Seit der Sozialhilfereform 2005 sind an die Stelle der früheren Arbeitslosen- und Sozialhilfe drei neue Systeme der Existenzsicherung - das SGB II, das SGB XII und die in letzterem inkorporierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - getreten. Im vorliegenden Werk werden die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, wie der Bedarfsdeckungs- oder der Selbsthilfegrundsatz, in den Blick genommen und anhand dieser Strukturprinzipien werden materielle Veränderungen in den neuen Existenzsicherungssystemen verdeutlicht.
Darüber hinaus wird die historische Entwicklung dieser sozialhilferechtlichen Grundsätze aufgezeigt sowie deren Rechtscharakter untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der Sozialhilfereform 2005 sind an die Stelle der früheren Arbeitslosen- und Sozialhilfe drei neue Systeme der Existenzsicherung - das SGB II, das SGB XII und die in letzterem inkorporierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - getreten. Im vorliegenden Werk werden die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, wie der Bedarfsdeckungs- oder der Selbsthilfegrundsatz, in den Blick genommen und anhand dieser Strukturprinzipien werden materielle Veränderungen in den neuen Existenzsicherungssystemen verdeutlicht.
Darüber hinaus wird die historische Entwicklung dieser sozialhilferechtlichen Grundsätze aufgezeigt sowie deren Rechtscharakter untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Worin besteht der Unterschied zwischen Mensch und Tier? Ist der Mensch auch bloß ein Tier? Der Autor verneint die letztgenannte Frage. Ausgehend von der klassischen Sichtweise, dass das Vorhandensein von Freiheit die Lebenssituation des Menschen von der des Tieres qualitativ unterscheidet, wird in der Arbeit das geltende Tierschutzrecht auf der Basis einer liberalen Staatsphilosophie untersucht. Ist es möglich, das insoweit bestehende Spannungsverhältnis zwischen «Recht und Ethik» aufzulösen und zu zeigen, dass dem Tierschutz auch in einer freiheitlichen Gesellschaft ein legitimer Platz zukommt? Der Autor bejaht diese Frage und diskutiert hieran anschließend, wie ein modernes Tierschutzrecht in einer liberalen Gesellschaft aussehen könnte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Worin besteht der Unterschied zwischen Mensch und Tier? Ist der Mensch auch bloß ein Tier? Der Autor verneint die letztgenannte Frage. Ausgehend von der klassischen Sichtweise, dass das Vorhandensein von Freiheit die Lebenssituation des Menschen von der des Tieres qualitativ unterscheidet, wird in der Arbeit das geltende Tierschutzrecht auf der Basis einer liberalen Staatsphilosophie untersucht. Ist es möglich, das insoweit bestehende Spannungsverhältnis zwischen «Recht und Ethik» aufzulösen und zu zeigen, dass dem Tierschutz auch in einer freiheitlichen Gesellschaft ein legitimer Platz zukommt? Der Autor bejaht diese Frage und diskutiert hieran anschließend, wie ein modernes Tierschutzrecht in einer liberalen Gesellschaft aussehen könnte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer besonders gravierend. Umso bedenklicher mag es erscheinen, dass die Wirksamkeit einer solchen Kündigung von einem subjektiv geprägten Terminus, der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, abhängt. Die Arbeit untersucht die Frage, ob dieser Begriff der Unzumutbarkeit inhaltlich konkretisiert werden kann und zeigt, dass trotz fehlender Begriffsbestimmung eine rechtliche Bindung bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer besonders gravierend. Umso bedenklicher mag es erscheinen, dass die Wirksamkeit einer solchen Kündigung von einem subjektiv geprägten Terminus, der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, abhängt. Die Arbeit untersucht die Frage, ob dieser Begriff der Unzumutbarkeit inhaltlich konkretisiert werden kann und zeigt, dass trotz fehlender Begriffsbestimmung eine rechtliche Bindung bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die am 1. Januar 1995 erfolgte Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) gilt als Meilenstein in der Entwicklung der internationalen Handelsbeziehungen. Dabei läßt sich die Bedeutung, die dem WTO-Recht heute zukommt, zu einem erheblichen Teil auf die Effektivität des neugeschaffenen Streitbeilegungsmechanismus (DSU) zurückführen.
