Die Schnittstelle von Umstrukturierungen und Organschaft ist von herausragender praktischer und wissenschaftlicher Relevanz. Dieses komplexe Themengebiet ist insbesondere in Ermangelung gesetzlicher Regelungen regelmäßig Gegenstand verschiedenster Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Für die Unternehmen und ihre Berater gilt es, die erheblichen Risiken im Blick zu haben, die in diesem Spannungsfeld entstehen. Eine eingehende und kritische Analyse des Status quo in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung bietet Ihnen das Buch von Dr. Jérôme Klauck: Ein prägnanter Impulsgeber, der aktuelle Schwachstellen aufzeigt und konstruktive Verbesserungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Die Schnittstelle von Umstrukturierungen und Organschaft ist von herausragender praktischer und wissenschaftlicher Relevanz. Dieses komplexe Themengebiet ist insbesondere in Ermangelung gesetzlicher Regelungen regelmäßig Gegenstand verschiedenster Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Für die Unternehmen und ihre Berater gilt es, die erheblichen Risiken im Blick zu haben, die in diesem Spannungsfeld entstehen. Eine eingehende und kritische Analyse des Status quo in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung bietet Ihnen das Buch von Dr. Jérôme Klauck: Ein prägnanter Impulsgeber, der aktuelle Schwachstellen aufzeigt und konstruktive Verbesserungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Die Schnittstelle von Umstrukturierungen und Organschaft ist von herausragender praktischer und wissenschaftlicher Relevanz. Dieses komplexe Themengebiet ist insbesondere in Ermangelung gesetzlicher Regelungen regelmäßig Gegenstand verschiedenster Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Für die Unternehmen und ihre Berater gilt es, die erheblichen Risiken im Blick zu haben, die in diesem Spannungsfeld entstehen. Eine eingehende und kritische Analyse des Status quo in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung bietet Ihnen das Buch von Dr. Jérôme Klauck: Ein prägnanter Impulsgeber, der aktuelle Schwachstellen aufzeigt und konstruktive Verbesserungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Ausgehend von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unterlag die ertragsteuerliche Einordnung der atypisch stillen Gesellschaft im Laufe des 20. Jahrhunderts einem erheblichen Wandel. Einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend, versucht das Steuerrecht, eine Gleichstellung der atypisch stillen Gesellschaft mit Personenhandelsgesellschaften zu erreichen. Dabei erscheint es aus zivilrechtlicher Sicht paradox, eine Innengesellschaft wie eine Gesamthandsgesellschaft behandeln zu können.
Da sie den optimierten Einsatz von Besteuerungsmerkmalen einer Kapitalgesellschaft und denen einer Mitunternehmerschaft ermöglicht, ist die GmbH & atypisch Still in der Beratungspraxis ein beliebtes Gestaltungsinstrument. Ihre Einordnung als Mitunternehmerschaft verleitet mitunter dazu, sie in steuerlicher Hinsicht prinzipiell mit einer GmbH & Co. KG gleichzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung bestehen allerdings nach wie vor beachtliche Besonderheiten. Auch aus diesem Grund erscheint es nicht verwunderlich, dass die steuerliche Betreuung atypisch stiller Gesellschaften in der Beratungspraxis Probleme bereitet.
Der Autor arbeitet den Status Quo der Ertragsbesteuerung einer GmbH & atypisch Still in Rechtsprechung und Literatur heraus. Da deren steuerliche Anerkennung eine zuvor zivilrechtlich wirksam vereinbarte stille Gesellschaft erfordert, wird zunächst die Stellung der GmbH & atypisch Still in Gesellschafts- und Handelsrecht dargestellt. Neben der ertragsteuerlichen Behandlung laufender Geschäftsvorgänge werden anschließend Sonderthemen sowie verfahrensrechtliche Fragen erörtert. Der letzte Teil zeigt Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Gründung und Beendigung auf und beschreibt deren steuerliche Konsequenzen für die GmbH und den atypisch still Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Vorschrift des § 73 AO wird vielfach als klassischer Haftungstatbestand wahrgenommen. Ihre Funktion bei der Besteuerung des Organkreises, insbesondere ihr Zusammenwirken mit den Organschaftstatbeständen der Einzelsteuergesetze, wird dagegen nur selten beleuchtet. Gerade diesen Blickwinkel will die vorliegende Arbeit einnehmen. Sie wirft die Frage auf, ob es sich bei der Inanspruchnahme der Organgesellschaft um eine Maßnahme sachgerechter Besteuerung des Organkreises handelt oder ob die Organgesellschaft für eine fremde Steuerschuld einsteht, wie es die Konzeption der Vorschrift als Haftungsnorm nahe legt. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wird schließlich eine Antwort auf die Rechtsfrage nach dem sachgerechten Haftungsumfang des § 73 AO gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ihr Praxiswissen zu Besteuerung der Organschaft.
