Ernst Jünger sowie Carl Schmitt sind herausragende Figuren einer fragwürdigen Zeitgeschichte und in ihrer Rezeption häufig umstritten. Dass sie oftmals gemeinsam genannt werden, kommt nicht von ungefähr, denn man darf sie auch „Brüder im Geiste“ nennen. Bei näherer Betrachtung allerdings kommen Widersprüche auf, die eine Prüfung ihrer vermeintlichen Übereinstimmung im Denken erforderlich macht.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als ein solches Unternehmen, neben der Parallelität, auch eine Disparität hervorzuheben, die sich mittels einer kritischen Lektüre diverser Quellen – hier vorzugsweise Tagebücher und Briefwechsel – ermitteln lässt. Hierbei wird nur partiell die Primärliteratur mitveranschlagt, denn auch mit einer Auswahl an Einzelbesprechungen ließ sich ein Resultat erzielen. Angesichts grundverschiedener Dispositionen der Protagonisten lassen sich trotz Kohärenz im Denken lediglich Berührungspunkte bei der Bewertung relevanter Zeitphänomene konstatieren.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Fast 15 Jahre nach dem Tod Ernst Rudolf Hubers unternimmt diese Monographie eine inhaltliche Auseinandersetzung mit einem der bedeutendsten Staats- und Verfassungsrechtler des 20. Jahrhunderts. Um auch die historischen und persönlichen Umstände jener herausragenden Karriere erfassen zu können, beginnt die Arbeit mit einem biographischen Einstieg und gelangt dann zu einer umfangreichen Einordnung des bis 1945 geschaffenen Werkes. Hubers letztlich aussichtsloser Versuch, das deutsche Staatsrecht auch nach 1933 noch einer juristischen Ordnung zu unterwerfen, wird im Verlauf der Untersuchung immer wieder in Beziehung zu vergleichbaren Entwürfen rechtswissenschaftlicher Zeitgenossen gesetzt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Fast 15 Jahre nach dem Tod Ernst Rudolf Hubers unternimmt diese Monographie eine inhaltliche Auseinandersetzung mit einem der bedeutendsten Staats- und Verfassungsrechtler des 20. Jahrhunderts. Um auch die historischen und persönlichen Umstände jener herausragenden Karriere erfassen zu können, beginnt die Arbeit mit einem biographischen Einstieg und gelangt dann zu einer umfangreichen Einordnung des bis 1945 geschaffenen Werkes. Hubers letztlich aussichtsloser Versuch, das deutsche Staatsrecht auch nach 1933 noch einer juristischen Ordnung zu unterwerfen, wird im Verlauf der Untersuchung immer wieder in Beziehung zu vergleichbaren Entwürfen rechtswissenschaftlicher Zeitgenossen gesetzt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Fast 15 Jahre nach dem Tod Ernst Rudolf Hubers unternimmt diese Monographie eine inhaltliche Auseinandersetzung mit einem der bedeutendsten Staats- und Verfassungsrechtler des 20. Jahrhunderts. Um auch die historischen und persönlichen Umstände jener herausragenden Karriere erfassen zu können, beginnt die Arbeit mit einem biographischen Einstieg und gelangt dann zu einer umfangreichen Einordnung des bis 1945 geschaffenen Werkes. Hubers letztlich aussichtsloser Versuch, das deutsche Staatsrecht auch nach 1933 noch einer juristischen Ordnung zu unterwerfen, wird im Verlauf der Untersuchung immer wieder in Beziehung zu vergleichbaren Entwürfen rechtswissenschaftlicher Zeitgenossen gesetzt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Mit der Erarbeitung der historischen und begrifflichen Grundlagen der Staatlichkeit hat Helmut Quaritsch seit den sechziger Jahren die deutsche Staatsrechtslehre maßgeblich beeinflußt.
