Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wie kann es strafrechtsdogmatisch bewältigt werden, wenn nicht eine einzelne Person die Tathandlung eigenhändig vornimmt, sondern ganz unterschiedliche Tatbeiträge innerhalb eines Kollektivs erbracht werden? Dabei geht es auch um die Frage, ob und inwieweit innerhalb organisatorischer Machtsysteme eine mittelbare Täterschaft der veranlassenden Hintermänner in Betracht kommt. In Auseinandersetzung mit den in der Literatur entwickelten Lösungsansätzen wird ein eigenes Konzept entwickelt. Der zweite Abschnitt gilt den Problemen bei der Anwendung des Organisationsherrschaftsmodells auf Wirtschaftsunternehmen. Erstmals wird der Versuch unternommen, die von der Literatur geforderten Grenzlinien einer Organisationsherrschaft in Betrieben näher zu konkretisieren.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wie kann es strafrechtsdogmatisch bewältigt werden, wenn nicht eine einzelne Person die Tathandlung eigenhändig vornimmt, sondern ganz unterschiedliche Tatbeiträge innerhalb eines Kollektivs erbracht werden? Dabei geht es auch um die Frage, ob und inwieweit innerhalb organisatorischer Machtsysteme eine mittelbare Täterschaft der veranlassenden Hintermänner in Betracht kommt. In Auseinandersetzung mit den in der Literatur entwickelten Lösungsansätzen wird ein eigenes Konzept entwickelt. Der zweite Abschnitt gilt den Problemen bei der Anwendung des Organisationsherrschaftsmodells auf Wirtschaftsunternehmen. Erstmals wird der Versuch unternommen, die von der Literatur geforderten Grenzlinien einer Organisationsherrschaft in Betrieben näher zu konkretisieren.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die heute herrschende Interpretation des § 25 StGB stellt für die Täterschaft auf das Kriterium der Tatherrschaft ab. In neueren Arbeiten wird diese Auffassung zunehmend kritisch diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass es mehrere Varianten dieser Theorie gibt. In diesem Buch werden die Begründer der Tatherrschaftslehre ebenso dargestellt wie die heute vertretenen Tatherrschaftslehren in Theorie und Rechtsprechung. Eine Weiterführung des Herrschaftsgedankens stellt den Abschluss dar.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die heute herrschende Interpretation des § 25 StGB stellt für die Täterschaft auf das Kriterium der Tatherrschaft ab. In neueren Arbeiten wird diese Auffassung zunehmend kritisch diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass es mehrere Varianten dieser Theorie gibt. In diesem Buch werden die Begründer der Tatherrschaftslehre ebenso dargestellt wie die heute vertretenen Tatherrschaftslehren in Theorie und Rechtsprechung. Eine Weiterführung des Herrschaftsgedankens stellt den Abschluss dar.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die heute herrschende Interpretation des § 25 StGB stellt für die Täterschaft auf das Kriterium der Tatherrschaft ab. In neueren Arbeiten wird diese Auffassung zunehmend kritisch diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass es mehrere Varianten dieser Theorie gibt. In diesem Buch werden die Begründer der Tatherrschaftslehre ebenso dargestellt wie die heute vertretenen Tatherrschaftslehren in Theorie und Rechtsprechung. Eine Weiterführung des Herrschaftsgedankens stellt den Abschluss dar.