Die Organschaft ist ein wichtiges Instrument der unternehmerischen Gestaltung. Die Begründung einer Organschaft führt dazu, dass ertragsteuerlich mehrere zivilrechtlich selbstständige Unternehmen wie ein einziges Steuersubjekt behandelt werden und so auch Verluste eines beteiligten Unternehmens im Organkreis ausgeglichen werden können.
Das vorliegende Werk stellt alle wesentlichen Aspekte der Organschaft,
Voraussetzungen,
Rechtsfolgen,
Vor- und Nachteile,
im Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht topaktuell und praxisnah dar. Zahlreiche Besipiele und Handlungsempfehlungen erläutern die schwierige Materie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Die 12. Auflage berücksichtigt neben der aktuellen Rechtsprechung insbesondere die Änderungen durch das KöMoG in den ertragsteuerlichen Teilen und das sog. Share Deal Gesetz im Grunderwerbsteuerlichen Teil.
Rechtsstand ist der 1.1.2022.
Inhaltsverzeichnis:
Einführung.
A. Die Organschaft im Körperschaftsteuerrecht.
I. Grundlegung.
II. die Voraussetzungen der Organschaft im Körperschaftsteuerrecht (der Tatbestand der §§ 14 bis 19 KStG).
III. Die Rechtswirkung der Organschaft im Körperschaftsteuerrecht (Rechtsflgen der §§ 14 bis 19 KStG).
IV. Sondertatbestände.
V. Die steuerlichen Folgend des anfänglichens Fehlens oder des späteren Wegfalls eines Tatbestandmerkmals der körperschaftsteuerlichen Organschaft.
VI. Das steuerliche Einlagekonto (§ 27 KStG), das Körperschaftsteuerguthaben (§ 37 KStG) und der Körperschaftsteuererhöhungsbetrag (§ 38 KStG).
B. Die Organschaft im Gewerbesteuerrecht.
I. Grundlegung.
II. Die Voraussetzungen der Organschaft im Gewerbsteuerrecht (der Tatbestand des § 2 Abs. 2 Satz 2GewStG).
III. Die Rechtswirkungen der Organschaft im Gewerbesteuerrecht (die Rechtsfolgen des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG).
C. die Organschaft im Umsatzsteuerrecht.
I. Grundlagen zur umsatzsteuerlichen Orangschaft.
II. Die Voraussetzungen der Organschaft im deutschen Umsatzsteuerrecht.
III. Die Rechtswirkungen der Organschaft im Umsatzsteuerrecht.
IV. Beginn und Beendigung der Organschaft.
V. Verfahren.
VI. Vor- und Nachteile der Organschaft im Mehrwertsteuersystem.
D.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Ihr Praxiswissen zu Besteuerung der Organschaft.
Die Organschaft ist ein wichtiges Instrument der unternehmerischen Gestaltung. Die Begründung einer Organschaft führt dazu, dass ertragsteuerlich mehrere zivilrechtlich selbstständige Unternehmen wie ein einziges Steuersubjekt behandelt werden und so auch Verluste eines beteiligten Unternehmens im Organkreis ausgeglichen werden können.
Das vorliegende Werk stellt alle wesentlichen Aspekte der Organschaft,
Voraussetzungen,
Rechtsfolgen,
Vor- und Nachteile,
im Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht topaktuell und praxisnah dar. Zahlreiche Besipiele und Handlungsempfehlungen erläutern die schwierige Materie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Die 12. Auflage berücksichtigt neben der aktuellen Rechtsprechung insbesondere die Änderungen durch das KöMoG in den ertragsteuerlichen Teilen und das sog. Share Deal Gesetz im Grunderwerbsteuerlichen Teil.
Rechtsstand ist der 1.1.2022.
Inhaltsverzeichnis:
Einführung.
A. Die Organschaft im Körperschaftsteuerrecht.
I. Grundlegung.
II. die Voraussetzungen der Organschaft im Körperschaftsteuerrecht (der Tatbestand der §§ 14 bis 19 KStG).
III. Die Rechtswirkung der Organschaft im Körperschaftsteuerrecht (Rechtsflgen der §§ 14 bis 19 KStG).
IV. Sondertatbestände.
V. Die steuerlichen Folgend des anfänglichens Fehlens oder des späteren Wegfalls eines Tatbestandmerkmals der körperschaftsteuerlichen Organschaft.
