Der Bauträgervertrag von Dr. Gregor Basty hat seinen festen Platz bei allen, die mit dieser Materie befasst sind – Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Richter:innen, aber auch Makler:innen, Banken und eben den Bauträgern selbst.
Zu allen Aspekten, die vor, während oder nach dem Zustandekommen eines Bauträgervertrages für die Vertragspartner von Bedeutung sind – z.B. Kaufpreisfälligkeit, Erschließungskosten oder Bauabnahme – werden Wege bereitet für eine sachgerechte, die individuellen Bedürfnisse berücksichtigende Regelung. Weitere Beteiligte, wie der/die beurkundende Notar:in, mögliche Kreditgeber:innen oder Bürg:innen, werden stets in die Betrachtung mit einbezogen, so dass Verträge mit maximaler Rechtssicherheit und ohne Haftungsfallen entwickelt werden können.
Die im Buch enthaltenen Formulierungsvorschläge und Muster sind über den mitgelieferten Code als Download zur Übernahme in die eigene Textverarbeitung enthalten.
NEU in der 11. Auflage:
• Einarbeitung der WEG-Reform (WEMoG)
• Betretungsrechte der Wohnungseigentümer und des Bauträgers
• Preisanpassungsklauseln
• Verbraucherverträge über digitale Produkte
• Zeitpunkt der Feststellung der Mangelfreiheit unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik
• Änderungsvorbehalte und deren Wirksamkeit
• Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Bauträgervertrag von Dr. Gregor Basty hat seinen festen Platz bei allen, die mit dieser Materie befasst sind – Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Richter:innen, aber auch Makler:innen, Banken und eben den Bauträgern selbst.
Zu allen Aspekten, die vor, während oder nach dem Zustandekommen eines Bauträgervertrages für die Vertragspartner von Bedeutung sind – z.B. Kaufpreisfälligkeit, Erschließungskosten oder Bauabnahme – werden Wege bereitet für eine sachgerechte, die individuellen Bedürfnisse berücksichtigende Regelung. Weitere Beteiligte, wie der/die beurkundende Notar:in, mögliche Kreditgeber:innen oder Bürg:innen, werden stets in die Betrachtung mit einbezogen, so dass Verträge mit maximaler Rechtssicherheit und ohne Haftungsfallen entwickelt werden können.
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Bauträgervertrag von Dr. Gregor Basty hat seinen festen Platz bei allen, die mit dieser Materie befasst sind – Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Richter:innen, aber auch Makler:innen, Banken und eben den Bauträgern selbst.
Zu allen Aspekten, die vor, während oder nach dem Zustandekommen eines Bauträgervertrages für die Vertragspartner von Bedeutung sind – z.B. Kaufpreisfälligkeit, Erschließungskosten oder Bauabnahme – werden Wege bereitet für eine sachgerechte, die individuellen Bedürfnisse berücksichtigende Regelung. Weitere Beteiligte, wie der/die beurkundende Notar:in, mögliche Kreditgeber:innen oder Bürg:innen, werden stets in die Betrachtung mit einbezogen, so dass Verträge mit maximaler Rechtssicherheit und ohne Haftungsfallen entwickelt werden können.
Die im Buch enthaltenen Formulierungsvorschläge und Muster sind über den mitgelieferten Code als Download zur Übernahme in die eigene Textverarbeitung enthalten.
NEU in der 11. Auflage:
• Einarbeitung der WEG-Reform (WEMoG)
• Betretungsrechte der Wohnungseigentümer und des Bauträgers
• Preisanpassungsklauseln
• Verbraucherverträge über digitale Produkte
• Zeitpunkt der Feststellung der Mangelfreiheit unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik
• Änderungsvorbehalte und deren Wirksamkeit
• Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
Aktualisiert: 2023-02-03
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Die Arbeit widmet sich der kartellrechtlichen Beurteilung von Preisgleitklauseln, die in der Praxis oftmals die Offenlegung sensibler Marktinformationen von Wettbewerbern gegenüber einem gemeinsamen Vertragspartner erfordern. Diese Informationspreisgabe kann eine Form von Hub & Spoke Verhältnissen darstellen. Inwiefern eine Preisgleitklausel unter das Kartellverbot des Art. 101 AEUV fällt und damit eine Absprache ohne jeglichen Kontakt zwischen Wettbewerbern möglich ist, hängt insbesondere von der Definition des Tatbestandsmerkmals der abgestimmten Verhaltensweise ab. In diesem Zusammenhang stellt sich vor allem die Frage, ob auch eine zufällige und ungewollte Teilnahme an einem Informationsaustausch unter den Anwendungsbereich des Art. 101 Abs. 1 AEUV fallen soll. Die Autorin plädiert dabei für eine differenzierte Betrachtung von bewusstem und unbewusstem indirekten Informationsaustausch.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit widmet sich der kartellrechtlichen Beurteilung von Preisgleitklauseln, die in der Praxis oftmals die Offenlegung sensibler Marktinformationen von Wettbewerbern gegenüber einem gemeinsamen Vertragspartner erfordern. Diese Informationspreisgabe kann eine Form von Hub & Spoke Verhältnissen darstellen. Inwiefern eine Preisgleitklausel unter das Kartellverbot des Art. 101 AEUV fällt und damit eine Absprache ohne jeglichen Kontakt zwischen Wettbewerbern möglich ist, hängt insbesondere von der Definition des Tatbestandsmerkmals der abgestimmten Verhaltensweise ab. In diesem Zusammenhang stellt sich vor allem die Frage, ob auch eine zufällige und ungewollte Teilnahme an einem Informationsaustausch unter den Anwendungsbereich des Art. 101 Abs. 1 AEUV fallen soll. Die Autorin plädiert dabei für eine differenzierte Betrachtung von bewusstem und unbewusstem indirekten Informationsaustausch.