Nicht nur bei privaten Personen nimmt die Beliebtheit und die Nutzung von Social Media zu. Unternehmen und deren Vorstandsmitglieder nutzen soziale Medien, um die Kapitalmarktöffentlichkeit anzusprechen. Während jedenfalls die größeren Aktiengesellschaften eigene Social Media-Kanäle unterhalten, posten Vorstandsmitglieder, insbesondere Vorstandsvorsitzende, oft auch über ihre privaten Profile.
Haben die Veröffentlichungen einen Bezug zum Unternehmen, stellt sich die Frage, inwieweit der Emittent oder das Vorstandsmitglied die Information überhaupt auf Social Media preisgeben darf. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC setzte sich in der jüngeren Vergangenheit infolge von Veröffentlichungen auf Social Media durch CEOs vermehrt mit der Tauglichkeit sozialer Medien als Veröffentlichungskanal und möglichen Marktmanipulationen infolge von Veröffentlichungen auseinander. Der Verfasser überträgt diese Fälle auf das europäische Marktmissbrauchsrecht und untersucht, inwieweit bei Veröffentlichungen durch Vorstandsmitglieder ein Verstoß gegen die Anforderungen an den Inhalt und die Art und Weise einer Ad-hoc-Veröffentlichung, das Marktmanipulationsverbot und das Verbot der unerlaubten Offenlegung von Insiderinformationen droht.
Veröffentlichungen durch ein Vorstandsmitglied sind dem Unternehmen unter Umständen zuzurechnen. Bei der Offenlegung von Insiderinformationen kommt für das Unternehmen nicht nur eine Haftung nach §§ 97 f. WpHG in Betracht. Vielmehr droht auch ein erheblicher Imageverlust. Abschließend gibt der Verfasser daher Anregungen, welche präventiven Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, um Verstößen durch Vorstandsmitglieder zuvorzukommen. Erschwert wird dies dadurch, dass die Kapitalmarktkommunikation zur Leitungsaufgabe des Vorstands gehört.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nicht nur bei privaten Personen nimmt die Beliebtheit und die Nutzung von Social Media zu. Unternehmen und deren Vorstandsmitglieder nutzen soziale Medien, um die Kapitalmarktöffentlichkeit anzusprechen. Während jedenfalls die größeren Aktiengesellschaften eigene Social Media-Kanäle unterhalten, posten Vorstandsmitglieder, insbesondere Vorstandsvorsitzende, oft auch über ihre privaten Profile.
Haben die Veröffentlichungen einen Bezug zum Unternehmen, stellt sich die Frage, inwieweit der Emittent oder das Vorstandsmitglied die Information überhaupt auf Social Media preisgeben darf. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC setzte sich in der jüngeren Vergangenheit infolge von Veröffentlichungen auf Social Media durch CEOs vermehrt mit der Tauglichkeit sozialer Medien als Veröffentlichungskanal und möglichen Marktmanipulationen infolge von Veröffentlichungen auseinander. Der Verfasser überträgt diese Fälle auf das europäische Marktmissbrauchsrecht und untersucht, inwieweit bei Veröffentlichungen durch Vorstandsmitglieder ein Verstoß gegen die Anforderungen an den Inhalt und die Art und Weise einer Ad-hoc-Veröffentlichung, das Marktmanipulationsverbot und das Verbot der unerlaubten Offenlegung von Insiderinformationen droht.
Veröffentlichungen durch ein Vorstandsmitglied sind dem Unternehmen unter Umständen zuzurechnen. Bei der Offenlegung von Insiderinformationen kommt für das Unternehmen nicht nur eine Haftung nach §§ 97 f. WpHG in Betracht. Vielmehr droht auch ein erheblicher Imageverlust. Abschließend gibt der Verfasser daher Anregungen, welche präventiven Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, um Verstößen durch Vorstandsmitglieder zuvorzukommen. Erschwert wird dies dadurch, dass die Kapitalmarktkommunikation zur Leitungsaufgabe des Vorstands gehört.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nicht nur bei privaten Personen nimmt die Beliebtheit und die Nutzung von Social Media zu. Unternehmen und deren Vorstandsmitglieder nutzen soziale Medien, um die Kapitalmarktöffentlichkeit anzusprechen. Während jedenfalls die größeren Aktiengesellschaften eigene Social Media-Kanäle unterhalten, posten Vorstandsmitglieder, insbesondere Vorstandsvorsitzende, oft auch über ihre privaten Profile.
