Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In seiner Entscheidung vom 11.11.99 hat das BVerfG für den Länderfinanzausgleich ein Maßstäbegesetz gefordert, das eine Pflicht des Gesetzgebers konstituiert, die Vorgaben der Finanzverfassung durch allgemeine, nachvollziehbare, ihn selbst bindende Maßstäbe zu konkretisieren.
Adrian Jung widmet sich Geltungsgrund und Ausgestaltung des Maßstäbegesetzes. Der Gesetzgeber ist als Erstinterpret des Grundgesetzes durch einen in Art. 107 Abs. 2 GG angelegten – zu einem Angleichungsauftrag verdichteten – rechtsstaatlichen Gleichheitssatz gehalten, diesen in seiner Ausprägung als Willkürverbot sachgerecht zu verdeutlichen. Die Angemessenheit gewinnt in dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit klarere Konturen. Dieses kann die Besonderheiten des Finanzausgleichs nicht vollständig selbst präzisieren und bedarf ebenfalls gesetzgeberischer Maßstabsbildung. Willkür- und Übermaßverbot können durch das Maßstäbegesetz gewährleistet werden, das jedoch in seiner geltenden Form einer Überprüfung an diesen Verfassungsprinzipien nicht standhält.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-07
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In seiner Entscheidung vom 11.11.99 hat das BVerfG für den Länderfinanzausgleich ein Maßstäbegesetz gefordert, das eine Pflicht des Gesetzgebers konstituiert, die Vorgaben der Finanzverfassung durch allgemeine, nachvollziehbare, ihn selbst bindende Maßstäbe zu konkretisieren.
Adrian Jung widmet sich Geltungsgrund und Ausgestaltung des Maßstäbegesetzes. Der Gesetzgeber ist als Erstinterpret des Grundgesetzes durch einen in Art. 107 Abs. 2 GG angelegten – zu einem Angleichungsauftrag verdichteten – rechtsstaatlichen Gleichheitssatz gehalten, diesen in seiner Ausprägung als Willkürverbot sachgerecht zu verdeutlichen. Die Angemessenheit gewinnt in dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit klarere Konturen. Dieses kann die Besonderheiten des Finanzausgleichs nicht vollständig selbst präzisieren und bedarf ebenfalls gesetzgeberischer Maßstabsbildung. Willkür- und Übermaßverbot können durch das Maßstäbegesetz gewährleistet werden, das jedoch in seiner geltenden Form einer Überprüfung an diesen Verfassungsprinzipien nicht standhält.
Aktualisiert: 2023-05-20
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In seiner Entscheidung vom 11.11.99 hat das BVerfG für den Länderfinanzausgleich ein Maßstäbegesetz gefordert, das eine Pflicht des Gesetzgebers konstituiert, die Vorgaben der Finanzverfassung durch allgemeine, nachvollziehbare, ihn selbst bindende Maßstäbe zu konkretisieren.
Adrian Jung widmet sich Geltungsgrund und Ausgestaltung des Maßstäbegesetzes. Der Gesetzgeber ist als Erstinterpret des Grundgesetzes durch einen in Art. 107 Abs. 2 GG angelegten – zu einem Angleichungsauftrag verdichteten – rechtsstaatlichen Gleichheitssatz gehalten, diesen in seiner Ausprägung als Willkürverbot sachgerecht zu verdeutlichen. Die Angemessenheit gewinnt in dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit klarere Konturen. Dieses kann die Besonderheiten des Finanzausgleichs nicht vollständig selbst präzisieren und bedarf ebenfalls gesetzgeberischer Maßstabsbildung. Willkür- und Übermaßverbot können durch das Maßstäbegesetz gewährleistet werden, das jedoch in seiner geltenden Form einer Überprüfung an diesen Verfassungsprinzipien nicht standhält.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Finanz- und Haushaltspolitik ist nie bloße Mathematik, sondern behandelt immer grundlegende Finanzierungsfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Miteinanders. Um haushaltswirksame Zukunftsentscheidungen vorzubereiten, ist sie auf eine Selbstreflexion ihrer Zeit angewiesen. Dazu braucht es (neben einem theoretisch begründeten Referenzrahmen) narrative Bezugspunkte, Bilder und Erzählungen, auf die sich politische Akteure und Bürger gleichermaßen beziehen können – aber auch Foren zur kritischen Reflexion, um Veränderungen aufzuspüren und ihre Ursachen zu analysieren. Gegenstand einer so verstandenen Finanzgeschichtsschreibung kann und muss zuweilen auch die Neuvermessung tradierter Diskursfelder und die Entwicklung alternativer Erzählungen sein. °°Die hier versammelten Beiträge aus unterschiedlichsten Perspektiven zur jüngeren deutschen Finanzgeschichte verdeutlichen, wie viele Impulse dazu im Rahmen des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen um Matthias Woisin gesetzt wurden.