Die Untersuchung hat die strafmildernde Wirkung des Geständnisses zum Gegenstand. Nach einem Überblick über die historische Dimension des Geständnisses wird seine Bedeutung für die Strafzumessungspraxis und -lehre dargestellt. In diesem Zusammenhang wird die Untauglichkeit der doppelspurigen Indizkonstruktion aufgezeigt und neuere Lösungsansätze diskutiert. Daran anknüpfend untersucht die Verfasserin den strafmildernden Einfluss des Geständnisses vor dem Hintergrund der Strafzwecke Schuld, General- und Spezialprävention. Sie gelangt zu dem Ergebnis eines kommunikativen, auf Einsicht abstellenden spezialpräventiven Geständnisansatzes, in dessen Folge eine den kriminologischen Erkenntnissen angepasste Neuinterpretation des Resozialisierungsgedankens erfolgen muss.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Untersuchung hat die strafmildernde Wirkung des Geständnisses zum Gegenstand. Nach einem Überblick über die historische Dimension des Geständnisses wird seine Bedeutung für die Strafzumessungspraxis und -lehre dargestellt. In diesem Zusammenhang wird die Untauglichkeit der doppelspurigen Indizkonstruktion aufgezeigt und neuere Lösungsansätze diskutiert. Daran anknüpfend untersucht die Verfasserin den strafmildernden Einfluss des Geständnisses vor dem Hintergrund der Strafzwecke Schuld, General- und Spezialprävention. Sie gelangt zu dem Ergebnis eines kommunikativen, auf Einsicht abstellenden spezialpräventiven Geständnisansatzes, in dessen Folge eine den kriminologischen Erkenntnissen angepasste Neuinterpretation des Resozialisierungsgedankens erfolgen muss.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Untersuchung hat die strafmildernde Wirkung des Geständnisses zum Gegenstand. Nach einem Überblick über die historische Dimension des Geständnisses wird seine Bedeutung für die Strafzumessungspraxis und -lehre dargestellt. In diesem Zusammenhang wird die Untauglichkeit der doppelspurigen Indizkonstruktion aufgezeigt und neuere Lösungsansätze diskutiert. Daran anknüpfend untersucht die Verfasserin den strafmildernden Einfluss des Geständnisses vor dem Hintergrund der Strafzwecke Schuld, General- und Spezialprävention. Sie gelangt zu dem Ergebnis eines kommunikativen, auf Einsicht abstellenden spezialpräventiven Geständnisansatzes, in dessen Folge eine den kriminologischen Erkenntnissen angepasste Neuinterpretation des Resozialisierungsgedankens erfolgen muss.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Untersuchung hat die strafmildernde Wirkung des Geständnisses zum Gegenstand. Nach einem Überblick über die historische Dimension des Geständnisses wird seine Bedeutung für die Strafzumessungspraxis und -lehre dargestellt. In diesem Zusammenhang wird die Untauglichkeit der doppelspurigen Indizkonstruktion aufgezeigt und neuere Lösungsansätze diskutiert. Daran anknüpfend untersucht die Verfasserin den strafmildernden Einfluss des Geständnisses vor dem Hintergrund der Strafzwecke Schuld, General- und Spezialprävention. Sie gelangt zu dem Ergebnis eines kommunikativen, auf Einsicht abstellenden spezialpräventiven Geständnisansatzes, in dessen Folge eine den kriminologischen Erkenntnissen angepasste Neuinterpretation des Resozialisierungsgedankens erfolgen muss.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Einleitend werden die einzelnen Regelungsteile des § 398a AO unter dem Blickwinkel der gesetzgeberischen Intention erarbeitet, um im Anschluss bewerten zu können, inwieweit die Norm mit dem System des privilegierenden Nachtatverhaltens und der Verfassung kompatibel ist. Insofern hat sich herauskristallisiert, dass § 398a AO inhaltliche, rechtsdogmatische sowie rechtssystematische Verwerfungen mit sich bringt. Die gefundenen Ergebnisse sprechen für eine Änderung der bestehenden Regelung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Während das Rechtsinstitut der tätigen Reue im deutschen Strafrecht eher ein „Schattendasein“ führt, kommt ihm im österreichischen Strafrecht, insbesondere als Instrument der Wiedergutmachung im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte, große praktische Bedeutung zu. Das Werk zeigt die Hintergründe hierzu auf und entwickelt einen Reformvorschlag für das deutsche Strafrecht.
