Zeit in der Natur zu verbringen, liegt seit einigen Jahren wieder voll im Trend. Aufgrund der zunehmenden Freizeitaktivitäten in der Natur kommt es aber auch immer wieder zu Konflikten zwischen Erholungsuchenden und Grundeigentümer*innen. Unabhängig davon, welcher sportlichen Tätigkeit wo nachgegangen wird, stellt sich aus sachenrechtlicher Sicht immer dieselbe Kernfrage: Ist das überhaupt erlaubt? Hat die Allgemeinheit ein Recht, in fremdes Eigentum einzugreifen? Angesichts der vielen offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Landschaftsnutzung durch Sportausübende und sonstige Interessierte sowie der Tatsache, dass es der Allgemeinheit oftmals am Bewusstsein über die Existenz der vorliegenden rechtlichen Problematik mangelt, ist eine grundlegende Analyse dieses Konfliktbereiches wesentlich. Diese Arbeit ermittelt eine allfällige Sozialbindung des Eigentums und ergründet damit die Reichweite eigentumsbeschränkender Rechte der Allgemeinheit an bebauten sowie unbebauten Grundstücken.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Erstmalig in diesem Umfang durchgeführte Analyse des Maßnahmenvollzuges anhand der Wertungen der EMRK
Kaum ein Thema dominierte in den letzten Jahren die mediale Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafrecht in Österreich so sehr, wie die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug nach § 21 Strafgesetzbuch. Die in der Literatur geäußerte Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung ist mannigfaltig: Zu geringe Anlasstaten führen zu einer Unterbringung, die für die Unterbringung herangezogenen Gutachten sind oft mangelhaft und die Unterbringung wird nicht so vollzogen, dass die psychische Krankheit der Insassen möglichst abgebaut wird.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden Praxis und Rechtslage der vorbeugenden Maßnahme anhand der Maßstäbe der Europäischen Menschenrechtskonvention beurteilt und verschiedene Reformansätze diskutiert. Dabei werden auch die gegen Österreich ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berücksichtigt. Um (weitere) Verurteilungen Österreichs durch den Gerichtshof für Menschenrechte zu vermeiden, erscheint es jedenfalls zwingend, in diesem Bereich eine Reform umzusetzen, die sich an der Judikatur des EGMR orientiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Erstmalig in diesem Umfang durchgeführte Analyse des Maßnahmenvollzuges anhand der Wertungen der EMRK
Kaum ein Thema dominierte in den letzten Jahren die mediale Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafrecht in Österreich so sehr, wie die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug nach § 21 Strafgesetzbuch. Die in der Literatur geäußerte Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung ist mannigfaltig: Zu geringe Anlasstaten führen zu einer Unterbringung, die für die Unterbringung herangezogenen Gutachten sind oft mangelhaft und die Unterbringung wird nicht so vollzogen, dass die psychische Krankheit der Insassen möglichst abgebaut wird.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden Praxis und Rechtslage der vorbeugenden Maßnahme anhand der Maßstäbe der Europäischen Menschenrechtskonvention beurteilt und verschiedene Reformansätze diskutiert. Dabei werden auch die gegen Österreich ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berücksichtigt. Um (weitere) Verurteilungen Österreichs durch den Gerichtshof für Menschenrechte zu vermeiden, erscheint es jedenfalls zwingend, in diesem Bereich eine Reform umzusetzen, die sich an der Judikatur des EGMR orientiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Das Buch zeigt die gegenwärtige Leistungsfähigkeit betriebswirtschaftlicher Analysen für die rechtspolitische Diskussion. Die Herausgeber haben zum einen Beiträge aufgenommen, die das Verhältnis von Betriebswirtschaftslehre und Rechtspolitik widerspiegeln und die Bedingungen für fruchtbare Grenzüberschreitungen entfalten. Zum anderen liefern sie Aufsätze, die sich mit aktuellen und konkreten unternehmenspolitischen Fragen der deutschen Wiedervereinigung, der Finanznot öffentlicher Haushalte, der Herausbildung eines supr anationalen Rechtsregeln unterworfenen Europäischen Wirtschaftsraums und des wachsenden internationalen Wettbewerbs auf den Produkt-, Kapital- und Arbeitsmärkten befassen.
