Britischer EU-Austritt und Scheinauslandsgesellschaften

Britischer EU-Austritt und Scheinauslandsgesellschaften von Mann,  Antonius
Derzeit existieren etwa 10.000 Gesellschaften in der Rechtsform einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland. Der britische EU-Austritt wird einschneidende Rechtsfolgen für diese meist kleinen und kleinsten Gesellschaften haben. Insbesondere wird der Brexit für sie mit einer unbeschränkten persönlichen Haftung für sämtliche Neu- und Altverbindlichkeiten einhergehen. Diese Rechtsfolgen sind für die betroffenen Unternehmen derart gravierend, dass sie gezwungen scheinen, sich noch vor Wirksamwerden des Brexit in eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform umzuwandeln. Der Autor untersucht die zur Verfügung stehenden Umwandlungsoptionen und bewertet ihre Eignung für die betroffenen Klein- und Kleinstgesellschaften. Dabei widmet er sich auch dem aktuellen Lösungsvorschlag des Gesetzgebers, der im Januar 2019 mit Verabschiedung des 4. UmwGÄndG eine weitere Gestaltungsmöglichkeit eingeführt hat: die grenzüberschreitende Verschmelzung auf eine deutsche Personenhandelsgesellschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Britischer EU-Austritt und Scheinauslandsgesellschaften

Britischer EU-Austritt und Scheinauslandsgesellschaften von Mann,  Antonius
Derzeit existieren etwa 10.000 Gesellschaften in der Rechtsform einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland. Der britische EU-Austritt wird einschneidende Rechtsfolgen für diese meist kleinen und kleinsten Gesellschaften haben. Insbesondere wird der Brexit für sie mit einer unbeschränkten persönlichen Haftung für sämtliche Neu- und Altverbindlichkeiten einhergehen. Diese Rechtsfolgen sind für die betroffenen Unternehmen derart gravierend, dass sie gezwungen scheinen, sich noch vor Wirksamwerden des Brexit in eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform umzuwandeln. Der Autor untersucht die zur Verfügung stehenden Umwandlungsoptionen und bewertet ihre Eignung für die betroffenen Klein- und Kleinstgesellschaften. Dabei widmet er sich auch dem aktuellen Lösungsvorschlag des Gesetzgebers, der im Januar 2019 mit Verabschiedung des 4. UmwGÄndG eine weitere Gestaltungsmöglichkeit eingeführt hat: die grenzüberschreitende Verschmelzung auf eine deutsche Personenhandelsgesellschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Haftung für Ansprüche aus Existenzvernichtung im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht

Haftung für Ansprüche aus Existenzvernichtung im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht von Schürhoff,  Jasmin
Schon früh hat sich gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen im GmbH-Recht zur Sicherung der Kapitalerhaltung den erforderlichen Schutz nur lückenhaft bieten konnten, weswegen das Rechtsinstitut der Existenzvernichtungshaftung entwickelt wurde. Diese Entwicklung durchlief grob drei Schritte, zunächst i.R.d. qualifiziert faktischen Konzerns, anschließend i.R.e. eigenständigen Durchgriffshaftung als Sanktion für einen existenzvernichtenden Eingriff. Im Jahr 2006 letztlich ordnete der BGH die Existenzvernichtungshaftung durch richterlichen Gestaltungsakt als Fallgruppe des § 826 BGB ein. Die Haftung dient als Ergänzung der Kapitalerhaltungsregeln und bildet eine Entnahmesperre, indem über sie sittenwidrige Eingriffe des Gesellschafters sanktioniert werden. Auf Rechtsfolgenseite ordnet der BGH die Haftung in Abkehr zu seiner vorherigen Ausgestaltung als Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber ihrem Verband ein. Mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Existenzvernichtungshaftung auf ausländische Gesellschaften, welche im Inland tätig werden, angewendet werden können, beschäftigt sich diese Arbeit. Sie setzt dabei im Spannungsfeld des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht, dem nationalen Recht sowie dem Europarecht an. Die ihr zugrundeliegende Diskussion begann im Kern mit den Urteilen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften. Nach dessen grundlegenden Entscheidungen stellte sich die Frage, inwieweit inländisches Recht auf sog. Scheinauslandsgesellschaften angewendet werden konnte, ohne dass diesem Unterfangen der europarechtliche Stempel der „Unvereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit“ aufgedrückt würde. Das Ziel vieler Überlegungen zu dem damaligen Zeitpunkt war es einen Weg zu finden, die Gläubigerschutzregeln vor dem Zugriff des Gerichtshofes in Sicherheit zu bringen. So findet sich auch in der Gesetzesbegründung zu dem durch das MoMiG neu eingefügten § 64 S. 3 GmbHG die Aussage, dass dieser insolvenzrechtlich zu qualifizieren sei und damit auch Scheinauslandsgesellschaften Anwendung finden würde. Die Arbeit untersucht, ob diese nationalen Zielvorstellungen von Erfolg gekrönt sein können.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Gläubigerschutz bei der englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland

Gläubigerschutz bei der englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland von Gräfe,  Gerald
Die Arbeit befasst sich mit den Folgen der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf den Schutz inländischer Gläubiger am Beispiel einer englischen mit Verwaltungssitz in Deutschland. Ist der Gläubigerschutz bei der englischen in Folge der Verlagerung des Verwaltungssitzes nach Deutschland tatsächlich eingeschränkt? Welche Möglichkeit lässt das Europarecht, um etwaige Lücken zu schließen? Was bedeutet dies im Hinblick auf die Anwendbarkeit deutscher Gläubigerschutzinstrumente? Hierbei werden bereits die Änderungen durch den Companies Act 2006 in England sowie durch das MoMiG in Deutschland mit berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Schließung von Gläubigerschutzlücken bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen – ein Vorschlag de lege ferenda

Die Schließung von Gläubigerschutzlücken bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen – ein Vorschlag de lege ferenda von Schäfer,  Verena
Mit seiner Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit räumt der EuGH europäischen Gesellschaftsgründern durch die Gründung in einem bestimmten Mitgliedsstaat freie Rechtswahl hinsichtlich des geltenden Gesellschaftsrechts ein. Viele deutsche Gesellschaftsgründer nutzen diese Chance und gründen Gesellschaften, die tatsächlich in Deutschland tätig werden, im europäischen Ausland (sog. Scheinauslandsgesellschaften). Denn die Gründung z.B. einer englischen Limited ist wesentlich kostengünstiger als die Gründung einer deutschen GmbH. Auf der anderen Seite hat der Europäische Gesetzgeber auch die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) geschaffen, die das Insolvenzrecht desjenigen Staates für anwendbar erklärt, in dem der Mittelpunkt des hauptsächlichen Interesses der Gesellschaft belegen ist. Diese Formulierung verweist mithin auf das Insolvenzrecht des tatsächlichen Tätigkeitsorts der Gesellschaft. Insolvenz- und Gesellschaftsrecht fallen daher bei Gesellschaften, die im Ausland gegründet wurden, aber in Deutschland tätig sind, auseinander. Die Verfasserin analysiert zunächst, wie das Kriterium des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen in internationaler Rechtsprechung und Literatur definiert wird. Weiter untersucht sie die Folgen des Auseinanderfallens von Gesellschafts- und Insolvenzrecht bei Scheinauslandsgesellschaften. Hierzu wird insbesondere in den Blick genommen, welche Konsequenzen sich für den Gläubigerschutz und die Gesellschaftsorganpflichten als dessen Kehrseite ergeben. Denn die hierzu getroffenen Regelungen sind teils im Gesellschafts- und teils im Insolvenzrecht verortet und werden in den einzelnen EG-Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgestaltet. Welche Ansätze in Schrifttum und Rechtsprechung vertreten werden, um ein geschlossenes System zu erreichen, wird im Verlauf der Untersuchung dargestellt. Im Anschluss wird erläutert, warum keine dieser Lösungen überzeugt und stattdessen eine Gesetzesänderung erforderlich ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Directors einer englischen Limited in Krise und Insolvenz