Die WTO-Streitbeilegungsorgane wenden im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung das von den WTO-Mitgliedern ausgehandelte Völkervertragsrecht an, also das WTO-Übereinkommen selbst sowie dessen umfangreiche Anhänge. Wie die bisherige Spruchpraxis zeigt, wird zur Lösung welthandelsrechtlicher Streitfragen jedoch nicht nur auf die darin kodifizierten Regeln, sondern auch auf mehr oder weniger abstrakte rechtliche Prinzipien zurückgegriffen. Mit Bezügen zum rechtstheoretischen Instrumentarium der sog. Prinzipienlehre identifiziert und systematisiert der Verfasser die in der bisherigen Entscheidungspraxis vor allem der WTO-Rechtsmittelinstanz (Appellate Body) zur Anwendung gekommenen Rechtsprinzipien.
Unterschieden wird dabei zwischen den "klassischen" handelsrechtlich orientierten Prinzipien des GATT bzw. der WTO (Nichtdiskriminierung, Gegenseitigkeit, Transparenz etc.) und solchen Prinzipien, die ihren Ursprung zum Teil außerhalb des WTO-Vertragswerkes haben (z. B. Kooperation, Vorsorge, effet utile und due process). Dabei wird nachgewiesen, daß auch im WTO-Recht Rechtsprinzipien nicht nur zum Zwecke der Interpretation und Lückenfüllung herangezogen werden, sondern sie in ihrer Gesamtheit zugleich relevante normative Bezugspunkte liefern, anhand derer sich einerseits Grundstrukturen der WTO-Rechtsordnung aufzeigen lassen, mittels derer sich andererseits aber auch eine kohärente Anwendung des WTO-Rechts gewährleisten läßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Solidarität im Umweltvölkerrecht ist ein Thema von hoher Aktualität und Praxisrelevanz. Aus den Medien sind die derzeitigen Bemühungen um einen effektiven Klimaschutz hinlänglich bekannt. Aber auch andere globale Umweltprobleme dringen immer öfter in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Dass ein internationaler Umweltschutz nicht ohne Solidarität gegenüber wirtschaftlich schwächeren Staaten Erfolg haben kann, liegt dabei auf der Hand. Umso erstaunlicher ist es, dass dieser Bereich bislang nur stiefmütterlich wissenschaftlich bearbeitet wurde.
Diese Lücke füllt nun die Autorin und legt dar, dass sich der Gedanke der Solidarität insbesondere im Klima- und Ozonschutz, aber auch in anderen, weniger medienpräsenten Bereichen zu einem verbindlichen Rechtsprinzip verdichtet hat. In nahezu handbuchartiger Weise werden die relevanten umweltvölkerrechtlichen Verträge in den verschiedenen Bereichen des internationalen Umweltschutzes auf solidarische Strukturen, wie gemeinsame Ziele und aktive Hilfeleistungen, untersucht. Zudem zeigt die Autorin auf, inwieweit sich das Solidaritätsprinzip in den Katalog der bereits anerkannten Prinzipien des Umweltrechts einfügt. Das Ergebnis der Arbeit erstaunt und macht für die Zukunft des internationalen Umweltschutzes Hoffnung: Das Solidaritätsprinzip hat sich als ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des Umweltvölkerrechts etabliert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Frage nach der grundgesetzlichen Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsverfassung ist seit Jahrzehnten umstritten. Das Bundesverfassungsgericht geht seit dem so genannten Investitionshilfe-Urteil aus dem Jahre 1954 von einer "wirtschaftspolitischen Neutralität" des Grundgesetzes aus. Der Verfasser stellt das in Frage.
Im Mittelpunkt seiner Untersuchung steht die Überlegung, ob von einem System der Wirtschaftsverfassung gesprochen werden kann und welche Konsequenzen sich bejahendenfalls daraus ergeben. Aus der systematisch-axiologischen Analyse der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes leitet der Verfasser schließlich den "Vorrang der privaten Wirtschafts- und Sozialgestaltung" als eigenständiges Rechtsprinzip ab. Er gelangt zu der Feststellung, dass das Grundgesetz der privaten Wirtschaftsgesellschaft nicht lediglich inhaltslose Individualfreiheiten einräumt, sondern primär von ihr eine aktive Sozialgestaltung einfordert und erst sekundär den Staat in die Pflicht nimmt. Die Essenz seiner Untersuchung lautet: Die Wohlfahrt des Ganzen geht vom Individuum aus und mündet in einer Gesamtleistung von Gesellschaft und Staat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Frage nach der grundgesetzlichen Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsverfassung ist seit Jahrzehnten umstritten. Das Bundesverfassungsgericht geht seit dem so genannten Investitionshilfe-Urteil aus dem Jahre 1954 von einer "wirtschaftspolitischen Neutralität" des Grundgesetzes aus. Der Verfasser stellt das in Frage.
