Zum Werk
Wie ist vorzugehen, um das geltende Recht zu ermitteln? Wie gehen wir mit Regelungslücken um? Wie verhält sich die Interpretation der Rechtssätze zum logisch richtigen Arbeiten mit ihnen?
Das Buch stellt Grundfragen und zeigt, wie sich die Antworten bis heute entwickelt haben. Die Ergebnisse sind auf überraschende Weise aktuell. Wer als Jurist die historischen, geistesgeschichtlichen und aktuellen Grundlagen der juristischen Methode verstehen und sie im modernen Sinne weiterentwickeln will, kommt an diesem Buch nicht vorbei.
Vorteile auf einen Blickin seiner Art einzigartig, ein vergleichbares Werk zur Rechtsquellen- und Methodenlehre gibt es nicht.gleichermaßen bedeutend für den historischen Blick zurück wie auch für die aktuelle Rechtsquellen- und Methodendiskussion.ein faszinierendes Panorama der Geistesgeschichte und damit eine spannende Lektüre. Schon die unvollendete 1. A. wurde 2001 als eines von vier juristischen "Büchern des Jahres" ausgezeichnet.
Zur Neuauflage
Das opus maximum nun vollendet! Der gesamte Zeitraum von 1500 bis 1990 jetzt abgedeckt. Über dreißig Jahre hat den Autor dieses Werk beschäftigt. Vom göttlich-menschlichen Recht der frühesten Neuzeit über die Entdeckung der konstruktiven Vernunft führt er uns zur Begründung der positiven Rechtswissenschaft, zum Rechtspositivismus im späten 19. Jahrhundert, zu den deutschen Diktaturen (NS-Staat, DDR) und schließlich zur Methodenlehre des bürgerlich-liberalen Verfassungsstaats.
Zielgruppe
Für jeden wissenschaftlich arbeitenden Juristen, für Rechtshistoriker, Dozenten und Studierende der Fächer Juristische Methodenlehre und Rechtstheorie.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Wie ist vorzugehen, um das geltende Recht zu ermitteln?
Wie gehen wir mit Regelungslücken um?
Wie verhält sich die Interpretation der Rechtssätze zum logisch richtigen Arbeiten mit ihnen?
Das Buch stellt Grundfragen und zeigt, wie sich die Antworten bis heute entwickelt haben. Wer als Jurist die historischen, geistesgeschichtlichen und aktuellen Grundlagen der juristischen Methode verstehen und sie im modernen Sinne weiterentwickeln will, kommt an diesem Buch nicht vorbei.
Das Buch ist in seiner Art einzigartig, ein vergleichbares Werk zur Rechtsquellen- und Methodenlehre gibt es nicht. Es ist gleichermaßen bedeutend für den historischen Blick zurück wie auch für die aktuelle Rechtsquellen- und Methodendiskussion. Es entfaltet sich ein faszinierendes Panorama der Geistesgeschichte und damit eine spannende Lektüre. Schon die unvollendete 1. A. wurde 2001 als eines von vier juristischen »Büchern des Jahres« ausgezeichnet.
MIT DER 3. AUFLAGE ist das Werk nun vollendet! Der gesamte Zeitraum von 1500 bis 1990 ist jetzt abgedeckt. Über dreißig Jahre hat den Autor dieses opus magnum beschäftigt. Vom göttlich-menschlichen Recht der frühesten Neuzeit über die Entdeckung der konstruktiven Vernunft und der Geschichte führt er uns zur Begründung der positiven Rechtswissenschaft, zum Rechtspositivismus im späten 19. Jahrhundert, zu den deutschen Diktaturen (NS-Staat, DDR) und schließlich zur Methodenlehre des bürgerlich-liberalen Verfassungsstaats.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Wie ist vorzugehen, um das geltende Recht zu ermitteln?
Wie gehen wir mit Regelungslücken um?
Wie verhält sich die Interpretation der Rechtssätze zum logisch richtigen Arbeiten mit ihnen?
Das Buch stellt Grundfragen und zeigt, wie sich die Antworten bis heute entwickelt haben. Wer als Jurist die historischen, geistesgeschichtlichen und aktuellen Grundlagen der juristischen Methode verstehen und sie im modernen Sinne weiterentwickeln will, kommt an diesem Buch nicht vorbei.
Das Buch ist in seiner Art einzigartig, ein vergleichbares Werk zur Rechtsquellen- und Methodenlehre gibt es nicht. Es ist gleichermaßen bedeutend für den historischen Blick zurück wie auch für die aktuelle Rechtsquellen- und Methodendiskussion. Es entfaltet sich ein faszinierendes Panorama der Geistesgeschichte und damit eine spannende Lektüre. Schon die unvollendete 1. A. wurde 2001 als eines von vier juristischen »Büchern des Jahres« ausgezeichnet.
MIT DER 3. AUFLAGE ist das Werk nun vollendet! Der gesamte Zeitraum von 1500 bis 1990 ist jetzt abgedeckt. Über dreißig Jahre hat den Autor dieses opus magnum beschäftigt. Vom göttlich-menschlichen Recht der frühesten Neuzeit über die Entdeckung der konstruktiven Vernunft und der Geschichte führt er uns zur Begründung der positiven Rechtswissenschaft, zum Rechtspositivismus im späten 19. Jahrhundert, zu den deutschen Diktaturen (NS-Staat, DDR) und schließlich zur Methodenlehre des bürgerlich-liberalen Verfassungsstaats.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Menschheitsverbrechen des 20. Jahrhunderts wirken bis heute nach, so auch in den Forderungen der Opfer nach Entschädigung oder in den Bemühungen von Politik und Justiz, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Michael Stolleis untersucht, wie sich die Institutionen des deutschen »Rechtsstaates« in verschiedenen politischen Systemen zu jener staatlichen Makrokriminalität verhielten. Welche Sicherungsmechanismen waren mit dem Rechtsstaat seit Ende des 19. Jahrhunderts geschaffen worden und warum versagten sie im 20. Jahrhundert? Wie lässt sich Staatsgewalt durch eine Justiz kontrollieren, die ihrerseits Staatsgewalt darstellt? Wie vollzog sich der Wiederaufbau der westdeutschen Justiz nach 1945 und wie ging sie mit ehemaligen NS-Richtern um? Und wie konnte in der DDR - einem Staat ohne Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit - öffentliches Recht gelehrt werden? In einem ausführlichen Interview reflektiert der Rechtshistoriker die Entwicklung der juristischen Zeitgeschichte, die er selbst seit den sechziger Jahren maßgeblich geprägt hat.
