Unternehmensbezogene Tarifverträge

Unternehmensbezogene Tarifverträge von Dunker,  Daniela
Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind. Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum einen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bisherigen Grundsätze zur Unzulässigkeit des Sympathiearbeitskampfes dann neu überdacht werden müssen, wenn bei nichtorganisierten Arbeitgebern eine Bindung an einen Firmentarifvertrag besteht. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob den Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die Verfolgung einer unternehmensnahen Tarifpolitik bereits im Vorfeld des Tarifabschlusses ein Verhandlungsanspruch mit dem sozialen Gegenspieler eingeräumt werden muss. Die dargestellte Thematik berührt Kernbereiche des Verhältnisses von Tarifvertrag, Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit. Da diese Bereiche in ihren einzelnen Ausgestaltungen nachhaltig durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG geprägt sind, setzt sich die Arbeit maßgeblich mit dem bestehenden Richterrecht auseinander. Das Ziel ist, die Rechtsprechungsgrundsätze und die hierzu ergangene Kritik im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und – soweit vorhanden – seiner einfachgesetzlichen Ausprägung kritisch zu würdigen und vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmensbezogenen Tarifpolitik aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Unternehmensbezogene Tarifverträge

Unternehmensbezogene Tarifverträge von Dunker,  Daniela
Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind. Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum einen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bisherigen Grundsätze zur Unzulässigkeit des Sympathiearbeitskampfes dann neu überdacht werden müssen, wenn bei nichtorganisierten Arbeitgebern eine Bindung an einen Firmentarifvertrag besteht. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob den Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die Verfolgung einer unternehmensnahen Tarifpolitik bereits im Vorfeld des Tarifabschlusses ein Verhandlungsanspruch mit dem sozialen Gegenspieler eingeräumt werden muss. Die dargestellte Thematik berührt Kernbereiche des Verhältnisses von Tarifvertrag, Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit. Da diese Bereiche in ihren einzelnen Ausgestaltungen nachhaltig durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG geprägt sind, setzt sich die Arbeit maßgeblich mit dem bestehenden Richterrecht auseinander. Das Ziel ist, die Rechtsprechungsgrundsätze und die hierzu ergangene Kritik im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und – soweit vorhanden – seiner einfachgesetzlichen Ausprägung kritisch zu würdigen und vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmensbezogenen Tarifpolitik aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Unternehmensbezogene Tarifverträge

Unternehmensbezogene Tarifverträge von Dunker,  Daniela
Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind. Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum einen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bisherigen Grundsätze zur Unzulässigkeit des Sympathiearbeitskampfes dann neu überdacht werden müssen, wenn bei nichtorganisierten Arbeitgebern eine Bindung an einen Firmentarifvertrag besteht. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob den Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die Verfolgung einer unternehmensnahen Tarifpolitik bereits im Vorfeld des Tarifabschlusses ein Verhandlungsanspruch mit dem sozialen Gegenspieler eingeräumt werden muss. Die dargestellte Thematik berührt Kernbereiche des Verhältnisses von Tarifvertrag, Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit. Da diese Bereiche in ihren einzelnen Ausgestaltungen nachhaltig durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG geprägt sind, setzt sich die Arbeit maßgeblich mit dem bestehenden Richterrecht auseinander. Das Ziel ist, die Rechtsprechungsgrundsätze und die hierzu ergangene Kritik im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und – soweit vorhanden – seiner einfachgesetzlichen Ausprägung kritisch zu würdigen und vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmensbezogenen Tarifpolitik aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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TVöD-Kommentar

TVöD-Kommentar von Dörring,  W., Dörring,  Werner, Heitsch,  N., Kutzki,  J., Kutzki,  Jürgen, Polzer,  U., Richter,  H.-U., Schwald,  S.
Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige – am Beamtenrecht orientierte – Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten, Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten, Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern. Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise – mit der notwendigen kritischen Distanz – begleiten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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TVöD-Kommentar

TVöD-Kommentar von Dörring,  W., Dörring,  Werner, Heitsch,  N., Kutzki,  J., Kutzki,  Jürgen, Polzer,  U., Richter,  H.-U., Schwald,  S.
Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige – am Beamtenrecht orientierte – Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten, Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten, Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern. Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise – mit der notwendigen kritischen Distanz – begleiten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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TVöD-Kommentar

