In Wissenschaft und Praxis wird zunehmend gefordert, Unternehmen für die kriminellen Handlungen ihrer Beschäftigten härter zu sanktionieren oder sogar zu bestrafen. Claudio Kirch-Heim setzt sich mit der Frage auseinander, ob es für eine effektive Bekämpfung unternehmensbezogener Straftaten tatsächlich erforderlich ist, neue Sanktionen gegen Unternehmen einzuführen, und wie derartige Sanktionen ausgestaltet werden sollten.
Dazu werden zunächst die derzeit bestehenden strafrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unternehmenssanktionen auf ihre Defizite hin untersucht. Im Mittelpunkt dieses gesamtheitlichen Ansatzes steht die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG. Sodann werden - auch unter Rückgriff auf ausländische Rechtsordnungen und unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Vorgaben - mögliche neue Sanktionsformen behandelt. Es werden Alternativen zu der immer wieder geforderten Kriminalstrafe gegen Unternehmen aufgezeigt und in rechtspolitischer und dogmatischer Hinsicht erörtert. Im Mittelpunkt der dogmatischen Betrachtung stehen dabei die Implikationen des Schuldgrundsatzes.
Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass das derzeitige System zur Sanktionierung von Unternehmen inkohärent ist, strukturelle Defizite aufweist und sich auch in der Praxis kaum bewährt hat. Die Untersuchung alternativer Sanktionsformen führt zu dem Ergebnis, dass der Schuldgrundsatz bei Unternehmenssanktionen nicht anwendbar ist. Vor diesem Hintergrund schlägt der Autor vor, schuldgelöste repressive Unternehmenssanktionen eigener Art sowie unternehmensspezifische Maßregeln der Besserung und Sicherung einzuführen.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
In Wissenschaft und Praxis wird zunehmend gefordert, Unternehmen für die kriminellen Handlungen ihrer Beschäftigten härter zu sanktionieren oder sogar zu bestrafen. Claudio Kirch-Heim setzt sich mit der Frage auseinander, ob es für eine effektive Bekämpfung unternehmensbezogener Straftaten tatsächlich erforderlich ist, neue Sanktionen gegen Unternehmen einzuführen, und wie derartige Sanktionen ausgestaltet werden sollten.
Dazu werden zunächst die derzeit bestehenden strafrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unternehmenssanktionen auf ihre Defizite hin untersucht. Im Mittelpunkt dieses gesamtheitlichen Ansatzes steht die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG. Sodann werden - auch unter Rückgriff auf ausländische Rechtsordnungen und unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Vorgaben - mögliche neue Sanktionsformen behandelt. Es werden Alternativen zu der immer wieder geforderten Kriminalstrafe gegen Unternehmen aufgezeigt und in rechtspolitischer und dogmatischer Hinsicht erörtert. Im Mittelpunkt der dogmatischen Betrachtung stehen dabei die Implikationen des Schuldgrundsatzes.
Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass das derzeitige System zur Sanktionierung von Unternehmen inkohärent ist, strukturelle Defizite aufweist und sich auch in der Praxis kaum bewährt hat. Die Untersuchung alternativer Sanktionsformen führt zu dem Ergebnis, dass der Schuldgrundsatz bei Unternehmenssanktionen nicht anwendbar ist. Vor diesem Hintergrund schlägt der Autor vor, schuldgelöste repressive Unternehmenssanktionen eigener Art sowie unternehmensspezifische Maßregeln der Besserung und Sicherung einzuführen.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
In Wissenschaft und Praxis wird zunehmend gefordert, Unternehmen für die kriminellen Handlungen ihrer Beschäftigten härter zu sanktionieren oder sogar zu bestrafen. Claudio Kirch-Heim setzt sich mit der Frage auseinander, ob es für eine effektive Bekämpfung unternehmensbezogener Straftaten tatsächlich erforderlich ist, neue Sanktionen gegen Unternehmen einzuführen, und wie derartige Sanktionen ausgestaltet werden sollten.
Dazu werden zunächst die derzeit bestehenden strafrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unternehmenssanktionen auf ihre Defizite hin untersucht. Im Mittelpunkt dieses gesamtheitlichen Ansatzes steht die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG. Sodann werden - auch unter Rückgriff auf ausländische Rechtsordnungen und unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Vorgaben - mögliche neue Sanktionsformen behandelt. Es werden Alternativen zu der immer wieder geforderten Kriminalstrafe gegen Unternehmen aufgezeigt und in rechtspolitischer und dogmatischer Hinsicht erörtert. Im Mittelpunkt der dogmatischen Betrachtung stehen dabei die Implikationen des Schuldgrundsatzes.
Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass das derzeitige System zur Sanktionierung von Unternehmen inkohärent ist, strukturelle Defizite aufweist und sich auch in der Praxis kaum bewährt hat. Die Untersuchung alternativer Sanktionsformen führt zu dem Ergebnis, dass der Schuldgrundsatz bei Unternehmenssanktionen nicht anwendbar ist. Vor diesem Hintergrund schlägt der Autor vor, schuldgelöste repressive Unternehmenssanktionen eigener Art sowie unternehmensspezifische Maßregeln der Besserung und Sicherung einzuführen.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Der Inhalt:
Unternehmen haben im letzten Jahrhundert eine herausragende Bedeutung für die soziale Wirklichkeit erlangt: Sie sind global player, corporate citizen und zunehmend Adressat gesellschaftlicher Erwartungen. Die Attribution strafrechtlicher Verantwortung für Rechts(guts)verletzungen, die im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit stehen, scheint vielen der nächste logische Schritt zu sein. Dieser Schritt hin zu einer Unternehmensstrafe ist jedoch voraussetzungsreicher, als es die internationale Präferenz oder die gesetzgeberische Freiheit vermuten lassen.
Die Autorin geht der Frage nach, was genau unter Unternehmenskriminalität zu verstehen ist, welches interpretatorische Konstrukt des Unternehmens überzeugt und inwieweit die Phänomenologie des Problems überhaupt für eine normative Entscheidung von Bedeutung ist. Sie entwirft das Unternehmen als primitiv intentionalen, korporativen Akteur, der Krimineller sui generis, aber nicht Strafrechtsperson sui generis sein kann und plädiert nach Analyse der Rechtslage de lege lata für die Einführung eines parastrafrechtlichen Systems.
Aktualisiert: 2023-05-10
> findR *
Die Corona-Pandemie hat die Demokratie vor neue Herausforderungen gestellt
und zugleich bestehende Defizite des Rechtsstaates schonungslos offenbart.
Die Arbeitsfähigkeit der Justiz ist in der Pandemie an ihre Grenzen gestoßen,
denn auch hier wurde der Ausbau der digitalen Arbeitsabläufe lange Zeit
verschlafen. Dabei bietet die Digitalisierung mit Blick auf den Zugang zum Recht,
Verfahrensdauern und Kosten der Rechtsverfolgung große Chancen für den
Rechtsstaat. Die Gesetze müssen im Lichte der
fortschreitenden Digitalisierung angepasst werden, damit Verfahren effektiver,
schneller, moderner und praxistauglicher gestaltet werden können. So sollte
etwa jedenfalls bei geringwertigen Forderungen die Möglichkeit geschaffen werden,
diese im Wege eines Online-Verfahrens geltend zu machen. Hierbei soll der
gesamte Verfahrensablauf vom Eingang der Klageschrift bis zum Urteil elektronisch
erfolgen.
Aktualisiert: 2023-01-01
> findR *
Der Kommentar zur rechten Zeit
Der Handkommentar zum Verbandssanktionengesetz erläutert die neue Rechtslage für Unternehmen, die sich mit dem Verbandssanktionengesetz (VerSanG) nun erstmalig für Verbandstaten auf strafrechtliche Folgen unmittelbar für das Unternehmen einstellen müssen. Die daraus entstehenden finanziellen und sonstigen Belastungen können immens sein.
