Einblick in Praxis und Rechtswirklichkeit des Strafprozessrechts
Das Strafrecht will gerechte Vergeltung, das Strafprozessrecht Fairness. Was es darunter versteht, wie es diese Fairness erreicht und was sie manchmal verhindert, verdeutlicht dieses Lehrbuch. Im Vordergrund steht das tatsächlich praktizierte Recht.
Der Fokus liegt auf den Strukturprinzipien der gesetzlichen Regelungen sowie auf der Rechtsprechung – aufbereitet und kritisch gewürdigt. Fallbeispiele und Schaubilder erleichtern das Verständnis sowohl für Studenten als auch für Berufseinsteiger.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Einblick in Praxis und Rechtswirklichkeit des Strafprozessrechts
Das Strafrecht will gerechte Vergeltung, das Strafprozessrecht Fairness. Was es darunter versteht, wie es diese Fairness erreicht und was sie manchmal verhindert, verdeutlicht dieses Lehrbuch. Im Vordergrund steht das tatsächlich praktizierte Recht.
Der Fokus liegt auf den Strukturprinzipien der gesetzlichen Regelungen sowie auf der Rechtsprechung – aufbereitet und kritisch gewürdigt. Fallbeispiele und Schaubilder erleichtern das Verständnis sowohl für Studenten als auch für Berufseinsteiger.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Einblick in Praxis und Rechtswirklichkeit des Strafprozessrechts
Das Strafrecht will gerechte Vergeltung, das Strafprozessrecht Fairness. Was es darunter versteht, wie es diese Fairness erreicht und was sie manchmal verhindert, verdeutlicht dieses Lehrbuch. Im Vordergrund steht das tatsächlich praktizierte Recht.
Der Fokus liegt auf den Strukturprinzipien der gesetzlichen Regelungen sowie auf der Rechtsprechung – aufbereitet und kritisch gewürdigt. Fallbeispiele und Schaubilder erleichtern das Verständnis sowohl für Studenten als auch für Berufseinsteiger.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die allgemeinen Verfahrensgrundsätze, das Ermittlungsverfahren und die erstinstanzliche Hauptverhandlung. Bei den Rechtsmittelverfahren liegt der Schwerpunkt auf der Revision.
Zunächst folgt ein Aufriss der Materie; anhand von Fällen wird dem Lernenden dann der eher abstrakt wirkende Stoff anschaulich vermittelt. Jedem Kapitel folgen Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die eine gezielte Lernkontrolle ermöglichen.
Als Ergänzung wird in den Abschnitten zur Rechtshistorie und der europäischen Perspektive das besondere rechtspolitische Interesse des Strafprozessrechts aufgezeigt.
Das Buch wendet sich dabei sowohl an Studierende, die sich den Pflichtstoff für das Erste Staatsexamen erarbeiten möchten, als auch an Lernende im Schwerpunktbereich. Darüber hinaus wird auch ReferendarInnen, die sich während ihrer Stationsausbildung eingehender mit dem Strafverfahren befassen müssen, ein solides Rüstzeug an die Hand gelegt.
Die 6. Auflage berücksichtigt bereits auf aktuellstem Stand das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO (u.a. mit Änderungen zur Vernehmung, gesetzlich definiertem Verletztenbegriff etc.) und die hoch umstrittene Erweiterung der Wiederaufnahmegründe.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die allgemeinen Verfahrensgrundsätze, das Ermittlungsverfahren und die erstinstanzliche Hauptverhandlung. Bei den Rechtsmittelverfahren liegt der Schwerpunkt auf der Revision.
Zunächst folgt ein Aufriss der Materie; anhand von Fällen wird dem Lernenden dann der eher abstrakt wirkende Stoff anschaulich vermittelt. Jedem Kapitel folgen Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die eine gezielte Lernkontrolle ermöglichen.
Als Ergänzung wird in den Abschnitten zur Rechtshistorie und der europäischen Perspektive das besondere rechtspolitische Interesse des Strafprozessrechts aufgezeigt.
Das Buch wendet sich dabei sowohl an Studierende, die sich den Pflichtstoff für das Erste Staatsexamen erarbeiten möchten, als auch an Lernende im Schwerpunktbereich. Darüber hinaus wird auch ReferendarInnen, die sich während ihrer Stationsausbildung eingehender mit dem Strafverfahren befassen müssen, ein solides Rüstzeug an die Hand gelegt.
