Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen Parlament.

Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen Parlament. von Guckelberger,  Annette
Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht wurden das Petitionsrecht zum Europäischen Parlament und das Beschwerderecht zum Europäischen Bürgerbeauftragten auf primärrechtlicher Ebene verankert. Dadurch werden den Bürgern auf der Gemeinschaftsebene zwei außergerichtliche Rechtsbehelfe zur Verfolgung ihrer Interessen zur Verfügung gestellt. Außerdem können sie in direkten Kontakt mit dem Europäischen Parlament bzw. dem Europäischen Bürgerbeauftragten treten, um diese Einrichtungen auf aus ihrer Sicht bestehende Schwachstellen mit einem gemeinschaftsrechtlichen Bezug aufmerksam zu machen. In der Studie werden die - in den Details nicht unumstrittenen - Zulässigkeitsvoraussetzungen und Rechtsfolgen dieser beiden Rechte aufgezeigt, damit von ihnen möglichst Erfolg versprechend Gebrauch gemacht werden kann. Zugleich wird auf das überaus problematische Verhältnis der beiden Rechtsbehelfe zueinander eingegangen. Auf diese Weise lassen sich diejenigen Punkte herauskristallisieren, in denen durch eine Änderung der normativen Grundlagen mehr Rechtssicherheit und ein besseres Zusammenspiel zwischen Europäischem Parlament und Europäischem Bürgerbeauftragten erreicht werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen Parlament.

Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen Parlament. von Guckelberger,  Annette
Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht wurden das Petitionsrecht zum Europäischen Parlament und das Beschwerderecht zum Europäischen Bürgerbeauftragten auf primärrechtlicher Ebene verankert. Dadurch werden den Bürgern auf der Gemeinschaftsebene zwei außergerichtliche Rechtsbehelfe zur Verfolgung ihrer Interessen zur Verfügung gestellt. Außerdem können sie in direkten Kontakt mit dem Europäischen Parlament bzw. dem Europäischen Bürgerbeauftragten treten, um diese Einrichtungen auf aus ihrer Sicht bestehende Schwachstellen mit einem gemeinschaftsrechtlichen Bezug aufmerksam zu machen. In der Studie werden die - in den Details nicht unumstrittenen - Zulässigkeitsvoraussetzungen und Rechtsfolgen dieser beiden Rechte aufgezeigt, damit von ihnen möglichst Erfolg versprechend Gebrauch gemacht werden kann. Zugleich wird auf das überaus problematische Verhältnis der beiden Rechtsbehelfe zueinander eingegangen. Auf diese Weise lassen sich diejenigen Punkte herauskristallisieren, in denen durch eine Änderung der normativen Grundlagen mehr Rechtssicherheit und ein besseres Zusammenspiel zwischen Europäischem Parlament und Europäischem Bürgerbeauftragten erreicht werden könnte.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen Parlament.

Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen Parlament. von Guckelberger,  Annette
Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht wurden das Petitionsrecht zum Europäischen Parlament und das Beschwerderecht zum Europäischen Bürgerbeauftragten auf primärrechtlicher Ebene verankert. Dadurch werden den Bürgern auf der Gemeinschaftsebene zwei außergerichtliche Rechtsbehelfe zur Verfolgung ihrer Interessen zur Verfügung gestellt. Außerdem können sie in direkten Kontakt mit dem Europäischen Parlament bzw. dem Europäischen Bürgerbeauftragten treten, um diese Einrichtungen auf aus ihrer Sicht bestehende Schwachstellen mit einem gemeinschaftsrechtlichen Bezug aufmerksam zu machen. In der Studie werden die - in den Details nicht unumstrittenen - Zulässigkeitsvoraussetzungen und Rechtsfolgen dieser beiden Rechte aufgezeigt, damit von ihnen möglichst Erfolg versprechend Gebrauch gemacht werden kann. Zugleich wird auf das überaus problematische Verhältnis der beiden Rechtsbehelfe zueinander eingegangen. Auf diese Weise lassen sich diejenigen Punkte herauskristallisieren, in denen durch eine Änderung der normativen Grundlagen mehr Rechtssicherheit und ein besseres Zusammenspiel zwischen Europäischem Parlament und Europäischem Bürgerbeauftragten erreicht werden könnte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament und das Beschwerderecht beim Bürgerbeauftragten der Europäischen Union