Der Kommentar stellt die neue Rechtsmaterie mit Fokus auf anwendungsrelevante Problemfragen übersichtlich dar:
Anwendungsbereich des VerSanG
Voraussetzungen einer Verbandsstraftat und Ausfallhaftung
Neue Sanktionsmittel gegen Unternehmen
Einstellungs- und Milderungsmöglichkeiten
Umfangreiche neue Anforderungen an Compliance (interne Untersuchungen und Mitarbeiterbefragungen) zur Strafberücksichtigung
Prozessuale Rechte des Unternehmens im Strafverfahren
Neues Verbandssanktionenregister
Von führenden Wirtschaftsstraftrechtlern
aus Wissenschaft und Praxis für Straf- und Unternehmensjuristen, Compliance Officer, Staatsanwälte und Richter kommentiert:
RAin Dr. Sibylle von Coelln (Düsseldorf), Prof. Dr. Kai Cornelius (Universität Hamburg); RA Dr. Nikolaos Gazeas LL.M. (Köln); OStA Dr. Gunnar Greier (Köln); RA Dr. Andreas Grözinger (Köln); Dr. Thomas Grosse-Wilde (Universität Bonn); RA Dr. Ulrich Leimenstoll (Köln); RA Dr. Lutz Nepomuck (Köln); Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu (Europa-Universität Frankfurt/Oder); Dr. Konstantina Papathanasiou; RA Dr. Tony Rostalski (Frankfurt am Main); Dr. Eva Rulands (Universität zu Köln); Prof. Dr. Anne Schneider (Universität Mannheim); RA Dr. Max Schwerdtfeger (Düsseldorf); Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul Waßmer (Universität zu Köln); RA Dr. Jan-Maximilian Zeller (Köln)
Aktualisiert: 2022-02-09
> findR *
Thema der Untersuchung ist die praxisrelevante Frage nach der Existenz und Reichweite einer sanktionsrechtlichen Haftung im Konzern. Nach geltendem Recht ist sie anhand des § 30 OWiG zu beantworten und höchst umstritten.
Schwerpunktmäßig behandelt werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungspersonen für aktives Tun und Unterlassen, die Verantwortlichkeit nach § 130 OWiG und der transnationale Geltungsbereich des § 30 OWiG.
Weitere Schwerpunkte bilden die rechtspolitischen Fragen nach der Begründbarkeit einer Durchgriffshaftung und einer Erweiterung des transnationalen Geltungsbereichs einer entsprechenden Sanktionsnorm.
Vor dem Hintergrund gewonnener Erkenntnisse werden die in die Diskussion über eine Reform des Unternehmenssanktionsrechts eingebrachten Vorschläge in Bezug auf die sanktionsrechtliche Haftung im Konzern untersucht und eigene Vorschläge für eine sachgerechte Lösung unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Der Münchner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes legt in der aktuellen Debatte um die Reform der Verbandssanktionierung einen Gesetzesvorschlag mit Augenmaß vor. Anders als der im August 2019 veröffentlichte Referentenentwurf des BMJV verfolgt der Münchner Entwurf eine strikt verhältnismäßige Sanktionierung von Verbänden. So sind kleine Verbände vom Anwendungsbereich ausgenommen, wird eine Verbandsverantwortlichkeit für Exzesstaten explizit ausgeschlossen und erfolgt die Verbandssanktionierung gestaffelt nach umsatzbezogenen Höchstgrenzen. Zur Schaffung von Anreizen für ein normkonformes Verhalten fixiert der Münchner Entwurf die Anforderungen an vor- und nachtatlicher Verbands-Compliance, die zu einer Privilegierung bei Verfolgung und Sanktionierung führen können. Zudem regelt er die internen Untersuchungen in einem eigenen Kapitel mit erweitertem Beschlagnahmeschutz. Die Autoren befassen sich seit Jahrzehnten als Wissenschaftler oder Praktiker mit dem Wirtschaftsstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Thema der Untersuchung ist die praxisrelevante Frage nach der Existenz und Reichweite einer sanktionsrechtlichen Haftung im Konzern. Nach geltendem Recht ist sie anhand des § 30 OWiG zu beantworten und höchst umstritten.
Schwerpunktmäßig behandelt werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungspersonen für aktives Tun und Unterlassen, die Verantwortlichkeit nach § 130 OWiG und der transnationale Geltungsbereich des § 30 OWiG.
Weitere Schwerpunkte bilden die rechtspolitischen Fragen nach der Begründbarkeit einer Durchgriffshaftung und einer Erweiterung des transnationalen Geltungsbereichs einer entsprechenden Sanktionsnorm.
