Hat der Käufer einer mangelhaften Sache die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Nachfrist selbst vorgenommen, kommt ein Ersatz seiner Kosten als Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB in Betracht. Insoweit erscheint die Rechtslage hier auf den ersten Blick klarer als in den Fällen der sogenannten voreiligen Selbstvornahme. Es fragt sich jedoch, unter welchen konkreten Voraussetzungen und bis zu welchen Grenzen der Käufer Ersatz seiner Kosten verlangen kann. Diese dogmatisch und praktisch bedeutsamen Fragen sind in Rechtsprechung und Literatur keineswegs abschließend geklärt.
In dem vorliegenden Werk geht Alexandra Janz diesen dogmatisch zum Teil äußerst komplexen Themen daher auf den Grund und führt an vielen Punkten über Bekanntes hinaus. Dabei beschränkt sie sich nicht auf theoretische Erörterungen, sondern zeigt stets die Konsequenzen der vertretenen Ansichten für die Praxis auf.
Wissenschaftlich fundiert behandelt die Autorin nicht nur die Frage nach der Einordnung der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz statt der Leistung oder als Verzögerungsschaden, die eng mit der grundlegenden Frage nach der Abgrenzung der §§ 280ff. BGB und nach der Natur des Schadensersatzes statt der Leistung verbunden ist. Sie führt auch die Frage nach dem Bezugspunkt des Vertretenmüssens, die sich als eine der umstrittensten Fragen des neuen Schuldrechts darstellt, einer dogmatisch überzeugenden Lösung zu. Die bislang kaum diskutierte Frage nach den Grenzen des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung beantwortet die Verfasserin unter Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung sowie der Rechtsprechung im Bereich des Werkvertragsrechts und des Deliktsrechts, wobei sie unter anderem zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verkäufer grundsätzlich das Prognoserisiko zu tragen haben wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Hat der Käufer einer mangelhaften Sache die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Nachfrist selbst vorgenommen, kommt ein Ersatz seiner Kosten als Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB in Betracht. Insoweit erscheint die Rechtslage hier auf den ersten Blick klarer als in den Fällen der sogenannten voreiligen Selbstvornahme. Es fragt sich jedoch, unter welchen konkreten Voraussetzungen und bis zu welchen Grenzen der Käufer Ersatz seiner Kosten verlangen kann. Diese dogmatisch und praktisch bedeutsamen Fragen sind in Rechtsprechung und Literatur keineswegs abschließend geklärt.
In dem vorliegenden Werk geht Alexandra Janz diesen dogmatisch zum Teil äußerst komplexen Themen daher auf den Grund und führt an vielen Punkten über Bekanntes hinaus. Dabei beschränkt sie sich nicht auf theoretische Erörterungen, sondern zeigt stets die Konsequenzen der vertretenen Ansichten für die Praxis auf.
Wissenschaftlich fundiert behandelt die Autorin nicht nur die Frage nach der Einordnung der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz statt der Leistung oder als Verzögerungsschaden, die eng mit der grundlegenden Frage nach der Abgrenzung der §§ 280ff. BGB und nach der Natur des Schadensersatzes statt der Leistung verbunden ist. Sie führt auch die Frage nach dem Bezugspunkt des Vertretenmüssens, die sich als eine der umstrittensten Fragen des neuen Schuldrechts darstellt, einer dogmatisch überzeugenden Lösung zu. Die bislang kaum diskutierte Frage nach den Grenzen des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung beantwortet die Verfasserin unter Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung sowie der Rechtsprechung im Bereich des Werkvertragsrechts und des Deliktsrechts, wobei sie unter anderem zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verkäufer grundsätzlich das Prognoserisiko zu tragen haben wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Hat der Käufer einer mangelhaften Sache die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Nachfrist selbst vorgenommen, kommt ein Ersatz seiner Kosten als Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB in Betracht. Insoweit erscheint die Rechtslage hier auf den ersten Blick klarer als in den Fällen der sogenannten voreiligen Selbstvornahme. Es fragt sich jedoch, unter welchen konkreten Voraussetzungen und bis zu welchen Grenzen der Käufer Ersatz seiner Kosten verlangen kann. Diese dogmatisch und praktisch bedeutsamen Fragen sind in Rechtsprechung und Literatur keineswegs abschließend geklärt.