Quaritsch wurde am 20. April 1930 in Hamburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Theologie und Promotion zum Dr. iur. habilitierte er sich bei Hans Peter Ipsen und Herbert Krüger mit einem Werk, das ihm nach seiner Veröffentlichung schnell internationalen Ruhm einbrachte: Staat und Souveränität (1970). Als Ordinarius für Öffentliches Recht lehrte er an der Ruhr-Universität Bochum (seit 1966), an der Freien Universität Berlin (seit 1968) sowie an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (1972-1998). Von 1970 bis 1973 leitete er die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
In seinen wissenschaftlichen Arbeiten hat er immer wieder die Frage nach den Funktionsbedingungen des modernen Staates unter den verschiedensten, sowohl historischen als auch aktuellen Aspekten aufgegriffen. Dazu gehören Studien über die Entstehung und Entwicklung des Begriffs der Souveränität, Arbeiten über das Werk Carl Schmitts, über das Verhältnis von Staat und Kirchen oder über das Berufsbeamtentum. Seine zahlreichen Veröffentlichungen behandeln neben Themen der Verfassungsgeschichte, des Staatsrechts und der Staatslehre auch solche des Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrechts sowie des Staatskirchenrechts. Quaritsch ist Mitherausgeber der Zeitschrift Der Staat, die er jahrzehntelang auch als Redakteur mitgestaltet hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dieser Band enthält Aufsätze jüngeren Datums, die aktuelle, aber nur selten mit der notwendigen Unbefangenheit und Konsequenz behandelte Themen zum Gegenstand haben.
Einen der Schwerpunkte bilden ideologiekritische oder weltanschauungsanalytische Betrachtungen über zwei Denker, die – obgleich politische Antipoden – doch in einem gemeinsamen religiös-theologischen Untergrund wurzeln und die sich durch die wissenschaftlich-industrielle Dynamik und den »Szientismus« bedroht sahen. Das ist bei dem Autor der »Politischen Theologie« offenkundig, und bei dem Epigonen der »Frankfurter Schule« ist das pietistische Erbe deutlich genug erkennbar – noch in seiner Dankrede vom 14.10.2001 klingt eine eigenartige Nostalgie an: »Als sich Sünde in Schuld, das Vergehen gegen göttliche Gebote in den Verstoß gegen menschliche Gesetze verwandelte, ging etwas verloren«. Freilich hat sich dieser seltsame »Aufklärer« rasch als inquisitorischer Hüter des deutschen Schuldbewusstseins profiliert.
Das Schuldmotiv liegt auch jenen »politischen Wahrheiten« zugrunde, die in der »Zeitgeschichte« vielfach fast als religiöse Glaubenssätze gelten. Dem Zweifler antwortet man nicht mit Argumenten, sondern er wird als »Revisionist« mit dem Bann belegt – ungeachtet der Tatsache, dass aller Wissenschaftsfortschritt auf der Revision, der Überprüfung jeweils herrschender Auffassungen beruht. Sicherheitshalber werden dabei auch unerwünschte sowjetische Schlüsseltexte jahrzehntelang (!) unterschlagen. Dazu psalmodieren die Chöre der Gutgesinnten, die Vergangenheit müsse schonungslos aufgedeckt werden.
Doch die letzte und verfänglichste Frage lautet: Was sind die Wertmaßstäbe, nach denen Schuld beurteilt werden kann, und wie sind sie begründbar? Oft dient ja die Moral als Instrument reiner Machtpolitik, und die furchtbarsten Gräuel geschehen unter den erhabensten Titeln: Gott selbst ist Täter des Völkermordes und die absolute Humanität rechtfertigt den Massenterror. Dies sollte wenigstens zu denken geben. (Vorwort des Verfassers)
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Carl Schmitt und besonders sein politisches Denken sind nach wie vor umstritten. Dies ist auf Grund seiner Verstrickungen in den Nationalsozialismus verständlich. Gleichwohl finden sich Ansätze, die auch heute noch aktuell und bedenkenswert sind. Hierzu zählen seine Ausführungen über den Ausnahmezustand, seine Unterscheidung von kommissarischer und souveräner Diktatur, seine Analysen des europäischen Völkerrechts sowie seine Kritik an einem einseitigen Wertdenken.