Im Mittelpunkt seiner Untersuchung steht die Überlegung, ob von einem System der Wirtschaftsverfassung gesprochen werden kann und welche Konsequenzen sich bejahendenfalls daraus ergeben. Aus der systematisch-axiologischen Analyse der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes leitet der Verfasser schließlich den "Vorrang der privaten Wirtschafts- und Sozialgestaltung" als eigenständiges Rechtsprinzip ab. Er gelangt zu der Feststellung, dass das Grundgesetz der privaten Wirtschaftsgesellschaft nicht lediglich inhaltslose Individualfreiheiten einräumt, sondern primär von ihr eine aktive Sozialgestaltung einfordert und erst sekundär den Staat in die Pflicht nimmt. Die Essenz seiner Untersuchung lautet: Die Wohlfahrt des Ganzen geht vom Individuum aus und mündet in einer Gesamtleistung von Gesellschaft und Staat.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Solidarität im Umweltvölkerrecht ist ein Thema von hoher Aktualität und Praxisrelevanz. Aus den Medien sind die derzeitigen Bemühungen um einen effektiven Klimaschutz hinlänglich bekannt. Aber auch andere globale Umweltprobleme dringen immer öfter in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Dass ein internationaler Umweltschutz nicht ohne Solidarität gegenüber wirtschaftlich schwächeren Staaten Erfolg haben kann, liegt dabei auf der Hand. Umso erstaunlicher ist es, dass dieser Bereich bislang nur stiefmütterlich wissenschaftlich bearbeitet wurde.
Diese Lücke füllt nun die Autorin und legt dar, dass sich der Gedanke der Solidarität insbesondere im Klima- und Ozonschutz, aber auch in anderen, weniger medienpräsenten Bereichen zu einem verbindlichen Rechtsprinzip verdichtet hat. In nahezu handbuchartiger Weise werden die relevanten umweltvölkerrechtlichen Verträge in den verschiedenen Bereichen des internationalen Umweltschutzes auf solidarische Strukturen, wie gemeinsame Ziele und aktive Hilfeleistungen, untersucht. Zudem zeigt die Autorin auf, inwieweit sich das Solidaritätsprinzip in den Katalog der bereits anerkannten Prinzipien des Umweltrechts einfügt. Das Ergebnis der Arbeit erstaunt und macht für die Zukunft des internationalen Umweltschutzes Hoffnung: Das Solidaritätsprinzip hat sich als ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des Umweltvölkerrechts etabliert.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die am 1. Januar 1995 erfolgte Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) gilt als Meilenstein in der Entwicklung der internationalen Handelsbeziehungen. Dabei läßt sich die Bedeutung, die dem WTO-Recht heute zukommt, zu einem erheblichen Teil auf die Effektivität des neugeschaffenen Streitbeilegungsmechanismus (DSU) zurückführen.
Die WTO-Streitbeilegungsorgane wenden im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung das von den WTO-Mitgliedern ausgehandelte Völkervertragsrecht an, also das WTO-Übereinkommen selbst sowie dessen umfangreiche Anhänge. Wie die bisherige Spruchpraxis zeigt, wird zur Lösung welthandelsrechtlicher Streitfragen jedoch nicht nur auf die darin kodifizierten Regeln, sondern auch auf mehr oder weniger abstrakte rechtliche Prinzipien zurückgegriffen. Mit Bezügen zum rechtstheoretischen Instrumentarium der sog. Prinzipienlehre identifiziert und systematisiert der Verfasser die in der bisherigen Entscheidungspraxis vor allem der WTO-Rechtsmittelinstanz (Appellate Body) zur Anwendung gekommenen Rechtsprinzipien.
Unterschieden wird dabei zwischen den "klassischen" handelsrechtlich orientierten Prinzipien des GATT bzw. der WTO (Nichtdiskriminierung, Gegenseitigkeit, Transparenz etc.) und solchen Prinzipien, die ihren Ursprung zum Teil außerhalb des WTO-Vertragswerkes haben (z. B. Kooperation, Vorsorge, effet utile und due process). Dabei wird nachgewiesen, daß auch im WTO-Recht Rechtsprinzipien nicht nur zum Zwecke der Interpretation und Lückenfüllung herangezogen werden, sondern sie in ihrer Gesamtheit zugleich relevante normative Bezugspunkte liefern, anhand derer sich einerseits Grundstrukturen der WTO-Rechtsordnung aufzeigen lassen, mittels derer sich andererseits aber auch eine kohärente Anwendung des WTO-Rechts gewährleisten läßt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Frage nach der grundgesetzlichen Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsverfassung ist seit Jahrzehnten umstritten. Das Bundesverfassungsgericht geht seit dem so genannten Investitionshilfe-Urteil aus dem Jahre 1954 von einer "wirtschaftspolitischen Neutralität" des Grundgesetzes aus. Der Verfasser stellt das in Frage.