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die gegenwärtige Diskussion um die Preisanpassungsklauseln für die Fernwärme speist sich vor allem aus drei Quellen. Dies gilt zunächst für die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welche dem spezifischen Regelungswerk für die Fernwärme konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung von Preisanpassungsklauseln entnommen hat. An dieser Rechtsprechung ist auch die bisher häufige Praxis zu beurteilen, dass die Preisanpassungsklausel einen Bezug zu einem HEL-Faktor (leichtes Heizöl) enthält, obwohl tatsächlich Erdgas bei der Erzeugung der Fernwärme zum Einsatz kommt. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die teilweise geübte Praxis einer Beschaffung von Gasmengen zu Festpreisen, außerhalb der vertraglich begründeten HEL-Bindung den rechtlichen Anforderungen einer HEL-geprägten Preisanpassungsklausel entspricht. Schließlich werfen die jüngsten Entwicklungen auf den internationalen sowie europäischen Energiemärkten von Öl und Gas - Stichwort „Lockerung der HEL-Bindung von Gaspreisen“ - neue Fragen auf, so z. B. die Anwendung bestehender HEL-geprägter, aber auch die Einführung neuer Preisanpassungsklauseln in laufenden Fernwärmelieferverträgen. Das vorliegende Buch von Michael Lippert erörtert, an Hand einer konkreten Fallkonstellation den vorbezeichneten Kreis von Rechtsfragen, um am Schluss noch die Frage nach der künftigen Geltungskraft der einschlägigen Bestimmungen des Fernwärmerechts vor dem Hintergrund marktgetriebener, neuartiger Modelle der Beschaffungspraxis zu stellen.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Das Werk untersucht die rechtlichen Grenzen, denen einseitige Preisbestimmungen in Energielieferungsverträgen im Verbraucherbereich unterliegen. In den Fokus rücken zunächst die Gaslieferungsverträge, bei denen zwischen Grundversorgungs- und Sondervertragsverhältnissen zu unterscheiden ist. In Grundversorgungsverhältnissen ist nur eine eingeschränkte rechtliche Kontrolle des Preises möglich. Dem Kunden steht als Gegengewicht zur Marktmacht des Versorgers das Recht auf eine richterliche Billigkeitskontrolle bei einseitigen Preisfestsetzungen zu, was in Wettbewerbsmärkten auf den ersten Blick als Systembruch erscheint. Die Methoden der rechtlichen Billigkeitskontrolle sind daher kritisch mit Blick auf die Grundsätze der marktbasierten Preisfindung zu würdigen. Das praktisch im Ergebnis einfach zu handhabende gesetzliche Preisgestaltungsrecht des Grundversorgers steht im krassen Widerspruch zu den strengen und komplexen AGB-rechtlichen Anforderungen, die der Versorger im Rahmen des Sondervertragsverhältnisses zu beachten hat. Die Preiskontrolle bei Sonderverhältnissen erfolgt auf der Ebene der abstrakten Klauselkontrolle anhand der Maßstäbe der ABG-rechtlichen Transparenz- und Angemessenheitskontrolle. Ein Schwerpunkt liegt daher auf der Frage, inwieweit Preisanpassungsklauseln diesen Anforderungen, auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der europäischen Richtlinie über unfaire Klauseln in Verbraucherverträgen, standhalten können. Nach Auswertung der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage ist festzustellen, dass nur ganz wenige Gestaltungen rechtskonform umsetzbar sind. Abschließend wird der Frage nachgegangen, welche finanziellen Ausgleichsansprüche der Kunde hat, wenn sich eine Klausel im Nachhinein als unwirksam erweist und welche Fristen für ihre Ausübung bestehen. Im zweiten Schwerpunkt der Untersuchung werden die rechtlichen Anforderungen an Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen betrachtet. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob die rechtlichen Wertungen aus dem Gasbereich auch auf Fernwärmelieferungsverträge übertragen werden können, obwohl die Marktstrukturen sich erheblich unterscheiden. Soweit das Verbot der einseitigen Gewinnspannenvergrößerung betroffen ist, gilt dies in abgeschwächter Form auch bei der Fernwärme. Erhebliche Unterschiede ergeben sich allerdings aus der rechtlichen Besonderheit, dass eine Preisänderungsklausel auch die Besonderheiten des Wärmemarktes berücksichtigen muss.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Zum Werk
Kaufpreisregelungen sind wesentliche Elemente von Unternehmenskaufverträgen. Ihre Formulierung ist meist komplex. Kaufpreisanpassungs- und Earnout-Klauseln ähneln in ihrer Funktionsweise zwar den Bilanz- oder anderen Garantien. Sie sind aber, was ihre Tatbestandsvoraussetzungen angeht, wesentlich offener. Z.B. können Entwicklungen, die die Parteien bei den Kaufpreisverhandlungen nicht als "Unrecht", sondern als "neutral" angesehen haben, zu Kaufpreisanpassungen führen. Das gilt sogar für zukünftige und erfreuliche Ereignisse, z.B. ein besonders erfolgreiches Geschäftsjahr. Diese Entwicklungen können auch zu einer Kaufpreiserhöhung führen, z.B. beim Earnout. Vor allem sind Kaufpreisanpassungsklauseln und Earnouts auf der Tatbestands- wie auf der Rechtsfolgenseite weitgehend frei gestaltbar und grundsätzlich unabhängig von den Regelungskomplexen des Gesetzesrechts (Bilanz- und Schadensersatzrecht). Umso größer ist die Verantwortung der Kautelarjuristen für ihre sachgerechte Formulierung.
