Der gesamtgesellschaftliche Strukturwandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft hat in den letzten Jahren die Beschäftigtenstruktur und Gewerkschaftslandschaft erheblich verändert. Aufgrund der verschwimmenden Branchengrenzen und der weit gefassten Zuständigkeitsbereiche der DGB-Gewerkschaften mehren sich Konflikte, welche Gewerkschaft für einen Tarifabschluss zuständig ist. Rechtlich ist damit das Problem der Tarifzuständigkeit angesprochen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht isnbesondere darin, interessengerechte Lösungen für den Fall der Überschneidung von Zuständigkeiten im industriellen Dienstleistungsbereich aufzuzeigen. Unter diesem Blickwinkel werden die Satzungen der DGB-Gewerkschaften ausführlich analysiert. Zudem setzt sich die Autorin intensiv mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum DGB-Schiedsverfahren, auseinander. Weiterhin werden die Rechtsfolgen im Falle des Fehlens der Tarifzuständigkeit erörtert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der gesamtgesellschaftliche Strukturwandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft hat in den letzten Jahren die Beschäftigtenstruktur und Gewerkschaftslandschaft erheblich verändert. Aufgrund der verschwimmenden Branchengrenzen und der weit gefassten Zuständigkeitsbereiche der DGB-Gewerkschaften mehren sich Konflikte, welche Gewerkschaft für einen Tarifabschluss zuständig ist. Rechtlich ist damit das Problem der Tarifzuständigkeit angesprochen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht isnbesondere darin, interessengerechte Lösungen für den Fall der Überschneidung von Zuständigkeiten im industriellen Dienstleistungsbereich aufzuzeigen. Unter diesem Blickwinkel werden die Satzungen der DGB-Gewerkschaften ausführlich analysiert. Zudem setzt sich die Autorin intensiv mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum DGB-Schiedsverfahren, auseinander. Weiterhin werden die Rechtsfolgen im Falle des Fehlens der Tarifzuständigkeit erörtert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der gesamtgesellschaftliche Strukturwandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft hat in den letzten Jahren die Beschäftigtenstruktur und Gewerkschaftslandschaft erheblich verändert. Aufgrund der verschwimmenden Branchengrenzen und der weit gefassten Zuständigkeitsbereiche der DGB-Gewerkschaften mehren sich Konflikte, welche Gewerkschaft für einen Tarifabschluss zuständig ist. Rechtlich ist damit das Problem der Tarifzuständigkeit angesprochen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht isnbesondere darin, interessengerechte Lösungen für den Fall der Überschneidung von Zuständigkeiten im industriellen Dienstleistungsbereich aufzuzeigen. Unter diesem Blickwinkel werden die Satzungen der DGB-Gewerkschaften ausführlich analysiert. Zudem setzt sich die Autorin intensiv mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum DGB-Schiedsverfahren, auseinander. Weiterhin werden die Rechtsfolgen im Falle des Fehlens der Tarifzuständigkeit erörtert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der gesamtgesellschaftliche Strukturwandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft hat in den letzten Jahren die Beschäftigtenstruktur und Gewerkschaftslandschaft erheblich verändert. Aufgrund der verschwimmenden Branchengrenzen und der weit gefassten Zuständigkeitsbereiche der DGB-Gewerkschaften mehren sich Konflikte, welche Gewerkschaft für einen Tarifabschluss zuständig ist. Rechtlich ist damit das Problem der Tarifzuständigkeit angesprochen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht isnbesondere darin, interessengerechte Lösungen für den Fall der Überschneidung von Zuständigkeiten im industriellen Dienstleistungsbereich aufzuzeigen. Unter diesem Blickwinkel werden die Satzungen der DGB-Gewerkschaften ausführlich analysiert. Zudem setzt sich die Autorin intensiv mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum DGB-Schiedsverfahren, auseinander. Weiterhin werden die Rechtsfolgen im Falle des Fehlens der Tarifzuständigkeit erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der gesamtgesellschaftliche Strukturwandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft hat in den letzten Jahren die Beschäftigtenstruktur und Gewerkschaftslandschaft erheblich verändert. Aufgrund der verschwimmenden Branchengrenzen und der weit gefassten Zuständigkeitsbereiche der