Scaevola noster

Scaevola noster von Stepan,  Sebastian
Sebastian Stepan widmet sich der Lehrer-Schüler-Beziehung zweier Juristen der zweiten Hälfte des 2. Jh. und der ersten Hälfte des 3. Jh. nach Christus. Er geht dabei der Frage nach, wie man überhaupt Erkenntnisse über die Qualität einer solchen Beziehung gewinnen kann. Anders als bei den Angehörigen der Rechtsschulen der Sabinianer und Proculianer fehlt es an Quellen, die über die Juristen dieser Zeit berichten. Ausgangspunkt können daher nur die Quellen der zu untersuchenden Juristen selbst sein. Das Ergebnis ist eine Methode, die anhand zahlreicher Vergleichsstellen aus den Themengebieten des peculium castrense, der Mitgift (dos), des Begriffes des debitum, der Umstoßung von (Soldaten-) Testamenten, der Kürzung von Vermächtnissen nach der lex Falcidia sowie der Ersitzung zugunsten des Kriegsgefangenen oder dessen Erben einen Einfluss des Q. Cervidius Scaevola auf seinen Schüler Claudius Tryphoninus plausibel macht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Fiqh Band 7

Fiqh Band 7 von Radhan,  Neil, Shanqitiyy,  Muhammad Ibn Muhammad al-Muchtar
In Band 7 unserer Fiqh-Reihe, dem zweiten Teil über das islamische Handelsrecht, werden u. a. folgende Themen behandelt: - Entmündigung - Vollmacht - Lohnarbeit - Mietverträge - Umgang mit Fundsachen - Stiftungen Allein schon diese Überschriften lassen erahnen, wie detailliert und weitsichtig der Islam alle Aspekte des Zusammenlebens der Menschen regelt – immer mit dem Ziel, in jeder Beziehung Gerechtigkeit zu schaffen, auf dass Aḷḷāh unsere Gemeinschaft durch Frieden segnen möge.
Aktualisiert: 2022-11-03
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Scaevola noster

Scaevola noster von Stepan,  Sebastian
Sebastian Stepan widmet sich der Lehrer-Schüler-Beziehung zweier Juristen der zweiten Hälfte des 2. Jh. und der ersten Hälfte des 3. Jh. nach Christus. Er geht dabei der Frage nach, wie man überhaupt Erkenntnisse über die Qualität einer solchen Beziehung gewinnen kann. Anders als bei den Angehörigen der Rechtsschulen der Sabinianer und Proculianer fehlt es an Quellen, die über die Juristen dieser Zeit berichten. Ausgangspunkt können daher nur die Quellen der zu untersuchenden Juristen selbst sein. Das Ergebnis ist eine Methode, die anhand zahlreicher Vergleichsstellen aus den Themengebieten des peculium castrense, der Mitgift (dos), des Begriffes des debitum, der Umstoßung von (Soldaten-) Testamenten, der Kürzung von Vermächtnissen nach der lex Falcidia sowie der Ersitzung zugunsten des Kriegsgefangenen oder dessen Erben einen Einfluss des Q. Cervidius Scaevola auf seinen Schüler Claudius Tryphoninus plausibel macht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Qadrî-Pâshâ-Kodifikation

Die Qadrî-Pâshâ-Kodifikation von Ebert,  Hans-Georg
Der ägyptische Jurist Muhammad Qadrî Pâshâ (gestorben 1886) veröffentlichte im Jahre 1875 erstmalig in der islamischen Welt eine nach westlichem Muster erstellte Kodifikation des islamischen Familien-, Personen- und Erbrechts. Aufgrund seiner rechtlichen und sprachlichen Fähigkeiten legte er ein detailliertes Gesetz vor, welches sich ausschließlich an den Bestimmungen der hanafitischen Rechtsschule orientierte. Die Umgestaltung des ägyptischen Gerichtssystems Ende des 19. Jahrhunderts, aber auch der Informationsbedarf europäischer Länder ließen diese Kodifikation zu einer wichtigen Quelle für rechtliche Entscheidungen in Ägypten und im Maschrek, aber auch in Bezug auf Muslime in Europa werden. Bis heute wird der Rechtstext zu Rate gezogen, wenn es um Rechtslücken und rechtliche Interpretationen zum Personalstatut arabischer Länder geht. Zudem diente und dient der Text als Grundlage für derartige Gesetze in vielen islamischen Staaten. Die Übersetzung der Qadrî-Pâshâ-Kodifikation basiert auf der ursprünglichen arabischen Textvorlage.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Etablierung der Historischen Rechtsschule an der Ludoviciana (1814 -1824)