VI. Das steuerliche Einlagekonto (§ 27 KStG), das Körperschaftsteuerguthaben (§ 37 KStG) und der Körperschaftsteuererhöhungsbetrag (§ 38 KStG).
B. Die Organschaft im Gewerbesteuerrecht.
I. Grundlegung.
II. Die Voraussetzungen der Organschaft im Gewerbsteuerrecht (der Tatbestand des § 2 Abs. 2 Satz 2GewStG).
III. Die Rechtswirkungen der Organschaft im Gewerbesteuerrecht (die Rechtsfolgen des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG).
C. die Organschaft im Umsatzsteuerrecht.
I. Grundlagen zur umsatzsteuerlichen Orangschaft.
II. Die Voraussetzungen der Organschaft im deutschen Umsatzsteuerrecht.
III. Die Rechtswirkungen der Organschaft im Umsatzsteuerrecht.
IV. Beginn und Beendigung der Organschaft.
V. Verfahren.
VI. Vor- und Nachteile der Organschaft im Mehrwertsteuersystem.
D.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die Schnittstelle von Umstrukturierungen und Organschaft ist von herausragender praktischer und wissenschaftlicher Relevanz. Dieses komplexe Themengebiet ist insbesondere in Ermangelung gesetzlicher Regelungen regelmäßig Gegenstand verschiedenster Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Für die Unternehmen und ihre Berater gilt es, die erheblichen Risiken im Blick zu haben, die in diesem Spannungsfeld entstehen. Eine eingehende und kritische Analyse des Status quo in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung bietet Ihnen das Buch von Dr. Jérôme Klauck: Ein prägnanter Impulsgeber, der aktuelle Schwachstellen aufzeigt und konstruktive Verbesserungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Schnittstelle von Umstrukturierungen und Organschaft ist von herausragender praktischer und wissenschaftlicher Relevanz. Dieses komplexe Themengebiet ist insbesondere in Ermangelung gesetzlicher Regelungen regelmäßig Gegenstand verschiedenster Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Für die Unternehmen und ihre Berater gilt es, die erheblichen Risiken im Blick zu haben, die in diesem Spannungsfeld entstehen. Eine eingehende und kritische Analyse des Status quo in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung bietet Ihnen das Buch von Dr. Jérôme Klauck: Ein prägnanter Impulsgeber, der aktuelle Schwachstellen aufzeigt und konstruktive Verbesserungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der KStG Kommentar von Bott und Dr. Walter bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG samt wichtiger Nebengesetze.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Aufgabe des Umwandlungssteuergesetztes ist es, Umwandlungen aus steuerlicher Sicht nicht entgegenzustehen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die ertragsteuerliche Steuerneutralität gewährleistet, stille Reserven müssen nicht aufgedeckt und besteuert werden.
Handelt es sich bei der übernehmenden Körperschaft jedoch um eine Organgesellschaft, können sich aufgrund der bestehenden Gewinnabführungspflicht steuerliche Folgen aus dem Körperschaftsteuergesetz ergeben.
Steuerliche Auswirkungen für die Organschaft treten ein, wenn das handelsrechtliche und steuerliche Übernahmeergebnis voneinander abweichen. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie diese Abweichung einzuordnen sind und welche steuerlichen Folgen sich aus dieser Einstufung für den Organkreis ergeben. Die steuerlichen Risiken, die sich bei einer Aufwärtsverschmelzung auf eine zu 100 Prozent an der übertragenden Körperschaft beteiligten Organgesellschaft ergeben können, werden dargestellt.
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz wird in der vorliegenden Arbeit die Einführung der gesetzlich nicht geregelten außerorganschaftlich verursachten Mehr- und Minderabführung durch die Finanzverwaltung kritisch hinterfragt.
