Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des weströmischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Perspektive von der älteren, ausgesprochen oder unausgesprochen auf den Staat bezogenen Rechtsgeschichte löst. Bezugspunkt der Rechtsentwicklung ist vielmehr der genossenschaftliche Lebenszusammenhang, der sich seit dem Hochmittelalter in der ländlichen und der städtischen Gemeinde oder Kommune verdichtet und rechtlich ausformt. Die Entwicklung der traditionalen Rechtsformen wie auch das Eindringen des gelehrten Rechtsdenkens werden so von ihren Wirkungskreisen her gesehen. Das Buch bringt für Wissenschaftler wie interessierte Studenten der Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie der weiteren einschlägigen Disziplinen synthetische Darstellungen wie problemorientierte Erörterungen des Forschungsstandes. Dieser wird zudem in ausführlichen, wissenschaftsgeschichtlich angelegten Literaturübersichten zu den Hauptkapiteln dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des weströmischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Perspektive von der älteren, ausgesprochen oder unausgesprochen auf den Staat bezogenen Rechtsgeschichte löst. Bezugspunkt der Rechtsentwicklung ist vielmehr der genossenschaftliche Lebenszusammenhang, der sich seit dem Hochmittelalter in der ländlichen und der städtischen Gemeinde oder Kommune verdichtet und rechtlich ausformt. Die Entwicklung der traditionalen Rechtsformen wie auch das Eindringen des gelehrten Rechtsdenkens werden so von ihren Wirkungskreisen her gesehen. Das Buch bringt für Wissenschaftler wie interessierte Studenten der Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie der weiteren einschlägigen Disziplinen synthetische Darstellungen wie problemorientierte Erörterungen des Forschungsstandes. Dieser wird zudem in ausführlichen, wissenschaftsgeschichtlich angelegten Literaturübersichten zu den Hauptkapiteln dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Autoren legen eine Darstellung der Rechtsgeschichte vom Ende des weströmischen Reiches bis zum Umbruch um 1800 vor, die sich in Gliederung und Perspektive von der älteren, ausgesprochen oder unausgesprochen auf den Staat bezogenen Rechtsgeschichte löst. Bezugspunkt der Rechtsentwicklung ist vielmehr der genossenschaftliche Lebenszusammenhang, der sich seit dem Hochmittelalter in der ländlichen und der städtischen Gemeinde oder Kommune verdichtet und rechtlich ausformt. Die Entwicklung der traditionalen Rechtsformen wie auch das Eindringen des gelehrten Rechtsdenkens werden so von ihren Wirkungskreisen her gesehen. Das Buch bringt für Wissenschaftler wie interessierte Studenten der Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie der weiteren einschlägigen Disziplinen synthetische Darstellungen wie problemorientierte Erörterungen des Forschungsstandes. Dieser wird zudem in ausführlichen, wissenschaftsgeschichtlich angelegten Literaturübersichten zu den Hauptkapiteln dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Wir Friderich vnd Margret von Gotes gnaden Purgraue und Purgraeuin ze Nurenberch, vergehen vnd tun chunt offentlich an diesem brieue, Daz wir, mit gutem rat vnd mit verdahtem mute, vnsern lieben getriven, den burgern vnd der gemainde der Niwen Stat bei der Aysch die genade vnd die Freiheit getan und gegeben haben …