Andreas Heuer versucht in der vorliegenden Studie, Schmitts Denken zu rekonstruieren, wobei dessen Texte selber zur Sprache kommen. Die Ausführungen kreisen um die zentralen Punkte, die Schmitt in einen größeren historischen Kontext einbettet: den der europäischen Moderne, welche er ganz spezifisch in Ablehnung zu einer sich entwickelnden Welt-Moderne deutete. Es ist das Ziel der Untersuchung, diesen Deutungszusammenhang offenzulegen und zu einer kritischen Reflexion eigener Vorstellungen über Europa, Moderne, europäische Moderne, Welt-Moderne, Völkerrecht anzuregen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Carl Schmitt ist sicher einer der einflußreichsten, aber auch einer der umstrittensten politischen Denker unseres Jahrhunderts. Seines Engagements in der NS-Diktatur wegen jahrelang verfemt und nur untergründig rezipiert, erfährt sein Werk seit einiger Zeit eine - politisch oft nicht unproblematische -Renaissance. Eine Vielzahl von Veröffentlichungen beschäftigt sich mit allen möglichen Facetten seines thematisch breit angelegten Denkens. Schmitts Ausführungen zum Staats- und Völkerrecht, zur Rechtsphilosophie, Literatur, Politik und - nicht zuletzt - "politischen Theologie" werden mit großem Interesse kommentiert und bezüglich ihrer Gegenwartsrelevanz diskutiert.
Eine der rätselhaftesten Stellen des Neuen Testaments ist ohne Zweifel das Paulus-Wort über den bzw. das Katechon in dem zweiten Brief an die Thessalonicher. Im Verlauf der Jahrhunderte hat sich eine Fülle von Deutungen ergeben, und noch heute bemühen sich Theologen und Philologen um die einzige wirklich vernünftig-logische Entschlüsselung des Rätsels. Die meisten dieser "Lösungen" können eine Vielzahl guter Gründe für sich reklamieren - ein Umstand, der das Problem nicht unbedingt vereinfacht.
Was hat eine reichlich mysteriöse Stelle des Neuen Testamentes mit Carl Schmitt zu tun? In der Literatur wird immer wieder darauf hingewiesen, daß Schmitt den Begriff "Katechon" wiederholt verwendet. Es fehlt allerdings bisher eine genauere Untersuchung zur Frage, wie und warum er den Begriff aufnimmt. Diese Lücke möchte die vorliegende Arbeit schließen.
Da heute selbst in bibelfesten Kreisen nur sehr wenige zum Katechon etwas zu sagen wissen, geht es in einem ersten Schritt darum, den Leser mit der biblischen Grundlage und der Geschichte des Begriffs bekanntzumachen. Den Ausgangspunkt bildet dabei natürlich die Darstellung von 2. Thessalonicher 26.1. Ausführungen über das Obrigkeitsverständnis im Neuen Testament schaffen die Voraussetzung, um die Enstehung der mit Abstand einflußreichsten Deutung des Begriffs - Rom bzw. das römische Reich als Katechon - zu beschreiben.
Vor diesem Hintergrund werden wir uns in einem zweiten Schritt der Verwendung des Begriffs in verschiedenen Werken von Carl Schmitt zuwenden. Dabei interessiert uns vor allem, was für Schmitt den besonderen Reiz des Katechons ausmacht. Was leistet der Begriff, was andere Begriffe nicht leisten? Ermöglicht er die klarere, präzisere Fassung eines bestimmten Sachverhalts? Läßt er bestimmte Phänomene überhaupt erst ins Blickfeld treten? Oder geht es bloß um den fremden Klang des Wortes, den Verfremdungseffekt für einen ansonsten mit üblichem Vokabular hinlänglich genau zu beschreibenden Umstand? Spielt die historische "Tiefendimension" des Begriffs eine Rolle? Verwendet Schmitt ihn immer im selben Sinn, oder lassen sich Unterschiede feststellen? Um diese Fragen zu beantworten, werden alle einschlägigen Stellen in chronologischer Reihenfolge vorgestellt und analysiert. Den Schluß der Arbeit bildet der Versuch, die Ergebnisse im Denken Carl Schmitts zu verorten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Untersuchung ist vom Wesen her aphoristisch-progressiv aufgebaut. Ein Aphorismus ist nach dem Verständnis des Autors ein Lehrsatz, der von seinem inhaltlich konzentrierten Kern zum nicht faßbaren Ende jedes Theorieansatzes ausstrahlt. Das Buch bewegt sich an einem solchen inhaltlichen Gedankenstrang vorwärts, will nichts abschließend erklären, sondern vom jeweiligen historischen, politologischen oder philosophischen Standort die substanzhafte Annäherung an das Thema - Widerstandsrecht und Carl Schmitt - schaffen.