DGB-Gewerkschaften mehren sich Konflikte, welche Gewerkschaft für einen Tarifabschluss zuständig ist. Rechtlich ist damit das Problem der Tarifzuständigkeit angesprochen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht isnbesondere darin, interessengerechte Lösungen für den Fall der Überschneidung von Zuständigkeiten im industriellen Dienstleistungsbereich aufzuzeigen. Unter diesem Blickwinkel werden die Satzungen der DGB-Gewerkschaften ausführlich analysiert. Zudem setzt sich die Autorin intensiv mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum DGB-Schiedsverfahren, auseinander. Weiterhin werden die Rechtsfolgen im Falle des Fehlens der Tarifzuständigkeit erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervereinigungen müssen tariffähig und tarifzuständig sein, um wirksame Tarifverträge abschließen zu können. Die Anforderungen, die sich hinter diesen Begriffen verbergen, werden seit jeher intensiv diskutiert – indes nur bezogen auf die Gewerkschaft. David Stoppelmann stellt erstmals den Arbeitgeberverband in den Fokus: Der Autor arbeitet Anforderungen heraus, die auf die individuelle funktionale Stellung des Arbeitgeberverbandes im Tarifsystem zurückführbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervereinigungen müssen tariffähig und tarifzuständig sein, um wirksame Tarifverträge abschließen zu können. Die Anforderungen, die sich hinter diesen Begriffen verbergen, werden seit jeher intensiv diskutiert – indes nur bezogen auf die Gewerkschaft. David Stoppelmann stellt erstmals den Arbeitgeberverband in den Fokus: Der Autor arbeitet Anforderungen heraus, die auf die individuelle funktionale Stellung des Arbeitgeberverbandes im Tarifsystem zurückführbar sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2023-04-09
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Die Arbeitnehmerüberlassung – auch "Zeitarbeit" genannt – hat sich nach den "Hartz-Reformen" des ArbeitnehmerüberlassungsgeSetzes (AÜG) zum Jobmotor auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Zeitarbeit ist gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise ein wichtiges Instrument des flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes.
Allerdings stellen sich nicht zuletzt aufgrund der jüngsten GeSetzesänderungen von 2011 und der umfangreichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vielfältige neue rechtliche Herausforderungen für die Praxis. Vor diesem Hintergrund dient der – von erfahrenen Spezialisten und Praktikern verfasste – Kommentar als verlässlicher und fachkundiger Kompass.
Die Neuauflage erläutert alle wichtigen Entwicklungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, in der Rechtsprechung und Praxis der Zeitarbeit. Die europäische Leiharbeitsrichtlinie und ihre UmSetzung durch die AÜG-Änderungen im Jahr 2011, die Einführung der sog. „Drehtürklausel" als Reaktion auf den „Schlecker-Fall" sind ebenso dargestellt wie die neue Lohnuntergrenze gemäß § 3a AÜG n.F. und die Entwicklung der Tariflandschaft in der Zeitarbeit einschließlich der neuen Tarifverträge zu Branchenzuschlägen.
Aktualisiert: 2019-04-30
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Die Arbeitnehmerüberlassung – auch "Zeitarbeit" genannt – hat sich nach den "Hartz-Reformen" des ArbeitnehmerüberlassungsgeSetzes (AÜG) zum Jobmotor auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Zeitarbeit ist gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise ein wichtiges Instrument des flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes.
Allerdings stellen sich nicht zuletzt aufgrund der jüngsten GeSetzesänderungen von 2011 und der umfangreichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vielfältige neue rechtliche Herausforderungen für die Praxis. Vor diesem Hintergrund dient der – von erfahrenen Spezialisten und Praktikern verfasste – Kommentar als verlässlicher und fachkundiger Kompass.
Die Neuauflage erläutert alle wichtigen Entwicklungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, in der Rechtsprechung und Praxis der Zeitarbeit. Die europäische Leiharbeitsrichtlinie und ihre UmSetzung durch die AÜG-Änderungen im Jahr 2011, die Einführung der sog. „Drehtürklausel" als Reaktion auf den „Schlecker-Fall" sind ebenso dargestellt wie die neue Lohnuntergrenze gemäß § 3a AÜG n.F. und die Entwicklung der Tariflandschaft in der Zeitarbeit einschließlich der neuen Tarifverträge zu Branchenzuschlägen.
