Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes sieht die wesensmäßige Anwendung von Grundrechten für inländische juristische Personen vor. Doch wie wirkt sich dies für ausländische juristische Personen insbesondere im Kontext einer Überlagerung der Rechtsordnungen von deutschem Verfassungsrecht, Europarecht und Völkerrecht aus? Im Rahmen dieser Untersuchung werden die Grundrechte des Grundgesetzes, die Grundfreiheiten und Grundrechte des Unionsrechts sowie die Rechte der EMRK und die Rechte aus internationalen Investitionsschutzabkommen gegenübergestellt. Dabei werden Gemeinsamkeiten, Unterschiede und vor allem Wechselwirkungen der verschiedenen Rechtsordnungen auch im Lichte aktueller Entwicklungen wie dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Werk untersucht die Rolle nationaler Gerichte unter dem Pariser Übereinkommen. Ausgehend vom großen Spektrum der Klimarechtsprechung vergleicht das Buch vier Verfahren aus dem Globalen Süden und Norden und fragt, was die Gerichte machen, wenn sie sich mit völkerrechtlichen Normen zum Klimaschutz befassen. Die Arbeit deckt auf, dass es sich bei der Klimarechtsprechung nicht nur um einen weltweiten und aktuellen Trend handelt, sondern dass den nationalen Gerichten bereits strukturell eine besondere Rolle zukommt: Sie sind Scharniere im gegenwärtigen Klimaschutzvölkerrecht. Aus dieser Funktionsbeschreibung lassen sich Schlüsse für das Verhältnis von Völkerrecht und nationalem Recht im Klimaschutzregime ziehen.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Das Werk untersucht die Rolle nationaler Gerichte unter dem Pariser Übereinkommen. Ausgehend vom großen Spektrum der Klimarechtsprechung vergleicht das Buch vier Verfahren aus dem Globalen Süden und Norden und fragt, was die Gerichte machen, wenn sie sich mit völkerrechtlichen Normen zum Klimaschutz befassen. Die Arbeit deckt auf, dass es sich bei der Klimarechtsprechung nicht nur um einen weltweiten und aktuellen Trend handelt, sondern dass den nationalen Gerichten bereits strukturell eine besondere Rolle zukommt: Sie sind Scharniere im gegenwärtigen Klimaschutzvölkerrecht. Aus dieser Funktionsbeschreibung lassen sich Schlüsse für das Verhältnis von Völkerrecht und nationalem Recht im Klimaschutzregime ziehen.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der effektive Schutz biologischer Vielfalt ist heute drängender denn je. Nils Wegner untersucht in seiner Arbeit neuere Ansätze im Völkerrecht, die auf eine Mobilisierung Einzelner und Gruppen zur Durchsetzung des Rechts abzielen und so einen Beitrag zum Schutz biologischer Vielfalt leisten können. Neben menschenrechtlichen Ansätzen werden die Rechtspositionen der sog. Aarhus-Konvention sowie die durch das Protokoll von Nagoya umschriebenen Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der effektive Schutz biologischer Vielfalt ist heute drängender denn je. Nils Wegner untersucht in seiner Arbeit neuere Ansätze im Völkerrecht, die auf eine Mobilisierung Einzelner und Gruppen zur Durchsetzung des Rechts abzielen und so einen Beitrag zum Schutz biologischer Vielfalt leisten können. Neben menschenrechtlichen Ansätzen werden die Rechtspositionen der sog. Aarhus-Konvention sowie die durch das Protokoll von Nagoya umschriebenen Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit befasst sich mit den Grundsatznormen der Europäischen Grundrechtecharta, einer neuen Normkategorie, die es von den herkömmlichen Grundrechten zu unterscheiden gilt. Es erfolgt eine Untersuchung hinsichtlich deren Bedeutung und Justiziabilität. Zudem wird ein Unterscheidungskriterium zu den Grundrechten herausgearbeitet. Am Ende wird eine Einordnung dieser Normgruppe in die bestehende Dogmatik des Europarechts vorgenommen.