Vor dem Hintergrund gewonnener Erkenntnisse werden die in die Diskussion über eine Reform des Unternehmenssanktionsrechts eingebrachten Vorschläge in Bezug auf die sanktionsrechtliche Haftung im Konzern untersucht und eigene Vorschläge für eine sachgerechte Lösung unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Der Münchner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes legt in der aktuellen Debatte um die Reform der Verbandssanktionierung einen Gesetzesvorschlag mit Augenmaß vor. Anders als der im August 2019 veröffentlichte Referentenentwurf des BMJV verfolgt der Münchner Entwurf eine strikt verhältnismäßige Sanktionierung von Verbänden. So sind kleine Verbände vom Anwendungsbereich ausgenommen, wird eine Verbandsverantwortlichkeit für Exzesstaten explizit ausgeschlossen und erfolgt die Verbandssanktionierung gestaffelt nach umsatzbezogenen Höchstgrenzen. Zur Schaffung von Anreizen für ein normkonformes Verhalten fixiert der Münchner Entwurf die Anforderungen an vor- und nachtatlicher Verbands-Compliance, die zu einer Privilegierung bei Verfolgung und Sanktionierung führen können. Zudem regelt er die internen Untersuchungen in einem eigenen Kapitel mit erweitertem Beschlagnahmeschutz. Die Autoren befassen sich seit Jahrzehnten als Wissenschaftler oder Praktiker mit dem Wirtschaftsstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Die Strafbarkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers wird in der gerichtlichen Praxis längst anerkannt. Die Arbeit setzt sich mit dieser Rechtsprechung und dem ihr zustimmenden Schrifttum kritisch auseinander. Ausgehend von einer vergleichenden Betrachtung des faktischen Organs im Straf- und Gesellschaftsrecht werden alle bisher vertretenen Begründungsansätze sowie kriminalpolitische Aspekte diskutiert.
Die Arbeit zeigt auf, dass die Strafbarkeit von faktischen Organen mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist und gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) verstößt. Die Haftungsausdehnung auf faktische Organe bedarf daher einer Gesetzesänderung. Das faktische Organ soll aus denselben Gründen haften, wie das bestellte Organ. In Anbetracht dieses normativen Gleichstellungsproblems wendet sich die Untersuchung dem Wesen der (Garanten-) Sonderdelikte zu und liefert dogmatisch fundierte und zugleich präzise Formulierungsvorschläge für eine gesetzliche Regelung.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Der Inhalt:
Unternehmen haben im letzten Jahrhundert eine herausragende Bedeutung für die soziale Wirklichkeit erlangt: Sie sind global player, corporate citizen und zunehmend Adressat gesellschaftlicher Erwartungen. Die Attribution strafrechtlicher Verantwortung für Rechts(guts)verletzungen, die im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit stehen, scheint vielen der nächste logische Schritt zu sein. Dieser Schritt hin zu einer Unternehmensstrafe ist jedoch voraussetzungsreicher, als es die internationale Präferenz oder die gesetzgeberische Freiheit vermuten lassen.
Die Autorin geht der Frage nach, was genau unter Unternehmenskriminalität zu verstehen ist, welches interpretatorische Konstrukt des Unternehmens überzeugt und inwieweit die Phänomenologie des Problems überhaupt für eine normative Entscheidung von Bedeutung ist. Sie entwirft das Unternehmen als primitiv intentionalen, korporativen Akteur, der Krimineller sui generis, aber nicht Strafrechtsperson sui generis sein kann und plädiert nach Analyse der Rechtslage de lege lata für die Einführung eines parastrafrechtlichen Systems.
Aktualisiert: 2023-02-14
> findR *
Die Strafbarkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers wird in der gerichtlichen Praxis längst anerkannt. Die Arbeit setzt sich mit dieser Rechtsprechung und dem ihr zustimmenden Schrifttum kritisch auseinander. Ausgehend von einer vergleichenden Betrachtung des faktischen Organs im Straf- und Gesellschaftsrecht werden alle bisher vertretenen Begründungsansätze sowie kriminalpolitische Aspekte diskutiert.
