Worin besteht der Unterschied zwischen Mensch und Tier? Ist der Mensch auch bloß ein Tier? Der Autor verneint die letztgenannte Frage. Ausgehend von der klassischen Sichtweise, dass das Vorhandensein von Freiheit die Lebenssituation des Menschen von der des Tieres qualitativ unterscheidet, wird in der Arbeit das geltende Tierschutzrecht auf der Basis einer liberalen Staatsphilosophie untersucht. Ist es möglich, das insoweit bestehende Spannungsverhältnis zwischen «Recht und Ethik» aufzulösen und zu zeigen, dass dem Tierschutz auch in einer freiheitlichen Gesellschaft ein legitimer Platz zukommt? Der Autor bejaht diese Frage und diskutiert hieran anschließend, wie ein modernes Tierschutzrecht in einer liberalen Gesellschaft aussehen könnte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Worin besteht der Unterschied zwischen Mensch und Tier? Ist der Mensch auch bloß ein Tier? Der Autor verneint die letztgenannte Frage. Ausgehend von der klassischen Sichtweise, dass das Vorhandensein von Freiheit die Lebenssituation des Menschen von der des Tieres qualitativ unterscheidet, wird in der Arbeit das geltende Tierschutzrecht auf der Basis einer liberalen Staatsphilosophie untersucht. Ist es möglich, das insoweit bestehende Spannungsverhältnis zwischen «Recht und Ethik» aufzulösen und zu zeigen, dass dem Tierschutz auch in einer freiheitlichen Gesellschaft ein legitimer Platz zukommt? Der Autor bejaht diese Frage und diskutiert hieran anschließend, wie ein modernes Tierschutzrecht in einer liberalen Gesellschaft aussehen könnte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Rechtsperson, Rechtsfähigkeit und Rechtssubjekt sind Elementarbegriffe des modernen Rechtsdenkens – und zugleich Gegenstand aktueller Diskussionsfelder, insbesondere in den Grenzbereichen menschlichen Lebens. Dies gibt Anlass, unser heutiges Begriffsverständnis in seiner dogmengeschichtlichen Herkunft zu untersuchen sowie die Umsetzung von »Person« und »allgemeiner Rechtsfähigkeit« im System des BGB kritisch zu würdigen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dass jeder Mensch sowohl Person als auch Rechtsperson ist, erscheint uns heute ebenso selbstverständlich wie die Annahme, dass die Fähigkeit des Menschen zum Wollen oder Nichtwollen Grundlage seiner Freiheit ist. Tatsächlich musste aber die „Person“ im Menschen erst „entdeckt“ werden. Der Begriff der Rechtsperson (person before the law) hat später an den Personenbegriff anknüpfen können.°°Die Beiträge dieses Bandes gehen der Entwicklung des Personen- und Rechtspersonenbegriffs nach und erläutern deren philosophisch und rechtlich anspruchsvolle Voraussetzungen und Konsequenzen. Es wird deutlich, dass die Ende des 18. Jahrhunderts entstandene Gleichung: Person = Rechtsperson vom neuen Prinzip der Gleichheit aller Menschen ausgeht. Sie markiert den Übergang von der Unterscheidbarkeit zur Nichtunterscheidbarkeit und mithin zur Idee der Menschenrechte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dass jeder Mensch sowohl Person als auch Rechtsperson ist, erscheint uns heute ebenso selbstverständlich wie die Annahme, dass die Fähigkeit des Menschen zum Wollen oder Nichtwollen Grundlage seiner Freiheit ist. Tatsächlich musste aber die „Person“ im Menschen erst „entdeckt“ werden. Der Begriff der Rechtsperson (person before the law) hat später an den Personenbegriff anknüpfen können.°°Die Beiträge dieses Bandes gehen der Entwicklung des Personen- und Rechtspersonenbegriffs nach und erläutern deren philosophisch und rechtlich anspruchsvolle Voraussetzungen und Konsequenzen. Es wird deutlich, dass die Ende des 18. Jahrhunderts entstandene Gleichung: Person = Rechtsperson vom neuen Prinzip der Gleichheit aller Menschen ausgeht. Sie markiert den Übergang von der Unterscheidbarkeit zur Nichtunterscheidbarkeit und mithin zur Idee der Menschenrechte.