Aktualisiert: 2019-04-30
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Die Arbeitnehmerüberlassung – auch "Zeitarbeit" genannt – hat sich nach den "Hartz-Reformen" des ArbeitnehmerüberlassungsgeSetzes (AÜG) zum Jobmotor auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Zeitarbeit ist gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise ein wichtiges Instrument des flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes.
Allerdings stellen sich nicht zuletzt aufgrund der jüngsten GeSetzesänderungen von 2011 und der umfangreichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vielfältige neue rechtliche Herausforderungen für die Praxis. Vor diesem Hintergrund dient der – von erfahrenen Spezialisten und Praktikern verfasste – Kommentar als verlässlicher und fachkundiger Kompass.
Die Neuauflage erläutert alle wichtigen Entwicklungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, in der Rechtsprechung und Praxis der Zeitarbeit. Die europäische Leiharbeitsrichtlinie und ihre UmSetzung durch die AÜG-Änderungen im Jahr 2011, die Einführung der sog. „Drehtürklausel" als Reaktion auf den „Schlecker-Fall" sind ebenso dargestellt wie die neue Lohnuntergrenze gemäß § 3a AÜG n.F. und die Entwicklung der Tariflandschaft in der Zeitarbeit einschließlich der neuen Tarifverträge zu Branchenzuschlägen.
Aktualisiert: 2019-04-30
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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahren nach § 97 ArbGG zur Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Anhand eines Vergleichs zu den in der Rechtsordnung bestehenden Normenkontrollverfahren werden unter anderem Ähnlichkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahren nach § 97 ArbGG zur Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Anhand eines Vergleichs zu den in der Rechtsordnung bestehenden Normenkontrollverfahren werden unter anderem Ähnlichkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahren nach § 97 ArbGG zur Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Anhand eines Vergleichs zu den in der Rechtsordnung bestehenden Normenkontrollverfahren werden unter anderem Ähnlichkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der gesamtgesellschaftliche Strukturwandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft hat in den letzten Jahren die Beschäftigtenstruktur und Gewerkschaftslandschaft erheblich verändert. Aufgrund der verschwimmenden Branchengrenzen und der weit gefassten Zuständigkeitsbereiche der DGB-Gewerkschaften mehren sich Konflikte, welche Gewerkschaft für einen Tarifabschluss zuständig ist. Rechtlich ist damit das Problem der Tarifzuständigkeit angesprochen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht isnbesondere darin, interessengerechte Lösungen für den Fall der Überschneidung von Zuständigkeiten im industriellen Dienstleistungsbereich aufzuzeigen. Unter diesem Blickwinkel werden die Satzungen der DGB-Gewerkschaften ausführlich analysiert. Zudem setzt sich die Autorin intensiv mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum DGB-Schiedsverfahren, auseinander. Weiterhin werden die Rechtsfolgen im Falle des Fehlens der Tarifzuständigkeit erörtert.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahren nach § 97 ArbGG zur Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Anhand eines Vergleichs zu den in der Rechtsordnung bestehenden Normenkontrollverfahren werden unter anderem Ähnlichkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Durch neue Werkstoffe oder organisatorische Änderungen im Produktionsbereich können Gewerkschaften unterschiedlicher Industriebereiche in ihrer Tarifzuständigkeit ungewollt in Konkurrenz geraten. Auch Satzungsänderungen einzelner Verbände, die sich gezielt auf die Gegenseite auswirken, bergen Konfliktpotential. Neben normativen Schranken der Satzungsänderung wird in dieser Arbeit untersucht, wie die durch Änderungen der Tarifzuständigkeit entstehenden Konflikte von den Verbänden autonom gelöst werden können. Als geeignete Konfliktlösung bieten sich insoweit dachverbandsinterne Schiedsverfahren an, deren Ergebnis auch für die Gegenseite verbindlich ist. Allerdings muss der Einzelarbeitgeber die Möglichkeit haben, seine Tarifzuständigkeit auf einen Arbeitnehmerverband zu beschränken.
Aktualisiert: 2019-12-19
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