In dem vorliegenden Werk geht Alexandra Janz diesen dogmatisch zum Teil äußerst komplexen Themen daher auf den Grund und führt an vielen Punkten über Bekanntes hinaus. Dabei beschränkt sie sich nicht auf theoretische Erörterungen, sondern zeigt stets die Konsequenzen der vertretenen Ansichten für die Praxis auf.
Wissenschaftlich fundiert behandelt die Autorin nicht nur die Frage nach der Einordnung der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz statt der Leistung oder als Verzögerungsschaden, die eng mit der grundlegenden Frage nach der Abgrenzung der §§ 280ff. BGB und nach der Natur des Schadensersatzes statt der Leistung verbunden ist. Sie führt auch die Frage nach dem Bezugspunkt des Vertretenmüssens, die sich als eine der umstrittensten Fragen des neuen Schuldrechts darstellt, einer dogmatisch überzeugenden Lösung zu. Die bislang kaum diskutierte Frage nach den Grenzen des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung beantwortet die Verfasserin unter Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung sowie der Rechtsprechung im Bereich des Werkvertragsrechts und des Deliktsrechts, wobei sie unter anderem zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verkäufer grundsätzlich das Prognoserisiko zu tragen haben wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Fokus des Werks steht, die Selbstvornahme im Werkvertragsrecht zu erläutern und dabei auf die Fragestellungen zur voreiligen Selbstvornahme durch den Besteller und den Zeitpunkt der Geltendmachung des Ersatzes der Selbstvornahmekosten einzugehen. Die einschlägigen Probleme werden mit Hilfe unterschiedlicher Meinungen in der Literatur und der Rechtsprechung analysiert. Anschließend wird jeweils zu der Problematik Stellung genommen.
Der Grundfall der Selbstvornahme breitet keine Schwierigkeiten, wenn die Frist zur Nacherfüllung erfolgslos abgelaufen oder sie entbehrlich war. Problematisch ist, wenn der Besteller die Selbstvornahme trotz der Erforderlichkeit der Fristsetzung voreilig vornimmt und den Mangel selbst behebt, ohne den Ablauf der Frist abzuwarten oder sogar ohne überhaupt eine Frist zu setzen. Im ersten Fall kann er den Ersatz seiner Aufwendungen für die Selbstvornahme gegenüber dem Unternehmer geltend machen. Im zweiten Fall verliert er seine Mängelrechte, da er durch seine voreilige Selbstvornahme in die Dispositionsfreiheit des Unternehmers eingegriffen hat. Aufgrund des abschließenden Charakters des § 637 BGB steht dem Besteller kein Ersatzanspruch weder aus GoA noch aus Bereicherungsrecht sowie nach § 326 BGB zu. Da der Besteller dem Unternehmer die gesetzlich vorgesehene Gelegenheit zur Nacherfüllung nicht ermöglicht hat, ist es nicht außergewöhnlich, dass ihm kein Ersatzanspruch gewährt wird. Dagegen bleibt der Besteller nicht ohne Schutz. Ihm steht es frei, den Ersatz seiner Aufwendungen von dem Unternehmer zu verlangen, wenn eine vertragliche Vereinbarung vorliegt. Übrigens kann er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder gem. § 638 BGB den Werklohn mindern.
Nach der gesetzlichen Lage steht dem Besteller der Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Selbstvornahme grundsätzlich erst nach Abnahme. Diesen Anspruch kann jedoch er ausnahmsweise vor oder ohne Abnahme geltend machen, wenn einer der vom BGH anerkannten Ausnahmefälle vorliegt.