Verzeichnis: Das Buch präsentiert die heute verfügbaren Methoden, mit deren Hilfe die einzelwirtschaftlichen Folgen von rechtlichen Ordnungen und Interventionen abgeschätzt und betriebswirtschaftlich rechtspolitische Empfehlungen begründet werden können. Es enthält darüber hinaus anschauliche und beispielhafte Ergebnisse für verschiedene Unternehmensfunktionen, Branchen und für die internationale Regulierung von Unternehmensrecht.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Erstmalig in diesem Umfang durchgeführte Analyse des Maßnahmenvollzuges anhand der Wertungen der EMRK
Kaum ein Thema dominierte in den letzten Jahren die mediale Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafrecht in Österreich so sehr, wie die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug nach § 21 Strafgesetzbuch. Die in der Literatur geäußerte Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung ist mannigfaltig: Zu geringe Anlasstaten führen zu einer Unterbringung, die für die Unterbringung herangezogenen Gutachten sind oft mangelhaft und die Unterbringung wird nicht so vollzogen, dass die psychische Krankheit der Insassen möglichst abgebaut wird.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden Praxis und Rechtslage der vorbeugenden Maßnahme anhand der Maßstäbe der Europäischen Menschenrechtskonvention beurteilt und verschiedene Reformansätze diskutiert. Dabei werden auch die gegen Österreich ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berücksichtigt. Um (weitere) Verurteilungen Österreichs durch den Gerichtshof für Menschenrechte zu vermeiden, erscheint es jedenfalls zwingend, in diesem Bereich eine Reform umzusetzen, die sich an der Judikatur des EGMR orientiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Erstmalig in diesem Umfang durchgeführte Analyse des Maßnahmenvollzuges anhand der Wertungen der EMRK
Kaum ein Thema dominierte in den letzten Jahren die mediale Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafrecht in Österreich so sehr, wie die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug nach § 21 Strafgesetzbuch. Die in der Literatur geäußerte Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung ist mannigfaltig: Zu geringe Anlasstaten führen zu einer Unterbringung, die für die Unterbringung herangezogenen Gutachten sind oft mangelhaft und die Unterbringung wird nicht so vollzogen, dass die psychische Krankheit der Insassen möglichst abgebaut wird.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden Praxis und Rechtslage der vorbeugenden Maßnahme anhand der Maßstäbe der Europäischen Menschenrechtskonvention beurteilt und verschiedene Reformansätze diskutiert. Dabei werden auch die gegen Österreich ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berücksichtigt. Um (weitere) Verurteilungen Österreichs durch den Gerichtshof für Menschenrechte zu vermeiden, erscheint es jedenfalls zwingend, in diesem Bereich eine Reform umzusetzen, die sich an der Judikatur des EGMR orientiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Otto Depenheuer, Köln Gliederung: I. Reinheit als Ideal II. Der Reinheitsgedanke in der Rechtswissenschaft 1. Reinheitspostulat als Ausdifferenzierungskompensation 2. Reinheit der Rechtserkenntnis 3. Die „Reine Rechtslehre“ Hans Kelsens als Paradigma 4. Recht als System III. Der Preis der Reinheit: Distanz zum Leben IV. Gefahren der Reinheitsidee 1. Tribunalisierung der Wirklichkeit 2. Fundamentalismusnähe 3. Rechtsautismus und Doppelmoral V. Lob der Unreinheit 1. „Wohltemperierte Reinheit“ 2. Reinheit des Rechts als regulative Idee 3. Reinheit der Wissenscht als unbedingte Verpflichtung I. Reinheit als Ideal „Reinheit“ bedarf des Abstands zum Empirischen. Die „reine Vernunft“ ke- zeichnet nach Immanuel Kant das Vermögen der Erkenntnis aus Prinzipien a 1 priori und steht derart im Gegensatz zu jeder Erfahrung. Reine Anschauung - deutet entsprechend die von Empfindung leere, formale Anschauung: „Es heißt aber jede Erkenntnis rein, die mit nichts Fremdartigem vermischt ist. Besonders aber wird eine Erkenntnis schlechthin rein genannt, in die sich überhaupt keine Erfahrung oder Empfindung einmischt, welche mithin völlig a priori möglich