Neben der zeitversetzte Entstehung des Übernahmeergebnisses werden die steuerlichen Konsequenzen aus der unterschiedliche Bewertung des übergehenden Vermögens in Handels- und Steuerbilanz des übernehmenden Rechtsträgers kritisch hinterfragt. Im Anschluss werden die steuerlichen Auswirkungen von Bestandsdifferenzen, welche entweder auf Ebene des übertragenden oder auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers vorhanden sind, aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Schnittstelle von Umstrukturierungen und Organschaft ist von herausragender praktischer und wissenschaftlicher Relevanz. Dieses komplexe Themengebiet ist insbesondere in Ermangelung gesetzlicher Regelungen regelmäßig Gegenstand verschiedenster Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Für die Unternehmen und ihre Berater gilt es, die erheblichen Risiken im Blick zu haben, die in diesem Spannungsfeld entstehen. Eine eingehende und kritische Analyse des Status quo in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung bietet Ihnen das Buch von Dr. Jérôme Klauck: Ein prägnanter Impulsgeber, der aktuelle Schwachstellen aufzeigt und konstruktive Verbesserungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Die Schnittstelle von Umstrukturierungen und Organschaft ist von herausragender praktischer und wissenschaftlicher Relevanz. Dieses komplexe Themengebiet ist insbesondere in Ermangelung gesetzlicher Regelungen regelmäßig Gegenstand verschiedenster Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Für die Unternehmen und ihre Berater gilt es, die erheblichen Risiken im Blick zu haben, die in diesem Spannungsfeld entstehen. Eine eingehende und kritische Analyse des Status quo in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung bietet Ihnen das Buch von Dr. Jérôme Klauck: Ein prägnanter Impulsgeber, der aktuelle Schwachstellen aufzeigt und konstruktive Verbesserungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der KStG Kommentar von Bott und Dr. Walter bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG samt wichtiger Nebengesetze.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Ausgehend von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unterlag die ertragsteuerliche Einordnung der atypisch stillen Gesellschaft im Laufe des 20. Jahrhunderts einem erheblichen Wandel. Einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend, versucht das Steuerrecht, eine Gleichstellung der atypisch stillen Gesellschaft mit Personenhandelsgesellschaften zu erreichen. Dabei erscheint es aus zivilrechtlicher Sicht paradox, eine Innengesellschaft wie eine Gesamthandsgesellschaft behandeln zu können.
Da sie den optimierten Einsatz von Besteuerungsmerkmalen einer Kapitalgesellschaft und denen einer Mitunternehmerschaft ermöglicht, ist die GmbH & atypisch Still in der Beratungspraxis ein beliebtes Gestaltungsinstrument. Ihre Einordnung als Mitunternehmerschaft verleitet mitunter dazu, sie in steuerlicher Hinsicht prinzipiell mit einer GmbH & Co. KG gleichzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung bestehen allerdings nach wie vor beachtliche Besonderheiten. Auch aus diesem Grund erscheint es nicht verwunderlich, dass die steuerliche Betreuung atypisch stiller Gesellschaften in der Beratungspraxis Probleme bereitet.
Der Autor arbeitet den Status Quo der Ertragsbesteuerung einer GmbH & atypisch Still in Rechtsprechung und Literatur heraus. Da deren steuerliche Anerkennung eine zuvor zivilrechtlich wirksam vereinbarte stille Gesellschaft erfordert, wird zunächst die Stellung der GmbH & atypisch Still in Gesellschafts- und Handelsrecht dargestellt. Neben der ertragsteuerlichen Behandlung laufender Geschäftsvorgänge werden anschließend Sonderthemen sowie verfahrensrechtliche Fragen erörtert. Der letzte Teil zeigt Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Gründung und Beendigung auf und beschreibt deren steuerliche Konsequenzen für die GmbH und den atypisch still Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Vorschrift des § 73 AO wird vielfach als klassischer Haftungstatbestand wahrgenommen. Ihre Funktion bei der Besteuerung des Organkreises, insbesondere ihr Zusammenwirken mit den Organschaftstatbeständen der Einzelsteuergesetze, wird dagegen nur selten beleuchtet. Gerade diesen Blickwinkel will die vorliegende Arbeit einnehmen. Sie wirft die Frage auf, ob es sich bei der Inanspruchnahme der Organgesellschaft um eine Maßnahme sachgerechter Besteuerung des Organkreises handelt oder ob die Organgesellschaft für eine fremde Steuerschuld einsteht, wie es die Konzeption der Vorschrift als Haftungsnorm nahe legt. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wird schließlich eine Antwort auf die Rechtsfrage nach dem sachgerechten Haftungsumfang des § 73 AO gegeben.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aufgabe des Umwandlungssteuergesetztes ist es, Umwandlungen aus steuerlicher Sicht nicht entgegenzustehen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die ertragsteuerliche Steuerneutralität gewährleistet, stille Reserven müssen nicht aufgedeckt und besteuert werden.
Handelt es sich bei der übernehmenden Körperschaft jedoch um eine Organgesellschaft, können sich aufgrund der bestehenden Gewinnabführungspflicht steuerliche Folgen aus dem Körperschaftsteuergesetz ergeben.