Aktualisiert: 2022-12-02
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Die Arbeit geht der Frage nach, welches der miteinander verglichenen Kaufrechtssysteme die (ökonomischen) Interessen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem durch ein hohes Verbraucherschutzniveau geprägten Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers am ehesten zu verwirklichen vermag. Insofern werden in der Arbeit 7 Themenkomplexe untersucht – von der Stellung der Nacherfüllung im System der Kaufgewährleistungsrechte über den geschuldeten Leistungsumfang bis hin zum Unverhältnismäßigkeitseinwand. Dogmatische Untersuchungsschwerpunkte bilden etwa die Selbstvornahme-Problematik im Lichte des Unionsrechts und die Allokation bestimmter Schadenspositionen zur Nacherfüllung respektive zum Schadensersatzrecht im Lichte der Rechtsprechung des EuGH.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die Arbeit geht der Frage nach, welches der miteinander verglichenen Kaufrechtssysteme die (ökonomischen) Interessen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem durch ein hohes Verbraucherschutzniveau geprägten Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers am ehesten zu verwirklichen vermag. Insofern werden in der Arbeit 7 Themenkomplexe untersucht – von der Stellung der Nacherfüllung im System der Kaufgewährleistungsrechte über den geschuldeten Leistungsumfang bis hin zum Unverhältnismäßigkeitseinwand. Dogmatische Untersuchungsschwerpunkte bilden etwa die Selbstvornahme-Problematik im Lichte des Unionsrechts und die Allokation bestimmter Schadenspositionen zur Nacherfüllung respektive zum Schadensersatzrecht im Lichte der Rechtsprechung des EuGH.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Werk soll einen kritischen Überblick über die Behandlung verbundener Dienstleistungen, insbesondere der Montage, in der Europäischen Union und vor allem Deutschland verschaffen. Untersucht werden Entwicklung und Inhalt der verbundenen Dienstleistungen. Auf dieser Basis werden, auch rechtsvergleichend, Abgrenzungsprobleme von Kaufvertrag und Werkvertrag und die verschiedenen Gewährleistungsrechtsfolgen erforscht. Dadurch können Lösungsvorschläge aufgezeigt werden, um durch eine andere systematische Berücksichtigung verbundener Dienstleistungen die Abgrenzung zwischen den einschlägigen Vertragstypen zu erleichtern. Erwogen wird auch, ob günstigere werkvertragliche Vorschriften auf die mit dem Kauf verbundene Montage anzuwenden sind.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor geht der Fragestellung nach, ob sich die Wertung des im Schadensersatzrecht beheimateten Bereicherungsverbotes auch auf vertragliche Erfüllungsansprüche anwenden lässt. Hierfür analysiert er die inhaltliche Schnittmenge von Vorschriften des Vertragsrechts, welche über eine Anrechnung die ungerechtfertigte Bereicherung einer Partei über das vertraglich vorgegebene Maß hinaus verhindern sollen. Sodann werden die methodischen Grundlagen für eine gesamtanaloge Anwendung dieser Vorschriften ausgelotet. Im zweiten Teil seiner Untersuchung setzt sich der Verfasser kritisch mit dem praktischen Nutzen eines bereicherungsrechtlichen Korrektivs auseinander. Hierfür werden bekannte Rechtsprobleme aus dem Kauf-, Werk- und Mietvertragsrecht herangezogen. Der Autor weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahr hin, dass Wertungen des Gesetzgebers durch eine extensive Anwendung des Bereicherungsverbotes erodieren könnten.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Der Autor untersucht die zeitliche Anwendbarkeit der besonderen kauf- und werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrechte sowie des §536a BGB. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die besonderen Mängelrechte grundsätzlich schon vor Gefahrübergang, Abnahme bzw. Überlassung geltend gemacht werden können.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor untersucht die zeitliche Anwendbarkeit der besonderen kauf- und werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrechte sowie des §536a BGB. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die besonderen Mängelrechte grundsätzlich schon vor Gefahrübergang, Abnahme bzw. Überlassung geltend gemacht werden können.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor untersucht die zeitliche Anwendbarkeit der besonderen kauf- und werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrechte sowie des §536a BGB. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die besonderen Mängelrechte grundsätzlich schon vor Gefahrübergang, Abnahme bzw. Überlassung geltend gemacht werden können.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch untersucht die schuld- und urheberrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die technischen Grenzen des werkvertraglichen Selbstvornahmerechts beim Softwareerstellungsvertrag. Obwohl Softwareerstellungsprojekte nicht selten in Schieflage geraten, fristet das Recht des Werkbestellers, Softwaremängel auf Kosten des Softwareentwicklers zu beseitigen, ein Schattendasein. Häufig sind es technische Umstände oder rechtliche Bedenken, die der werkvertraglichen Selbstvornahme in der Praxis entgegenstehen.