Die Arbeit zeigt auf, dass die Strafbarkeit von faktischen Organen mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist und gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) verstößt. Die Haftungsausdehnung auf faktische Organe bedarf daher einer Gesetzesänderung. Das faktische Organ soll aus denselben Gründen haften, wie das bestellte Organ. In Anbetracht dieses normativen Gleichstellungsproblems wendet sich die Untersuchung dem Wesen der (Garanten-) Sonderdelikte zu und liefert dogmatisch fundierte und zugleich präzise Formulierungsvorschläge für eine gesetzliche Regelung.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Thema dieser Dissertation ist eine Auseinandersetzung über die Grenzen strafrechtlicher Verantwortung in der modernen, komplexen Gesellschaft. Ausgehend von der gegenwärtigen soziologischen und philosophischen Verantwortungsdiskussion wird in der Arbeit die Frage erörtert, ob auch das klassischerweise restriktive Strafrecht herangezogen werden sollte, um den in unserer verunsichert wirkenden Gesellschaft laut zu vernehmenden „Ruf nach Verantwortung“ zu befriedigen. Der kritischen Analyse der Expansionstendenzen der modernen Kriminalpolitik wird dabei eine instruktive Zusammenfassung der wesentlichen Elemente liberalen Strafrechts vorangestellt. Auf Basis dieser Prinzipien wird im Folgenden zunächst auf die Ausweitung strafrechtlicher Verantwortung im geltenden Individualstrafrecht eingegangen, um daran die Frage anzuschließen, ob in einem dem Ultima-Ratio-Grundsatz verpflichteten Strafrecht auch überindividuelle Verantwortungsbereiche geschaffen werden sollten.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Der Inhalt:
Unternehmen haben im letzten Jahrhundert eine herausragende Bedeutung für die soziale Wirklichkeit erlangt: Sie sind global player, corporate citizen und zunehmend Adressat gesellschaftlicher Erwartungen. Die Attribution strafrechtlicher Verantwortung für Rechts(guts)verletzungen, die im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit stehen, scheint vielen der nächste logische Schritt zu sein. Dieser Schritt hin zu einer Unternehmensstrafe ist jedoch voraussetzungsreicher, als es die internationale Präferenz oder die gesetzgeberische Freiheit vermuten lassen.
Die Autorin geht der Frage nach, was genau unter Unternehmenskriminalität zu verstehen ist, welches interpretatorische Konstrukt des Unternehmens überzeugt und inwieweit die Phänomenologie des Problems überhaupt für eine normative Entscheidung von Bedeutung ist. Sie entwirft das Unternehmen als primitiv intentionalen, korporativen Akteur, der Krimineller sui generis, aber nicht Strafrechtsperson sui generis sein kann und plädiert nach Analyse der Rechtslage de lege lata für die Einführung eines parastrafrechtlichen Systems.
Aktualisiert: 2020-10-12
> findR *
In Wissenschaft und Praxis wird zunehmend gefordert, Unternehmen für die kriminellen Handlungen ihrer Beschäftigten härter zu sanktionieren oder sogar zu bestrafen. Claudio Kirch-Heim setzt sich mit der Frage auseinander, ob es für eine effektive Bekämpfung unternehmensbezogener Straftaten tatsächlich erforderlich ist, neue Sanktionen gegen Unternehmen einzuführen, und wie derartige Sanktionen ausgestaltet werden sollten.
Dazu werden zunächst die derzeit bestehenden strafrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unternehmenssanktionen auf ihre Defizite hin untersucht. Im Mittelpunkt dieses gesamtheitlichen Ansatzes steht die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG. Sodann werden - auch unter Rückgriff auf ausländische Rechtsordnungen und unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Vorgaben - mögliche neue Sanktionsformen behandelt. Es werden Alternativen zu der immer wieder geforderten Kriminalstrafe gegen Unternehmen aufgezeigt und in rechtspolitischer und dogmatischer Hinsicht erörtert. Im Mittelpunkt der dogmatischen Betrachtung stehen dabei die Implikationen des Schuldgrundsatzes.
Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass das derzeitige System zur Sanktionierung von Unternehmen inkohärent ist, strukturelle Defizite aufweist und sich auch in der Praxis kaum bewährt hat. Die Untersuchung alternativer Sanktionsformen führt zu dem Ergebnis, dass der Schuldgrundsatz bei Unternehmenssanktionen nicht anwendbar ist. Vor diesem Hintergrund schlägt der Autor vor, schuldgelöste repressive Unternehmenssanktionen eigener Art sowie unternehmensspezifische Maßregeln der Besserung und Sicherung einzuführen.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Unternehmensstrafe
Sie suchen ein Buch über Unternehmensstrafe? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Unternehmensstrafe. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Unternehmensstrafe im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Unternehmensstrafe einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Unternehmensstrafe - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Unternehmensstrafe, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Unternehmensstrafe und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.