nr. 5 WpÜG-VO zuzulassen und unterbreitet insoweit einen konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung. Schließlich wird erörtert, inwieweit der Erwerb eigener Aktien zur Abwehr feindlicher Übernahmen eingesetzt werden kann. Die Zulässigkeit richtet sich vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach aktienrechtlichen Grundsätzen. Allein die Abwehr gegenwärtiger Übernahmeversuche ist an § 33 WpÜG zu messen. Raphael Koch zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Aktienrückerwerb als Verteidigungsmaßnahme zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien.

Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien. von Koch,  Raphael
Raphael Koch untersucht, ob das WpÜG auf den Erwerb eigener Aktien anwendbar ist. Diese Frage ist vor allem deshalb praxisrelevant, weil die BaFin sie positiv beantwortet hat. Der Autor kommt hingegen zu dem Ergebnis, dass sich trotz des offenen Wortlauts der §§ 1, 2 Abs. 1 WpÜG eine direkte Anwendung aufgrund der Systematik des Gesetzes und des Regelungszwecks der Vorschriften verbietet. Eine analoge Anwendbarkeit scheitert an dem Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke. Koch fordert den Gesetzgeber auf, die Nichtanwendbarkeit des WpÜG klarzustellen und gleichzeitig das AktG um einige Verfahrensvorschriften zu ergänzen. Dafür arbeitet er konkrete Formulierungsvorschläge aus und stützt seine Thesen durch eine rechtsvergleichende Umschau. Weiter analysiert Koch, ob ein Kontrollerwerb mit der Folge einer Angebotspflicht vorliegt, wenn ein Aktionär die relative Kontrollmehrheit infolge des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft erlangt - entgegen der Gesetzesbegründung bejaht der Autor die Anwendbarkeit. Er weist sodann auf die Notwendigkeit hin, Befreiungen im Einzelfall nach § 37 WpÜG i. V. m. § 9 S. 1 Nr. 5 WpÜG-VO zuzulassen und unterbreitet insoweit einen konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung. Schließlich wird erörtert, inwieweit der Erwerb eigener Aktien zur Abwehr feindlicher Übernahmen eingesetzt werden kann. Die Zulässigkeit richtet sich vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach aktienrechtlichen Grundsätzen. Allein die Abwehr gegenwärtiger Übernahmeversuche ist an § 33 WpÜG zu messen. Raphael Koch zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Aktienrückerwerb als Verteidigungsmaßnahme zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien.

Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien. von Koch,  Raphael
Raphael Koch untersucht, ob das WpÜG auf den Erwerb eigener Aktien anwendbar ist. Diese Frage ist vor allem deshalb praxisrelevant, weil die BaFin sie positiv beantwortet hat. Der Autor kommt hingegen zu dem Ergebnis, dass sich trotz des offenen Wortlauts der §§ 1, 2 Abs. 1 WpÜG eine direkte Anwendung aufgrund der Systematik des Gesetzes und des Regelungszwecks der Vorschriften verbietet. Eine analoge Anwendbarkeit scheitert an dem Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke. Koch fordert den Gesetzgeber auf, die Nichtanwendbarkeit des WpÜG klarzustellen und gleichzeitig das AktG um einige Verfahrensvorschriften zu ergänzen. Dafür arbeitet er konkrete Formulierungsvorschläge aus und stützt seine Thesen durch eine rechtsvergleichende Umschau. Weiter analysiert Koch, ob ein Kontrollerwerb mit der Folge einer Angebotspflicht vorliegt, wenn ein Aktionär die relative Kontrollmehrheit infolge des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft erlangt - entgegen der Gesetzesbegründung bejaht der Autor die Anwendbarkeit. Er weist sodann auf die Notwendigkeit hin, Befreiungen im Einzelfall nach § 37 WpÜG i. V. m. § 9 S. 1 Nr. 5 WpÜG-VO zuzulassen und unterbreitet insoweit einen konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung. Schließlich wird erörtert, inwieweit der Erwerb eigener Aktien zur Abwehr feindlicher Übernahmen eingesetzt werden kann. Die Zulässigkeit richtet sich vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach aktienrechtlichen Grundsätzen. Allein die Abwehr gegenwärtiger Übernahmeversuche ist an § 33 WpÜG zu messen. Raphael Koch zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Aktienrückerwerb als Verteidigungsmaßnahme zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Vollzugsverbot in der EU-Fusionskontrolle

Das Vollzugsverbot in der EU-Fusionskontrolle von Grüner,  Patrick
Unternehmenszusammenschlüsse, die in den Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) fallen, dürfen nach Art. 7 FKVO erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission vollzogen werden. Nach Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und unionsverfassungsrechtlichen Grundlagen des Vollzugsverbots entwickelt der Autor ein systematisch und teleologisch kohärentes Konzept für dessen Anwendungsbereich und inhaltliche Reichweite. Besonderes Augenmerk gilt der Problematik des Teilvollzugs. Der Beitrag berücksichtigt die jüngsten Entscheidungen der EU-Kommission und der Unionsgerichte in Sachen "Marine Harvest" ("Mowi"), "Altice", "Ernst & Young" und "Canon" und stellt damit derzeit die aktuellste und umfassendste Abhandlung zum Vollzugsverbot der FKVO dar.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Vollzugsverbot in der EU-Fusionskontrolle

