Die staatliche Aufsicht über den Finanzdienstleistungssektor hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Sichtbar wird dies insbesondere an der Zusammenführung der bisherigen Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, Wertpapierhandel und Versicherungswesen zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Auch das Aufsichtskonzept verselbständigt sich zunehmend von der klassischen Gewerbeaufsicht und wird zur sogenannten Gewährleistungsaufsicht innerhalb des Steuerungsmodells der regulierten Selbstregulierung. Diesem entspricht es, daß die Banken und Finanzdienstleister durch Organisations- und Eigenüberwachungspflichten selbst zur Gemeinwohlverwirklichung beitragen.
Die Aufsichtsinstanz macht ergänzende Vorgaben zu den gesetzlichen Regelungen und verlegt sich im übrigen auf eine Kontrolle der Kontrolle. Ein Beispiel hierfür sind die Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte. Diese administrativen Vorgaben an die Institute entfalten sich den Angestellten gegenüber erst arbeitsrechtlich. Regulierte Selbstregulierung zeigt sich aber auch zwischen Aufsichtsinstanz und Anlegern über eine arbeitsteilige Durchsetzung der Verhaltensregeln des WpHG.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anselm Thoma befasst sich in der vorliegenden Veröffentlichung mit rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen und Grenzen Regulierter Selbstregulierung, deren allgemeinen Strukturen und konkreten Anwendungsbeispielen im deutschen Recht. Regulierte Selbstregulierung dient der Einbindung privater Beiträge in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dies ist in Zeiten der Globalisierung und der zunehmend beklagten Überlastung des Staates immer häufiger erforderlich. Der Gewährleistungsstaat zieht sich deshalb auf die Überwachung der Privaten und die Garantie einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung zurück. Diese Verantwortungsverteilung lässt sich auch im Ordnungsverwaltungsrecht - bisher eher eine Domäne des klassischen hoheitlichen Staatshandelns - beobachten.
Der Autor untersucht konkret Regulierte Selbstregulierung im Jugendmedienschutz (JMStV), Produktsicherheitsrecht ("Neue Konzeption" der EG), Umweltrecht (Umweltaudit) und Bilanzkontrollrecht (§§ 342b ff. HGB, §§ 37n ff. WpHG). Die Tätigkeit der Privaten erstreckt sich hier auf die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung öffentlichrechtlicher Pflichten, wobei dies nicht mittels Hoheitsgewalt (wie bei Beliehenen), sondern durch zivilrechtliche Mittel wie Satzung oder Vertrag erfolgt.
Anselm Thoma versucht, aus den untersuchten Referenzbereichen allgemeine Strukturen und Voraussetzungen Regulierter Selbstregulierung abzuleiten, um damit einen Beitrag zur Entwicklung eines Gewährleistungsverwaltungsrechts zu leisten. Daneben werden die europa- und verfassungsrechtlichen Grenzen beleuchtet. Eine Funktionsanalyse und Verbesserungsvorschläge runden die Publikation ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anselm Thoma befasst sich in der vorliegenden Veröffentlichung mit rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen und Grenzen Regulierter Selbstregulierung, deren allgemeinen Strukturen und konkreten Anwendungsbeispielen im deutschen Recht. Regulierte Selbstregulierung dient der Einbindung privater Beiträge in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dies ist in Zeiten der Globalisierung und der zunehmend beklagten Überlastung des Staates immer häufiger erforderlich. Der Gewährleistungsstaat zieht sich deshalb auf die Überwachung der Privaten und die Garantie einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung zurück. Diese Verantwortungsverteilung lässt sich auch im Ordnungsverwaltungsrecht - bisher eher eine Domäne des klassischen hoheitlichen Staatshandelns - beobachten.
Der Autor untersucht konkret Regulierte Selbstregulierung im Jugendmedienschutz (JMStV), Produktsicherheitsrecht ("Neue Konzeption" der EG), Umweltrecht (Umweltaudit) und Bilanzkontrollrecht (§§ 342b ff. HGB, §§ 37n ff. WpHG). Die Tätigkeit der Privaten erstreckt sich hier auf die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung öffentlichrechtlicher Pflichten, wobei dies nicht mittels Hoheitsgewalt (wie bei Beliehenen), sondern durch zivilrechtliche Mittel wie Satzung oder Vertrag erfolgt.