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Ob neben dem strafrechtlich verantwortlichen Täter eine Person, die hinter ihm agierend die Tatbegehung herbeiführte, ebenfalls als Täter verantwortlich gemacht werden kann, ist ein strafrechtliches Grundlagenproblem. Seine Lösung hat weitreichende Auswirkungen auf das Verständnis von strafrechtlicher Verantwortlichkeit und wurde vielfach diskutiert. Seine unmittelbare Relevanz zeigte sich neuerdings in der Frage der Verantwortlichkeit des Führungspersonals der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für die Schüsse auf Flüchtlinge. Der Verfasser unternimmt mit einer neuen methodischen Orientierung am «sozialen Typus» eine Lösung der grundlegenden Problematik. Dabei bilden vor allem die Begriffe des Systems und der Rechtsstaatlichkeit die notwendigen strukturellen Eckpunkte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Ob neben dem strafrechtlich verantwortlichen Täter eine Person, die hinter ihm agierend die Tatbegehung herbeiführte, ebenfalls als Täter verantwortlich gemacht werden kann, ist ein strafrechtliches Grundlagenproblem. Seine Lösung hat weitreichende Auswirkungen auf das Verständnis von strafrechtlicher Verantwortlichkeit und wurde vielfach diskutiert. Seine unmittelbare Relevanz zeigte sich neuerdings in der Frage der Verantwortlichkeit des Führungspersonals der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für die Schüsse auf Flüchtlinge. Der Verfasser unternimmt mit einer neuen methodischen Orientierung am «sozialen Typus» eine Lösung der grundlegenden Problematik. Dabei bilden vor allem die Begriffe des Systems und der Rechtsstaatlichkeit die notwendigen strukturellen Eckpunkte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Angesichts zunehmender Einzelkritik an der Tatherrschaftslehre besteht Anlass, ihre Theoriebildung im Ganzen kritisch zu beleuchten. Im ersten Teil analysiert daher der Autor eingehend den dogmatischen Ansatz der Tatherrschaftslehre und versucht, logische und axiologische Defizite aufzuzeigen. Im zweiten Teil der Untersuchung skizziert Volker Haas unter Einbeziehung der dogmatischen Tradition das Grundgerüst eines Beteiligungssystems, das nicht wie die Tatherrschaftslehre auf einem restriktiven Täter-, sondern auf einem restriktiven Tatbegriff aufbaut. Vor diesem Hintergrund erweisen sich mittelbare Täterschaft und Teilnahme in erster Linie als unterschiedliche Modi der Unrechtsbegründung. Insbesondere erweist sich die normative Notwendigkeit, wiederum zwischen dem Auftrag (mandatum) als Täterschaftsform und dem Rat (consilium) als Teilnahmeform zu unterscheiden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- 1. Einleitung -- Erstes Kapitel: Methodische Ansatzpunkte -- 2. Kausale Täterlehren -- 3. Teleologische Täterlehren -- 4. Ontologische Täterlehren -- 5. Der Täterbegriff als Synthese sinnerfassender und zwecksetzender Betrachtungsweise -- 6. Der Täter als Zentralgestalt des handlungsmäßigen Geschehens -- Zweites Kapitel: Die Täterlehren vor der Tatherrschaftstheorie -- 7. Die formal-objektive Theorie -- 8. Die materiell-objektiven Theorien -- 9. Die subjektiven Theorien -- 10. Gemischte Theorien -- Drittes Kapitel: Entwicklung und Stand der Tatherrschaftslehre -- 11. Die Entstehung der Tatherrschaftslehre -- 12. Die heutigen Vertreter der Tatherrschaftslehre -- 13. Verwandte Lehren und Gesichtspunkte -- 14. Der Tatherrschaftsgedanke in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs -- Viertes Kapitel: Die strukturellen Grundlagen des allgemeinen Täterbegriffs -- Vorbemerkung -- 15. Die Tatherrschaft als unbestimmter Begriff -- 16. Die Tatherrschaft als fixierter Begriff -- 17. Die Tatherrschaft als offener Begriff -- Fünftes Kapitel: Die Handlungsherrschaft -- 18. Dievorsätzlich-freie Eigenhändige Tatbestandsverwirklichung -- 19. Die vorsätzlich-unfreie eigenhändige Tatbestandsverwirklichung -- 20. Die eigenhändig-vorsätzliche Verwirklichung einzelner Tatbestandsmerkmale -- Sechstes Kapitel: Die Willensherrschaft -- 21. Die Willensherrschaft kraft Nötigung -- 22. Die Willensherrschaft kraft Irrtums -- 23. Die Willensherrschaft bei Benutzung von Unzurechnungsfähigen und Jugendlichen -- 24. Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate -- 25. Willensherrschaft bei dolosen Werkzeugen -- 26. Der Irrtum über Tätervoraussetzungen -- Siebentes Kapitel: Die funktionelle Tatherrschaft -- 27. Die Mitwirkung im Ausführungsstadium -- 28. Die Mitwirkung im Vorbereitungsstadium -- Achtes Kapitel: Tatherrschaft und gegenwärtiger Meinungsstand -- 29. Die inhaltliche Bestimmung des Tatherrschafts-Begriffs -- 30. Struktur des Tatherrschaftsbegriffes -- 31. Die dogmenhistorische Stellung der Tatherrschaft -- 32. Die systematische Stellung des Tatherrschaftsbegriffes -- Neuntes Kapitel: Der Täterbegriff der vorsätzlichen Begehungsdelikte -- 33. Die Reichweite des Tatherrschaftsbegriffes -- 34. Pflichtdelikte -- 35. Eigenhändige Delikte -- 36. Zusammenfassungen und Ergänzungen -- Zehntes Kapitel: Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungen -- 37. Der Täter des Unterlassungsdelikts -- 38. Die Teilnahme durch Unterlassen -- 39. Anstiftung und Beihilfe zur Unterlassungstat -- Elftes Kapitel: Täterschaft und Teilnahme bei fahrlässigen Delikten -- 40. Der Täter der fahrlässigen Delikte -- 41. Teilnahme bei fahrlässigen Taten -- Zwölftes Kapitel: Problem, System und Kodifikation in der Täterlehre -- 42. Gedanken zu einem System der Täterlehre -- 43. Zur Kodifikation in der Täterlehre -- Literaturverzeichnis -- Paragraphenverzeichnis -- Verzeichnis höchstrichterlicher Entscheidungen -- Sachverzeichnis
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort zur vierten Auflage -- Vorwort zur ersten Auflage -- Inhaltsverzeichnis -- § 1. EINLEITUNG -- Erstes Kapitel: Methodische Ansatzpunkte -- § 2. KAUSALE TÄTERLEHREN -- § 3. TELEOLOGISCHE TÄTERLEHREN -- § 4. ONTOLOGISCHE TÄTERLEHREN -- § 5. DER TÄTERBEGRIFF ALS SYNTHESE SINNERFASSENDER UND ZWECKSETZENDER BETRACHTUNGSWEISE -- § 6. DER TÄTER ALS ZENTRALGESTALT DES HANDLUNGSMÄSSIGEN GESCHEHENS -- Zweites Kapitel: Die Täterlehren vor der Tatherrschaftstheorie -- § 7. DIEFORMAL-OBJEKTIVE THEORIE -- § 8. DIE MATERIELL-OBJEKTIVEN THEORIEN -- § 9. DIE SUBJEKTIVEN THEORIEN -- § 10. GEMISCHTE THEORIEN -- Drittes Kapitel: Entwicklung und Stand der Tatherrschaftslehre -- § 11. DIE ENTSTEHUNG DER TATHERRSCHAFTSLEHRE -- § 12. DIE ENTSTEHUNG DER TATHERRSCHAFTSLEHRE -- § 13. VERWANDTE LEHREN UND GESICHTSPUNKTE -- § 14. DER TATHERRSCHAFTSGEDANKE IN DER RECHTSPRECHUNG DES BUNDESGERICHTSHOFS -- Viertes Kapitel: Die strukturellen Grundlagen des allgemeinen Täterbegriffs -- VORBEMERKUNG -- § 15. DIE TATHERRSCHAFT ALS UNBESTIMMTER BEGRIFF -- § 16. DIE TATHERRSCHAFT ALS FIXIERTER BEGRIFF -- § 17. DIE TATHERRSCHAFT ALS OFFENER BEGRIFF -- Fünftes Kapitel: Die Handlungsherrschaft -- § 18. DIE VORSÄTZLICH-FREIE EIGENHÄNDIGE TATBESTANDSVERWIRKLICHUNG -- § 19. DIE VORSÄTZLICH-UNFREIE EIGENHÄNDIGE TATBESTANDSVERWIRKLICHUNG -- § 20. DIE EIGENHÄNDIG-VORSÄTZLICHE VERWIRKLICHUNG EINZELNER TATBESTANDSMERKMALE -- Sechstes Kapitel: Die Willensherrschaft -- Einleitung -- § 21. DIE WILLENSHERRSCHAFT KRAFT NÖTIGUNG -- § 22. DIE WILLENSHERRSCHAFT KRAFT IRRTUMS -- § 23. DIE WILLENSHERRSCHAFT BEI BENUTZUNG VON UNZURECHNUNGSFÄHIGEN UND JUGENDLICHEN -- § 24. WILLENSHERRSCHAFT KRAFT ORGANISATORISCHER MACHTAPPARATE -- § 25. WILLENSHERRSCHAFT BEI DOLOSEN WERKZEUGEN? -- § 26. DER IRRTUM ÜBER TÄTERVORAUSSETZUNGEN -- Siebentes Kapitel: Die funktionelle Tatherrschaft -- § 27. DIE MITWIRKUNG IM AUSFÜHRUNGSSTADIUM -- § 28. DIE MITWIRKUNG IM VORBEREITUNGSSTADIUM -- Achtes Kapitel: Tatherrschaft und gegenwärtiger Meinungsstand -- Einleitung -- § 29. DIE INHALTLICHE BESTIMMUNG DES TATHERRSCHAFTSBEGRIFFS -- § 30. DIE STRUKTUR DES TATHERRSCHAFTSBEGRIFFES -- § 31. DIE DOGMENHISTORISCHE STELLUNG DER TATHERRSCHAFT -- § 32. DIE SYSTEMATISCHE STELLUNG DES TATHERRSCHAFTSBEGRIFFES -- Neuntes Kapitel: Der Täterbegriff der vorsätzlichen Begehungsdelikte -- § 33. DIE REICHWEITE DES TATHERRSCHAFTSBEGRIFFES -- § 34. PFLICHTDELIKTE -- § 35. EIGENHÄNDIGE DELIKTE -- § 36. ZUSAMMENFASSUNGEN UND ERGÄNZUNGEN -- Zehntes Kapitel: Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungen -- § 37. DER TÄTER DES UNTERLASSUNGSDELIKTS -- § 38. DIE TEILNAHME DURCH UNTERLASSEN -- § 39. ANSTIFTUNG UND BEIHILFE ZUR UNTERLASSUNGSTAT -- Elftes Kapitel: Problem, System und Kodifikation in der Täterlchre -- § 40. GEDANKEN ZU EINEM SYSTEM DER TÄTERLEHRE -- § 41. ZUR KODIFIKATION DER TÄTERLEHRE -- Zwölftes Kapitel: Schlußteil 1984 Zum neuesten Stand der Lehre von Täterschaft und Teilnahme -- § 42. DIE ENTWICKLUNG VON TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME IN DER GESETZGEBUNG -- § 43. DIE ENTWICKLUNG DER LEHRE VON TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME IN DER RECHTSPRECHUNG -- § 44. DIE ENTWICKLUNG DER LEHRE VON TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME IN DER WISSENSCHAFT -- Literaturverzeichnis bis 1963 -- Literaturverzeichnis 1963-1975 -- Paragraphenverzeichnis -- Verzeichnis höchstrichterlicher Entscheidungen -- Sachverzeichnis
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen in den Anmerkungen -- Einleitung -- Hypothekenbankgesetz -- Staatsaufsicht -- Nebengeschäfte -- Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen -- Bedingung bei der Gewährung hypothekarischer Darlehen -- Hypothekenregister -- Buchführung, Bilanzen, Geschäftsberichte und sonstige Nachweisungen der Hypothekenbanken -- Die rechtliche Sicherung der Pfandbriefgläubiger -- Grundschulden -- Ausgabe von Kommunal- und Kleinbahnobligationen durch Hypothekenbanken -- Schluß- und Übergangsbestimmungen -- Anhang -- Sachregister -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort zur vierten Auflage -- Vorwort zur ersten Auflage -- Inhaltsverzeichnis -- § 1. EINLEITUNG -- Erstes Kapitel: Methodische Ansatzpunkte -- § 2. KAUSALE TÄTERLEHREN -- § 3. TELEOLOGISCHE TÄTERLEHREN -- § 4. ONTOLOGISCHE TÄTERLEHREN -- § 5. DER TÄTERBEGRIFF ALS SYNTHESE SINNERFASSENDER UND ZWECKSETZENDER BETRACHTUNGSWEISE -- § 6. DER TÄTER ALS ZENTRALGESTALT DES HANDLUNGSMÄSSIGEN GESCHEHENS -- Zweites Kapitel: Die Täterlehren vor der Tatherrschaftstheorie -- § 7. DIEFORMAL-OBJEKTIVE THEORIE -- § 8. DIE MATERIELL-OBJEKTIVEN THEORIEN -- § 9. DIE SUBJEKTIVEN THEORIEN -- § 10. GEMISCHTE THEORIEN -- Drittes Kapitel: Entwicklung und Stand der Tatherrschaftslehre -- § 11. DIE ENTSTEHUNG DER TATHERRSCHAFTSLEHRE -- § 12. DIE ENTSTEHUNG DER TATHERRSCHAFTSLEHRE -- § 13. VERWANDTE LEHREN UND GESICHTSPUNKTE -- § 14. DER TATHERRSCHAFTSGEDANKE IN DER RECHTSPRECHUNG DES BUNDESGERICHTSHOFS -- Viertes Kapitel: Die strukturellen Grundlagen des allgemeinen Täterbegriffs -- VORBEMERKUNG -- § 15. DIE TATHERRSCHAFT ALS UNBESTIMMTER BEGRIFF -- § 16. DIE TATHERRSCHAFT ALS FIXIERTER BEGRIFF -- § 