Zu Beginn der Arbeit wirft Holger Sagmeister vier Fragen zu den Grundsatznormen auf, die er im Laufe der Dissertation abarbeitet. Dabei war es notwendig, die dogmatischen Grundstrukturen des gegenwärtigen Europarechts herauszuarbeiten, um die Grundsatznormen schließlich in dieses bestehende Konzept einordnen zu können. Im Besonderen setzt sich der Autor mit den Begriffen der unmittelbaren Geltung, Anwendbarkeit und Wirkung von Normen des EG-Rechts auseinander, die oftmals, aber nach Ansicht des Autors zu Unrecht, als Synonyme verwendet werden. Einen wesentlichen Teil der Untersuchung nimmt die Frage ein, welche Bedeutung der Einordnung einer Norm als subjektives Recht im Gemeinschaftsrecht zukommt.
Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass der EuGH mit Ausnahme des Staatshaftungsrechts nicht zwischen objektivem und subjektivem Recht unterscheide. Aus diesem Grund ließen sich auch die Grundsatznormen nicht anhand ihrer fehlenden Subjektivität von den Grundrechten differenzieren. Unter Beachtung der bisherigen Rspr. der Gemeinschaftsgerichte zur Klagbarkeit von Norminhalten komme den Grundsatznormen der Charta daher sehr wohl eine Justiziabilität im Abwehrbereich, wegen deren Unbestimmtheit aber nicht im Leistungsbereich zu.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kann Christoph Menkes rechtsphilosophische Kernthese zur Form subjektiver Rechte anhand rechtsdogmatischer Figuren belegt werden? Zur Beantwortung dieser Frage rekonstruiert die Untersuchung in einem ersten Schritt Menkes ›Kritik der Rechte‹. Die anschließende rechtswissenschaftliche Analyse zieht exemplarisch aus dem Privatrecht die Begrenzungen rechtsgeschäftlicher Autonomie und aus dem Öffentlichen Recht die Grundrechte heran. Zuletzt wird Menkes Versuch einer isolierten Betrachtung der Form subjektiver Rechte aufgegriffen und problematisiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Philosophie der subjektiven Rechte reflektiert das Legitimationsprogramm gegenwärtiger Gesellschaften, namentlich die individuellen Autonomisierungseffekte und gleichzeitigen Herrschaftsinteressen der Urheber normativer Ordnungen. Die Autorinnen und Autoren des vorliegenden Bandes versuchen, die Dynamik, die den Formen und Gehalten der Rechte eingeschrieben ist, zu entschlüsseln und den Diskurs über Rechte für unsere Zeit zu aktualisieren.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Philosophie der subjektiven Rechte reflektiert das Legitimationsprogramm gegenwärtiger Gesellschaften, namentlich die individuellen Autonomisierungseffekte und gleichzeitigen Herrschaftsinteressen der Urheber normativer Ordnungen. Die Autorinnen und Autoren des vorliegenden Bandes versuchen, die Dynamik, die den Formen und Gehalten der Rechte eingeschrieben ist, zu entschlüsseln und den Diskurs über Rechte für unsere Zeit zu aktualisieren.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Philosophie der subjektiven Rechte reflektiert das Legitimationsprogramm gegenwärtiger Gesellschaften, namentlich die individuellen Autonomisierungseffekte und gleichzeitigen Herrschaftsinteressen der Urheber normativer Ordnungen. Die Autorinnen und Autoren des vorliegenden Bandes versuchen, die Dynamik, die den Formen und Gehalten der Rechte eingeschrieben ist, zu entschlüsseln und den Diskurs über Rechte für unsere Zeit zu aktualisieren.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Arbeit befasst sich mit den Grundsatznormen der Europäischen Grundrechtecharta, einer neuen Normkategorie, die es von den herkömmlichen Grundrechten zu unterscheiden gilt. Es erfolgt eine Untersuchung hinsichtlich deren Bedeutung und Justiziabilität. Zudem wird ein Unterscheidungskriterium zu den Grundrechten herausgearbeitet. Am Ende wird eine Einordnung dieser Normgruppe in die bestehende Dogmatik des Europarechts vorgenommen.
