Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine "Organisationswand" erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine "betriebliche Tätigkeit" normieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine "Organisationswand" erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine "betriebliche Tätigkeit" normieren.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine "Organisationswand" erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine "betriebliche Tätigkeit" normieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine "Organisationswand" erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine "betriebliche Tätigkeit" normieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Repetitorium:
Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des Strafrechts verfolgt – wie das Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil – die Zielsetzung, den gesamten examensrelevanten Stoff konzentriert darzustellen und dabei nicht nur die systematischen Zusammenhänge hervortreten zu lassen, sondern auch die Anwendung der Einzelprobleme in der Falllösung zu veranschaulichen. Hierzu wird der Studierende mit allen prüfungswichtigen Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts und seinen Bezügen zum Besonderen Teil vertraut gemacht. Zahlreiche Hinweise und klausurtaktische Tipps dienen neben den Falllösungen der konkreten Umsetzung in Klausuren sowie der Befähigung, auch unbekannte Sachverhalte methodisch und orientiert am strafrechtlichen Gesamtsystem sicher zu lösen.
Die 10. Auflage berücksichtigt u.a. den Hammerschlag-Fall, den Brutalraub-Fall, den Ku'dammraser-Fall, den Ecstasypillen-Fall, den Scheinauftragsmörder-Fall, den Lebensmittelerpresser-Fall, den Falschmedikations-Fall sowie den Berliner und Hamburger Suizidhilfe-Fall, die in der Neuauflage klausurmäßig gelöst sind. Zahlreiche weitere Fälle aus der jüngsten Judikatur wurden als Beispiele verarbeitet; aus der Vielzahl seien hier nur der Passauer Schläger-Fall und der Dopingboxer-Fall erwähnt. Über das Stichwortverzeichnis können die Fälle leicht aufgefunden werden. Zudem wurden auch alle examensrelevant erscheinenden neueren Entwicklungen im Bereich des Allgemeinen Teils einbezogen. Besonders hingewiesen sei hier auf die Problematik der Triage, die im Zuge der Coronapandemie eine intensive juristische Diskussion ausgelöst hat, die in diesem Band im Kontext der rechtfertigenden Pflichtenkollision ausführlich erörtert wird. Durch Umwandlung von älteren Fällen in Beispiele ist es im Übrigen gelungen, den bisherigen Umfang des Lehrbuchs ohne Informationsverlust beizubehalten.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Trotz der lebhaften Diskussion über die Beteiligung an organisatorischen Machtapparaten vermag keiner der bisher vertretenen Ansätze eine völlig überzeugende Lösung anzubieten. Auf der Basis einer kritischen Analyse dieser Ansichten und der allgemeinen Theorien zu Täterschaft und Teilnahme sowie unter Heranziehung handlungstheoretischer Einsichten und rechtstheoretischer Vorgaben zur Begriffsbildung entwirft Hernán Orozco ein zweistufiges Mitverantwortungsmodell. Auf der ersten Stufe befasst er sich mit der Zuschreibung von Verantwortung für die Straftat als Ganze; die zweite Stufe ist der Ermittlung des Ausmaßes der jeweiligen Beteiligungsbeiträge gewidmet. Die Anwendung dieses Beteiligungsmodells auf die Fälle organisatorischer Machtapparate ermöglicht es, eine befriedigende Antwort auf die Frage nach der Begründung und Verteilung strafrechtlicher Verantwortung der auf verschiedenen Hierarchieebenen tätigen Organisationsmitglieder zu entwickeln.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Schwerpunkt der Untersuchung ist ein Vergleich des im deutschen Strafrecht entwickelten Organisationstäters, dem die mittelbare Täterschaft aufgrund der Organisationsherrschaft zugeschrieben wird, und der im georgischen Strafrecht gesetzlich normierten Figur des Organisators, die mit besonderer Gesellschaftsgefährlichkeit begründet wird. Diese Rechtsfigur gilt als gefährlichste Beteiligungsform und wird als tätergleich sowie dem Organisationstäter ähnlich beschrieben.