17. DIE TATHERRSCHAFT ALS OFFENER BEGRIFF -- Fünftes Kapitel: Die Handlungsherrschaft -- § 18. DIE VORSÄTZLICH-FREIE EIGENHÄNDIGE TATBESTANDSVERWIRKLICHUNG -- § 19. DIE VORSÄTZLICH-UNFREIE EIGENHÄNDIGE TATBESTANDSVERWIRKLICHUNG -- § 20. DIE EIGENHÄNDIG-VORSÄTZLICHE VERWIRKLICHUNG EINZELNER TATBESTANDSMERKMALE -- Sechstes Kapitel: Die Willensherrschaft -- Einleitung -- § 21. DIE WILLENSHERRSCHAFT KRAFT NÖTIGUNG -- § 22. DIE WILLENSHERRSCHAFT KRAFT IRRTUMS -- § 23. DIE WILLENSHERRSCHAFT BEI BENUTZUNG VON UNZURECHNUNGSFÄHIGEN UND JUGENDLICHEN -- § 24. WILLENSHERRSCHAFT KRAFT ORGANISATORISCHER MACHTAPPARATE -- § 25. WILLENSHERRSCHAFT BEI DOLOSEN WERKZEUGEN? -- § 26. DER IRRTUM ÜBER TÄTERVORAUSSETZUNGEN -- Siebentes Kapitel: Die funktionelle Tatherrschaft -- § 27. DIE MITWIRKUNG IM AUSFÜHRUNGSSTADIUM -- § 28. DIE MITWIRKUNG IM VORBEREITUNGSSTADIUM -- Achtes Kapitel: Tatherrschaft und gegenwärtiger Meinungsstand -- Einleitung -- § 29. DIE INHALTLICHE BESTIMMUNG DES TATHERRSCHAFTSBEGRIFFS -- § 30. DIE STRUKTUR DES TATHERRSCHAFTSBEGRIFFES -- § 31. DIE DOGMENHISTORISCHE STELLUNG DER TATHERRSCHAFT -- § 32. DIE SYSTEMATISCHE STELLUNG DES TATHERRSCHAFTSBEGRIFFES -- Neuntes Kapitel: Der Täterbegriff der vorsätzlichen Begehungsdelikte -- § 33. DIE REICHWEITE DES TATHERRSCHAFTSBEGRIFFES -- § 34. PFLICHTDELIKTE -- § 35. EIGENHÄNDIGE DELIKTE -- § 36. ZUSAMMENFASSUNGEN UND ERGÄNZUNGEN -- Zehntes Kapitel: Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungen -- § 37. DER TÄTER DES UNTERLASSUNGSDELIKTS -- § 38. DIE TEILNAHME DURCH UNTERLASSEN -- § 39. ANSTIFTUNG UND BEIHILFE ZUR UNTERLASSUNGSTAT -- Elftes Kapitel: Problem, System und Kodifikation in der Täterlchre -- § 40. GEDANKEN ZU EINEM SYSTEM DER TÄTERLEHRE -- § 41. ZUR KODIFIKATION DER TÄTERLEHRE -- Zwölftes Kapitel: Schlußteil 1984 Zum neuesten Stand der Lehre von Täterschaft und Teilnahme -- § 42. DIE ENTWICKLUNG VON TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME IN DER GESETZGEBUNG -- § 43. DIE ENTWICKLUNG DER LEHRE VON TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME IN DER RECHTSPRECHUNG -- § 44. DIE ENTWICKLUNG DER LEHRE VON TÄTERSCHAFT UND TEILNAHME IN DER WISSENSCHAFT -- Literaturverzeichnis bis 1963 -- Literaturverzeichnis 1963-1975 -- Paragraphenverzeichnis -- Verzeichnis höchstrichterlicher Entscheidungen -- Sachverzeichnis
Aktualisiert: 2023-05-29
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Wie kann es strafrechtsdogmatisch bewältigt werden, wenn nicht eine einzelne Person die Tathandlung eigenhändig vornimmt, sondern ganz unterschiedliche Tatbeiträge innerhalb eines Kollektivs erbracht werden? Dabei geht es auch um die Frage, ob und inwieweit innerhalb organisatorischer Machtsysteme eine mittelbare Täterschaft der veranlassenden Hintermänner in Betracht kommt. In Auseinandersetzung mit den in der Literatur entwickelten Lösungsansätzen wird ein eigenes Konzept entwickelt. Der zweite Abschnitt gilt den Problemen bei der Anwendung des Organisationsherrschaftsmodells auf Wirtschaftsunternehmen. Erstmals wird der Versuch unternommen, die von der Literatur geforderten Grenzlinien einer Organisationsherrschaft in Betrieben näher zu konkretisieren.