Im Fokus dieses Buches stehen die wirtschaftlichen Hintergründe, Gestaltungsoptionen und die kautelarjuristischen Probleme und Fallen bei den verschiedenen Arten von Kaufpreisanpassungs- und Earnout-Klauseln.
Dokumentiert werden für die Veröffentlichung überarbeitete Referate von Hochschullehrern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten aus Deutschland und der Schweiz für die 2. Leipziger Konferenz im September 2015.
Die Referenten bzw. Autoren beleuchten das Generalthema unter folgenden Gesichtspunkten:
- Unternehmensbewertung und Kaufpreisanpassung
- Kaufpreisanpassungsklauseln in der kautelarjuristischen und betriebswirtschaftlichen Reflexion
- Kaufpreisanpassung, Schadensersatz und Ertragssteuern
- Kaufpreisanpassung und Schiedsgerichtsbarkeit
- Earnouts und Earnout-Dilemma
Wer sich in Wissenschaft oder Praxis mit Unternehmenstransaktionen befasst, gewinnt hier wertvolle Argumentationshilfen und findet Antworten auf diverse ungeklärte Fragen.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsabteilungen der an M&As beteiligten Unternehmen, Banken.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Tim Drygala,
Nico Fischer,
Roderich Fischer,
Thomas Gruhn,
Marc Hayn,
Walter R. Henle,
Klaus Herkenroth,
Florian Kästle,
Roger Kiem,
Christopher C. King,
Ernst Thomas Kraft,
Florian Kutt,
Matthias Link,
Matthias Popp,
Franz-Josef Schöne,
Christoph H. Seibt,
Jörg Swoboda,
Jens Uhlendorf,
Gerhard H. Wächter,
Jens Wenzel,
Christoph Wollny
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Preisanpassungsklauseln bei Unternehmenszusammenschlüssen sind Vertragsbestimmungen, aufgrund derer der Unternehmenserwerber in Abhängigkeit des Eintritts einer Bedingung nach dem Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses entweder eine Nachzahlung zu leisten hat oder einen Teil des Kaufpreises vom Unternehmensveräußerer zurückerhält. Da Unternehmenszusammenschlüsse zum Zeitpunkt ihres Vollzugs beim Erwerber zu bilanzieren sind, stellt sich die grundlegende Frage, wie solche Klauseln und ggf. daraus resultierende nachträgliche Preisanpassungen bilanziell abzubilden sind. Ausgangspunkt der Untersuchung sind die Vorschriften des 2008 geänderten International Financial Reporting Standard Nr. 3 (IFRS 3). IFRS 3 (rev. 2008) enthält allgemeine Regelungen zur Bilanzierung bedingter Gegenleistungen, die jedoch nur einen Teil möglicher Preisanpassungsklauseln bei Unternehmenszusammenschlüssen verkörpern. Fraglich ist damit, wie Klauseln und daraus resultierende nachträgliche Preisanpassungen zu bilanzieren sind, wenn keine bedingte Gegenleistung im Sinne des IFRS 3 (rev. 2008) vorliegt. Diese Problematik wurde bislang lediglich kasuistisch diskutiert und wird im Rahmen der Studie einer systematischen Lösung zugeführt. Hierzu werden ausgehend von einer betriebswirtschaftlichen Analyse des Anpassungsbedarfs bei Unternehmenszusammenschlüssen und einer Zusammenstellung von in der Praxis auftretenden Preisanpassungsklauseln mithilfe der Typologie Grundformen von Preisanpassungsklauseln bei Unternehmenszusammenschlüssen entwickelt und Bilanzierungslösungen für die verschiedenen Grundformen abgeleitet. Die Studie leistet damit einen Beitrag zur Lösung bestehender Bilanzierungsprobleme im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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