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Wer ist eine ›Person‹? Diese Frage ist nicht erst seit den bioethischen Debatten aktuell. Aber in der heutigen Zeit stellen sich die Probleme, die mit dem Person- und Identitätsbegriff verbunden sind, als besonders dringlich dar. Wen muss, soll und darf man als ›Person‹ ansprechen, wer hat Anspruch auf Rechte und kann eigenverantwortlich handeln? Die Autorin geht dieser Problematik historisch und systematisch nach, sie zeigt die Wurzeln des modernen Personbegriffes, macht aber auch deutlich, dass über die Person und ihre Eigenschaften schon ganz anders gedacht wurde. Der systematische Teil erörtert die Aspekte des Personbegriffs, die Bedingungen, unter denen wir von ›Personen‹ sprechen und zieht die ethischen Konsequenzen.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Rechtsperson, Rechtsfähigkeit und Rechtssubjekt sind Elementarbegriffe des modernen Rechtsdenkens – und zugleich Gegenstand aktueller Diskussionsfelder, insbesondere in den Grenzbereichen menschlichen Lebens. Dies gibt Anlass, unser heutiges Begriffsverständnis in seiner dogmengeschichtlichen Herkunft zu untersuchen sowie die Umsetzung von »Person« und »allgemeiner Rechtsfähigkeit« im System des BGB kritisch zu würdigen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wer ist eine ›Person‹? Diese Frage ist nicht erst seit den bioethischen Debatten aktuell. Aber in der heutigen Zeit stellen sich die Probleme, die mit dem Person- und Identitätsbegriff verbunden sind, als besonders dringlich dar. Wen muss, soll und darf man als ›Person‹ ansprechen, wer hat Anspruch auf Rechte und kann eigenverantwortlich handeln? Die Autorin geht dieser Problematik historisch und systematisch nach, sie zeigt die Wurzeln des modernen Personbegriffes, macht aber auch deutlich, dass über die Person und ihre Eigenschaften schon ganz anders gedacht wurde. Der systematische Teil erörtert die Aspekte des Personbegriffs, die Bedingungen, unter denen wir von ›Personen‹ sprechen und zieht die ethischen Konsequenzen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Dass jeder Mensch sowohl Person als auch Rechtsperson ist, erscheint uns heute ebenso selbstverständlich wie die Annahme, dass die Fähigkeit des Menschen zum Wollen oder Nichtwollen Grundlage seiner Freiheit ist. Tatsächlich musste aber die „Person“ im Menschen erst „entdeckt“ werden. Der Begriff der Rechtsperson (person before the law) hat später an den Personenbegriff anknüpfen können.°°Die Beiträge dieses Bandes gehen der Entwicklung des Personen- und Rechtspersonenbegriffs nach und erläutern deren philosophisch und rechtlich anspruchsvolle Voraussetzungen und Konsequenzen. Es wird deutlich, dass die Ende des 18. Jahrhunderts entstandene Gleichung: Person = Rechtsperson vom neuen Prinzip der Gleichheit aller Menschen ausgeht. Sie markiert den Übergang von der Unterscheidbarkeit zur Nichtunterscheidbarkeit und mithin zur Idee der Menschenrechte.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Wer ist eine ›Person‹? Diese Frage ist nicht erst seit den bioethischen Debatten aktuell. Aber in der heutigen Zeit stellen sich die Probleme, die mit dem Person- und Identitätsbegriff verbunden sind, als besonders dringlich dar. Wen muss, soll und darf man als ›Person‹ ansprechen, wer hat Anspruch auf Rechte und kann eigenverantwortlich handeln? Die Autorin geht dieser Problematik historisch und systematisch nach, sie zeigt die Wurzeln des modernen Personbegriffes, macht aber auch deutlich, dass über die Person und ihre Eigenschaften schon ganz anders gedacht wurde. Der systematische Teil erörtert die Aspekte des Personbegriffs, die Bedingungen, unter denen wir von ›Personen‹ sprechen und zieht die ethischen Konsequenzen.