Im Mittelpunkt seiner Untersuchung steht die Überlegung, ob von einem System der Wirtschaftsverfassung gesprochen werden kann und welche Konsequenzen sich bejahendenfalls daraus ergeben. Aus der systematisch-axiologischen Analyse der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes leitet der Verfasser schließlich den "Vorrang der privaten Wirtschafts- und Sozialgestaltung" als eigenständiges Rechtsprinzip ab. Er gelangt zu der Feststellung, dass das Grundgesetz der privaten Wirtschaftsgesellschaft nicht lediglich inhaltslose Individualfreiheiten einräumt, sondern primär von ihr eine aktive Sozialgestaltung einfordert und erst sekundär den Staat in die Pflicht nimmt. Die Essenz seiner Untersuchung lautet: Die Wohlfahrt des Ganzen geht vom Individuum aus und mündet in einer Gesamtleistung von Gesellschaft und Staat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Solidarität im Umweltvölkerrecht ist ein Thema von hoher Aktualität und Praxisrelevanz. Aus den Medien sind die derzeitigen Bemühungen um einen effektiven Klimaschutz hinlänglich bekannt. Aber auch andere globale Umweltprobleme dringen immer öfter in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Dass ein internationaler Umweltschutz nicht ohne Solidarität gegenüber wirtschaftlich schwächeren Staaten Erfolg haben kann, liegt dabei auf der Hand. Umso erstaunlicher ist es, dass dieser Bereich bislang nur stiefmütterlich wissenschaftlich bearbeitet wurde.
Diese Lücke füllt nun die Autorin und legt dar, dass sich der Gedanke der Solidarität insbesondere im Klima- und Ozonschutz, aber auch in anderen, weniger medienpräsenten Bereichen zu einem verbindlichen Rechtsprinzip verdichtet hat. In nahezu handbuchartiger Weise werden die relevanten umweltvölkerrechtlichen Verträge in den verschiedenen Bereichen des internationalen Umweltschutzes auf solidarische Strukturen, wie gemeinsame Ziele und aktive Hilfeleistungen, untersucht. Zudem zeigt die Autorin auf, inwieweit sich das Solidaritätsprinzip in den Katalog der bereits anerkannten Prinzipien des Umweltrechts einfügt. Das Ergebnis der Arbeit erstaunt und macht für die Zukunft des internationalen Umweltschutzes Hoffnung: Das Solidaritätsprinzip hat sich als ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des Umweltvölkerrechts etabliert.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Die am 1. Januar 1995 erfolgte Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) gilt als Meilenstein in der Entwicklung der internationalen Handelsbeziehungen. Dabei läßt sich die Bedeutung, die dem WTO-Recht heute zukommt, zu einem erheblichen Teil auf die Effektivität des neugeschaffenen Streitbeilegungsmechanismus (DSU) zurückführen.
Die WTO-Streitbeilegungsorgane wenden im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung das von den WTO-Mitgliedern ausgehandelte Völkervertragsrecht an, also das WTO-Übereinkommen selbst sowie dessen umfangreiche Anhänge. Wie die bisherige Spruchpraxis zeigt, wird zur Lösung welthandelsrechtlicher Streitfragen jedoch nicht nur auf die darin kodifizierten Regeln, sondern auch auf mehr oder weniger abstrakte rechtliche Prinzipien zurückgegriffen. Mit Bezügen zum rechtstheoretischen Instrumentarium der sog. Prinzipienlehre identifiziert und systematisiert der Verfasser die in der bisherigen Entscheidungspraxis vor allem der WTO-Rechtsmittelinstanz (Appellate Body) zur Anwendung gekommenen Rechtsprinzipien.