Mit diesen Worten beginnt die bedeutungsvollste Urkunde in der Geschichte unserer Stadt Neustadt an der Aisch. Am 20. September 1318 – vor 700 Jahren also – verliehen Burggraf Friedrich IV. (1287–1332) und Margaretha von Kärnten, Burggräfin von Nürnberg, ihren Getreuen, den Bürgern und der Gemeinde der Neuen Stadt an der Aisch erstmals schriftlich fixierte Rechte einer burggräflichen Stadt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Wir Friderich vnd Margret von Gotes gnaden Purgraue und Purgraeuin ze Nurenberch, vergehen vnd tun chunt offentlich an diesem brieue, Daz wir, mit gutem rat vnd mit verdahtem mute, vnsern lieben getriven, den burgern vnd der gemainde der Niwen Stat bei der Aysch die genade vnd die Freiheit getan und gegeben haben …
Mit diesen Worten beginnt die bedeutungsvollste Urkunde in der Geschichte unserer Stadt Neustadt an der Aisch. Am 20. September 1318 – vor 700 Jahren also – verliehen Burggraf Friedrich IV. (1287–1332) und Margaretha von Kärnten, Burggräfin von Nürnberg, ihren Getreuen, den Bürgern und der Gemeinde der Neuen Stadt an der Aisch erstmals schriftlich fixierte Rechte einer burggräflichen Stadt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Autoren - Eva Prüße, Michael Steinig, Hartmut Höhne, Karin Bottke, Irene Tarant, Marianne Zell, Oliver Felske, Andreas Fox und Sibylle Schulze - haben sich gefragt: Wie könnte es gewesen sein, damals, als die Universität (1576-1810) von den Stadtvätern, den Bürgern und Handwerkern hoch angesehen war brachte sie doch ein gutes Geld ins Stadtsäckel. Andererseits aber entstand aufgrund der Dünkel, der Rauflust und der eigenen Gerichtsbarkeit, die sich dem Stadtrecht entzog, viel Ärger und Unmut. Nein, keine wissenschaftliche Abhandlung sollte es werden, kein neues Geschichtsbuch. Vielmehr ein Spiegel menschlicher Unzulänglichkeit, Fantasie auf dem Boden der Tatsachen, Tatsachen eingebettet in Fantasie. Die Blütezeit der Stadt Helmstedt mit einem Augenzwinkern und einer Prise criminalis. Geschichten halt jenseits der Güte.
*Das Cover zeigt das Juleum so, wie es der Besucher heute besichtigen kann. Und der Turm, der in einigen Geschichten eine zentrale Rolle spielt, bietet genau wie damals einen wunderbaren Ausblick über die Dächer der ehemaligen Professorenhäuser, der Innenstadt mit dem Rathaus und der Kirche St. Stephani.
*Covergestaltung: Monika Herzog unter Verwendung eines Ölbildes der Künstlerin Inge Nowak.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Autoren - Eva Prüße, Michael Steinig, Hartmut Höhne, Karin Bottke, Irene Tarant, Marianne Zell, Oliver Felske, Andreas Fox und Sibylle Schulze - haben sich gefragt: Wie könnte es gewesen sein, damals, als die Universität (1576-1810) von den Stadtvätern, den Bürgern und Handwerkern hoch angesehen war brachte sie doch ein gutes Geld ins Stadtsäckel. Andererseits aber entstand aufgrund der Dünkel, der Rauflust und der eigenen Gerichtsbarkeit, die sich dem Stadtrecht entzog, viel Ärger und Unmut. Nein, keine wissenschaftliche Abhandlung sollte es werden, kein neues Geschichtsbuch. Vielmehr ein Spiegel menschlicher Unzulänglichkeit, Fantasie auf dem Boden der Tatsachen, Tatsachen eingebettet in Fantasie. Die Blütezeit der Stadt Helmstedt mit einem Augenzwinkern und einer Prise criminalis. Geschichten halt jenseits der Güte.
*Das Cover zeigt das Juleum so, wie es der Besucher heute besichtigen kann. Und der Turm, der in einigen Geschichten eine zentrale Rolle spielt, bietet genau wie damals einen wunderbaren Ausblick über die Dächer der ehemaligen Professorenhäuser, der Innenstadt mit dem Rathaus und der Kirche St. Stephani.