Aktualisiert: 2022-09-13
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Der Band ist der zweite einer bloßen Übersetzung des so genannten Yoro--Kodex, des Gesetzbuches, das vom 8. Jahrhundert bis in die Meiji-Zeit hinein geltendes Recht war, wenn auch nur teilweise und lediglich während kürzerer Zeitabschnitte. Ungeachtet seiner Gültigkeit werden alle Bereiche des öffentlichen und viele des privaten Lebens berührt, die Begriffe sind definiert. Die Gesetze vermitteln einen umfassenden Überblick über den Aufbau des alt-japanischen Staatswesens und umreißen zugleich die Inhalte der dazugehörigen Termini. Der zweite der hier übersetzten Gesetzesteile stellt die personelle Besetzung der einzelnen Behörden dar mit ausführlichen Stellenplänen und Kompetenzzuweisungen. Die auftretenden Termini sind in den auf die Übersetzung folgenden Indizes zusammengestellt.
Aktualisiert: 2020-01-29
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Zum Werk
Wie ist vorzugehen, um das geltende Recht zu ermitteln? Wie gehen wir mit Regelungslücken um? Wie verhält sich die Interpretation der Rechtssätze zum logisch richtigen Arbeiten mit ihnen?
Dieses Buch geht auf Grundfragen ein und zeigt, wie sich die Antworten darauf entwickelt haben. Dabei beschreibt es einen besonders ereignisreichen Abschnitt der Rechtsgeschichte bis in unsere jüngere Gegenwart. Die Ergebnisse sind auf überraschende Weise aktuell.
Das Werk belegt: Methodenlehre und Rechtsbegriff stehen in engstem Zusammenhang, Rechtsquellen- und Methodenlehre gehören zusammen und beleuchten sich gegenseitig.
Zur Neuauflage
Die 1. Auflage dieses Buches erregte 2001 beträchtliches Aufsehen und war als eines (von vier) juristischen "Büchern des Jahres 2002". Bald war es vergriffen. Für die 2. Auflage wurde das Werk überarbeitet und um einen neuen umfangreichen 4. Teil erweitert, der den Zeitraum von 1850 bis 1933 behandelt.
Rezenszionen zur 1. Auflage
"… ein Werk, das ohne Übertreibung als bahnbrechend bezeichnet werden darf."
"Das Buch ist ohne Zweifel ein großer Wurf …"
"Bestechend ist überhaupt die klare, schnörkellose Sprache, die beweist, dass man ein höchst kompliziertes Thema verständlich darstellen kann."
Clausdieter Schott in "Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung," 124. Band/2007
"… klare Struktur, … dem Gegenstand angemessen, präzise und ohne Schnörkel … handelte es sich bei den verhandelten Themen um ‚kontextresistente', durchlaufende und abstrakte Fragen, die sich dem wissenschaftlich und praktisch tätigen Juristen immer wieder neu stellen. Dies ist der wichtigste Grund für die auch an Nicht-Historiker gerichtete Leseempfehlung. Alle juristisch vorgebildeten Leserinnen und Leser werden ihre Entdeckungen machen, wenn sie erfahren, was frühere Juristen vorgetragen haben, wenn es um die Festlegung der relevanten Rechtsnorm, um eine Entscheidung zwischen Analogie und Umkehrschluss oder um den Vorrang zwischen der Auslegung nach philologischen, historischen, autoritativen oder systematischen Gesichtspunkten ging."
Prof. Dr. Michael Stolleis bei der Begründung zur Auszeichnung als eines (von vier) "Büchern des Jahres 2002" in NJW 2002, 3593
Zum Autor
Jan Schröder, geb. 1943 in Berlin, seit 1989 o. Professor für deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht in Tübingen (im Ruhestand 2009), seit 2001 ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, 2003 Ehrendoktor der Universität Stockholm. Hauptarbeitsgebiet: Geschichte der Rechtswissenschaft. Wichtige Bücher: "Wissenschaftstheorie und Lehre der 'praktischen Jurisprudenz' auf deutschen Universitäten an der Wende zum 19. Jahrhundert" (1979), "Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten" (mit Gerd Kleinheyer, 1976, 5. Aufl. 2008, japanisch 1983, chinesisch 2004); "Rechtswissenschaft in der Neuzeit" (2010).
Zielgruppe
Wer sich als Jurist über die geistesgeschichtlichen Grundlagen seiner Wissenschaft klar werden will, auch um sie im modernen Sinn weiterzuentwickeln, kommt an diesem Buch nicht vorbei. Geradezu Pflichtlektüre sollte es für alle Hochschullehrer sein, vor allem wenn sie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Methodenlehre unterrichten. Auch für Theologie, Medizin und Philosophie, die ähnliche Interpretationsprobleme haben, bietet das Werk interessante Aspekte.
Aktualisiert: 2019-05-29
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