Das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament und das Beschwerderecht beim Bürgerbeauftragten der Europäischen Union von Meese,  Jon Marcus
Ombudsmann-Tradition angenähert. Im Zuge der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Maastrichter Vertrag wurde Unionsbürgern und Gemeinschaftsansässigen das Recht verliehen, sich mit Eingaben an das Europäische Parlament und den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden. Worin bestehen diese Rechte und wie steht es um deren Wahrnehmung? Während der Kreis der Berechtigten sehr weit gefaßt ist, sind die Möglichkeiten der Inanspruchnahme dieser außergerichtlichen Rechtsschutzmittel beschränkt, da die Anwendung des Gemeinschaftsrechts regelmäßig auf mitgliedstaatlicher Ebene geschieht. Gleichwohl nimmt die Bedeutung parlamentarischer Kontrolleinrichtungen in einer nach Demokratie strebenden Union zu. Insbesondere das Amt des Bürgerbeauftragten hat mittels des ersten Amtsinhabers, Jacob Söderman, eine vielversprechende Entwicklung durchlaufen und sich der nordischen Ombudsmann-Tradition angenähert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Petitionsrecht und öffentliche Meinung im Entstehungsprozess der Paulskirchenverfassung 1848/49

Petitionsrecht und öffentliche Meinung im Entstehungsprozess der Paulskirchenverfassung 1848/49 von Kumpf,  Johann Heinrich
Die Reichsverfassung von 1849 markiert einen wesentlichen Schritt in der deutschen Verfassungsentwicklung. Ihre Entstehungsgeschichte wird hier unter dem Aspekt der unmittelbaren Mitwirkung des Volkes am Prozess der Verfassunggebung untersucht. Die Analyse bisher weitgehend unbekannten Materials - Petitionen an die Nationalversammlung - wirft ein neues Licht auf die Strukturen des öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozesses wie den Verlauf der Verfassungsberatungen in der Paulskirche.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das osmanische Petitionswesen («mezalim») seit dem 18. Jahrhundert am Beispiel von Stadt und Provinz Trabzon

Das osmanische Petitionswesen («mezalim») seit dem 18. Jahrhundert am Beispiel von Stadt und Provinz Trabzon von Toprakyaran,  Erdal
In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, das osmanische Petitionswesen () seit dem 18. Jahrhundert im Allgemeinen und auch im Speziellen, nämlich am Beispiel von Stadt und Provinz Trabzon, näher zu beleuchten. Dabei wird die These vertreten, dass es im Osmanischen Reich durchaus eine Kontinuität der präosmanischen -Praxis gab. Die Osmanen haben aber das Petitionswesen nicht lediglich konserviert, sondern durch manche Innovationen, wie z. B. die Aufwertung der Kompetenzen des Kadis und die Einführung von Gesetzeskodizes und Petitionsregisterbüchern weiter bürokratisiert und rationalisiert. Die Studie basiert größtenteils auf bislang unveröffentlichtem Archivmaterial.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die verwaltungsrechtliche Aufsichtsanzeige

Die verwaltungsrechtliche Aufsichtsanzeige von Chacksad,  David
Die vorliegende Arbeit behandelt die Aufsichtsanzeige, ein rechtsbehelfliches Institut des Verwaltungsrechts, dem vorwiegend in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt. Der Anwendungsbereich der Aufsichtsanzeige könnte nicht vielfältiger sein. So umfasst er nahezu die gesamte Amtstätigkeit, also sämtliche Handlungen und Unterlassungen einer Verwaltungsinstanz. Mit der vorliegenden Arbeit wird versucht, eine Übersicht darüber zu bieten, in welchen Leitplanken sich die Aufsichtsanzeige bewegt. Dazu werden Wesen und Verfahren der verwaltungsrechtlichen Anzeige an die Aufsichtsinstanz unter besonderer Berücksichtigung von Lehre und Rechtsprechung des Bundes und des Kantons Zürich sowie unter Miteinbezug der Auswirkungen des Öffentlichkeitsprinzips erörtert.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen Parlament.

Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen Parlament. von Guckelberger,  Annette
Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht wurden das Petitionsrecht zum Europäischen Parlament und das Beschwerderecht zum Europäischen Bürgerbeauftragten auf primärrechtlicher Ebene verankert. Dadurch werden den Bürgern auf der Gemeinschaftsebene zwei außergerichtliche Rechtsbehelfe zur Verfolgung ihrer Interessen zur Verfügung gestellt. Außerdem können sie in direkten Kontakt mit dem Europäischen Parlament bzw. dem Europäischen Bürgerbeauftragten treten, um diese Einrichtungen auf aus ihrer Sicht bestehende Schwachstellen mit einem gemeinschaftsrechtlichen Bezug aufmerksam zu machen. In der Studie werden die - in den Details nicht unumstrittenen - Zulässigkeitsvoraussetzungen und Rechtsfolgen dieser beiden Rechte aufgezeigt, damit von ihnen möglichst Erfolg versprechend Gebrauch gemacht werden kann. Zugleich wird auf das überaus problematische Verhältnis der beiden Rechtsbehelfe zueinander eingegangen. Auf diese Weise lassen sich diejenigen Punkte herauskristallisieren, in denen durch eine Änderung der normativen Grundlagen mehr Rechtssicherheit und ein besseres Zusammenspiel zwischen Europäischem Parlament und Europäischem Bürgerbeauftragten erreicht werden könnte.
Aktualisiert: 2023-04-15
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