Anselm Thoma versucht, aus den untersuchten Referenzbereichen allgemeine Strukturen und Voraussetzungen Regulierter Selbstregulierung abzuleiten, um damit einen Beitrag zur Entwicklung eines Gewährleistungsverwaltungsrechts zu leisten. Daneben werden die europa- und verfassungsrechtlichen Grenzen beleuchtet. Eine Funktionsanalyse und Verbesserungsvorschläge runden die Publikation ab.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des § 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfügt.
Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit § 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und überlässt die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies führt zwangsläufig zu Spannungsverhältnissen – insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Anselm Thoma befasst sich in der vorliegenden Veröffentlichung mit rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen und Grenzen Regulierter Selbstregulierung, deren allgemeinen Strukturen und konkreten Anwendungsbeispielen im deutschen Recht. Regulierte Selbstregulierung dient der Einbindung privater Beiträge in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dies ist in Zeiten der Globalisierung und der zunehmend beklagten Überlastung des Staates immer häufiger erforderlich. Der Gewährleistungsstaat zieht sich deshalb auf die Überwachung der Privaten und die Garantie einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung zurück. Diese Verantwortungsverteilung lässt sich auch im Ordnungsverwaltungsrecht - bisher eher eine Domäne des klassischen hoheitlichen Staatshandelns - beobachten.
Der Autor untersucht konkret Regulierte Selbstregulierung im Jugendmedienschutz (JMStV), Produktsicherheitsrecht ("Neue Konzeption" der EG), Umweltrecht (Umweltaudit) und Bilanzkontrollrecht (§§ 342b ff. HGB, §§ 37n ff. WpHG). Die Tätigkeit der Privaten erstreckt sich hier auf die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung öffentlichrechtlicher Pflichten, wobei dies nicht mittels Hoheitsgewalt (wie bei Beliehenen), sondern durch zivilrechtliche Mittel wie Satzung oder Vertrag erfolgt.
Anselm Thoma versucht, aus den untersuchten Referenzbereichen allgemeine Strukturen und Voraussetzungen Regulierter Selbstregulierung abzuleiten, um damit einen Beitrag zur Entwicklung eines Gewährleistungsverwaltungsrechts zu leisten. Daneben werden die europa- und verfassungsrechtlichen Grenzen beleuchtet. Eine Funktionsanalyse und Verbesserungsvorschläge runden die Publikation ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die staatliche Aufsicht über den Finanzdienstleistungssektor hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Sichtbar wird dies insbesondere an der Zusammenführung der bisherigen Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, Wertpapierhandel und Versicherungswesen zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Auch das Aufsichtskonzept verselbständigt sich zunehmend von der klassischen Gewerbeaufsicht und wird zur sogenannten Gewährleistungsaufsicht innerhalb des Steuerungsmodells der regulierten Selbstregulierung. Diesem entspricht es, daß die Banken und Finanzdienstleister durch Organisations- und Eigenüberwachungspflichten selbst zur Gemeinwohlverwirklichung beitragen.
Die Aufsichtsinstanz macht ergänzende Vorgaben zu den gesetzlichen Regelungen und verlegt sich im übrigen auf eine Kontrolle der Kontrolle. Ein Beispiel hierfür sind die Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte. Diese administrativen Vorgaben an die Institute entfalten sich den Angestellten gegenüber erst arbeitsrechtlich. Regulierte Selbstregulierung zeigt sich aber auch zwischen Aufsichtsinstanz und Anlegern über eine arbeitsteilige Durchsetzung der Verhaltensregeln des WpHG.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des § 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfügt.
Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit § 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und überlässt die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies führt zwangsläufig zu Spannungsverhältnissen – insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des § 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfügt.
Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit § 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und überlässt die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies führt zwangsläufig zu Spannungsverhältnissen – insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Private Unternehmen sehen sich vermehrt gesetzlichen Vorgaben für ihre Organisation zur Verwirklichung spezifischer Gemeinwohlbelange ausgesetzt. Florian Rast untersucht die vielgestaltigen, in unterschiedlichen Sachgebieten auftretenden Phänomene - mit Schwerpunkten im Finanzmarkt-, Umwelt-, Regulierungs- und Berufsrecht. Er analysiert die Strukturmerkmale dieser Steuerung mittels Organisationsstrukturvorgaben und befasst sich darauf aufbauend mit der Zuordnung zahlreicher Organisationspflichten zur regulierten Selbstregulierung. Neben den immanenten Grenzen der Regelungsstrategie setzt sich der Autor mit der unternehmerischen Organisationsfreiheit als grundrechtliche Grenze auseinander. Der sachliche Schutzbereich dieser Teilgewährleistung der Berufsfreiheit wird akzentuiert und die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch Herausarbeitung typischer Argumentationsmuster strukturiert.
Die Arbeit wurde mit dem Fakultätspreis 2021 der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-10-31
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Private Unternehmen sehen sich vermehrt gesetzlichen Vorgaben für ihre Organisation zur Verwirklichung spezifischer Gemeinwohlbelange ausgesetzt. Florian Rast untersucht die vielgestaltigen, in unterschiedlichen Sachgebieten auftretenden Phänomene - mit Schwerpunkten im Finanzmarkt-, Umwelt-, Regulierungs- und Berufsrecht. Er analysiert die Strukturmerkmale dieser Steuerung mittels Organisationsstrukturvorgaben und befasst sich darauf aufbauend mit der Zuordnung zahlreicher Organisationspflichten zur regulierten Selbstregulierung. Neben den immanenten Grenzen der Regelungsstrategie setzt sich der Autor mit der unternehmerischen Organisationsfreiheit als grundrechtliche Grenze auseinander. Der sachliche Schutzbereich dieser Teilgewährleistung der Berufsfreiheit wird akzentuiert und die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch Herausarbeitung typischer Argumentationsmuster strukturiert.
Die Arbeit wurde mit dem Fakultätspreis 2021 der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-10-31
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Public Corporate Governance kommunaler Unternehmen ist ein Konzept der Unternehmenssteuerung- und Kontrolle, das in der kommunalen Praxis bereits Anwendung findet, sich jedoch noch nicht umfassend als Steuerungskonzept in den Kommunen etabliert hat. Das Werk stellt die rechtlichen Grundlagen dieses Konzepts dar und zeigt die Hemmnisse auf, die diesem rechtlich und tatsächlich entgegenstehen. Mit dem entwickelten Musterkodex für die Kommunen in Baden-Württemberg wird ein praktischer Lösungsansatz vorgestellt, mittels dessen eine einheitliche Public Corporate Governance in privatrechtlich und öffentlich-rechtlich verfassten kommunalen Unternehmen ohne großen Aufwand implementiert werden kann.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Public Corporate Governance kommunaler Unternehmen ist ein Konzept der Unternehmenssteuerung- und Kontrolle, das in der kommunalen Praxis bereits Anwendung findet, sich jedoch noch nicht umfassend als Steuerungskonzept in den Kommunen etabliert hat. Das Werk stellt die rechtlichen Grundlagen dieses Konzepts dar und zeigt die Hemmnisse auf, die diesem rechtlich und tatsächlich entgegenstehen. Mit dem entwickelten Musterkodex für die Kommunen in Baden-Württemberg wird ein praktischer Lösungsansatz vorgestellt, mittels dessen eine einheitliche Public Corporate Governance in privatrechtlich und öffentlich-rechtlich verfassten kommunalen Unternehmen ohne großen Aufwand implementiert werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Philipp Nikolaus Adelberg untersucht Regelungen zum Verbleib oder zur Löschung eines nutzergenerierten Inhalts, denen die Betreiber sozialer Netzwerke im Internet unterworfen sind. Der Autor gibt einen Überblick über die Pflichten, die sich für die Betreiber in Bezug auf persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte ergeben. Zudem zeigt er die Grenzen auf, in denen sie sich im Rahmen der Nutzungsbedingungen Rechte im Umgang mit solchen Inhalten einräumen können und erörtert die Anwendbarkeit eines Modells Regulierter Selbstregulierung in diesem Kontext.