Schadensersatz bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Schadensersatz bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Nath,  Lena-Marie
Das Missbrauchsverbot gewinnt im Private Enforcement wegen der stark konzentrationsgeneigten digitalen Märkte und durch vermehrt auftretende Schadensersatzverfahren (z.B. Idealo gegen Google) an Bedeutung. Nach der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU und der 9. GWB-Novelle sollten Geschädigte umfassende Rechte bekommen, um ihre Schäden kompensiert zu bekommen und so auch das Missbrauchsverbot effektiv durchzusetzen. Diese Neuerungen fokussieren aber primär Kartelle, obwohl die „Courage“-Leitentscheidung des EuGH in einem missbrauchsähnlichen Fall erging. So entstehen Defizite für Geschädigte eines Marktmachtmissbrauchs, da einige Regelungen auf den Marktmachtmissbrauch nicht ausgerichtet sind, andere ausdrücklich nur für Kartelle gelten.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln

Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln von Reinhold,  Agnès
Ohne effektive Ansprüche auf Offenlegung von Beweismitteln ist eine wirksame Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen kaum zu denken. Die Richtlinie 2014/104/EU soll unter anderem eine einheitliche Grundlage für die Offenlegung schaffen, schweigt aber zu praxisrelevanten Aspekten wie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder den Kosten. Das Werk, verfasst im Rahmen eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, vergleicht die inter-partes-Offenlegungsansprüche in Deutschland und Frankreich. Betrachtet werden insbesondere die Praktikabilität der Regelungen, die Gleichwertigkeit des Schutzes und die Kläger- oder Beklagtenfreundlichkeit der Rechtsordnungen; konkrete Reformvorschläge werden unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln

Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln von Reinhold,  Agnès
Ohne effektive Ansprüche auf Offenlegung von Beweismitteln ist eine wirksame Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen kaum zu denken. Die Richtlinie 2014/104/EU soll unter anderem eine einheitliche Grundlage für die Offenlegung schaffen, schweigt aber zu praxisrelevanten Aspekten wie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder den Kosten. Das Werk, verfasst im Rahmen eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, vergleicht die inter-partes-Offenlegungsansprüche in Deutschland und Frankreich. Betrachtet werden insbesondere die Praktikabilität der Regelungen, die Gleichwertigkeit des Schutzes und die Kläger- oder Beklagtenfreundlichkeit der Rechtsordnungen; konkrete Reformvorschläge werden unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der kartellrechtliche Informationsanspruch nach § 33g GWB

Der kartellrechtliche Informationsanspruch nach § 33g GWB von Schwiete,  Daniel
Das Werk beleuchtet, wie die Tatbestandsmerkmale des in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtline geschaffenen kartellrechtlichen Informationsanspruchs nach § 33g GWB auszulegen sind und wie sich dieser Informationsanspruch zu den Compliance-Aktivitäten von Unternehmen verhält, die sich ob des Anspruchs dem Risiko ausgesetzt sehen, Erkenntnisse offenlegen zu müssen, die sie durch diese Compliance-Aktivitäten erlangt haben. Im ersten Teil werden zu diesem Zweck die Regelungen des § 33g GWB kommentarähnlich untersucht, bevor im zweiten Teil monografisch der Konflikt von Informationsanspruch und Compliance-Systemen herausgearbeitet und ein Vorschlag zur interessengerechten Auflösung dieses Konfliktes vorgestellt wird.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der kartellrechtliche Informationsanspruch nach § 33g GWB

Der kartellrechtliche Informationsanspruch nach § 33g GWB von Schwiete,  Daniel
Das Werk beleuchtet, wie die Tatbestandsmerkmale des in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtline geschaffenen kartellrechtlichen Informationsanspruchs nach § 33g GWB auszulegen sind und wie sich dieser Informationsanspruch zu den Compliance-Aktivitäten von Unternehmen verhält, die sich ob des Anspruchs dem Risiko ausgesetzt sehen, Erkenntnisse offenlegen zu müssen, die sie durch diese Compliance-Aktivitäten erlangt haben. Im ersten Teil werden zu diesem Zweck die Regelungen des § 33g GWB kommentarähnlich untersucht, bevor im zweiten Teil monografisch der Konflikt von Informationsanspruch und Compliance-Systemen herausgearbeitet und ein Vorschlag zur interessengerechten Auflösung dieses Konfliktes vorgestellt wird.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Schadensersatz bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Schadensersatz bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Nath,  Lena-Marie
Das Missbrauchsverbot gewinnt im Private Enforcement wegen der stark konzentrationsgeneigten digitalen Märkte und durch vermehrt auftretende Schadensersatzverfahren (z.B. Idealo gegen Google) an Bedeutung. Nach der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU und der 9. GWB-Novelle sollten Geschädigte umfassende Rechte bekommen, um ihre Schäden kompensiert zu bekommen und so auch das Missbrauchsverbot effektiv durchzusetzen. Diese Neuerungen fokussieren aber primär Kartelle, obwohl die "Courage"-Leitentscheidung des EuGH in einem missbrauchsähnlichen Fall erging. So entstehen Defizite für Geschädigte eines Marktmachtmissbrauchs, da einige Regelungen auf den Marktmachtmissbrauch nicht ausgerichtet sind, andere ausdrücklich nur für Kartelle gelten.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Schadensersatz bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Schadensersatz bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Nath,  Lena-Marie
Das Missbrauchsverbot gewinnt im Private Enforcement wegen der stark konzentrationsgeneigten digitalen Märkte und durch vermehrt auftretende Schadensersatzverfahren (z.B. Idealo gegen Google) an Bedeutung. Nach der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU und der 9. GWB-Novelle sollten Geschädigte umfassende Rechte bekommen, um ihre Schäden kompensiert zu bekommen und so auch das Missbrauchsverbot effektiv durchzusetzen. Diese Neuerungen fokussieren aber primär Kartelle, obwohl die „Courage“-Leitentscheidung des EuGH in einem missbrauchsähnlichen Fall erging. So entstehen Defizite für Geschädigte eines Marktmachtmissbrauchs, da einige Regelungen auf den Marktmachtmissbrauch nicht ausgerichtet sind, andere ausdrücklich nur für Kartelle gelten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die gesamtschuldnerische Haftung des Kronzeugen