Im Widerstandsrecht wird die wesensgleiche Umkehrung der Staatsidee lebendig. Wie die konkrete Ordnung die Gemeinschaft zum Staatswesen verfaßt, deutet die Frage nach dem Legitimitätsgrad der Herrschaft zum Alpha und Omega der Staatlichkeit. Auf den ersten Blick scheint Schmitt ein typischer Vertreter des totalen Staates gewesen zu sein, weshalb sein Name geradezu als contradictio in adiecto zum Widerstandsprinzip angesehen wird. Schmitt hat die Polarität zwischen Staat und Antistaat aber in ihrer politischen Dimension radikal ernst genommen und in seinem »Kampf gegen Weimar-Genf-Versailles« gezielt eingesetzt, weshalb gesagt werden kann, daß der Widerstandsgedanke in seinen Frühschriften oft als bewußt eingesetztes Stilmittel erscheint. Nachdem durch das NS-System eine völkisch-wertorientierte Substantialisierung des Rechts vorangetrieben worden war, vertrat Schmitt in den Nachkriegsjahren in Reaktion auf Nürnberg das Recht der Deutschen auf Nicht-Widerstand und folgte der von Ernst Jünger ausgegebenen Parole vom Weltbürgerkrieg, was die berechtigte »resistance« freilich als denkunmöglich ausschließt. Als Leitidee des berühmten Staatsrechtlers zieht sich der untrennbare Zusammenhang von Schutz und Gehorsam durch das gesamte Werk, jener gleichsam organische Zusammenhalt, der auf den großen Thomas Hobbes zurückgeht. Trotz dieser innersten Verpflichtung gegen Recht und Staat war Carl Schmitt ein echter »Warrior for Christ«, ein »Lieutenant of God« in seinem ureigenen Stil. Aus diesem Grunde erkennen wir ihn heute als einen letzten »Partisanen des Weltgeistes« und auch seine »Feinde« müssen jetzt neidlos bekennen: »Hättest Du dem Teufel widerstanden, ein Platz unter den Heiligen des bleibenden Wortes wäre Dir sicher, Carl Schmitt.«
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Zu den interessantesten Gebieten der politischen Theorie gehört die Frage nach der Adäquanz des parlamentarischen Regierungssystems. Der Parlamentarismus sieht sich als heute bedeutendstes Regierungssystem, vielleicht gerade wegen seines inhärenten Konfliktlösungsmechanismus, der kompliziert und labil erscheint, immer wieder Anfeindungen ausgesetzt. Die Kritik am Parlamentarismus ist dabei in Deutschland noch wesentlich älter als dieser selbst. Es kann aber ohne Übertreibung gesagt werden, daß erst mit Carl Schmitts Werk über "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus" aus dem Jahre 1923 im deutschsprachigen Raum eine wirklich grundlegende theoretische Kritik angebracht worden ist. Durch Schmitts blendenden Stil, die Prägnanz seiner Begriffsbildung und die scheinbare Stringenz seiner oftmals verblüffenden Argumentation wurde diese Schrift zum "Klassiker" der parlamentarismuskritischen Schriften in der Weimarer Republik. Ihrer Wirkung und Suggestivkraft konnte sich nur schwer entzogen werden. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Rezeption bei der heutigen Linken. Mitte der achtziger Jahre wurde von Ellen Kennedy explizit der Vorwurf einer Schmitt-Rezeption bei Vertretern der "Frankfurter Schule" erhoben. Auch Jürgen Habermas soll Schmitts Argumentation übernommen haben. Die Vorwürfe stellte Kennedy insbesondere auf seine Habilitationsschrift "Strukturwandel der Öffentlichkeit" ab, mit welcher Jürgen Habermas die Tradition der Parlamentarismuskritik in Deutschland fortgesetzt hatte.