Zu Beginn der Arbeit wirft Holger Sagmeister vier Fragen zu den Grundsatznormen auf, die er im Laufe der Dissertation abarbeitet. Dabei war es notwendig, die dogmatischen Grundstrukturen des gegenwärtigen Europarechts herauszuarbeiten, um die Grundsatznormen schließlich in dieses bestehende Konzept einordnen zu können. Im Besonderen setzt sich der Autor mit den Begriffen der unmittelbaren Geltung, Anwendbarkeit und Wirkung von Normen des EG-Rechts auseinander, die oftmals, aber nach Ansicht des Autors zu Unrecht, als Synonyme verwendet werden. Einen wesentlichen Teil der Untersuchung nimmt die Frage ein, welche Bedeutung der Einordnung einer Norm als subjektives Recht im Gemeinschaftsrecht zukommt.
Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass der EuGH mit Ausnahme des Staatshaftungsrechts nicht zwischen objektivem und subjektivem Recht unterscheide. Aus diesem Grund ließen sich auch die Grundsatznormen nicht anhand ihrer fehlenden Subjektivität von den Grundrechten differenzieren. Unter Beachtung der bisherigen Rspr. der Gemeinschaftsgerichte zur Klagbarkeit von Norminhalten komme den Grundsatznormen der Charta daher sehr wohl eine Justiziabilität im Abwehrbereich, wegen deren Unbestimmtheit aber nicht im Leistungsbereich zu.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Werk untersucht die Rolle nationaler Gerichte unter dem Pariser Übereinkommen. Ausgehend vom großen Spektrum der Klimarechtsprechung vergleicht das Buch vier Verfahren aus dem Globalen Süden und Norden und fragt, was die Gerichte machen, wenn sie sich mit völkerrechtlichen Normen zum Klimaschutz befassen. Die Arbeit deckt auf, dass es sich bei der Klimarechtsprechung nicht nur um einen weltweiten und aktuellen Trend handelt, sondern dass den nationalen Gerichten bereits strukturell eine besondere Rolle zukommt: Sie sind Scharniere im gegenwärtigen Klimaschutzvölkerrecht. Aus dieser Funktionsbeschreibung lassen sich Schlüsse für das Verhältnis von Völkerrecht und nationalem Recht im Klimaschutzregime ziehen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Kann Christoph Menkes rechtsphilosophische Kernthese zur Form subjektiver Rechte anhand rechtsdogmatischer Figuren belegt werden? Zur Beantwortung dieser Frage rekonstruiert die Untersuchung in einem ersten Schritt Menkes ›Kritik der Rechte‹. Die anschließende rechtswissenschaftliche Analyse zieht exemplarisch aus dem Privatrecht die Begrenzungen rechtsgeschäftlicher Autonomie und aus dem Öffentlichen Recht die Grundrechte heran. Zuletzt wird Menkes Versuch einer isolierten Betrachtung der Form subjektiver Rechte aufgegriffen und problematisiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der effektive Schutz biologischer Vielfalt ist heute drängender denn je. Nils Wegner untersucht in seiner Arbeit neuere Ansätze im Völkerrecht, die auf eine Mobilisierung Einzelner und Gruppen zur Durchsetzung des Rechts abzielen und so einen Beitrag zum Schutz biologischer Vielfalt leisten können. Neben menschenrechtlichen Ansätzen werden die Rechtspositionen der sog. Aarhus-Konvention sowie die durch das Protokoll von Nagoya umschriebenen Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit befasst sich mit den Grundsatznormen der Europäischen Grundrechtecharta, einer neuen Normkategorie, die es von den herkömmlichen Grundrechten zu unterscheiden gilt. Es erfolgt eine Untersuchung hinsichtlich deren Bedeutung und Justiziabilität. Zudem wird ein Unterscheidungskriterium zu den Grundrechten herausgearbeitet. Am Ende wird eine Einordnung dieser Normgruppe in die bestehende Dogmatik des Europarechts vorgenommen.
Zu Beginn der Arbeit wirft Holger Sagmeister vier Fragen zu den Grundsatznormen auf, die er im Laufe der Dissertation abarbeitet. Dabei war es notwendig, die dogmatischen Grundstrukturen des gegenwärtigen Europarechts herauszuarbeiten, um die Grundsatznormen schließlich in dieses bestehende Konzept einordnen zu können. Im Besonderen setzt sich der Autor mit den Begriffen der unmittelbaren Geltung, Anwendbarkeit und Wirkung von Normen des EG-Rechts auseinander, die oftmals, aber nach Ansicht des Autors zu Unrecht, als Synonyme verwendet werden. Einen wesentlichen Teil der Untersuchung nimmt die Frage ein, welche Bedeutung der Einordnung einer Norm als subjektives Recht im Gemeinschaftsrecht zukommt.
Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass der EuGH mit Ausnahme des Staatshaftungsrechts nicht zwischen objektivem und subjektivem Recht unterscheide. Aus diesem Grund ließen sich auch die Grundsatznormen nicht anhand ihrer fehlenden Subjektivität von den Grundrechten differenzieren. Unter Beachtung der bisherigen Rspr. der Gemeinschaftsgerichte zur Klagbarkeit von Norminhalten komme den Grundsatznormen der Charta daher sehr wohl eine Justiziabilität im Abwehrbereich, wegen deren Unbestimmtheit aber nicht im Leistungsbereich zu.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Am Grund des modernen Rechts liegt ein Widerspruch: Es soll die Gleichheit aller verwirklichen und produziert zugleich permanent Ausschlüsse und Gewalt. Das Leben von Geflüchteten scheint für nationalstaatliche Rechtssysteme beispielsweise weniger schützenswert zu sein als das Leben der eigenen Staatsbürger:innen. Die in diesem Buch vorgelegte Kritik des Rechts setzt daher bei den Ausgeschlossenen an und entwickelt ausgehend von der Kritischen Theorie und im Anschluss an poststrukturalistische und postkoloniale Ansätze eine biopolitische Theorie des Widerstands der Ausgeschlossenen. Simon Faets arbeitet und forscht am Schnittpunkt von Politischer Philosophie, Sozialphilosophie und Christlicher Sozialethik.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der effektive Schutz biologischer Vielfalt ist heute drängender denn je. Nils Wegner untersucht in seiner Arbeit neuere Ansätze im Völkerrecht, die auf eine Mobilisierung Einzelner und Gruppen zur Durchsetzung des Rechts abzielen und so einen Beitrag zum Schutz biologischer Vielfalt leisten können. Neben menschenrechtlichen Ansätzen werden die Rechtspositionen der sog. Aarhus-Konvention sowie die durch das Protokoll von Nagoya umschriebenen Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der effektive Schutz biologischer Vielfalt ist heute drängender denn je. Nils Wegner untersucht in seiner Arbeit neuere Ansätze im Völkerrecht, die auf eine Mobilisierung Einzelner und Gruppen zur Durchsetzung des Rechts abzielen und so einen Beitrag zum Schutz biologischer Vielfalt leisten können. Neben menschenrechtlichen Ansätzen werden die Rechtspositionen der sog. Aarhus-Konvention sowie die durch das Protokoll von Nagoya umschriebenen Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Am Grund des modernen Rechts liegt ein Widerspruch: Es soll die Gleichheit aller verwirklichen und produziert zugleich permanent Ausschlüsse und Gewalt. Das Leben von Geflüchteten scheint für nationalstaatliche Rechtssysteme beispielsweise weniger schützenswert zu sein als das Leben der eigenen Staatsbürger:innen. Die in diesem Buch vorgelegte Kritik des Rechts setzt daher bei den Ausgeschlossenen an und entwickelt ausgehend von der Kritischen Theorie und im Anschluss an poststrukturalistische und postkoloniale Ansätze eine biopolitische Theorie des Widerstands der Ausgeschlossenen. Simon Faets arbeitet und forscht am Schnittpunkt von Politischer Philosophie, Sozialphilosophie und Christlicher Sozialethik.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Am Grund des modernen Rechts liegt ein Widerspruch: Es soll die Gleichheit aller verwirklichen und produziert zugleich permanent Ausschlüsse und Gewalt. Das Leben von Geflüchteten scheint für nationalstaatliche Rechtssysteme beispielsweise weniger schützenswert zu sein als das Leben der eigenen Staatsbürger:innen. Die in diesem Buch vorgelegte Kritik des Rechts setzt daher bei den Ausgeschlossenen an und entwickelt ausgehend von der Kritischen Theorie und im Anschluss an poststrukturalistische und postkoloniale Ansätze eine biopolitische Theorie des Widerstands der Ausgeschlossenen. Simon Faets arbeitet und forscht am Schnittpunkt von Politischer Philosophie, Sozialphilosophie und Christlicher Sozialethik.
Aktualisiert: 2023-05-11
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