Zunächst wird eine umfassende Systematisierung des Rechtsinstituts der tätigen Reue im deutschen Strafrecht und eine Betrachtung des Rechtsinstituts im österreichischen Strafrecht vorgenommen. Der rechtsvergleichende Teil zeigt Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Rechtsinstitute in beiden Rechtsordnungen auf. Im letzten Teil der Arbeit werden, basierend auf den Erkenntnissen des Vergleichs, Reformmöglichkeiten erörtert, bewertet und schließlich ein eigener Reformvorschlag zur Ausweitung der tätigen Reue im deutschen Strafrecht entwickelt.
Die Autorin wurde für Ihre Dissertation mit dem Preis für Sprache und Wissenschaft der Universität Mannheim ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Einleitend werden die einzelnen Regelungsteile des § 398a AO unter dem Blickwinkel der gesetzgeberischen Intention erarbeitet, um im Anschluss bewerten zu können, inwieweit die Norm mit dem System des privilegierenden Nachtatverhaltens und der Verfassung kompatibel ist. Insofern hat sich herauskristallisiert, dass § 398a AO inhaltliche, rechtsdogmatische sowie rechtssystematische Verwerfungen mit sich bringt. Die gefundenen Ergebnisse sprechen für eine Änderung der bestehenden Regelung.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Einleitend werden die einzelnen Regelungsteile des § 398a AO unter dem Blickwinkel der gesetzgeberischen Intention erarbeitet, um im Anschluss bewerten zu können, inwieweit die Norm mit dem System des privilegierenden Nachtatverhaltens und der Verfassung kompatibel ist. Insofern hat sich herauskristallisiert, dass § 398a AO inhaltliche, rechtsdogmatische sowie rechtssystematische Verwerfungen mit sich bringt. Die gefundenen Ergebnisse sprechen für eine Änderung der bestehenden Regelung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Kartellbehörden verhängen regelmäßig Rekordgeldbußen gegen kartellbeteiligte Unternehmen. Anknüpfend hieran machen üblicherweise auch die Betroffenen Schadensersatz geltend, der betragsmäßig sogar über die Geldbußen hinausgehen kann. Das Unionsrecht versteht diese Schadensersatzansprüche jedoch nicht nur als Wiedergutmachung für die Betroffenen, sondern als gezieltes Instrument zur Verhaltenssteuerung: Die Schadensersatzansprüche wirken wie eine Bußgelderhöhung durch die Hintertür. Angesichts der Doppelbelastung wird vermehrt vor einem drohenden „Sanktions-Overkill“ gewarnt. Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen den Sanktionsinstrumenten und unterbreitet einen Vorschlag für eine bessere Abstimmung zwischen Geldbußen und Schadensersatzansprüchen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Kartellbehörden verhängen regelmäßig Rekordgeldbußen gegen kartellbeteiligte Unternehmen. Anknüpfend hieran machen üblicherweise auch die Betroffenen Schadensersatz geltend, der betragsmäßig sogar über die Geldbußen hinausgehen kann. Das Unionsrecht versteht diese Schadensersatzansprüche jedoch nicht nur als Wiedergutmachung für die Betroffenen, sondern als gezieltes Instrument zur Verhaltenssteuerung: Die Schadensersatzansprüche wirken wie eine Bußgelderhöhung durch die Hintertür. Angesichts der Doppelbelastung wird vermehrt vor einem drohenden „Sanktions-Overkill“ gewarnt. Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen den Sanktionsinstrumenten und unterbreitet einen Vorschlag für eine bessere Abstimmung zwischen Geldbußen und Schadensersatzansprüchen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Während das Rechtsinstitut der tätigen Reue im deutschen Strafrecht eher ein „Schattendasein“ führt, kommt ihm im österreichischen Strafrecht, insbesondere als Instrument der Wiedergutmachung im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte, große praktische Bedeutung zu. Das Werk zeigt die Hintergründe hierzu auf und entwickelt einen Reformvorschlag für das deutsche Strafrecht.
Zunächst wird eine umfassende Systematisierung des Rechtsinstituts der tätigen Reue im deutschen Strafrecht und eine Betrachtung des Rechtsinstituts im österreichischen Strafrecht vorgenommen. Der rechtsvergleichende Teil zeigt Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Rechtsinstitute in beiden Rechtsordnungen auf. Im letzten Teil der Arbeit werden, basierend auf den Erkenntnissen des Vergleichs, Reformmöglichkeiten erörtert, bewertet und schließlich ein eigener Reformvorschlag zur Ausweitung der tätigen Reue im deutschen Strafrecht entwickelt.