Die 6. Auflage berücksichtigt bereits auf aktuellstem Stand das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO (u.a. mit Änderungen zur Vernehmung, gesetzlich definiertem Verletztenbegriff etc.) und die hoch umstrittene Erweiterung der Wiederaufnahmegründe.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Abberufung oder Auswechslung des Pflichtverteidigers bereitet in der Praxis regelmäßig Probleme. Gleichwohl sind die Voraussetzungen, unter denen die Bestellung eines Pflichtverteidigers aufgehoben werden kann, rechtsdogmatisch im einzelnen immer noch ungeklärt. Christian Theiß strebt an, durch eine eingehende Analyse der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung zur Beseitigung dieser dogmatischen Unsicherheit beizutragen.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Diskussion der Aufhebung der Bestellung "aus wichtigem Grund". Diese von der Rechtsprechung entwickelte, ungeschriebene Generalklausel stellt Theiß anhand der grundlegenden Entscheidung BVerfGE 39, 238 dar und untersucht detailliert die in der neueren Literatur vertretenen abweichenden Rücknahmekonzeptionen. Dabei wird auch das umfangreiche Fallmaterial aus der Rechtsprechungspraxis eingehend analysiert. Der Autor gelangt zum Ergebnis, daß Rechtsprechung und h. L. von einem falschen Grundverständnis der angeführten Entscheidung des BVerfG ausgehen. Er erkennt die allgemein akzeptierte Definition des "wichtigen Grundes" als zu weitgehend. Ohne die Möglichkeit einer Abberufung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund völlig auszuschließen, wird eine restriktive Auslegung dieser Abberufungsvoraussetzung unter Berücksichtigung der in den gesetzlichen Regelungen zum Ausdruck gekommenen Wertungen befürwortet.
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor auch der Frage nach eigenen Rechtsmittelmöglichkeiten des Pflichtverteidigers gegen die Abberufung. Theiß wendet sich im Ergebnis gegen die überwiegende Ansicht, die jegliche Beschwer des Pflichtverteidigers selbst verneint. Er ist vielmehr der Auffassung, daß der Verteidiger eine Verletzung seiner Berufsfreiheit geltend machen könne, sofern nicht die Abberufung auf Antrag oder mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgt.
Die erarbeiteten Ergebnisse werden in einen Gesetzesentwurf gefaßt, der die Grundlage für die weitere Diskussion bilden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Entspricht die österreichische Rechtslage der Judikatur des EGMR und der RL-PKH?
Dieses Buch widmet sich der Thematik der effektiven Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren. Die Monografie ist hierfür in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die grundrechtlichen und internationalen Vorgaben hinsichtlich des einer beschuldigten Person zukommenden Rechts auf Verfahrenshilfe erläutert. Das Hauptaugenmerk in diesem ersten Teil liegt auf der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik ergangenen Judikatur des EGMR.
Der zweite Teil der Monografie ist der Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren gewidmet. In Anknüpfung an die Rechtsprechung des EGMR und die Untersuchungsergebnisse des ersten Teils wird vor allem der zentralen Frage nachgegangen, in welchen konkreten Fällen die österreichischen Höchstgerichte bisher das Vorliegen einer unwirksamen Verteidigung der beschuldigten Person durch eine oder einen ihr bestellten Verteidiger*in angenommen haben und ob aus der Rechtsprechung des EGMR ein Reformbedarf der österreichischen Rechtsordnung resultiert.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Entspricht die österreichische Rechtslage der Judikatur des EGMR und der RL-PKH?
Dieses Buch widmet sich der Thematik der effektiven Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren. Die Monografie ist hierfür in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die grundrechtlichen und internationalen Vorgaben hinsichtlich des einer beschuldigten Person zukommenden Rechts auf Verfahrenshilfe erläutert. Das Hauptaugenmerk in diesem ersten Teil liegt auf der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik ergangenen Judikatur des EGMR.
Der zweite Teil der Monografie ist der Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren gewidmet. In Anknüpfung an die Rechtsprechung des EGMR und die Untersuchungsergebnisse des ersten Teils wird vor allem der zentralen Frage nachgegangen, in welchen konkreten Fällen die österreichischen Höchstgerichte bisher das Vorliegen einer unwirksamen Verteidigung der beschuldigten Person durch eine oder einen ihr bestellte*n Verteidiger*in angenommen haben und ob aus der Rechtsprechung des EGMR ein Reformbedarf der österreichischen Rechtsordnung resultiert.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Einblick in Praxis und Rechtswirklichkeit des Strafprozessrechts
Das Strafrecht will gerechte Vergeltung, das Strafprozessrecht Fairness. Was es darunter versteht, wie es diese Fairness erreicht und was sie manchmal verhindert, verdeutlicht dieses Lehrbuch. Im Vordergrund steht das tatsächlich praktizierte Recht.