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Der kommunale Finanzausgleich der Bundesländer besitzt für die Menschen vor Ort eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, sorgt er doch dafür, dass die von den Bürgern erwarteten und auch die erwartbaren öffentlichen Einrichtungen vor Ort vorgehalten werden können. Gerade angesichts der Flüchtlingskrise sind die Kommunen finanziell und personell stärker denn je gefordert. Die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der kommunalen Entscheidungsträger setzt jedoch eine substantielle finanzielle Leistungsfähigkeit voraus, welche zwar vom Grundgesetz und den Landesverfassungen garantiert wird, jedoch in der Praxis der Finanzausgleichsgesetzgebung oftmals nicht erreicht wird. Aufbauend auf den jahrzehntelangen wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit der Frage einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung, leitet Michael Bach anhand integrativer rechtstheoretischer Überlegungen ein innovatives Modell aus der Verfassung ab, welches geeignet erscheint, den "ewigen Missstand" zu beenden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Werk befasst sich mit den politischen Reformen des Bund-Länder-Finanzausgleichs seit der Wiedervereinigung. Ausgehend von der Entwicklung eines forschungsleitenden handlungstheoretischen Ansatzes werden zunächst in einem historischen Rückblick die Entwicklungspfade der bundesstaatlichen Finanzordnung bis 1989 aufgezeigt.
Die daran anknüpfenden Fallstudien analysieren die äußerst spannenden Verhandlungsprozesse und bewerten die Ergebnisse hinsichtlich der mehrdimensionalen Anforderungen an das föderale Finanzgefüge. Aus den empirischen und theoretischen Befunden werden abschließend Perspektiven für künftige Reformen abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-03-15
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Der kommunale Finanzausgleich der Bundesländer besitzt für die Menschen vor Ort eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, sorgt er doch dafür, dass die von den Bürgern erwarteten und auch die erwartbaren öffentlichen Einrichtungen vor Ort vorgehalten werden können. Gerade angesichts der Flüchtlingskrise sind die Kommunen finanziell und personell stärker denn je gefordert. Die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der kommunalen Entscheidungsträger setzt jedoch eine substantielle finanzielle Leistungsfähigkeit voraus, welche zwar vom Grundgesetz und den Landesverfassungen garantiert wird, jedoch in der Praxis der Finanzausgleichsgesetzgebung oftmals nicht erreicht wird. Aufbauend auf den jahrzehntelangen wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit der Frage einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung, leitet Michael Bach anhand integrativer rechtstheoretischer Überlegungen ein innovatives Modell aus der Verfassung ab, welches geeignet erscheint, den "ewigen Missstand" zu beenden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Werk befasst sich mit den politischen Reformen des Bund-Länder-Finanzausgleichs seit der Wiedervereinigung. Ausgehend von der Entwicklung eines forschungsleitenden handlungstheoretischen Ansatzes werden zunächst in einem historischen Rückblick die Entwicklungspfade der bundesstaatlichen Finanzordnung bis 1989 aufgezeigt.
Die daran anknüpfenden Fallstudien analysieren die äußerst spannenden Verhandlungsprozesse und bewerten die Ergebnisse hinsichtlich der mehrdimensionalen Anforderungen an das föderale Finanzgefüge. Aus den empirischen und theoretischen Befunden werden abschließend Perspektiven für künftige Reformen abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-04-11
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In seiner Entscheidung vom 11.11.99 hat das BVerfG für den Länderfinanzausgleich ein Maßstäbegesetz gefordert, das eine Pflicht des Gesetzgebers konstituiert, die Vorgaben der Finanzverfassung durch allgemeine, nachvollziehbare, ihn selbst bindende Maßstäbe zu konkretisieren.
Adrian Jung widmet sich Geltungsgrund und Ausgestaltung des Maßstäbegesetzes. Der Gesetzgeber ist als Erstinterpret des Grundgesetzes durch einen in Art. 107 Abs. 2 GG angelegten – zu einem Angleichungsauftrag verdichteten – rechtsstaatlichen Gleichheitssatz gehalten, diesen in seiner Ausprägung als Willkürverbot sachgerecht zu verdeutlichen. Die Angemessenheit gewinnt in dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit klarere Konturen. Dieses kann die Besonderheiten des Finanzausgleichs nicht vollständig selbst präzisieren und bedarf ebenfalls gesetzgeberischer Maßstabsbildung. Willkür- und Übermaßverbot können durch das Maßstäbegesetz gewährleistet werden, das jedoch in seiner geltenden Form einer Überprüfung an diesen Verfassungsprinzipien nicht standhält.
Aktualisiert: 2023-04-15
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