Unterschieden wird dabei zwischen den "klassischen" handelsrechtlich orientierten Prinzipien des GATT bzw. der WTO (Nichtdiskriminierung, Gegenseitigkeit, Transparenz etc.) und solchen Prinzipien, die ihren Ursprung zum Teil außerhalb des WTO-Vertragswerkes haben (z. B. Kooperation, Vorsorge, effet utile und due process). Dabei wird nachgewiesen, daß auch im WTO-Recht Rechtsprinzipien nicht nur zum Zwecke der Interpretation und Lückenfüllung herangezogen werden, sondern sie in ihrer Gesamtheit zugleich relevante normative Bezugspunkte liefern, anhand derer sich einerseits Grundstrukturen der WTO-Rechtsordnung aufzeigen lassen, mittels derer sich andererseits aber auch eine kohärente Anwendung des WTO-Rechts gewährleisten läßt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Nachhaltigkeitsbegriff ist heute Gegenstand unzähliger internationaler, europäischer und nationaler Regelungswerke. Die rechtliche Aussage des Konzepts ist jedoch nicht abschließend geklärt. Während einige darin ein umweltrechtliches Prinzip erblicken, stellen andere auf konkretisierende Nachhaltigkeitsprinzipien ab oder betonen den Ausgleich ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange. Für viele schließt die Beliebigkeit des Nachhaltigkeitsbegriffs eine rechtliche Bedeutung grundsätzlich aus. Das Buch setzt sich kritisch mit der rechtlichen Rezeption des Konzepts der Nachhaltigen Entwicklung auseinander. Es erschließt das praktische Anliegen des Nachhaltigkeitskonzepts im historischen Kontext der Vereinten Nationen und zeigt anhand rechtstheoretischer Kriterien den möglichen Rechtscharakter eines rechtsverbindlichen Nachhaltigkeitsbegriffs auf. Auf dieser Grundlage werden die Bedeutung, Funktion und Bindungswirkung des Nachhaltigkeitskonzepts als Rechtsprinzip diskutiert.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Da nicht jeder Fall durch „einfache“ Subsumtion zu lösen ist, ist es wichtig, den „dahinterliegenden“ Grund verbraucherrechtlicher Normen festzustellen, um eine möglichst rational nachvollziehbare bzw. den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit entsprechende Rechtsgewinnung zu ermöglichen. In diesem Sinne behandelt der wesentliche Teil dieses Buches das Thema, ob sich aus verbraucherrechtlichen Normen ein Rechtsprinzip des Verbraucherschutzes ableiten lässt und welche Auswirkungen ein solches auf die Rechtsfindung hat.
Aktualisiert: 2021-04-21
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Da nicht jeder Fall durch „einfache“ Subsumtion zu lösen ist, ist es wichtig, den „dahinterliegenden“ Grund verbraucherrechtlicher Normen festzustellen, um eine möglichst rational nachvollziehbare bzw. den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit entsprechende Rechtsgewinnung zu ermöglichen. In diesem Sinne behandelt der wesentliche Teil dieses Buches das Thema, ob sich aus verbraucherrechtlichen Normen ein Rechtsprinzip des Verbraucherschutzes ableiten lässt und welche Auswirkungen ein solches auf die Rechtsfindung hat.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Da nicht jeder Fall durch „einfache“ Subsumtion zu lösen ist, ist es wichtig, den „dahinterliegenden“ Grund verbraucherrechtlicher Normen festzustellen, um eine möglichst rational nachvollziehbare bzw. den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit entsprechende Rechtsgewinnung zu ermöglichen. In diesem Sinne behandelt der wesentliche Teil dieses Buches das Thema, ob sich aus verbraucherrechtlichen Normen ein Rechtsprinzip des Verbraucherschutzes ableiten lässt und welche Auswirkungen ein solches auf die Rechtsfindung hat.
Aktualisiert: 2022-12-09
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Aufgrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen entstehen immer wieder Güter, für die sich die Frage stellt, ob und wem sie zugeordnet werden sollen. Beispiele hierfür sind die elektrische Energie, die Vermarktung von Bildnissen und Namen Prominenter sowie die Internet-Domain. Solange die Eigentumsproblematik nicht spezialgesetzlich entschieden ist, beanspruchen einige, exklusiv über 'ihr' Gut entscheiden und das daran bestehende Ausschließlichkeitsrecht rechtsgeschäftlich verwerten zu können, während sich andere für die uneingeschränkte Nutzung auf die allgemeine Handlungsfreiheit berufen. Alexander Peukert geht der Frage nach, welche dieser Sichtweisen für die deutsche Rechtsordnung gültig ist. Dazu prüft er, ob die Gerichte insbesondere auf der Basis der Generalklauseln des Delikts- und Bereicherungsrechts, anhand der allgemeinen Vorschriften zur Übertragung und Zwangsverwertung von 'Rechten' bzw. von 'Vermögen' sowie auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ungeschriebene Ausschließlichkeitsrechte herausbilden dürfen, die sich in ihren Wirkungen nicht mehr vom Sacheigentum und den Immaterialgüterrechten unterscheiden. Die Ergebnisse dieser Analysen verarbeitet der Autor zu einer allgemeinen Theorie der Güterzuordnung. Die Untersuchung endet mit einer Kritik des seit Locke vorherrschenden Verständnisses vom Verhältnis zwischen Eigentum und Freiheit.
Aktualisiert: 2022-12-22
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