Mit Hilfe prädiktiv-gendiagnostischer Untersuchungsverfahren gelingt die Identifizierung genetischer Risikofaktoren weit vor Sichtbarwerdung erster Erkrankungssymptome. Am Beispiel der prädiktiven Brustkrebsdiagnostik begründet Ariane Schroeder das Recht auf Nichtwissen aus Sicht einer aufgeklärten Patientenautonomie positiv und profiliert es als einzelfallbezogene, moralisch verantwortete Option im Umgang mit den Grenzen des Wissens. Bislang wurde das Recht auf Nichtwissen primär als defensives Abwehrrecht thematisiert. Demgegenüber betont die Autorin den Eigenwert des wohlüberlegten Wissensverzichts und wirkt einer fragwürdigen Verantwortungsüberforderung des Einzelnen entgegen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der in Bioethik und Medizin wurzelnde Diskurs um ein sogenanntes Recht auf Nichtwissen des Patienten gewinnt nunmehr auch auf (gesundheits-)rechtlicher Ebene erheblich an Bedeutung. In einer systematischen Aufarbeitung der Thematik aus juristischer Perspektive ordnet die Autorin das Recht auf Nichtwissen in seinen völkervertraglichen, verfassungs- und einfachrechtlichen Kontext ein und entwickelt Lösungsansätze für seine praktische Handhabung im Arzt-Patienten-Verhältnis.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-06
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Aktualisiert: 2023-06-06
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Der in Bioethik und Medizin wurzelnde Diskurs um ein sogenanntes Recht auf Nichtwissen des Patienten gewinnt nunmehr auch auf (gesundheits-)rechtlicher Ebene erheblich an Bedeutung. In einer systematischen Aufarbeitung der Thematik aus juristischer Perspektive ordnet die Autorin das Recht auf Nichtwissen in seinen völkervertraglichen, verfassungs- und einfachrechtlichen Kontext ein und entwickelt Lösungsansätze für seine praktische Handhabung im Arzt-Patienten-Verhältnis.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der in Bioethik und Medizin wurzelnde Diskurs um ein sogenanntes Recht auf Nichtwissen des Patienten gewinnt nunmehr auch auf (gesundheits-)rechtlicher Ebene erheblich an Bedeutung. In einer systematischen Aufarbeitung der Thematik aus juristischer Perspektive ordnet die Autorin das Recht auf Nichtwissen in seinen völkervertraglichen, verfassungs- und einfachrechtlichen Kontext ein und entwickelt Lösungsansätze für seine praktische Handhabung im Arzt-Patienten-Verhältnis.
Aktualisiert: 2023-04-15
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In epidemiologischen Studien treten zunehmend sogenannte Zufallsbefunde auf. Die vorliegende medizinrechtliche Dissertation geht deshalb der Frage nach, welcher Umgang mit diesen Befunden rechtlich geboten ist. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Frage, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen ein epidemiologischer Forscher dem Probanden gegenüber zur Mitteilung von auffälligen, das heißt krankhaften oder wenigstens abklärungsbedürftigen Befunden berechtigt oder sogar verpflichtet ist. Dazu werden vor allem die vertraglichen Pflichten aus dem Behandlungs- beziehungsweise Probandenvertrag untersucht. Zugleich beleuchtet die Arbeit aber auch datenschutz-, berufs- und strafrechtliche Aspekte, die sich in diesem Zusammenhang stellen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kommt es bei der Durchführung einer reproduktionsmedizinischen Maßnahme zu einem Zwischenfall, bei dem Keimzellen oder Embryonen vertauscht werden, sind nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die rechtlichen Auswirkungen drastisch. Neben der Frage, ob und wie der Arzt den Vorfall aufklären kann, sehen sich Betroffene insbesondere mit abstammungsrechtlichen Verwerfungen und haftungsrechtlichen Überlegungen konfrontiert. Moritz L. Jäschke zeigt auf, dass die gegenwärtige Rechtslage sowohl im Bereich der Prävention als auch mit Blick auf die Rechtsfolgen eines solchen Vorfalls lückenhaft ist. Diesen Missstand versucht er mithilfe detaillierter Regelungsvorschläge aufzulösen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Kommt es bei der Durchführung einer reproduktionsmedizinischen Maßnahme zu einem Zwischenfall, bei dem Keimzellen oder Embryonen vertauscht werden, sind nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die rechtlichen Auswirkungen drastisch. Neben der Frage, ob und wie der Arzt den Vorfall aufklären kann, sehen sich Betroffene insbesondere mit abstammungsrechtlichen Verwerfungen und haftungsrechtlichen Überlegungen konfrontiert. Moritz L. Jäschke zeigt auf, dass die gegenwärtige Rechtslage sowohl im Bereich der Prävention als auch mit Blick auf die Rechtsfolgen eines solchen Vorfalls lückenhaft ist. Diesen Missstand versucht er mithilfe detaillierter Regelungsvorschläge aufzulösen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2019-12-19
