Zum Werk
Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
Vorteile auf einen Blickprägnante und praxisgerechte Kommentierung des Vereinsgesetzesschneller Zugriff auf die gewünschten InformationenPraxisnähe durch die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung zum Vereinsgesetz
Zur Neuauflage
Die Neuauflage beinhaltet alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen.
Zielgruppe
Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Zum Werk
Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Religiöser Fundamentalismus, religiös motivierter Terrorismus und die wieder erstarkende Bindungskraft religiöser Systeme, die von Religionsgemeinschaften gebündelt werden, deren Glaubenslehren mit denjenigen Werten, auf denen der freiheitliche, demokratische und säkulare Rechtsstaat ruht, nur schwer zu vereinbaren sind, stellen die staatliche Rechtsordnung vor erhebliche Herausforderungen. Welche Handhabe hat der Staat des Grundgesetzes gegen Religionsgemeinschaften, die seine Fundamente in Frage stellen und bekämpfen? Während die Politik diese Frage mit der Streichung des Religionsprivilegs des Vereinsgesetzes beantwortet und so die Möglichkeit geschaffen hat, Religionsgemeinschaften - wie jeden anderen Verein auch - verbieten und auflösen zu können, hat sich aufgrund der lange Zeit unangefochtenen Exemtion religiöser Gemeinschaften vom Vereinsverbot bisher weder eine gefestigte staatskirchenrechtliche noch eine umfassende verfassungsrechtliche Dogmatik zum Verbot von Religionsgemeinschaften entwickeln können.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, sowohl auf verfassungs- und demokratietheoretischer Ebene als auch in grundrechtsdogmatischer Hinsicht diejenigen Grenzen abzustecken, innerhalb derer Religionsgemeinschaften verboten werden können. Dabei wird der Stellenwert organisierter Religionsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft genauso beleuchtet, wie das Verhältnis der Art. 4, 9 II GG und Art. 137 III WRV zueinander neu ausgelotet wird. Der korporative Gehalt des Grundrechts der Religionsfreiheit versagt sich einer Übertragung sowohl der vereinigungsrechtlichen Normen des Grundgesetzes als auch der institutionellen Schrankenregelungen des Staatskirchenrechts und widerspricht einer undifferenzierten Anwendung des Vereinsgesetzes auf Religionsgemeinschaften. Ohne Verfassungsänderung zieht letztendlich allein das Gewaltverbot des Grundgesetzes der Freiheit der Religionsgemeinschaften und ihrer Mitglieder, einen Glauben zu bilden, zu haben, zu organisieren und in Gemeinschaft ungestört auszuüben eine nicht zu überschreitende Grenze.
Die Arbeit wurde von der "Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe" mit dem Dissertationspreis 2004 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die öffentliche Ordnung ist ein Dauerbrenner – aktuell etwa gegen extremistische Versammlungen.
Das Handbuch schafft Klarheit und beantwortet die drängendsten Fragen:
Kann die wehrhafte Demokratie Provokationen von Neonazi-, Autonomen- oder Salafisten-Demonstrationen verbieten?
Welche einschüchternden Symbole und militärischen Elemente nutzen Extremisten – und dürfen sie das?
Welche Rolle spielen soziale Medien und Gegendemonstrationen?
Hat das Grundgesetz eine antinationalsozialistische Tendenz?