Aktualisiert: 2023-01-20
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Die Vereinbarkeit von Suizidbeihilfe und ärztlichem Ethos stellt eine der dringlichsten Fragen der modernen Medizin dar. Die vorliegende Studie greift die aktuelle Diskussion dieser Frage mit Blick auf die schweizerische Situation auf. Aus der Einsicht, dass der gefühlte Verlust von persönlicher Autonomie den Suizidwunsch hervorruft, wirft die Studie die bioethische Folgefrage auf, ob alle Menschen Personen sind. Unter Bezug auf das Denken von Paul Ricœur erklärt die Studie, weshalb jeder Mensch, unabhängig von seinen realen Fähigkeiten, als autonome Person zu betrachten und als solche mit der Herausforderung konfrontiert ist, die eigene Einsamkeit zu überwinden. Die Suizidbeihilfe erweist sich jedoch gerade hier als problematisch, da sie die wechselseitige Anerkennung zerstört und die Einsamkeit des Einzelnen bestätigt. Die richtige, dem ärztlichen Ethos entsprechende Antwort auf die menschliche Not, die dem Suizidwunsch zugrunde liegt, ist hingegen die Palliative Care. Denn sie ermöglicht ein Sterben, das Selbstschätzung und Selbstachtung fördert und damit die Anerkennung des Menschen als autonome Person verwirklicht. Jeder Mensch sollte diese Anerkennung in seinem gesamten Leben erfahren. Sie zu realisieren, stellt eine gesellschaftliche Herausforderung dar, zu deren Bewältigung gerade auch der christliche Glaube beitragen kann, bildet er doch eine Ressource, Menschen zusammenzuführen und Anonymität zu überwinden.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Die Vereinbarkeit von Suizidbeihilfe und ärztlichem Ethos stellt eine der dringlichsten Fragen der modernen Medizin dar. Die vorliegende Studie greift die aktuelle Diskussion dieser Frage mit Blick auf die schweizerische Situation auf. Aus der Einsicht, dass der gefühlte Verlust von persönlicher Autonomie den Suizidwunsch hervorruft, wirft die Studie die bioethische Folgefrage auf, ob alle Menschen Personen sind. Unter Bezug auf das Denken von Paul Ricœur erklärt die Studie, weshalb jeder Mensch, unabhängig von seinen realen Fähigkeiten, als autonome Person zu betrachten und als solche mit der Herausforderung konfrontiert ist, die eigene Einsamkeit zu überwinden. Die Suizidbeihilfe erweist sich jedoch gerade hier als problematisch, da sie die wechselseitige Anerkennung zerstört und die Einsamkeit des Einzelnen bestätigt. Die richtige, dem ärztlichen Ethos entsprechende Antwort auf die menschliche Not, die dem Suizidwunsch zugrunde liegt, ist hingegen die Palliative Care. Denn sie ermöglicht ein Sterben, das Selbstschätzung und Selbstachtung fördert und damit die Anerkennung des Menschen als autonome Person verwirklicht. Jeder Mensch sollte diese Anerkennung in seinem gesamten Leben erfahren. Sie zu realisieren, stellt eine gesellschaftliche Herausforderung dar, zu deren Bewältigung gerade auch der christliche Glaube beitragen kann, bildet er doch eine Ressource, Menschen zusammenzuführen und Anonymität zu überwinden.