Die Werke und Anschauungen Schmitts und Habermas' über den Parlamentarismus sind nicht nur wegen ihrer Wirkungsgeschichte einer Betrachtung wert. Ihr literarisches Werk unterzieht der Autor einer kritischen Reflektion, wobei er das Verhältnis beider Autoren zueinander klärt.
Die Erstauflage dieses Buches (1994) fand nicht nur in Fachkreisen lebhafte Aufnahme, es war ihr auch vergönnt, Gegenstand einer Erörterung zu werden, obwohl die Schrift eigentlich, inspiriert
Aktualisiert: 2023-06-15
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»Politik und Transzendenz« bezeichnet zwei fundamentale Größen der westlichen Moderne, die in verschiedene Richtungen weisen. Politik erscheint als ein überzeitlicher Begriff. Politik interessiert, wie die Menschen ihr Zusammenleben organisieren. Transzendenz hingegen erscheint dem Menschen des Westens als ein Begriff der Vergangenheit, der für die Politik keine Rolle mehr spielt. Das Verbindungsgefüge zwischen diesen beiden Größen steht am Anfang des 21. Jahrhunderts kaum noch auf der Tagesordnung - nachdem es jahrhundertelang Gegenstand fundierter, vielfältiger Betrachtung war.
Claus Heimes stellt erneut die Frage nach der Verbindung dieser beiden Größen, wobei er sein Augenmerk auf zwei Autoren richtet, die das Denken der politischen Philosophie im 20. Jahrhundert geprägt und der Diskussion des 21. Jahrhunderts enorm viel zu bieten haben: Carl Schmitt und Eric Voegelin – zwei Autoren, die in ihrer Umstrittenheit und Strahlkraft kaum zu überschätzen sind.
Der Autor dringt in die innersten Zusammenhänge des Denkens von Schmitt und Voegelin vor. Es wird deutlich, dass der Ausgangspunkt des politischen Denkens in beiden Fällen im Bezug des Denkers zur Transzendenz zu finden ist. Dort werden die Ordnungserfahrungen gemacht, die politisches Denken erst ermöglichen. Politische Theorien, deren Bezugsgrößen alleine innerweltlich, also immanent bleiben, sind ephemer und gefährlich. Erstmals zeigt der Autor, wie eng die Denkwege des vom NS-System verfolgten Voegelin mit denen des zeitweiligen Parteigängers Schmitt beieinander liegen. Neben den modernen Auffassungen gibt es politische Grundlagen, die es wert sind, gehört und bedacht zu werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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»Politik und Transzendenz« bezeichnet zwei fundamentale Größen der westlichen Moderne, die in verschiedene Richtungen weisen. Politik erscheint als ein überzeitlicher Begriff. Politik interessiert, wie die Menschen ihr Zusammenleben organisieren. Transzendenz hingegen erscheint dem Menschen des Westens als ein Begriff der Vergangenheit, der für die Politik keine Rolle mehr spielt. Das Verbindungsgefüge zwischen diesen beiden Größen steht am Anfang des 21. Jahrhunderts kaum noch auf der Tagesordnung - nachdem es jahrhundertelang Gegenstand fundierter, vielfältiger Betrachtung war.
Claus Heimes stellt erneut die Frage nach der Verbindung dieser beiden Größen, wobei er sein Augenmerk auf zwei Autoren richtet, die das Denken der politischen Philosophie im 20. Jahrhundert geprägt und der Diskussion des 21. Jahrhunderts enorm viel zu bieten haben: Carl Schmitt und Eric Voegelin – zwei Autoren, die in ihrer Umstrittenheit und Strahlkraft kaum zu überschätzen sind.