Auch in der Neuauflage verschafft das Werk einen instruktiven Überblick zu den relevanten Themen:
Parteiverbot und Vereinsverbot
Grundrechtsverwirkung, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit
Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus
Ultimate Fighting, Shitstorm, Flashmob, Zahlencodes, Hate Speech und Nacktauftritte in der Öffentlichkeit.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Aktualisiert: 2023-05-31
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Aktualisiert: 2023-05-31
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Religiöser Fundamentalismus, religiös motivierter Terrorismus und die wieder erstarkende Bindungskraft religiöser Systeme, die von Religionsgemeinschaften gebündelt werden, deren Glaubenslehren mit denjenigen Werten, auf denen der freiheitliche, demokratische und säkulare Rechtsstaat ruht, nur schwer zu vereinbaren sind, stellen die staatliche Rechtsordnung vor erhebliche Herausforderungen. Welche Handhabe hat der Staat des Grundgesetzes gegen Religionsgemeinschaften, die seine Fundamente in Frage stellen und bekämpfen? Während die Politik diese Frage mit der Streichung des Religionsprivilegs des Vereinsgesetzes beantwortet und so die Möglichkeit geschaffen hat, Religionsgemeinschaften - wie jeden anderen Verein auch - verbieten und auflösen zu können, hat sich aufgrund der lange Zeit unangefochtenen Exemtion religiöser Gemeinschaften vom Vereinsverbot bisher weder eine gefestigte staatskirchenrechtliche noch eine umfassende verfassungsrechtliche Dogmatik zum Verbot von Religionsgemeinschaften entwickeln können.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, sowohl auf verfassungs- und demokratietheoretischer Ebene als auch in grundrechtsdogmatischer Hinsicht diejenigen Grenzen abzustecken, innerhalb derer Religionsgemeinschaften verboten werden können. Dabei wird der Stellenwert organisierter Religionsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft genauso beleuchtet, wie das Verhältnis der Art. 4, 9 II GG und Art. 137 III WRV zueinander neu ausgelotet wird. Der korporative Gehalt des Grundrechts der Religionsfreiheit versagt sich einer Übertragung sowohl der vereinigungsrechtlichen Normen des Grundgesetzes als auch der institutionellen Schrankenregelungen des Staatskirchenrechts und widerspricht einer undifferenzierten Anwendung des Vereinsgesetzes auf Religionsgemeinschaften. Ohne Verfassungsänderung zieht letztendlich allein das Gewaltverbot des Grundgesetzes der Freiheit der Religionsgemeinschaften und ihrer Mitglieder, einen Glauben zu bilden, zu haben, zu organisieren und in Gemeinschaft ungestört auszuüben eine nicht zu überschreitende Grenze.
Die Arbeit wurde von der "Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe" mit dem Dissertationspreis 2004 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Zum Werk
Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
Vorteile auf einen Blickprägnante und praxisgerechte Kommentierung des Vereinsgesetzesschneller Zugriff auf die gewünschten InformationenPraxisnähe durch die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung zum Vereinsgesetz
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Die Neuauflage beinhaltet alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen.
Zielgruppe
Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaften.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
Vorteile auf einen Blickprägnante und praxisgerechte Kommentierung des Vereinsgesetzesschneller Zugriff auf die gewünschten InformationenPraxisnähe durch die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung zum Vereinsgesetz
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Aktualisiert: 2023-05-17
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Die öffentliche Ordnung ist ein Dauerbrenner – aktuell etwa gegen extremistische Versammlungen.
Das Handbuch schafft Klarheit und beantwortet die drängendsten Fragen:
Kann die wehrhafte Demokratie Provokationen von Neonazi-, Autonomen- oder Salafisten-Demonstrationen verbieten?
Welche einschüchternden Symbole und militärischen Elemente nutzen Extremisten – und dürfen sie das?
Welche Rolle spielen soziale Medien und Gegendemonstrationen?
Hat das Grundgesetz eine antinationalsozialistische Tendenz?
Auch in der Neuauflage verschafft das Werk einen instruktiven Überblick zu den relevanten Themen:
Parteiverbot und Vereinsverbot
Grundrechtsverwirkung, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit
Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus
Ultimate Fighting, Shitstorm, Flashmob, Zahlencodes, Hate Speech und Nacktauftritte in der Öffentlichkeit.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
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Die Neuauflage beinhaltet alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen.
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Religiöser Fundamentalismus, religiös motivierter Terrorismus und die wieder erstarkende Bindungskraft religiöser Systeme, die von Religionsgemeinschaften gebündelt werden, deren Glaubenslehren mit denjenigen Werten, auf denen der freiheitliche, demokratische und säkulare Rechtsstaat ruht, nur schwer zu vereinbaren sind, stellen die staatliche Rechtsordnung vor erhebliche Herausforderungen. Welche Handhabe hat der Staat des Grundgesetzes gegen Religionsgemeinschaften, die seine Fundamente in Frage stellen und bekämpfen? Während die Politik diese Frage mit der Streichung des Religionsprivilegs des Vereinsgesetzes beantwortet und so die Möglichkeit geschaffen hat, Religionsgemeinschaften - wie jeden anderen Verein auch - verbieten und auflösen zu können, hat sich aufgrund der lange Zeit unangefochtenen Exemtion religiöser Gemeinschaften vom Vereinsverbot bisher weder eine gefestigte staatskirchenrechtliche noch eine umfassende verfassungsrechtliche Dogmatik zum Verbot von Religionsgemeinschaften entwickeln können.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, sowohl auf verfassungs- und demokratietheoretischer Ebene als auch in grundrechtsdogmatischer Hinsicht diejenigen Grenzen abzustecken, innerhalb derer Religionsgemeinschaften verboten werden können. Dabei wird der Stellenwert organisierter Religionsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft genauso beleuchtet, wie das Verhältnis der Art. 4, 9 II GG und Art. 137 III WRV zueinander neu ausgelotet wird. Der korporative Gehalt des Grundrechts der Religionsfreiheit versagt sich einer Übertragung sowohl der vereinigungsrechtlichen Normen des Grundgesetzes als auch der institutionellen Schrankenregelungen des Staatskirchenrechts und widerspricht einer undifferenzierten Anwendung des Vereinsgesetzes auf Religionsgemeinschaften. Ohne Verfassungsänderung zieht letztendlich allein das Gewaltverbot des Grundgesetzes der Freiheit der Religionsgemeinschaften und ihrer Mitglieder, einen Glauben zu bilden, zu haben, zu organisieren und in Gemeinschaft ungestört auszuüben eine nicht zu überschreitende Grenze.