Haben die Veröffentlichungen einen Bezug zum Unternehmen, stellt sich die Frage, inwieweit der Emittent oder das Vorstandsmitglied die Information überhaupt auf Social Media preisgeben darf. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC setzte sich in der jüngeren Vergangenheit infolge von Veröffentlichungen auf Social Media durch CEOs vermehrt mit der Tauglichkeit sozialer Medien als Veröffentlichungskanal und möglichen Marktmanipulationen infolge von Veröffentlichungen auseinander. Der Verfasser überträgt diese Fälle auf das europäische Marktmissbrauchsrecht und untersucht, inwieweit bei Veröffentlichungen durch Vorstandsmitglieder ein Verstoß gegen die Anforderungen an den Inhalt und die Art und Weise einer Ad-hoc-Veröffentlichung, das Marktmanipulationsverbot und das Verbot der unerlaubten Offenlegung von Insiderinformationen droht.
Veröffentlichungen durch ein Vorstandsmitglied sind dem Unternehmen unter Umständen zuzurechnen. Bei der Offenlegung von Insiderinformationen kommt für das Unternehmen nicht nur eine Haftung nach §§ 97 f. WpHG in Betracht. Vielmehr droht auch ein erheblicher Imageverlust. Abschließend gibt der Verfasser daher Anregungen, welche präventiven Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, um Verstößen durch Vorstandsmitglieder zuvorzukommen. Erschwert wird dies dadurch, dass die Kapitalmarktkommunikation zur Leitungsaufgabe des Vorstands gehört.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nicht nur bei privaten Personen nimmt die Beliebtheit und die Nutzung von Social Media zu. Unternehmen und deren Vorstandsmitglieder nutzen soziale Medien, um die Kapitalmarktöffentlichkeit anzusprechen. Während jedenfalls die größeren Aktiengesellschaften eigene Social Media-Kanäle unterhalten, posten Vorstandsmitglieder, insbesondere Vorstandsvorsitzende, oft auch über ihre privaten Profile.
Haben die Veröffentlichungen einen Bezug zum Unternehmen, stellt sich die Frage, inwieweit der Emittent oder das Vorstandsmitglied die Information überhaupt auf Social Media preisgeben darf. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC setzte sich in der jüngeren Vergangenheit infolge von Veröffentlichungen auf Social Media durch CEOs vermehrt mit der Tauglichkeit sozialer Medien als Veröffentlichungskanal und möglichen Marktmanipulationen infolge von Veröffentlichungen auseinander. Der Verfasser überträgt diese Fälle auf das europäische Marktmissbrauchsrecht und untersucht, inwieweit bei Veröffentlichungen durch Vorstandsmitglieder ein Verstoß gegen die Anforderungen an den Inhalt und die Art und Weise einer Ad-hoc-Veröffentlichung, das Marktmanipulationsverbot und das Verbot der unerlaubten Offenlegung von Insiderinformationen droht.