Aktualisiert: 2019-11-07
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Innerhalb nachneutestamentlicher Theologie erweist sich die Begriffsgeschichte des christologischen und trinitarischen Personbegriffs bis Chalkedon bei besonderer Berücksichtigung der lateinischen Tradition als interessanter Beitrag zu einem neuen Verständnis von Dogmenentwicklung und Dogmengeschichte.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Rechtsperson, Rechtsfähigkeit und Rechtssubjekt sind Elementarbegriffe des modernen Rechtsdenkens – und zugleich Gegenstand aktueller Diskussionsfelder, insbesondere in den Grenzbereichen menschlichen Lebens. Dies gibt Anlass, unser heutiges Begriffsverständnis in seiner dogmengeschichtlichen Herkunft zu untersuchen sowie die Umsetzung von »Person« und »allgemeiner Rechtsfähigkeit« im System des BGB kritisch zu würdigen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die personalisierte Psychiatrie war ein Leitthema des DGPPN-Kongresses 2011 und löste dort intensive Diskussionen aus. Der Begriff der Person hat in der psychiatrischen Theoriengeschichte eine weitreichende Bedeutung, die vor allem in der Tradition der Anthropologischen Psychiatrie herausgearbeitet worden ist. Er orientiert sich oftmals stark an lebensweltlichen Bezügen unserer alltäglichen Praxis.
Lässt sich dieser Begriff auch auf die biologisch-genetischen Unterschiede der Individuen anwenden, wie es das Konzept der personalisierten Psychiatrie vorsieht? Oder wird hier das tradierte psychiatrische Personenkonzept in Frage gestellt? Diese Fragen werden im vorliegenden Band des DGPPN-Referates für philosophische Grundlagen der Psychiatrie und Psychotherapie thematisiert. Darin finden sich sowohl erläuternde Beiträge zu dem umstrittenen Konzept als auch eine interdisziplinär angelegte Verteidigung des traditionellen Personenbegriffs.
Mit Beiträgen u.a. von Andreas Heinz, Peter Falkai, Martin Bührig, Nicola Erny, Thomas Fuchs, Christian Kupke, Jann E. Schlimme, Klaus Brücher
Aktualisiert: 2022-01-19
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Das vorliegende Buch versucht, die Funktion des Personbegriffs für die Heilpädagogik zu klären. Angestrebt wird der Nachweis, dass diese weniger in der bioethischen (Lebensrechts-)Diskussion liegt, sondern wieder verstärkt auf erziehungs- und bildungstheoretische Fragen und Themen bezogen werden sollte.
In einem ersten Kapitel wird aufgezeigt, dass sich die Bedeutung und Verwendung von "Person" gewandelt hat. Während dieser Begriff lange Zeit die Grundlage für eine heilpädagogische Erziehungs- und Bildungstheorie bildete, wird er heute vor allem als Abwehrargument gegen die Thesen der Bioethik verwendet. Dabei bleibt aber zumeist unklar, was eine Person auszeichnet, warum prinzipiell alle Menschen Personen sind und ob nur Personen ein Recht auf Leben haben.
Aufgrund einer Sichtung und Analyse der (die aktuelle philosophische und bioethische Debatte bestimmenden) Personkonzeptionen wird im zweiten Teil der Arbeit eine Antwort auf diese Fragen gegeben. Diese liegt in der Einsicht, dass es keine argumentativ zwingende Antwort auf die Frage nach der Personalität aller Menschen geben kann. Als Folge daraus ist jedoch nicht der Personbegriff zu verabschieden, sondern die zu enge Verknüpfung mit einem Lebensrecht aufzulösen.
Obwohl eine heilpädagogische Theorie nicht notwendigerweise auf den Personbegriff angewiesen ist, zeigt die vorliegende Arbeit, dass dieser Terminus im Kontext von Erziehung und Bildung erheblich dienlicher ist als im Kontext von Lebensrecht und Bioethik.