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Angesichts zunehmender Einzelkritik an der Tatherrschaftslehre besteht Anlass, ihre Theoriebildung im Ganzen kritisch zu beleuchten. Im ersten Teil analysiert daher der Autor eingehend den dogmatischen Ansatz der Tatherrschaftslehre und versucht, logische und axiologische Defizite aufzuzeigen. Im zweiten Teil der Untersuchung skizziert Volker Haas unter Einbeziehung der dogmatischen Tradition das Grundgerüst eines Beteiligungssystems, das nicht wie die Tatherrschaftslehre auf einem restriktiven Täter-, sondern auf einem restriktiven Tatbegriff aufbaut. Vor diesem Hintergrund erweisen sich mittelbare Täterschaft und Teilnahme in erster Linie als unterschiedliche Modi der Unrechtsbegründung. Insbesondere erweist sich die normative Notwendigkeit, wiederum zwischen dem Auftrag (mandatum) als Täterschaftsform und dem Rat (consilium) als Teilnahmeform zu unterscheiden.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Angesichts zunehmender Einzelkritik an der Tatherrschaftslehre besteht Anlass, ihre Theoriebildung im Ganzen kritisch zu beleuchten. Im ersten Teil analysiert daher der Autor eingehend den dogmatischen Ansatz der Tatherrschaftslehre und versucht, logische und axiologische Defizite aufzuzeigen. Im zweiten Teil der Untersuchung skizziert Volker Haas unter Einbeziehung der dogmatischen Tradition das Grundgerüst eines Beteiligungssystems, das nicht wie die Tatherrschaftslehre auf einem restriktiven Täter-, sondern auf einem restriktiven Tatbegriff aufbaut. Vor diesem Hintergrund erweisen sich mittelbare Täterschaft und Teilnahme in erster Linie als unterschiedliche Modi der Unrechtsbegründung. Insbesondere erweist sich die normative Notwendigkeit, wiederum zwischen dem Auftrag (mandatum) als Täterschaftsform und dem Rat (consilium) als Teilnahmeform zu unterscheiden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Repetitorium:
Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des Strafrechts verfolgt – wie das Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil – die Zielsetzung, den gesamten examensrelevanten Stoff konzentriert darzustellen und dabei nicht nur die systematischen Zusammenhänge hervortreten zu lassen, sondern auch die Anwendung der Einzelprobleme in der Falllösung zu veranschaulichen. Hierzu wird der Studierende mit allen prüfungswichtigen Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts und seinen Bezügen zum Besonderen Teil vertraut gemacht. Zahlreiche Hinweise und klausurtaktische Tipps dienen neben den Falllösungen der konkreten Umsetzung in Klausuren sowie der Befähigung, auch unbekannte Sachverhalte methodisch und orientiert am strafrechtlichen Gesamtsystem sicher zu lösen.
Die 10. Auflage berücksichtigt u.a. den Hammerschlag-Fall, den Brutalraub-Fall, den Ku'dammraser-Fall, den Ecstasypillen-Fall, den Scheinauftragsmörder-Fall, den Lebensmittelerpresser-Fall, den Falschmedikations-Fall sowie den Berliner und Hamburger Suizidhilfe-Fall, die in der Neuauflage klausurmäßig gelöst sind. Zahlreiche weitere Fälle aus der jüngsten Judikatur wurden als Beispiele verarbeitet; aus der Vielzahl seien hier nur der Passauer Schläger-Fall und der Dopingboxer-Fall erwähnt. Über das Stichwortverzeichnis können die Fälle leicht aufgefunden werden. Zudem wurden auch alle examensrelevant erscheinenden neueren Entwicklungen im Bereich des Allgemeinen Teils einbezogen. Besonders hingewiesen sei hier auf die Problematik der Triage, die im Zuge der Coronapandemie eine intensive juristische Diskussion ausgelöst hat, die in diesem Band im Kontext der rechtfertigenden Pflichtenkollision ausführlich erörtert wird. Durch Umwandlung von älteren Fällen in Beispiele ist es im Übrigen gelungen, den bisherigen Umfang des Lehrbuchs ohne Informationsverlust beizubehalten.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-10
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