Die Etablierung der Historischen Rechtsschule an der Ludoviciana (1814 -1824) von Kirschbaum,  Jochen
Wie fand die Historische Rechtsschule im wissenschaftlichen Alltagsgeschäft ihrer Gründungszeit Aufnahme? Am Beispiel der Universität Gießen (Ludoviciana) gibt dieses Buch Antworten. Möglicherweise überrascht das Ergebnis. Anders als man erwarten könnte, vollzieht sich ihre Etablierung jenseits der bekannten rechtstheoretischen und -politischen Themenfelder (Kodifikationsstreit). Das Gedankengut der Schule hält vielmehr eher versteckt Einzug in fachspezifischen Problemen der Rechtsquellenlehre, der juristischen Methode und der Art und Weise dogmatischer Arbeit. Zentrale Protagonisten des Geschehens sind die Romanisten Egid v. Löhr und Theodor Marezoll. Ob diese Ergebnisse verallgemeinerungsfähig sind, kann nur die Zukunft zeigen. Es kommt zumindest ernsthaft in Betracht, dass die Universität Gießen als vormalige Rheinbunduniversität eine gewisse Sonderstellung einnahm. Sollten sich jedoch ähnliche Ergebnisse auch an anderen Universitäten nachweisen lassen, wäre die – entwicklungsgeschichtlich gar nicht zu bestreitende – Bedeutung der traditionell mit der Etablierung der Schule verknüpften Themenfelder neu zu diskutieren.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das islamische Ehe- und Kindschaftsrecht im Sudan

Das islamische Ehe- und Kindschaftsrecht im Sudan von Fadlalla,  Mohamed Hassan
Diese Studie macht den Leser mit den Schwerpunkten des sudanesischen Ehe- und Kindschaftsrechts, basierend auf den Lehren des islamischen Familienrechts und der verschiedenen Gewohnheitsrechte im Sudan vertraut. Die Themenabhandlung erfolgt in einer vergleichenden Studie mit den relevanten Rechtsvorschriften. Daraus resultiert die Feststellung, dass das sudanesische Familienrecht eine lückenhafte Regelung mancher wichtiger Themen des Familienrechts enthält. Es werden auch die Auffindungs- und Anwendungsschwierigkeiten der entsprechenden Vorschriften dargestellt, mit denen die sudanesischen Gerichte konfrontiert sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Ehetraktat des Magisters Rolandus von Bologna

Der Ehetraktat des Magisters Rolandus von Bologna von Jacobi,  Kerstin A
Die mittellateinische Abhandlung über die Ehe des Magisters Rolandus von Bologna ist eine der grundlegenden Schriften der beginnenden kirchenrechtlichen Wissenschaft des 12. Jahrhunderts. Abgefaßt kurz nach der Vollendung des "Ur-"Decretum Gratiani (um 1140) und der Dekretsumme des Paucapalea (um 1150), stellt sie den zweitältesten namentlich bekannten Kommentar zu Gratians Textbuch dar. Die vorliegende umfangreiche Ausgabe des Ehetraktates knüpft an den Wunsch der "Altmeister" der Kanonistik (G. Fransen, S. Kuttner und R. Weigand) nach einer Neuherausgabe an. Die auf der Basis aller acht bislang bekannten Handschriften erstellte Studienausgabe ist - im Unterschied zur ersten Veröffentlichung von F. Thaner aus dem Jahre 1874 - den Forderungen der modernen Textkritik verpflichtet. Zudem gibt die Neuedition Aufschluß über die von Rolandus verwendeten formalen Quellen (das Decretum Gratiani und Paucapalaea), bietet einen umfangreichen Überblick über den Forschungsstand, einen detaillierten Abriß der Redaktionsgeschichte sowie eine Einordnung der Ehetheologie in den zeitgenössischen Kontext. Ausgehend von den Forschungen S. Kuttners und R. Weigands konnte nachgewiesen werden, daß es sich bei dem wohl ursprünglich als selbständigem Werk überlieferten Ehetraktat insgesamt um eine in mehreren Redaktionen erhaltene Schulüberlieferung handelt. Auch wird die umstrittene Autorenfrage kritisch diskutiert: Während die "ältere" Forschung (A. M. Gietl, F. Thaner, J. F. Schulte u. a.) den Verfasser des Werkes mit Rolandus Bandinelli identifizierte, dem späteren Kanzler der römischen Kurie und Papst Alexander III., hat die "jüngere" Forschung (R. Weigand, J. T. Noonan) diese These in Frage gestellt und einen anderen Lehrer dieses Namens zum Verfasser erklärt. Obgleich neue Quellen für die Existenz mehrerer gleichnamiger Rechtslehrer in und um Bologna im 12. Jahrhundert beigebracht werden konnten, ist jedoch auch heute keine eindeutige Autorenzuschreibung möglich. Magister Rolandus von Bologna bleibt weiterhin ein "Mister X" der kirchlichen Rechtsgeschichte.
Aktualisiert: 2020-12-04
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