Die Autorin wurde für Ihre Dissertation mit dem Preis für Sprache und Wissenschaft der Universität Mannheim ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Sowohl rechtspraktisch als auch rechtspolitisch rückt das Nachtatverhalten von Unternehmen in den Fokus. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der bisher kaum vertieft behandelten Frage der sanktionsrechtlichen Auswirkungen einer proaktiven Kooperation. Indem der Autor die Pflichtenlage der Geschäftsleitung darstellt und die bestehenden Anreizinstrumente ausführlich aus Unternehmensperspektive erörtert, erhalten Praktiker Hilfestellung beim Umgang mit intern aufgedeckten Compliance-Verstößen. Die Untersuchung der deliktsspezifischen Selbstanzeigemöglichkeiten sowie der allgemeinen Zumessungs- und Opportunitätsvorschriften offenbart zudem gesetzlichen Handlungsbedarf. Nach einem Seitenblick auf ausländische Jurisdiktionen untersucht der Autor daher verschiedene Reformentwürfe, wie etwa den Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes, auf ihre Anreizwirkung und unterbreitet schließlich einen eigenen Vorschlag für eine auf Unternehmen zugeschnittene Selbstanzeigeregelung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Während das Rechtsinstitut der tätigen Reue im deutschen Strafrecht eher ein „Schattendasein“ führt, kommt ihm im österreichischen Strafrecht, insbesondere als Instrument der Wiedergutmachung im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte, große praktische Bedeutung zu. Das Werk zeigt die Hintergründe hierzu auf und entwickelt einen Reformvorschlag für das deutsche Strafrecht.
Zunächst wird eine umfassende Systematisierung des Rechtsinstituts der tätigen Reue im deutschen Strafrecht und eine Betrachtung des Rechtsinstituts im österreichischen Strafrecht vorgenommen. Der rechtsvergleichende Teil zeigt Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Rechtsinstitute in beiden Rechtsordnungen auf. Im letzten Teil der Arbeit werden, basierend auf den Erkenntnissen des Vergleichs, Reformmöglichkeiten erörtert, bewertet und schließlich ein eigener Reformvorschlag zur Ausweitung der tätigen Reue im deutschen Strafrecht entwickelt.
Die Autorin wurde für Ihre Dissertation mit dem Preis für Sprache und Wissenschaft der Universität Mannheim ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Sowohl rechtspraktisch als auch rechtspolitisch rückt das Nachtatverhalten von Unternehmen in den Fokus. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der bisher kaum vertieft behandelten Frage der sanktionsrechtlichen Auswirkungen einer proaktiven Kooperation. Indem der Autor die Pflichtenlage der Geschäftsleitung darstellt und die bestehenden Anreizinstrumente ausführlich aus Unternehmensperspektive erörtert, erhalten Praktiker Hilfestellung beim Umgang mit intern aufgedeckten Compliance-Verstößen. Die Untersuchung der deliktsspezifischen Selbstanzeigemöglichkeiten sowie der allgemeinen Zumessungs- und Opportunitätsvorschriften offenbart zudem gesetzlichen Handlungsbedarf. Nach einem Seitenblick auf ausländische Jurisdiktionen untersucht der Autor daher verschiedene Reformentwürfe, wie etwa den Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes, auf ihre Anreizwirkung und unterbreitet schließlich einen eigenen Vorschlag für eine auf Unternehmen zugeschnittene Selbstanzeigeregelung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Einleitend werden die einzelnen Regelungsteile des § 398a AO unter dem Blickwinkel der gesetzgeberischen Intention erarbeitet, um im Anschluss bewerten zu können, inwieweit die Norm mit dem System des privilegierenden Nachtatverhaltens und der Verfassung kompatibel ist. Insofern hat sich herauskristallisiert, dass § 398a AO inhaltliche, rechtsdogmatische sowie rechtssystematische Verwerfungen mit sich bringt. Die gefundenen Ergebnisse sprechen für eine Änderung der bestehenden Regelung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Neugeborenentötung wurde ab dem Jahr 2000 zu einem Thema, das weit über die Rechtsmedizin hinausging. Auslöser waren die bundesweiten Installierungen von Babyklappen und die Angebote an Frauen, ihre Kinder anonym zu gebären und namenlos in den Krankenhäusern zu hinterlassen. Die Initiatoren versprachen sich von diesen Maßnahmen die Verhinderung von Neugeborenentötungen. Die Erwartungen erfüllten sich nicht. Inzwischen geht die Zahl der anonymisierten Kinder in den vierstelligen Bereich, während die Zahl der tot aufgefundenen Neugeborenen konstant geblieben ist. Die vorliegende Arbeit basiert auf rund 400 »Fällen« tot aufgefundener Neugeborener aus einem Zeitraum von 15 Jahren. Besondere Berücksichtigung findet die Mehrfachtötung. Die Studie verfolgt die Abläufe vom Auffinden der Kinder bis zur Sanktionierung der Mütter. Ein Schwerpunkt liegt in der Frage nach der Motivation zur Tötung (cui bono?) und dem Verhalten des sozialen Umfeldes. Ausführlich werden die Methoden der Tötung dargelegt sowie die Sanktionie- rungspraxis im Wandel. Die gesamte Thematik wird durch »Fallbeispiele« und Tabellen anschaulich dargelegt.