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Directors einer englischen Limited in Krise und Insolvenz von Pattberg,  Jan Holger
Nach den zur Zuzugsfreiheit von Gesellschaften ergangenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, wonach EU-ausländische Kapitalgesellschaften in jedem europäischen Mitgliedstaat als solche anzuerkennen sind, greifen deutsche Unternehmensgründer bei der Rechtsformwahl verstärkt auch auf die englische private company limited by shares - kurz Limited - zurück. Diese erscheint im Vergleich zur deutschen GmbH wegen ihres schnellen, einfachen und kostengünstigen Gründungsverfahrens und des Verzichts auf ein gesetzliches Mindestkapitalerfordernis oder eine anfängliche Einlagepflicht trotz Bestehens einer umfassenden Haftungsbeschränkung besonders attraktiv. Wegen des fehlenden Mindestkapitalerfordernisses sind diese Limiteds meist nur mit wenig Eigenkapital ausgestattet. Dies hat zur Folge, dass sie einem erhöhten Insolvenzrisiko ausgesetzt sind. Betreffen schon jetzt nahezu 60 Prozent aller Insolvenzverfahren in Deutschland GmbHs, die gerade wegen ihres niedrigen Mindeststammkapitals für besonders krisenanfällig erachtet werden, so ist absehbar, dass die Zahl insolventer Limiteds steigen wird, insbesondere unter Berücksichtigung der momentanen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass die Kriminalitätsanfälligkeit mit der Nähe zur Insolvenz zunimmt und es nur wenige Insolvenzverfahren gibt, die nicht von strafrechtlich relevantem Verhalten begleitet werden, kommt der Frage, ob in Krise und Insolvenz der englischen Limited das deutsche Insolvenzstrafrecht deren Director zu erfassen vermag, um so einen Beitrag zur Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Zusammenbruch des Unternehmens zu leisten, besondere Brisanz zu. Diese Problematik ist Gegenstand dieser Untersuchung.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Strafbarkeit des geschäftsführenden Organs einer Private Company Limited by Shares in Deutschland

Strafbarkeit des geschäftsführenden Organs einer Private Company Limited by Shares in Deutschland von Stärk,  Liisa-Anneli
Das Buch befasst sich mit Frage, inwieweit die Niederlassungsfreiheit die Anwendung nationaler Strafnormen auf den Geschäftsführer einer zugezogenen EU-Auslandsgesellschaft beeinflusst. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Prüfung der Strafbarkeit des Geschäftsführers einer englischen Limited mit ausschließlicher Unternehmenstätigkeit in Deutschland. Seit die Urteile des Europäischen Gerichtshofs Centros, Überseering und Inspire Art das Betreiben von innerhalb der EU gegründeten Scheinauslandsgesellschaften ermöglicht haben, entschieden sich vermehrt deutsche Unternehmer für die Limited als Gesellschaftsform. Dadurch wurde neben privatrechtlichen Fragen auch eine Vielzahl strafrechtlicher Fragen aufgeworfen, die von der Verfasserin untersucht werden. Die Verfasserin stellt zunächst abstrakt dar, welchen Einfluss das Unionsrechts allgemein und speziell die Niederlassungsfreiheit auf das nationale Strafrecht besitzt. Die Prüfung erstreckt sich dabei auf Strafnormen mit und ohne gesellschaftsrechtlichen Bezug. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass die Anwendung von nationalen Strafnormen auf den Geschäftsführer einer zugezogenen EU-Auslandsgesellschaft zum einen aufgrund einer Ungleichbehandlung im Vergleich zum Geschäftsführer einer inländischen Gesellschaft zu einer Kollision mit der Niederlassungsfreiheit führen kann. Zum anderen müssen sich Strafnormen mit gesellschaftsrechtlichem Bezug an der Niederlassungsfreiheit messen lassen. Deren Anwendung auf den Geschäftsführer einer zugezogenen EU-Auslandsgesellschaft setzt eine Vergleichbarkeit der der Strafnorm zugrunde liegenden nationalen gesellschaftsrechtlichen Pflicht mit den sich aus dem Gründungsrecht der Gesellschaft ergebenden Pflichten voraus. Anhand der entwickelten Vorgaben untersucht die Verfasserin die Strafbarkeit des Limited-Geschäftsführers nach besonders relevanten Strafnormen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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