Der Autor untersucht vor diesem Hintergrund das Spannungsverhältnis zwischen dem werkvertraglichen Selbstvornahmerecht des Werkbestellers gemäß § 637 BGB und dem Softwareurheberrecht des Softwareentwicklers nach den §§ 69a ff. UrhG. Die Ergebnisse können nicht nur für die technischen Möglichkeiten zur Durchführung der Selbstvornahme, sondern auch für die Gestaltung von Softwareerstellungsverträgen bedeutsam sein.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Studie behandelt grundlegend das praxisrelevante Problem möglicher Aufwendungsersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter für vorgenommene Investitionen auf das Mietobjekt. Die einschlägige höchstrichterliche, aber auch ober- und untergerichtliche Rechtsprechung wird eingehend analysiert. Der Schwerpunkt der Untersuchung wird hierbei auf die Fälle gelegt in denen der Mieter Mängel an der Mietsache auf seine Kosten beseitigt. Es erfolgt eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der einschlägigen gewährleistungsrechtlichen Vorschrift des § 536a Abs. 2 BGB. In diesem Zusammenhang wird ein Anspruch des Mieters bei Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 536a Abs. 2 BGB diskutiert. Die Frage nach Ansprüchen des Gläubigers bei einer Selbstvornahme durch ihn ist bislang insbesondere im Kaufrecht diskutiert worden. Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich seine zum Kaufrecht entwickelte Rechtsprechung auf die Parallelproblematik im Mietrecht übertragen. Der Autor macht abweichend der Ansicht des Bundesgerichtshofes einen Lösungsvorschlag, bei dem der § 539 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag auch für Erststattungsansprüche des Mieters bei Mängelbeseitigungsmaßnahmen anwendbar sein soll. Auch die Frage nach Ersatzansprüchen des Mieters bei vorgenommenen Schönheitsreparaturen trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wird ebenfalls umfassend untersucht. Ausgehend von der These, dass die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag im Falle von Mieterinvestitionen die Interessen beider Parteien ausreichend berücksichtigten, werden alle angesprochenen Problemfelder sachgerecht gelöst. Dies wird jeweils anhand zahlreicher Sachverhalte aus der Rechtsprechung eindrucksvoll belegt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Nach deutschem Kaufrecht kann ein Käufer bei Lieferung mangelhafter Ware grundsätzlich erst dann Schadensersatz oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen, wenn er dem Verkäufer erfolglos die Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat. Gegenstand dieser Abhandlung ist ein Vergleich der Regelungen im BGB hinsichtlich Reichweite und Konsequenzen dieses Vorrangs der Nacherfüllung mit den entsprechenden, weitaus älteren Regelungen des US-amerikanischen Uniform Commercial Code und UN-Kaufrecht. Neben der Darstellung von wesentlichen Unterschieden und Gemeinsamkeiten wird auf umstrittene Fragen, wie die Folgen einer Selbstvornahme des Käufers, in einem rechtsvergleichenden Kontext eingegangen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Aktualisiert: 2021-11-11
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Hat der Käufer einer mangelhaften Sache die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Nachfrist selbst vorgenommen, kommt ein Ersatz seiner Kosten als Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB in Betracht. Insoweit erscheint die Rechtslage hier auf den ersten Blick klarer als in den Fällen der sogenannten voreiligen Selbstvornahme. Es fragt sich jedoch, unter welchen konkreten Voraussetzungen und bis zu welchen Grenzen der Käufer Ersatz seiner Kosten verlangen kann. Diese dogmatisch und praktisch bedeutsamen Fragen sind in Rechtsprechung und Literatur keineswegs abschließend geklärt.
In dem vorliegenden Werk geht Alexandra Janz diesen dogmatisch zum Teil äußerst komplexen Themen daher auf den Grund und führt an vielen Punkten über Bekanntes hinaus. Dabei beschränkt sie sich nicht auf theoretische Erörterungen, sondern zeigt stets die Konsequenzen der vertretenen Ansichten für die Praxis auf.
Wissenschaftlich fundiert behandelt die Autorin nicht nur die Frage nach der Einordnung der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz statt der Leistung oder als Verzögerungsschaden, die eng mit der grundlegenden Frage nach der Abgrenzung der §§ 280ff. BGB und nach der Natur des Schadensersatzes statt der Leistung verbunden ist. Sie führt auch die Frage nach dem Bezugspunkt des Vertretenmüssens, die sich als eine der umstrittensten Fragen des neuen Schuldrechts darstellt, einer dogmatisch überzeugenden Lösung zu. Die bislang kaum diskutierte Frage nach den Grenzen des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung beantwortet die Verfasserin unter Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung sowie der Rechtsprechung im Bereich des Werkvertragsrechts und des Deliktsrechts, wobei sie unter anderem zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verkäufer grundsätzlich das Prognoserisiko zu tragen haben wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Autor untersucht die zeitliche Anwendbarkeit der besonderen kauf- und werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrechte sowie des §536a BGB. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die besonderen Mängelrechte grundsätzlich schon vor Gefahrübergang, Abnahme bzw. Überlassung geltend gemacht werden können.
Aktualisiert: 2023-04-12
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