Die gesamtschuldnerische Haftung des Kronzeugen von Katt,  Mareen
Das kartellrechtliche Private Enforcement hat durch die Schadensersatzrichtlinie, welche mit der 9. GWB-Novelle in das deutsche Recht umgesetzt wurde, zahlreiche Änderungen erfahren. Eine dieser Änderungen ist die Einführung von Kronzeugenprivilegierungen bei der gesamtschuldnerischen Haftung. Bisher mussten auch Kartellmitglieder, denen aufgrund ihrer Kooperation mit den Wettbewerbsbehörden ihre Geldbuße erlassen wurde, für sämtliche Kartellschäden voll gesamtschuldnerisch einstehen. Durch die Neuregelung ist die gesamtschuldnerische Haftung der Kronzeugen sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis beschränkt. Ziel der Beschränkungen ist es, zu verhindern, dass das Risiko hoher Schadensersatzforderungen potentielle Kronzeugen von einer Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden abschreckt. Mareen Katt untersucht die deutsche Umsetzung und ihre europäischen Vorgaben in dogmatischer wie praktischer Hinsicht und analysiert, ob dieses Ziel erreicht wird.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen nach der Richtlinie 2014/104/EU

Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen nach der Richtlinie 2014/104/EU von Drixler,  Daniela
Die Regelungen der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU werfen die Frage auf, ob durch sie ein ausreichendes Gesamtkonzept im Hinblick auf die Vereinfachung und Stärkung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung gewährleistet wird. Die Richtlinie sieht vor, dass der Schaden auf der Vertriebsstufe zu ersetzen ist, auf der er tatsächlich entstanden ist. Dies ist in der Regel die Marktstufe der mittelbaren Abnehmer, da unmittelbare Kartellabnehmer Preisaufschläge häufig weiterreichen. Da durch die Schadensweiterwälzung mit der Vergrößerung des Kreises der Geschädigten eine gleichzeitige Verringerung der individuell erlittenen Einzelschäden einhergeht, besteht für derart streugeschädigte mittelbare Abnehmer ein rationales Desinteresse an der prozessualen Geltendmachung ihres erlittenen Kartellschadens. Ob die Richtlinie dieses rationale Desinteresse zu überwinden vermag, um das Recht auf vollständigen Schadensersatz wirksam zu gewährleisten, wird in der Arbeit untersucht. Hierfür arbeitet die Autorin das in der Richtlinie verankerte Spannungsverhältnis zwischen Kompensation und Prävention sowie zwischen vollständigem Schadensersatz und dem Verbot der Überkompensation heraus. Sodann erfolgt eine integrierte Analyse, ob die sich aus dem Spannungsverhältnis der Richtlinie ergebenden Durchsetzungsdefizite allein durch die Richtlinienvorschriften oder nur durch die Heranziehung von kollektiven Rechtsbehelfen überwunden werden können.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die gesamtschuldnerische Haftung des Kronzeugen

Die gesamtschuldnerische Haftung des Kronzeugen von Katt,  Mareen
Das kartellrechtliche Private Enforcement hat durch die Schadensersatzrichtlinie, welche mit der 9. GWB-Novelle in das deutsche Recht umgesetzt wurde, zahlreiche Änderungen erfahren. Eine dieser Änderungen ist die Einführung von Kronzeugenprivilegierungen bei der gesamtschuldnerischen Haftung. Bisher mussten auch Kartellmitglieder, denen aufgrund ihrer Kooperation mit den Wettbewerbsbehörden ihre Geldbuße erlassen wurde, für sämtliche Kartellschäden voll gesamtschuldnerisch einstehen. Durch die Neuregelung ist die gesamtschuldnerische Haftung der Kronzeugen sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis beschränkt. Ziel der Beschränkungen ist es, zu verhindern, dass das Risiko hoher Schadensersatzforderungen potentielle Kronzeugen von einer Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden abschreckt. Mareen Katt untersucht die deutsche Umsetzung und ihre europäischen Vorgaben in dogmatischer wie praktischer Hinsicht und analysiert, ob dieses Ziel erreicht wird.
Aktualisiert: 2022-12-22
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