Aktualisiert: 2023-03-30
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Die Untersuchung hat die strafmildernde Wirkung des Geständnisses zum Gegenstand. Nach einem Überblick über die historische Dimension des Geständnisses wird seine Bedeutung für die Strafzumessungspraxis und -lehre dargestellt. In diesem Zusammenhang wird die Untauglichkeit der doppelspurigen Indizkonstruktion aufgezeigt und neuere Lösungsansätze diskutiert. Daran anknüpfend untersucht die Verfasserin den strafmildernden Einfluss des Geständnisses vor dem Hintergrund der Strafzwecke Schuld, General- und Spezialprävention. Sie gelangt zu dem Ergebnis eines kommunikativen, auf Einsicht abstellenden spezialpräventiven Geständnisansatzes, in dessen Folge eine den kriminologischen Erkenntnissen angepasste Neuinterpretation des Resozialisierungsgedankens erfolgen muss.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Arbeit befasst sich mit dem Rechtsvergleich des Haftrechts in Deutschland und den Vereinigten Staaten Amerikas und zieht wichtige Schlüsse auf den Veränderungsbedarf im deutschen Recht.
Nach einem Abriss des deutschen Rechts in Hinsicht auf Verhaftungen wird das US-amerikanische Rechtssystem im Allgemeinen dargestellt. Es folgen Ausführungen zu Theorie und Praxis der Einleitung der Untersuchungshaft in den USA. Dabei wird sowohl auf das föderale Recht der Vereinigten Staaten Amerikas als auch auf einzelstaatliches Recht eingegangen. Die einzelstaatliche Handhabe wird anhand des Rechtes der Staaten Kalifornien, Texas und New York veranschaulicht.
Die Abrundung der vorliegenden Arbeit besteht in einem rechtsvergleichenden Teil. Dieser zeigt einerseits zwar die Vorteile des US-amerikanischen Systems auf, z.B. in der Kautionspraxis und den in der Regel kurzen Verfahrenslaufzeiten im Anschluss an Inhaftierungen, macht andererseits aber unter kritischer Auseinandersetzung die generellen Vorzüge der deutschen Haftvorschriften klar.
Aktualisiert: 2023-03-27
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In der Frage der Privilegierung des positiven Verhaltens des Delinquenten nach formell vollendeter Straftat fokussieren sich die zentralen Gegenstände der aktuellen kriminalpolitischen Diskussion: die Suche nach «der» Theorie der Strafe und damit möglicherweise und zugleich des Strafrechts, die durch die Krise «klassischer» Strafformen ausgelöste Neuorientierung des Sanktionensystems und schließlich das Problem der Verschränkung von Strafrechtsdogmatik und Kriminalpolitik. Die vorliegende Studie greift diese Grundlagenprobleme des Strafrechts auf und errichtet auf ihrer Folie ein synergetisches straftheoretisches Fundament. Auf solcher Basis wird nicht nur die Inkonsistenz des existierenden Privilegierungsgeflechts um das freiwillige, schadenhindernde Bemühen des Täters deutlich, es werden vielmehr - und dies ist zentral - Wege zu einer straftheoretisch georteten, opfer- wie täterbezogenen, systematisierten - und damit gerechteren - Entkriminalisierung positiven Nachtatverhaltens gewiesen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Entgegen dem aktuellen Trend befasst sich Andrew Patzschke mit der Ausweitung der Selbstanzeige. Er plädiert für die Einführung einer Selbstanzeigeregelung in das allgemeine Strafrecht. Aufgrund des geführten Nachweises, dass Steuerhinterziehung einen Betrug gegenüber dem Steuergläubiger darstellt, ist in § 371 AO eine ungerechtfertigte Bevorzugung des Steuerhinterziehers gegenüber dem Betrüger zu sehen. Andrew Patzschke führt den Nachweis, dass das gesamte Nachtatverhalten des Strafrechts auf einen einheitlichen Grundgedanken zurückzuführen ist. Weiterhin stellt er fest, dass die Anforderungen an das strafbefreiende Nachtatverhalten im Steuerstrafrecht bis auf theoretische Ausnahmen identisch sind. Es besteht also kein Grund, die Selbstanzeige auf die Steuerhinterziehung zu beschränken.
Aktualisiert: 2019-12-20
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