*Covergestaltung: Monika Herzog unter Verwendung eines Ölbildes der Künstlerin Inge Nowak.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Autoren - Eva Prüße, Michael Steinig, Hartmut Höhne, Karin Bottke, Irene Tarant, Marianne Zell, Oliver Felske, Andreas Fox und Sibylle Schulze - haben sich gefragt: Wie könnte es gewesen sein, damals, als die Universität (1576-1810) von den Stadtvätern, den Bürgern und Handwerkern hoch angesehen war brachte sie doch ein gutes Geld ins Stadtsäckel. Andererseits aber entstand aufgrund der Dünkel, der Rauflust und der eigenen Gerichtsbarkeit, die sich dem Stadtrecht entzog, viel Ärger und Unmut. Nein, keine wissenschaftliche Abhandlung sollte es werden, kein neues Geschichtsbuch. Vielmehr ein Spiegel menschlicher Unzulänglichkeit, Fantasie auf dem Boden der Tatsachen, Tatsachen eingebettet in Fantasie. Die Blütezeit der Stadt Helmstedt mit einem Augenzwinkern und einer Prise criminalis. Geschichten halt jenseits der Güte.
*Das Cover zeigt das Juleum so, wie es der Besucher heute besichtigen kann. Und der Turm, der in einigen Geschichten eine zentrale Rolle spielt, bietet genau wie damals einen wunderbaren Ausblick über die Dächer der ehemaligen Professorenhäuser, der Innenstadt mit dem Rathaus und der Kirche St. Stephani.
*Covergestaltung: Monika Herzog unter Verwendung eines Ölbildes der Künstlerin Inge Nowak.
Aktualisiert: 2023-07-01
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In diesem Buch werden die Wurzeln des deutschen Rechts in Siebenbürgen und dessen Entwicklung bis ins 16. Jahrhundert hinein untersucht. Im Zentrum der Betrachtung steht die Geschichte der Siedlungs- und Stadtrechtsentwicklung in Siebenbürgen sowie der wichtigsten Rechtskreise, die ihre Wurzeln alle im Magdeburger Recht hatten. Im Gegensatz zu der verbreiteten Ansicht, dass die weitgehenden Rechte der deutschen Siedler als königliche Gnadenakte für besondere Leistungen anzusehen seien, erkennt der Autor bestimmte, immer wieder auftretende Rechte und Pflichten der Siedler als Grundbedingung für das Funktionieren ihrer Siedlungen. Weiterhin untersucht werden die Bergrechte, die überregional wirkenden Zünfte und Zunftrechtslandschaften, die Rezeption des Römischen Rechts in Siebenbürgen sowie einzelne Wechselwirkungen mit ungarischen und walachischen Rechten. Dirk Moldt wurde mit einer diesem Buch zugrunde liegenden Arbeit an der TU Berlin promoviert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In diesem Buch werden die Wurzeln des deutschen Rechts in Siebenbürgen und dessen Entwicklung bis ins 16. Jahrhundert hinein untersucht. Im Zentrum der Betrachtung steht die Geschichte der Siedlungs- und Stadtrechtsentwicklung in Siebenbürgen sowie der wichtigsten Rechtskreise, die ihre Wurzeln alle im Magdeburger Recht hatten. Im Gegensatz zu der verbreiteten Ansicht, dass die weitgehenden Rechte der deutschen Siedler als königliche Gnadenakte für besondere Leistungen anzusehen seien, erkennt der Autor bestimmte, immer wieder auftretende Rechte und Pflichten der Siedler als Grundbedingung für das Funktionieren ihrer Siedlungen. Weiterhin untersucht werden die Bergrechte, die überregional wirkenden Zünfte und Zunftrechtslandschaften, die Rezeption des Römischen Rechts in Siebenbürgen sowie einzelne Wechselwirkungen mit ungarischen und walachischen Rechten. Dirk Moldt wurde mit einer diesem Buch zugrunde liegenden Arbeit an der TU Berlin promoviert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Am Konfusionspunkt von Recht und Moral: Die Idee der Vertragsgerechtigkeit
Aktualisiert: 2023-06-28
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Am Konfusionspunkt von Recht und Moral: Die Idee der Vertragsgerechtigkeit
Aktualisiert: 2023-06-28
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Im Jahre 1811 wurden die Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen dem Empire einverleibt. Die Geltungszeit der französischen Rechtsordnung in den drei Stadtrepubliken wird in diesem Buch eingehend behandelt. Einer Untersuchung der von Seiten Frankreichs bereits 1807 und 1809 unternommenen Vorstöße zur Einführung der napoleonischen Kodifikation folgt ein ausführlicher Vergleich zwischen dem früheren städtischen Recht und den neuen Gesetzen. Bei der schließlich aufgezwungenen Übernahme der französischen Gesetzgebung waren die Städte bemüht, Modifikationen durchzusetzen. Einen weiteren Aspekt der Arbeit bildet die Praxis des neuen Rechts mit ihren Folgen für die regionale Rechtseinheit, Rechtssprache und Rechtswissenschaft. Schließlich werden die Auswirkungen der französischen Gesetzgebung auf die spätere Rechtsentwicklung untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Städte zwischen Kaiser und Fürst: Ein dritter Städtetyp in der Frühen Neuzeit, betrachtet am Beispiel Einbecks und des Sächsischen Städtebundes.