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Philipp Nikolaus Adelberg untersucht Regelungen zum Verbleib oder zur Löschung eines nutzergenerierten Inhalts, denen die Betreiber sozialer Netzwerke im Internet unterworfen sind. Der Autor gibt einen Überblick über die Pflichten, die sich für die Betreiber in Bezug auf persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte ergeben. Zudem zeigt er die Grenzen auf, in denen sie sich im Rahmen der Nutzungsbedingungen Rechte im Umgang mit solchen Inhalten einräumen können und erörtert die Anwendbarkeit eines Modells Regulierter Selbstregulierung in diesem Kontext.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Anselm Thoma befasst sich in der vorliegenden Veröffentlichung mit rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen und Grenzen Regulierter Selbstregulierung, deren allgemeinen Strukturen und konkreten Anwendungsbeispielen im deutschen Recht. Regulierte Selbstregulierung dient der Einbindung privater Beiträge in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dies ist in Zeiten der Globalisierung und der zunehmend beklagten Überlastung des Staates immer häufiger erforderlich. Der Gewährleistungsstaat zieht sich deshalb auf die Überwachung der Privaten und die Garantie einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung zurück. Diese Verantwortungsverteilung lässt sich auch im Ordnungsverwaltungsrecht - bisher eher eine Domäne des klassischen hoheitlichen Staatshandelns - beobachten.
Der Autor untersucht konkret Regulierte Selbstregulierung im Jugendmedienschutz (JMStV), Produktsicherheitsrecht ("Neue Konzeption" der EG), Umweltrecht (Umweltaudit) und Bilanzkontrollrecht (§§ 342b ff. HGB, §§ 37n ff. WpHG). Die Tätigkeit der Privaten erstreckt sich hier auf die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung öffentlichrechtlicher Pflichten, wobei dies nicht mittels Hoheitsgewalt (wie bei Beliehenen), sondern durch zivilrechtliche Mittel wie Satzung oder Vertrag erfolgt.
Anselm Thoma versucht, aus den untersuchten Referenzbereichen allgemeine Strukturen und Voraussetzungen Regulierter Selbstregulierung abzuleiten, um damit einen Beitrag zur Entwicklung eines Gewährleistungsverwaltungsrechts zu leisten. Daneben werden die europa- und verfassungsrechtlichen Grenzen beleuchtet. Eine Funktionsanalyse und Verbesserungsvorschläge runden die Publikation ab.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Die staatliche Aufsicht über den Finanzdienstleistungssektor hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Sichtbar wird dies insbesondere an der Zusammenführung der bisherigen Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, Wertpapierhandel und Versicherungswesen zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Auch das Aufsichtskonzept verselbständigt sich zunehmend von der klassischen Gewerbeaufsicht und wird zur sogenannten Gewährleistungsaufsicht innerhalb des Steuerungsmodells der regulierten Selbstregulierung. Diesem entspricht es, daß die Banken und Finanzdienstleister durch Organisations- und Eigenüberwachungspflichten selbst zur Gemeinwohlverwirklichung beitragen.
Die Aufsichtsinstanz macht ergänzende Vorgaben zu den gesetzlichen Regelungen und verlegt sich im übrigen auf eine Kontrolle der Kontrolle. Ein Beispiel hierfür sind die Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte. Diese administrativen Vorgaben an die Institute entfalten sich den Angestellten gegenüber erst arbeitsrechtlich. Regulierte Selbstregulierung zeigt sich aber auch zwischen Aufsichtsinstanz und Anlegern über eine arbeitsteilige Durchsetzung der Verhaltensregeln des WpHG.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Während vor allem das Internet zu einer Globalisierung der Datenströme geführt hat, bleibt das Datenschutzrecht international uneinheitlich. Da ein weltweit verbindliches, umfassendes Datenschutzrecht zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreichbar ist, besteht die Notwendigkeit, mit neuen Regulierungskonzepten zu reagieren. Dabei können globale Standards durch Selbstregulierung eine pragmatische Lösung darstellen. Dahingehend untersucht werden verschiedene Varianten der Selbstregulierung mit jeweils zunehmender staatlicher Beteiligung: die reine Selbstregulierung, die regulierte Selbstregulierung sowie die Ko-Regulierung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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