Im Ergebnis bestätigt die Untersuchung die strafrechtsdogmatische Begründung des Organisationstäters und kritisiert die Rechtsfigur des Organisators, die ein künstlich geschaffenes politisches Instrument sei, der die strafrechtsdogmatische Grundlage fehle und die deshalb als Teilnahmeform abzuschaffen sei.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Repetitorium:
Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des Strafrechts verfolgt – wie das Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil – die Zielsetzung, den gesamten examensrelevanten Stoff konzentriert darzustellen und dabei nicht nur die systematischen Zusammenhänge hervortreten zu lassen, sondern auch die Anwendung der Einzelprobleme in der Falllösung zu veranschaulichen. Hierzu wird der Studierende mit allen prüfungswichtigen Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts und seinen Bezügen zum Besonderen Teil vertraut gemacht. Zahlreiche Hinweise und klausurtaktische Tipps dienen neben den Falllösungen der konkreten Umsetzung in Klausuren sowie der Befähigung, auch unbekannte Sachverhalte methodisch und orientiert am strafrechtlichen Gesamtsystem sicher zu lösen.
Die 10. Auflage berücksichtigt u.a. den Hammerschlag-Fall, den Brutalraub-Fall, den Ku'dammraser-Fall, den Ecstasypillen-Fall, den Scheinauftragsmörder-Fall, den Lebensmittelerpresser-Fall, den Falschmedikations-Fall sowie den Berliner und Hamburger Suizidhilfe-Fall, die in der Neuauflage klausurmäßig gelöst sind. Zahlreiche weitere Fälle aus der jüngsten Judikatur wurden als Beispiele verarbeitet; aus der Vielzahl seien hier nur der Passauer Schläger-Fall und der Dopingboxer-Fall erwähnt. Über das Stichwortverzeichnis können die Fälle leicht aufgefunden werden. Zudem wurden auch alle examensrelevant erscheinenden neueren Entwicklungen im Bereich des Allgemeinen Teils einbezogen. Besonders hingewiesen sei hier auf die Problematik der Triage, die im Zuge der Coronapandemie eine intensive juristische Diskussion ausgelöst hat, die in diesem Band im Kontext der rechtfertigenden Pflichtenkollision ausführlich erörtert wird. Durch Umwandlung von älteren Fällen in Beispiele ist es im Übrigen gelungen, den bisherigen Umfang des Lehrbuchs ohne Informationsverlust beizubehalten.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Schwerpunkt der Untersuchung ist ein Vergleich des im deutschen Strafrecht entwickelten Organisationstäters, dem die mittelbare Täterschaft aufgrund der Organisationsherrschaft zugeschrieben wird, und der im georgischen Strafrecht gesetzlich normierten Figur des Organisators, die mit besonderer Gesellschaftsgefährlichkeit begründet wird. Diese Rechtsfigur gilt als gefährlichste Beteiligungsform und wird als tätergleich sowie dem Organisationstäter ähnlich beschrieben.
Im Ergebnis bestätigt die Untersuchung die strafrechtsdogmatische Begründung des Organisationstäters und kritisiert die Rechtsfigur des Organisators, die ein künstlich geschaffenes politisches Instrument sei, der die strafrechtsdogmatische Grundlage fehle und die deshalb als Teilnahmeform abzuschaffen sei.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des Strafrechts verfolgt – wie das Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil – die Zielsetzung, den gesamten examensrelevanten Stoff konzentriert darzustellen und dabei nicht nur die systematischen Zusammenhänge hervortreten zu lassen, sondern auch die Anwendung der Einzelprobleme in der Falllösung zu veranschaulichen. Hierzu wird der Studierende mit allen prüfungswichtigen Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts und seinen Bezügen zum Besonderen Teil vertraut gemacht. Zahlreiche Hinweise und klausurtaktische Tipps dienen neben den Falllösungen der konkreten Umsetzung in Klausuren sowie der Befähigung, auch unbekannte Sachverhalte methodisch und orientiert am strafrechtlichen Gesamtsystem sicher zu lösen.