Lange galt die Frühe Neuzeit in stadthistorischer Sicht als »Städtetal« - eine Zeit mit nur wenigen Neugründungen. Allerdings bildeten sich bestimmte Städtetypen erst in dieser Zeit heraus. Für das Heilige Römische Reich wird zwischen Reichsstädten und Landstädten unterschieden: Unterstanden erstere unmittelbar dem Kaiser, so waren letztere einem Landesherrn untertan. Im vordergründig »reichsfernen« Norddeutschland existierte ein dritter Städtetyp, den die Zeitgenossen als civitas mixta bezeichneten und für den die Geschichtsforschung den Begriff Autonomiestadt prägte, ohne ihn genauer zu bestimmen. Diese Autonomiestädte waren kein Überbleibsel des Mittelalters, sondern etablierten sich erst im 16. Jahrhundert.
Am Beispiel Einbecks und des Sächsischen Städtebunds betrachten Philip Haas und Martin Schürrer erstmals eingehend diesen Städtetyp, arbeiten dessen Strukturmerkmale heraus und zeichnen Entwicklungslinien nach. Dies geschieht unter Rückgriff auf eine Vielzahl archivalischer Quellen und unter Auswertung der gelehrten frühneuzeitlichen Publizistik. Durch Anpassung etablierter und Nutzung innovativer politischer Werkzeuge konnten sich Autonomiestädte bis weit in das 17. Jahrhundert behaupten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Städte zwischen Kaiser und Fürst: Ein dritter Städtetyp in der Frühen Neuzeit, betrachtet am Beispiel Einbecks und des Sächsischen Städtebundes.
Lange galt die Frühe Neuzeit in stadthistorischer Sicht als »Städtetal« - eine Zeit mit nur wenigen Neugründungen. Allerdings bildeten sich bestimmte Städtetypen erst in dieser Zeit heraus. Für das Heilige Römische Reich wird zwischen Reichsstädten und Landstädten unterschieden: Unterstanden erstere unmittelbar dem Kaiser, so waren letztere einem Landesherrn untertan. Im vordergründig »reichsfernen« Norddeutschland existierte ein dritter Städtetyp, den die Zeitgenossen als civitas mixta bezeichneten und für den die Geschichtsforschung den Begriff Autonomiestadt prägte, ohne ihn genauer zu bestimmen. Diese Autonomiestädte waren kein Überbleibsel des Mittelalters, sondern etablierten sich erst im 16. Jahrhundert.
Am Beispiel Einbecks und des Sächsischen Städtebunds betrachten Philip Haas und Martin Schürrer erstmals eingehend diesen Städtetyp, arbeiten dessen Strukturmerkmale heraus und zeichnen Entwicklungslinien nach. Dies geschieht unter Rückgriff auf eine Vielzahl archivalischer Quellen und unter Auswertung der gelehrten frühneuzeitlichen Publizistik. Durch Anpassung etablierter und Nutzung innovativer politischer Werkzeuge konnten sich Autonomiestädte bis weit in das 17. Jahrhundert behaupten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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