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Otto Depenheuer, Köln Gliederung: I. Reinheit als Ideal II. Der Reinheitsgedanke in der Rechtswissenschaft 1. Reinheitspostulat als Ausdifferenzierungskompensation 2. Reinheit der Rechtserkenntnis 3. Die „Reine Rechtslehre“ Hans Kelsens als Paradigma 4. Recht als System III. Der Preis der Reinheit: Distanz zum Leben IV. Gefahren der Reinheitsidee 1. Tribunalisierung der Wirklichkeit 2. Fundamentalismusnähe 3. Rechtsautismus und Doppelmoral V. Lob der Unreinheit 1. „Wohltemperierte Reinheit“ 2. Reinheit des Rechts als regulative Idee 3. Reinheit der Wissenscht als unbedingte Verpflichtung I. Reinheit als Ideal „Reinheit“ bedarf des Abstands zum Empirischen. Die „reine Vernunft“ ke- zeichnet nach Immanuel Kant das Vermögen der Erkenntnis aus Prinzipien a 1 priori und steht derart im Gegensatz zu jeder Erfahrung. Reine Anschauung - deutet entsprechend die von Empfindung leere, formale Anschauung: „Es heißt aber jede Erkenntnis rein, die mit nichts Fremdartigem vermischt ist. Besonders aber wird eine Erkenntnis schlechthin rein genannt, in die sich überhaupt keine Erfahrung oder Empfindung einmischt, welche mithin völlig a priori möglich
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Otto Depenheuer, Köln Gliederung: I. Reinheit als Ideal II. Der Reinheitsgedanke in der Rechtswissenschaft 1. Reinheitspostulat als Ausdifferenzierungskompensation 2. Reinheit der Rechtserkenntnis 3. Die „Reine Rechtslehre“ Hans Kelsens als Paradigma 4. Recht als System III. Der Preis der Reinheit: Distanz zum Leben IV. Gefahren der Reinheitsidee 1. Tribunalisierung der Wirklichkeit 2. Fundamentalismusnähe 3. Rechtsautismus und Doppelmoral V. Lob der Unreinheit 1. „Wohltemperierte Reinheit“ 2. Reinheit des Rechts als regulative Idee 3. Reinheit der Wissenscht als unbedingte Verpflichtung I. Reinheit als Ideal „Reinheit“ bedarf des Abstands zum Empirischen. Die „reine Vernunft“ ke- zeichnet nach Immanuel Kant das Vermögen der Erkenntnis aus Prinzipien a 1 priori und steht derart im Gegensatz zu jeder Erfahrung. Reine Anschauung - deutet entsprechend die von Empfindung leere, formale Anschauung: „Es heißt aber jede Erkenntnis rein, die mit nichts Fremdartigem vermischt ist. Besonders aber wird eine Erkenntnis schlechthin rein genannt, in die sich überhaupt keine Erfahrung oder Empfindung einmischt, welche mithin völlig a priori möglich
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Silke Bender analysiert die öffentlich-rechtliche Haftung des Störers. Sie zeigt, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte, und präsentiert einen entsprechenden rechtspolitischen Vorschlag.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Silke Bender analysiert die öffentlich-rechtliche Haftung des Störers. Sie zeigt, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte, und präsentiert einen entsprechenden rechtspolitischen Vorschlag.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Silke Bender analysiert die öffentlich-rechtliche Haftung des Störers. Sie zeigt, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte, und präsentiert einen entsprechenden rechtspolitischen Vorschlag.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Rechtspolitik
Sie suchen ein Buch über Rechtspolitik? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Rechtspolitik. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Rechtspolitik im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Rechtspolitik einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Rechtspolitik - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Rechtspolitik, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Rechtspolitik und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.