Steuerliche Auswirkungen für die Organschaft treten ein, wenn das handelsrechtliche und steuerliche Übernahmeergebnis voneinander abweichen. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie diese Abweichung einzuordnen sind und welche steuerlichen Folgen sich aus dieser Einstufung für den Organkreis ergeben. Die steuerlichen Risiken, die sich bei einer Aufwärtsverschmelzung auf eine zu 100 Prozent an der übertragenden Körperschaft beteiligten Organgesellschaft ergeben können, werden dargestellt.
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz wird in der vorliegenden Arbeit die Einführung der gesetzlich nicht geregelten außerorganschaftlich verursachten Mehr- und Minderabführung durch die Finanzverwaltung kritisch hinterfragt.
Neben der zeitversetzte Entstehung des Übernahmeergebnisses werden die steuerlichen Konsequenzen aus der unterschiedliche Bewertung des übergehenden Vermögens in Handels- und Steuerbilanz des übernehmenden Rechtsträgers kritisch hinterfragt. Im Anschluss werden die steuerlichen Auswirkungen von Bestandsdifferenzen, welche entweder auf Ebene des übertragenden oder auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers vorhanden sind, aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Schnittstelle von Umstrukturierungen und Organschaft ist von herausragender praktischer und wissenschaftlicher Relevanz. Dieses komplexe Themengebiet ist insbesondere in Ermangelung gesetzlicher Regelungen regelmäßig Gegenstand verschiedenster Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Für die Unternehmen und ihre Berater gilt es, die erheblichen Risiken im Blick zu haben, die in diesem Spannungsfeld entstehen. Eine eingehende und kritische Analyse des Status quo in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung bietet Ihnen das Buch von Dr. Jérôme Klauck: Ein prägnanter Impulsgeber, der aktuelle Schwachstellen aufzeigt und konstruktive Verbesserungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Ausgehend von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unterlag die ertragsteuerliche Einordnung der atypisch stillen Gesellschaft im Laufe des 20. Jahrhunderts einem erheblichen Wandel. Einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend, versucht das Steuerrecht, eine Gleichstellung der atypisch stillen Gesellschaft mit Personenhandelsgesellschaften zu erreichen. Dabei erscheint es aus zivilrechtlicher Sicht paradox, eine Innengesellschaft wie eine Gesamthandsgesellschaft behandeln zu können.
Da sie den optimierten Einsatz von Besteuerungsmerkmalen einer Kapitalgesellschaft und denen einer Mitunternehmerschaft ermöglicht, ist die GmbH & atypisch Still in der Beratungspraxis ein beliebtes Gestaltungsinstrument. Ihre Einordnung als Mitunternehmerschaft verleitet mitunter dazu, sie in steuerlicher Hinsicht prinzipiell mit einer GmbH & Co. KG gleichzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung bestehen allerdings nach wie vor beachtliche Besonderheiten. Auch aus diesem Grund erscheint es nicht verwunderlich, dass die steuerliche Betreuung atypisch stiller Gesellschaften in der Beratungspraxis Probleme bereitet.
Der Autor arbeitet den Status Quo der Ertragsbesteuerung einer GmbH & atypisch Still in Rechtsprechung und Literatur heraus. Da deren steuerliche Anerkennung eine zuvor zivilrechtlich wirksam vereinbarte stille Gesellschaft erfordert, wird zunächst die Stellung der GmbH & atypisch Still in Gesellschafts- und Handelsrecht dargestellt. Neben der ertragsteuerlichen Behandlung laufender Geschäftsvorgänge werden anschließend Sonderthemen sowie verfahrensrechtliche Fragen erörtert. Der letzte Teil zeigt Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Gründung und Beendigung auf und beschreibt deren steuerliche Konsequenzen für die GmbH und den atypisch still Beteiligten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Vorschrift des § 73 AO wird vielfach als klassischer Haftungstatbestand wahrgenommen. Ihre Funktion bei der Besteuerung des Organkreises, insbesondere ihr Zusammenwirken mit den Organschaftstatbeständen der Einzelsteuergesetze, wird dagegen nur selten beleuchtet. Gerade diesen Blickwinkel will die vorliegende Arbeit einnehmen. Sie wirft die Frage auf, ob es sich bei der Inanspruchnahme der Organgesellschaft um eine Maßnahme sachgerechter Besteuerung des Organkreises handelt oder ob die Organgesellschaft für eine fremde Steuerschuld einsteht, wie es die Konzeption der Vorschrift als Haftungsnorm nahe legt. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wird schließlich eine Antwort auf die Rechtsfrage nach dem sachgerechten Haftungsumfang des § 73 AO gegeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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