Der Autor dringt in die innersten Zusammenhänge des Denkens von Schmitt und Voegelin vor. Es wird deutlich, dass der Ausgangspunkt des politischen Denkens in beiden Fällen im Bezug des Denkers zur Transzendenz zu finden ist. Dort werden die Ordnungserfahrungen gemacht, die politisches Denken erst ermöglichen. Politische Theorien, deren Bezugsgrößen alleine innerweltlich, also immanent bleiben, sind ephemer und gefährlich. Erstmals zeigt der Autor, wie eng die Denkwege des vom NS-System verfolgten Voegelin mit denen des zeitweiligen Parteigängers Schmitt beieinander liegen. Neben den modernen Auffassungen gibt es politische Grundlagen, die es wert sind, gehört und bedacht zu werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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»Symptomatisch für die Vielseitigkeit Carl Schmitts, des großen Vertreters des ius publicum Europaeum, ist die Vielfalt der in der Festschrift behandelten Themen: der Fächer reicht von Problemen der Staatsrechtslehre, der Politik, der Rechtsgeschichte, des Verwaltungsrechts über die Soziologie bis zur Ästhetik. In der Reichhaltigkeit der Thematik zeigt die Festgabe ebenso eindrücklich wie das Werk des Jubilars, wie problematisch die strenge Scheidung in wissenschaftliche Fachbereiche heute geworden ist und wie sehr sich die Persönlichkeit eines Carl Schmitt der Apostrophierung des ›Nur-Juristen‹ entzieht. [...] Es ist sicher, daß die vorliegende Festgabe ihren Platz in den wissenschaftlichen Bibliotheken finden wird. In ihrer Weite - sowohl was die geographische Herkunft der Autoren, als auch was die Vielfalt der erörterten Fragen betrifft - und in ihrer Tiefe reflektieren die hier versammelten Beiträge die geistige Ausstrahlung des geehrten Jubilars auf überaus eindrucksvolle Weise.« Franz Cede, in: Juristische Blätter, Jg. 96, Heft 5-6/1974
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Endphase der Weimarer Republik bildet den Rahmen der vorliegenden Arbeit. Im Mittelpunkt steht der "Preußenschlag" - die Absetzung der geschäftsführenden Regierung Braun am 20. Juli 1932 durch die Reichsregierung unter dem Reichskanzler von Papen als Reichskommissar - und der sich daran entfachende Streit "Preußen contra Reich" vor dem Staatsgerichtshof. In dieser Phase tritt Carl Schmitt erstmals in das Blickfeld der politischen Öffentlichkeit: Er übernimmt für die Reichsregierung die Prozessvertretung. Damit empfiehlt er sich dem Planungsstab des Reichswehrministeriums, der diese Hinzuziehung initiiert hatte, für höhere Aufgaben. Der politisch ambitionierte Minister und spätere Interims-Kanzler General von Schleicher beauftragt seinen engsten Kreis mit Planungen, die die Verhinderung einer Regierungsübernahme durch die Nationalsozialisten zum Gegenstand haben. Dabei werden Szenarien durchgespielt, nach denen die Verfassungsgewichte intrakonstitutionell in Richtung einer präsidialen Demokratie verlagert werden sollen. Die Optionen reichen von der Ignorierung destruktiver Misstrauensvoten bis hin zu Zwangsvertagung des Reichstags und Ausrufung des Staatsnotstandes. Hieraus resultiert ein ganzes Bündel an komplizierten verfassungsrechtlichen Spezialfragen, für die Schmitts Sachverstand gebraucht wird. In den letzten Monaten der Weimarer Republik avanciert Carl Schmitt somit vom Prozessvertreter der Reichsregierung mittelbar zu dem wichtigsten Berater des politischen Generals in Verfassungsfragen. Damit wird der "Anwalt" zum Geheimnisträger. Diese spannende Entwicklung lässt sich erstmals durch neue Quellen nachzeichnen, wobei auch historische Ereignisse teilweise in ein neues Licht gerückt werden.
Gabriel Seiberth untersucht, gestützt auf neuere Forschungserkenntnisse sowie durch Einsichtnahme in den persönlichen Nachlass Carl Schmitts, die Rolle des umstrittenen Staatsrechtlers in dem politischen Kräftefeld der Weimarer Reichskrise.
Gabriel Seiberth, Jahrgang 1973, Studium der Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin (Schwerpunkte: Politik und Recht). Intensive Beschäftigung mit dem Staatsrecht der Weimarer Republik. Zusammen mit Wolfram Pyta veröffentlichte er erstmals die politisch relevanten Passagen des Tagebuchs von Carl Schmitt aus den letzten Weimarer Krisenjahren. Neben der wissenschaftlichen Forschung war Seiberth als freier Journalist tätig.
Aktualisiert: 2023-06-15
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