Aktualisiert: 2018-07-11
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Das Buch handelt von der Entstehung und Entwicklung des Rechtspersonengedankens innerhalb der islami-schen Ideengeschichte. Mittels einer diskursanalytischen Herangehensweise geht die Autorin der Frage nach dem geschützten Personenbild im klassisch-islamischen Recht und dessen Betrachtung infolge seiner gesellschaftspolitischen Veränderungen nach. Dabei wird versucht die Auffassung zu begründen, dass durch eine analytische und zergliedernde Betrachtung der deutsch-europäischen und islamischen Figur der „Rechtsperson“ sowie durch die Zerlegung ihrer Hauptmerkmale, sich viele Übereinstimmungen in ihren fundamentalen Elementen finden lassen, die dazu führen, dass beide Figuren die gleichen „Hauptfunktionen“ erfüllen können, die für die Förderung der allgemeinen Freiheiten des modernen Menschen als unentbehrlich erscheinen. Die Studie kann daher sowohl für Juristen und Rechtsphilosophen, wie auch für Islamwissenschaftler von Interesse sein.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In der Gerechtigkeitsphilosophie besteht ein grundlegender Zusammenhang zwischen Personenbild und Verteilungsordnung. Das Buch beschäftigt sich mit der Frage «Wie werden Reichweite und innere Struktur einer Theorie der sozialen Gerechtigkeit vom ihr zugrundeliegenden Begriff der Person bestimmt?». Einen «angemessenen» Personenbegriff zu bestimmen ist ausschlaggebend, wenn man eine «plausible» Theorie der sozialen Gerechtigkeit zu formulieren versucht. Drei anthropologische Modelle der klassischen politischen Philosophie (Aristoteles, Hobbes und Kant) bieten die Elemente für eine Darstellung und Kritik des personentheoretischen Reduktionismus in der gegenwärtigen Gerechtigkeitsphilosophie. Aus der Auseinandersetzung mit den Theorien von John Rawls und Jürgen Habermas, von Hauptvertretern des Kommunitarismus sowie von Ronald Dworkin und Amartya Sen entstehen die Grundzüge eines nicht-reduktionistischen Personenbegriffs. Ein solcher Begriff kann den Sinn, die Struktur und die Aufgaben einer Theorie der sozialen Gerechtigkeit erläutern, und sogar die Anwendung philosophischer Gerechtigkeitstheorien nicht nur auf stabile, sondern auch auf instabile Gesellschaften ermöglichen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Wie kann man den Menschen philosophisch beschreiben? Was zeichnet ihn aus? In einem großen Tableau historischer und systematischer Ansätze stellen die Autoren verschiedenste Bereiche der Selbstdefinition des Menschen vor, wobei der Personenbegriff eine besonders wichtige Rolle spielt. Mit Beiträgen von Philippe Bénéton, Philippe Cormier, Georges Cottier, Thierry Collaud, Gilles Emery, Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, Ruedi Imbach, Theo Kobusch, Thomas de Koninck, Jean-François Matthei, Roberta de Monticelli, Dominic O’Meara, François-Xavier Putallaz, Günther Rager, Laurence Renault, Bernard N. Schumacher, Robert Spaemann, Bertold Wald, Jean-Claude Wolf
Aktualisiert: 2022-04-13
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Worin besteht der Unterschied zwischen Mensch und Tier? Ist der Mensch auch bloß ein Tier? Der Autor verneint die letztgenannte Frage. Ausgehend von der klassischen Sichtweise, dass das Vorhandensein von Freiheit die Lebenssituation des Menschen von der des Tieres qualitativ unterscheidet, wird in der Arbeit das geltende Tierschutzrecht auf der Basis einer liberalen Staatsphilosophie untersucht. Ist es möglich, das insoweit bestehende Spannungsverhältnis zwischen «Recht und Ethik» aufzulösen und zu zeigen, dass dem Tierschutz auch in einer freiheitlichen Gesellschaft ein legitimer Platz zukommt? Der Autor bejaht diese Frage und diskutiert hieran anschließend, wie ein modernes Tierschutzrecht in einer liberalen Gesellschaft aussehen könnte.
Aktualisiert: 2023-04-15
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