Die 9. Auflage berücksichtigt u.a. den Raser-Fall, den Tierschutz-Fall, den Ausbruchsplan-Fall, den Brotmesser-Fall, den Messerstecher-Fall, die GBL-Fälle sowie den Bettlägerigkeits-Fall, und behandelt damit aktuellste, examensgefährliche Entscheidungen des BGH. Auch im Übrigen ist die examensrelevante Rechtsprechung und Literatur zum Allgemeinen Teil des Strafrechts vollständig eingearbeitet. Wegen seiner Sachnähe zu den Unterlassungsdelikten wird auch der vom Gesetzgeber neu eingefügte § 323c Abs. 2 StGB (Behinderung von hilfeleistenden Personen) in diesem Band behandelt.
Aktualisiert: 2021-07-27
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Trotz der lebhaften Diskussion über die Beteiligung an organisatorischen Machtapparaten vermag keiner der bisher vertretenen Ansätze eine völlig überzeugende Lösung anzubieten. Auf der Basis einer kritischen Analyse dieser Ansichten und der allgemeinen Theorien zu Täterschaft und Teilnahme sowie unter Heranziehung handlungstheoretischer Einsichten und rechtstheoretischer Vorgaben zur Begriffsbildung entwirft Hernán Orozco ein zweistufiges Mitverantwortungsmodell. Auf der ersten Stufe befasst er sich mit der Zuschreibung von Verantwortung für die Straftat als Ganze; die zweite Stufe ist der Ermittlung des Ausmaßes der jeweiligen Beteiligungsbeiträge gewidmet. Die Anwendung dieses Beteiligungsmodells auf die Fälle organisatorischer Machtapparate ermöglicht es, eine befriedigende Antwort auf die Frage nach der Begründung und Verteilung strafrechtlicher Verantwortung der auf verschiedenen Hierarchieebenen tätigen Organisationsmitglieder zu entwickeln.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Repetitorium:
Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des Strafrechts verfolgt – wie das Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil – die Zielsetzung, den gesamten examensrelevanten Stoff konzentriert darzustellen und dabei nicht nur die systematischen Zusammenhänge hervortreten zu lassen, sondern auch die Anwendung der Einzelprobleme in der Falllösung zu veranschaulichen. Hierzu wird der Studierende mit allen prüfungswichtigen Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts und seinen Bezügen zum Besonderen Teil vertraut gemacht. Zahlreiche Hinweise und klausurtaktische Tipps dienen neben den Falllösungen der konkreten Umsetzung in Klausuren sowie der Befähigung, auch unbekannte Sachverhalte methodisch und orientiert am strafrechtlichen Gesamtsystem sicher zu lösen.
Die 8. Auflage berücksichtigt unter anderem den Scheunenmord-Fall, den Pfefferspray-Fall, den Marihuana-Fall, den Herzinfarkt-Fall sowie den Gammabutyrolacton-Fall und behandelt damit aktuellste, examensgefährliche Entscheidungen des BGH. Auch im Übrigen ist die examensrelevante Rechtsprechung und Literatur zum Allgemeinen Teil des Strafrechts vollständig eingearbeitet.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2019-02-13
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Diese Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Unternehmen, d.h. die Strafbarkeit natürlicher Personen wegen in bzw. aus Unternehmen heraus begangener Straftaten. Dabei wird die von der herrschenden Lehre und der Rechtsprechung praktizierte Top-Down-Betrachtungsweise bei der Frage nach der Verantwortungsverteilung ebenso kritisch hinterfragt wie Ansätze zur Verantwortlichkeitsbegründung von Führungsmitgliedern, die ohne Bezug auf die Strafbarkeit der naturalistisch betrachtet tatnächsten Mitglieder der Ausführungsebene auszukommen versuchen. Die Begründung und Verteilung strafrechtlicher Verantwortlichkeit der bzw. zwischen Führungs- und Ausführungsebene kann widerspruchsfrei und unter Berücksichtigung individualstrafrechtlicher Garantien nur unter einer Herangehensweise geleistet werden, die beide Ebenen einbezieht. Das übergeordnete Ziel dieser Arbeit lautet, mit dem Individualstrafrecht und seinem Normappell wieder an das Individuum heranzurücken, statt die Verantwortlichkeit nach rein organisationsinternen Funktionen lediglich zuzuschreiben.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine "Organisationswand" erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine "betriebliche Tätigkeit" normieren.
Aktualisiert: 2023-04-15
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