Veröffentlichungen durch ein Vorstandsmitglied sind dem Unternehmen unter Umständen zuzurechnen. Bei der Offenlegung von Insiderinformationen kommt für das Unternehmen nicht nur eine Haftung nach §§ 97 f. WpHG in Betracht. Vielmehr droht auch ein erheblicher Imageverlust. Abschließend gibt der Verfasser daher Anregungen, welche präventiven Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, um Verstößen durch Vorstandsmitglieder zuvorzukommen. Erschwert wird dies dadurch, dass die Kapitalmarktkommunikation zur Leitungsaufgabe des Vorstands gehört.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Unter anderem durch den VW-Abgasskandal und den Angriff auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund ist das Thema Marktmanipulation wieder in aller Munde. Doch warum zieht ein solches Verhalten bislang vor allem lediglich straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich und wird nicht auch durch die Zivilgerichte sanktioniert? Diese Frage stellt sich der Autor des vorliegenden Werkes und analysiert, inwiefern das nun unionsrechtlich verankerte Verbot der Marktmanipulation auch mit Mitteln des Zivilrechts durchgesetzt werden kann. Anders als viele der bisher zu diesem Thema erschienenen Werke bleibt der Autor dabei nicht schon bei der Frage der Notwendigkeit einer entsprechenden Anspruchsgrundlage stehen, sondern entwickelt vielmehr Vorschläge für ein detailliertes Haftungskonzept.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-10-21
Autor:
Nora Aburumieh,
Nikolaus Adensamer,
Stefanie Aichhorn-Wöss,
Stefan Arnold,
Philipp Bertsch,
Maximilian Breisch,
Christoph Brogyanyi,
Florian Dollenz,
Ulrich Edelmann,
Wendelin Ettmayr,
Wolfgang Fichtinger,
Andreas Foglar-Deinhardstein,
Heinrich Foglar-Deinhardstein,
Philipp Gamauf,
Stefan Gaug,
Volker Glas,
Martin Gratzl,
Jakob Hartig,
Sabrina Hoppel,
Mirjam Hörlsberger,
Verena Hügel,
Hartwig Kienast,
Sixtus Ferdinand Kraus,
Clemens Lanschützer,
Christian Lind,
Sebastian Lukic,
Johannes Mitterecker,
Elke Napokoj,
Michaela Pelinka,
Maria Posani,
David Pukel,
Christoph Reiter,
Bernhard Rieder,
Matthias Schimka,
Paul Schörghofer,
Zurab Simonishvili,
Wolfgang Sindelar,
Fabian Clemens Spendel,
Maximilian Sternig,
Kathrin Weber,
Arno Weigand,
Michael Zwirchmayr
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Unter anderem durch den VW-Abgasskandal und den Angriff auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund ist das Thema Marktmanipulation wieder in aller Munde. Doch warum zieht ein solches Verhalten bislang vor allem lediglich straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich und wird nicht auch durch die Zivilgerichte sanktioniert? Diese Frage stellt sich der Autor des vorliegenden Werkes und analysiert, inwiefern das nun unionsrechtlich verankerte Verbot der Marktmanipulation auch mit Mitteln des Zivilrechts durchgesetzt werden kann. Anders als viele der bisher zu diesem Thema erschienenen Werke bleibt der Autor dabei nicht schon bei der Frage der Notwendigkeit einer entsprechenden Anspruchsgrundlage stehen, sondern entwickelt vielmehr Vorschläge für ein detailliertes Haftungskonzept.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Am 3. Juli 2016 begann eine neue Ära im Kapitalmarktrecht. Wesentliche Teile sind nun nicht mehr im WpHG, sondern in der MarktmissbrauchsVO geregelt, d.h. in unmittelbar anwendbarem EU-Recht. Dies gilt insbesondere für die Ad-hoc-Publizität, das Insider- und Marktmanipulationsverbot, die Pflicht zur Führung von Insiderlisten und die Publizität von Directors' Dealings. Zudem werden die Sanktionen bei Verstößen in einer eigenen EU-Richtlinie vereinheitlicht und verschärft.
Die Autoren legen eine umfassende und wegbereitende Kommentierung der MarktmissbrauchsVO und seiner Durchführungsvorschriften vor. Sie bieten einerseits einen konzisen Überblick über die Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht, andererseits eine tiefschürfende und detaillierte Analyse der zahlreichen Einzelfragen. Ausführliche Vorbemerkungen, in denen selbst interdisziplinäre und rechtsvergleichende Bezüge nicht fehlen, ermöglichen den Einstieg in die teils schwer zugängliche Materie. Damit werden die Autoren sowohl den hohen Ansprüchen der Wissenschaft, als auch den Bedürfnissen der Praxis gerecht.
Vorteile auf einen Blick
- umfassender und wegbereitender Kommentar zu den wichtigsten Vorschriften der MAR
- kleines Autorenteam ausgewiesener Experten aus Wissenschaft und Praxis
- konziser Überblick über alle Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht
- vertiefte Analyse komplexer Fragen des Regelungsregimes, die weit über die bis dato am Markt erhältlichen Werke zum WpHG hinausgeht
Aktualisiert: 2019-01-16
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