TVöD-Kommentar von Dörring,  W., Dörring,  Werner, Heitsch,  N., Kutzki,  J., Kutzki,  Jürgen, Polzer,  U., Richter,  H.-U., Schwald,  S.
Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige – am Beamtenrecht orientierte – Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten, Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten, Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern. Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise – mit der notwendigen kritischen Distanz – begleiten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht von Wien,  Andreas
Dieses neue Lehrbuch führt leicht verständlich und fundiert in die Grundstrukturen des Arbeitsrechts ein. Behandelt werden sowohl das Kollektivarbeitsrecht mit den Schwerpunkten Tarifvertrags-, Arbeitskampf- und Betriebsverfassungsrecht, als auch das Individualarbeitsrecht. Schwerpunkt hierbei bilden die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Aspekte des Arbeitsschutzrechts sowie des Kündigungs- und Kündigungsschutzrechts. Besonderen Wert legt der Autor auf einen hohen Praxisbezug. Anhand vieler Fallbeispiele wird ein konkreter Einblick in die Anwendungsmöglichkeiten und Einsatzfelder des Arbeitsrechts gegeben.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Kommentar zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)

Kommentar zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) von Bredendiek,  Knut, Bürger,  Ernst, Clemens,  Horst, Geyer,  Markus, Görgens,  Norbert, Hebler,  Stefan, Kley,  Wilfried, Scheuring,  Ottheinz, Steingen,  Werner, Wiese,  Friedrich
Neu: Vollständige Kommentierung des TV Inflationsausgleich Mit ersten Hinweisen zur Tarifeinigung Bund/VKA vom 22.4.2023 sowie mit der neuen und vollständigen Kommentierung des TV Inflationsausgleich. Entgeltordnung für Kommunen Entgeltordnung des Bundes Der Standardkommentar zum TVöD Zuverlässig – kompetent – ausgewogen Immer auf aktuellem Stand Kennen Sie schon »TVöD «?
Aktualisiert: 2023-07-02
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Kommentar zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)

Kommentar zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) von Bredendiek,  Knut, Bürger,  Ernst, Clemens,  Horst, Geyer,  Markus, Görgens,  Norbert, Hebler,  Stefan, Kley,  Wilfried, Scheuring,  Ottheinz, Steingen,  Werner, Wiese,  Friedrich
Neu: Vollständige Kommentierung des TV Inflationsausgleich Mit ersten Hinweisen zur Tarifeinigung Bund/VKA vom 22.4.2023 sowie mit der neuen und vollständigen Kommentierung des TV Inflationsausgleich. Entgeltordnung für Kommunen Entgeltordnung des Bundes Der Standardkommentar zum TVöD Zuverlässig – kompetent – ausgewogen Immer auf aktuellem Stand Kennen Sie schon »TVöD «?
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Kommentar zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)

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Kommentar zum TV-L

Kommentar zum TV-L von Bredendiek,  Knut, Bürger,  Ernst, Clemens,  Horst, Geyer,  Markus, Görgens,  Norbert, Hebler,  Stefan, Kley,  Wilfried, Scheuring,  Ottheinz, Steingen,  Werner, Wiese,  Friedrich
Inklusive Entgeltordnung für Lehrkräfte Neu: Antworten auf Ihre Fragen zur Eingruppierung der Lehrer! Von uns verhandelt, für Sie kommentiert Zuverlässig – aktuell – ausgewogen Kennen Sie schon »TV-L «? Tipp! Günstiger Kombinationspreis:
Aktualisiert: 2023-07-02
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Kommentar zum TV-L

Kommentar zum TV-L von Bredendiek,  Knut, Bürger,  Ernst, Clemens,  Horst, Geyer,  Markus, Görgens,  Norbert, Hebler,  Stefan, Kley,  Wilfried, Scheuring,  Ottheinz, Steingen,  Werner, Wiese,  Friedrich
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Kommentar zum TV-L

Kommentar zum TV-L von Bredendiek,  Knut, Bürger,  Ernst, Clemens,  Horst, Geyer,  Markus, Görgens,  Norbert, Hebler,  Stefan, Kley,  Wilfried, Scheuring,  Ottheinz, Steingen,  Werner, Wiese,  Friedrich
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Grundkurs Arbeitsrecht für die Soziale Arbeit

Grundkurs Arbeitsrecht für die Soziale Arbeit von Klose,  Daniel, Reinhardt,  Jörg
Ein kompakter Überblick zum Arbeitsrecht in der Sozialen Arbeit Das Arbeitsrecht nimmt in der Sozialen Arbeit und in der Kindheitspädagogik unter zwei Aspekten eine wichtige Rolle ein: Zum einen spielen im Rahmen der Betreuung und Beratung von KlientInnen (z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes, gesundheits oder behinderungsbedingte Fragen) eine große Bedeutung. Zum anderen können Fragen des Arbeitsrechts für die eigene Tätigkeit sozialarbeiterischer Fachkräfte relevant werden, bspw. zu Bereitschafts und Schichtdiensten, Wochenendeinsatz usw., aber auch zum Umgang mit MitarbeiterInnen. Der Grundkurs liefert hierzu eine kompakte Übersicht. Ein eigenes Kapitel zu wichtigen Tarifverträgen im sozialen Bereich und zum kirchlichen Arbeitsrecht rundet das Lehrbuch ab. Mit zahlreichen Beispielen und Infokästen sowie 8 Fällen und Musterlösungen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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