Der Fokus liegt auf den Strukturprinzipien der gesetzlichen Regelungen sowie auf der Rechtsprechung – aufbereitet und kritisch gewürdigt. Fallbeispiele und Schaubilder erleichtern das Verständnis sowohl für Studenten als auch für Berufseinsteiger.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-26
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Aktualisiert: 2023-05-26
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Die Abberufung oder Auswechslung des Pflichtverteidigers bereitet in der Praxis regelmäßig Probleme. Gleichwohl sind die Voraussetzungen, unter denen die Bestellung eines Pflichtverteidigers aufgehoben werden kann, rechtsdogmatisch im einzelnen immer noch ungeklärt. Christian Theiß strebt an, durch eine eingehende Analyse der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung zur Beseitigung dieser dogmatischen Unsicherheit beizutragen.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Diskussion der Aufhebung der Bestellung "aus wichtigem Grund". Diese von der Rechtsprechung entwickelte, ungeschriebene Generalklausel stellt Theiß anhand der grundlegenden Entscheidung BVerfGE 39, 238 dar und untersucht detailliert die in der neueren Literatur vertretenen abweichenden Rücknahmekonzeptionen. Dabei wird auch das umfangreiche Fallmaterial aus der Rechtsprechungspraxis eingehend analysiert. Der Autor gelangt zum Ergebnis, daß Rechtsprechung und h. L. von einem falschen Grundverständnis der angeführten Entscheidung des BVerfG ausgehen. Er erkennt die allgemein akzeptierte Definition des "wichtigen Grundes" als zu weitgehend. Ohne die Möglichkeit einer Abberufung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund völlig auszuschließen, wird eine restriktive Auslegung dieser Abberufungsvoraussetzung unter Berücksichtigung der in den gesetzlichen Regelungen zum Ausdruck gekommenen Wertungen befürwortet.
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor auch der Frage nach eigenen Rechtsmittelmöglichkeiten des Pflichtverteidigers gegen die Abberufung. Theiß wendet sich im Ergebnis gegen die überwiegende Ansicht, die jegliche Beschwer des Pflichtverteidigers selbst verneint. Er ist vielmehr der Auffassung, daß der Verteidiger eine Verletzung seiner Berufsfreiheit geltend machen könne, sofern nicht die Abberufung auf Antrag oder mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgt.
Die erarbeiteten Ergebnisse werden in einen Gesetzesentwurf gefaßt, der die Grundlage für die weitere Diskussion bilden könnte.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-16
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Die Abberufung oder Auswechslung des Pflichtverteidigers bereitet in der Praxis regelmäßig Probleme. Gleichwohl sind die Voraussetzungen, unter denen die Bestellung eines Pflichtverteidigers aufgehoben werden kann, rechtsdogmatisch im einzelnen immer noch ungeklärt. Christian Theiß strebt an, durch eine eingehende Analyse der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung zur Beseitigung dieser dogmatischen Unsicherheit beizutragen.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Diskussion der Aufhebung der Bestellung "aus wichtigem Grund". Diese von der Rechtsprechung entwickelte, ungeschriebene Generalklausel stellt Theiß anhand der grundlegenden Entscheidung BVerfGE 39, 238 dar und untersucht detailliert die in der neueren Literatur vertretenen abweichenden Rücknahmekonzeptionen. Dabei wird auch das umfangreiche Fallmaterial aus der Rechtsprechungspraxis eingehend analysiert. Der Autor gelangt zum Ergebnis, daß Rechtsprechung und h. L. von einem falschen Grundverständnis der angeführten Entscheidung des BVerfG ausgehen. Er erkennt die allgemein akzeptierte Definition des "wichtigen Grundes" als zu weitgehend. Ohne die Möglichkeit einer Abberufung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund völlig auszuschließen, wird eine restriktive Auslegung dieser Abberufungsvoraussetzung unter Berücksichtigung der in den gesetzlichen Regelungen zum Ausdruck gekommenen Wertungen befürwortet.
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor auch der Frage nach eigenen Rechtsmittelmöglichkeiten des Pflichtverteidigers gegen die Abberufung. Theiß wendet sich im Ergebnis gegen die überwiegende Ansicht, die jegliche Beschwer des Pflichtverteidigers selbst verneint. Er ist vielmehr der Auffassung, daß der Verteidiger eine Verletzung seiner Berufsfreiheit geltend machen könne, sofern nicht die Abberufung auf Antrag oder mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgt.
Die erarbeiteten Ergebnisse werden in einen Gesetzesentwurf gefaßt, der die Grundlage für die weitere Diskussion bilden könnte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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