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Mit Hilfe prädiktiv-gendiagnostischer Untersuchungsverfahren gelingt die Identifizierung genetischer Risikofaktoren weit vor Sichtbarwerdung erster Erkrankungssymptome. Am Beispiel der prädiktiven Brustkrebsdiagnostik begründet Ariane Schroeder das Recht auf Nichtwissen aus Sicht einer aufgeklärten Patientenautonomie positiv und profiliert es als einzelfallbezogene, moralisch verantwortete Option im Umgang mit den Grenzen des Wissens. Bislang wurde das Recht auf Nichtwissen primär als defensives Abwehrrecht thematisiert. Demgegenüber betont die Autorin den Eigenwert des wohlüberlegten Wissensverzichts und wirkt einer fragwürdigen Verantwortungsüberforderung des Einzelnen entgegen.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Daniel Dorniok zeigt, dass Wissen unter Umständen Sozialität, Interaktion, soziales Handeln, Austausch und Individualität unmöglich macht und dass im Gegenzug Nichtwissen ein individueller und sozialer Mechanismus ist, um diese zu ermöglichen. Ein institutionalisiertes und praktiziertes Recht auf Nichtwissen, also eine Kultivierung von Wissens- und Nichtwissensbemühungen, kann aufgrund rein rational analytischer Überlegungen und funktionaler Konsequenzen für Individuum und Gesellschaft nützlicher sein als ein ungeregeltes und unbegrenztes Schaffen von Wissen.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Medizinische Forschung produziert durch technischen Fortschritt und eine steigende Verbreitung von Biobanken eine zunehmende Vielzahl von Zufallsfunden und Zufallsbefunden. Die medizinrechtliche Dissertation setzt sich mit der Frage auseinander, wann ein Patient oder Proband über diese zufällig gemachten Anomalien mit pathologischer Relevanz aufgeklärt werden darf oder muss, und wann eine Aufklärung zu unterlassen ist. Zentrales Unterscheidungsmerkmal ist dabei der zugrundeliegende Vertragstyp (Behandlungs- oder Probandenvertrag), wobei auch außervertragliche Mitteilungspflichten bestehen können (§ 826 BGB, § 323c StGB). Auch gegenüber Dritten können Aufklärungsbefugnisse und Aufklärungspflichten (bspw. IfSG) bestehen. Bei genetischen Untersuchungen ist das GenDG zu beachten, dessen genauer Anwendungsbereich bei therapeutischen Forschungsmaßnahmen umstritten ist. Besonderen Raum nimmt auch das Recht auf Nichtwissen ein, dessen Reichweite und Grenzen bis heute kaum geklärt sind.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Medizinische Forschung produziert durch technischen Fortschritt und eine steigende Verbreitung von Biobanken eine zunehmende Vielzahl von Zufallsfunden und Zufallsbefunden. Die medizinrechtliche Dissertation setzt sich mit der Frage auseinander, wann ein Patient oder Proband über diese zufällig gemachten Anomalien mit pathologischer Relevanz aufgeklärt werden darf oder muss, und wann eine Aufklärung zu unterlassen ist. Zentrales Unterscheidungsmerkmal ist dabei der zugrundeliegende Vertragstyp (Behandlungs- oder Probandenvertrag), wobei auch außervertragliche Mitteilungspflichten bestehen können (§ 826 BGB, § 323c StGB). Auch gegenüber Dritten können Aufklärungsbefugnisse und Aufklärungspflichten (bspw. IfSG) bestehen. Bei genetischen Untersuchungen ist das GenDG zu beachten, dessen genauer Anwendungsbereich bei therapeutischen Forschungsmaßnahmen umstritten ist. Besonderen Raum nimmt auch das Recht auf Nichtwissen ein, dessen Reichweite und Grenzen bis heute kaum geklärt sind.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Rechte auf Wissen und Nichtwissen sind Schlagworte, die in der Diskussion um den Umgang mit dem umfangreichen und gleichzeitig unsicheren Wissen in der Gendiagnostik auftauchen, dabei aber eine gewisse Unschärfe aufweisen. Die Autorin ordnet beide Rechte erstmals umfassend rechtlich ein. Neben einer begrifflichen Klärung der Termini Wissen und Nichtwissen erfolgt ein Überblick über den naturwissenschaftlichen Hintergrund und die Methoden der Gendiagnostik. Dem schließt sich eine Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlage sowie der einfachgesetzlichen Ausprägungen und Grenzen beider Rechte an. Die Bewertung erfolgt unter Einbezug der gesetzlichen Regelung der humangenetischen Diagnostik im Gendiagnostikgesetz. Der Schwerpunkt liegt auf der Bedeutung für das Arzt-Patient-Verhältnis. Schließlich erfolgt eine Analyse des Spannungsfeldes beider Rechte unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen wie der Ganzgenomsequenzierung und dem Umgang mit Zufallsbefunden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Daniel Dorniok zeigt, dass Wissen unter Umständen Sozialität, Interaktion, soziales Handeln, Austausch und Individualität unmöglich macht und dass im Gegenzug Nichtwissen ein individueller und sozialer Mechanismus ist, um diese zu ermöglichen. Ein institutionalisiertes und praktiziertes Recht auf Nichtwissen, also eine Kultivierung von Wissens- und Nichtwissensbemühungen, kann aufgrund rein rational analytischer Überlegungen und funktionaler Konsequenzen für Individuum und Gesellschaft nützlicher sein als ein ungeregeltes und unbegrenztes Schaffen von Wissen.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Mit Hilfe prädiktiv-gendiagnostischer Untersuchungsverfahren gelingt die Identifizierung genetischer Risikofaktoren weit vor Sichtbarwerdung erster Erkrankungssymptome. Am Beispiel der prädiktiven Brustkrebsdiagnostik begründet Ariane Schroeder das Recht auf Nichtwissen aus Sicht einer aufgeklärten Patientenautonomie positiv und profiliert es als einzelfallbezogene, moralisch verantwortete Option im Umgang mit den Grenzen des Wissens. Bislang wurde das Recht auf Nichtwissen primär als defensives Abwehrrecht thematisiert. Demgegenüber betont die Autorin den Eigenwert des wohlüberlegten Wissensverzichts und wirkt einer fragwürdigen Verantwortungsüberforderung des Einzelnen entgegen.
Aktualisiert: 2023-04-11
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