Das Vollzugsverbot in der EU-Fusionskontrolle von Grüner,  Patrick
Unternehmenszusammenschlüsse, die in den Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) fallen, dürfen nach Art. 7 FKVO erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission vollzogen werden. Nach Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und unionsverfassungsrechtlichen Grundlagen des Vollzugsverbots entwickelt der Autor ein systematisch und teleologisch kohärentes Konzept für dessen Anwendungsbereich und inhaltliche Reichweite. Besonderes Augenmerk gilt der Problematik des Teilvollzugs. Der Beitrag berücksichtigt die jüngsten Entscheidungen der EU-Kommission und der Unionsgerichte in Sachen „Marine Harvest“ („Mowi“), „Altice“, „Ernst & Young“ und „Canon“ und stellt damit derzeit die aktuellste und umfassendste Abhandlung zum Vollzugsverbot der FKVO dar.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Private-Equity-Beteiligungen in der Fusionskontrolle

Private-Equity-Beteiligungen in der Fusionskontrolle von Marek,  Frank
Die fusionskontrollrechtliche Behandlung von Unternehmenskäufen durch Private-Equity-Fonds spielt in der Praxis eine erhebliche Rolle. Die Studie strebt an, dieses Thema wissenschaftlich aufzuarbeiten und zugleich Leitlinien für die Praxis zu erarbeiten. In einer Einführung werden zunächst die fusionskontrollrechtlich relevanten Strukturen, Charakteristika und Instrumente im Rahmen von Private-Equity-Beteiligungen aufgezeigt. Der zweite Teil der Untersuchung behandelt Fragestellungen, die sich bei einem Zusammenschluss unter Beteiligung eines Private-Equity-Fonds im Rahmen der formellen Fusionskontrolle stellen können. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf Fragen des Kontrollerwerbs und der Umsatzberechnung. Im dritten Teil wird untersucht, inwiefern sich Beteiligungen von Private-Equity-Fonds von denen strategischer Investoren unterscheiden. Private-Equity-Beteiligungen weisen im Vergleich zu anderen Unternehmensbeteiligungen eine Reihe von Besonderheiten auf. Zwar sind Private-Equity-Beteiligungen rein finanziell motiviert, dennoch üben Private-Equity-Fonds im Hinblick auf eine Wertsteigerung regelmäßig unternehmerischen Einfluss auf ihre Portfoliogesellschaften aus. Ferner erfolgt im Rahmen von Private-Equity-Beteiligungen weder eine Abstimmung der jeweiligen Unternehmensziele der Portfoliogesellschaften noch eine Ausrichtung dieser an einem einheitlichen, übergeordneten Unternehmensziel, obwohl Private-Equity-Fonds zumeist die rechtliche Möglichkeit hätten, die operative Tätigkeit ihrer Portfoliounternehmen aneinander anzupassen. Darüber hinaus ist der Beteiligungserwerb im Rahmen von Private-Equity zwar zeitlich begrenzt und zwingend auf eine Weiterveräußerung gerichtet, dennoch handelt es sich bei ihm nicht um einen kurzfristigen Durchgangserwerb. Vor diesem Hintergrund wird erörtert, welche Auswirkungen die aufgezeigten Unterschiede auf die wettbewerbliche Bewertung von Zusammenschlüssen unter Beteiligung von Private-Equity-Fonds haben.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Deutsche Fusionskontrolle

Deutsche Fusionskontrolle von Murach,  Jens-Olrik
Mit dem „Murach“ steht zum ersten Mal die umfassende, an den typischen Prüfungsschritten orientierte, systematische Gesamtdarstellung des deutschen Fusionskontrollrechts zur Verfügung. Er beschreibt detailliert und anschaulich - welche Transaktionen präventiv beim Bundeskartellamt anzumelden sind, - erläutert die materielle Prüfung durch die Behörde, - definiert die Lösungsmöglichkeiten wettbewerblicher Probleme und - erklärt den Ablauf des Verfahrens sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten. Die umfassende Darstellung der vorrangigen EU-Fusionskontrolle – Stichwort: Verweisung – sowie Musterformulare und Mitteilungstexte im Anhang runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien.

Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien. von Koch,  Raphael
Raphael Koch untersucht, ob das WpÜG auf den Erwerb eigener Aktien anwendbar ist. Diese Frage ist vor allem deshalb praxisrelevant, weil die BaFin sie positiv beantwortet hat. Der Autor kommt hingegen zu dem Ergebnis, dass sich trotz des offenen Wortlauts der §§ 1, 2 Abs. 1 WpÜG eine direkte Anwendung aufgrund der Systematik des Gesetzes und des Regelungszwecks der Vorschriften verbietet. Eine analoge Anwendbarkeit scheitert an dem Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke. Koch fordert den Gesetzgeber auf, die Nichtanwendbarkeit des WpÜG klarzustellen und gleichzeitig das AktG um einige Verfahrensvorschriften zu ergänzen. Dafür arbeitet er konkrete Formulierungsvorschläge aus und stützt seine Thesen durch eine rechtsvergleichende Umschau. Weiter analysiert Koch, ob ein Kontrollerwerb mit der Folge einer Angebotspflicht vorliegt, wenn ein Aktionär die relative Kontrollmehrheit infolge des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft erlangt - entgegen der Gesetzesbegründung bejaht der Autor die Anwendbarkeit. Er weist sodann auf die Notwendigkeit hin, Befreiungen im Einzelfall nach § 37 WpÜG i. V. m. § 9 S. 1 Nr. 5 WpÜG-VO zuzulassen und unterbreitet insoweit einen konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung. Schließlich wird erörtert, inwieweit der Erwerb eigener Aktien zur Abwehr feindlicher Übernahmen eingesetzt werden kann. Die Zulässigkeit richtet sich vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach aktienrechtlichen Grundsätzen. Allein die Abwehr gegenwärtiger Übernahmeversuche ist an § 33 WpÜG zu messen. Raphael Koch zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Aktienrückerwerb als Verteidigungsmaßnahme zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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