Die Arbeit wurde von der "Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe" mit dem Dissertationspreis 2004 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das Vereinsgesetz normiert zum einen die öffentlich-rechtliche Stellung von Vereinen zum Staat (Vereinsfreiheit), zum anderen die Voraussetzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Vereinen.
Zu den Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes zählen nicht nur Vereine des BGB, sondern auch die Gesellschaften des BGB und Kapitalgesellschaften.
Vereinsverbote spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Der neue Kommentar bietet eine präzise und praxisgerechte Erläuterung des Vereinsgesetzes. Es werden außerdem Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit), Art. 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), Art. 21 Grundgesetz (Parteien) und die Normen des § 13 Nr. 2 BVerfGG (Verfahren in den Fällen des Parteiverbots) kommentiert.
Die für die Praxis maßgebliche Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur zum Vereinsgesetz werden ausgewertet.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante und praxisgerechte Kommentierung des Vereinsgesetzes
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Zu den Autoren
Bearbeitet von den Herausgebern und den Autoren: Dr. Frank Braun, Axel Knabe, Dr. Martin Otto, Alexander Seidl, Prof. Dr. Norbert Ullrich.
Zielgruppe
Für Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwälte.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Wenn sich Veranstalter und Teilnehmer von extremistischen Versammlungen auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit berufen, ist das Schutzgut der öffentlichen Ordnung in entscheidenden Punkten berührt.
Das Werk schafft Klarheit und beantwortet die drängendsten Fragen:
Kann die wehrhafte Demokratie linksextremistische oder islamistische Provokationen im Sinne der öffentlichen Ordnung unterbinden?
Wie können symbolträchtige Orte und Daten geschützt werden?
Welche Symbole und militärischen Elemente nutzen insbesondere Rechtsextremisten – und dürfen sie das?
Die Neuauflage gibt zudem einen instruktiven Überblick zu den gegenwärtigen Themen
Partei- und Vereinsverbot
Ultimate Fighting
Shitstorm
Flashmob
Hate Speech
Lasertag und Paintball sowie
Nacktauftritte in der Öffentlichkeit.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Die öffentliche Ordnung ist ein Dauerbrenner – aktuell etwa gegen extremistische Versammlungen.
Das Handbuch schafft Klarheit und beantwortet die drängendsten Fragen:
Kann die wehrhafte Demokratie Provokationen von Neonazi-, Autonomen- oder Salafisten-Demonstrationen verbieten?
Welche einschüchternden Symbole und militärischen Elemente nutzen Extremisten – und dürfen sie das?
Welche Rolle spielen soziale Medien und Gegendemonstrationen?
Hat das Grundgesetz eine antinationalsozialistische Tendenz?
Auch in der Neuauflage verschafft das Werk einen instruktiven Überblick zu den relevanten Themen:
Parteiverbot und Vereinsverbot
Grundrechtsverwirkung, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit
Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus
Ultimate Fighting, Shitstorm, Flashmob, Zahlencodes, Hate Speech und Nacktauftritte in der Öffentlichkeit.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Die öffentliche Ordnung ist ein Dauerbrenner – aktuell etwa gegen extremistische Versammlungen.
Das Handbuch schafft Klarheit und beantwortet die drängendsten Fragen:
Kann die wehrhafte Demokratie Provokationen von Neonazi-, Autonomen- oder Salafisten-Demonstrationen verbieten?
Welche einschüchternden Symbole und militärischen Elemente nutzen Extremisten – und dürfen sie das?
Welche Rolle spielen soziale Medien und Gegendemonstrationen?
Hat das Grundgesetz eine antinationalsozialistische Tendenz?
Auch in der Neuauflage verschafft das Werk einen instruktiven Überblick zu den relevanten Themen:
Parteiverbot und Vereinsverbot
Grundrechtsverwirkung, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit
Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus
Ultimate Fighting, Shitstorm, Flashmob, Zahlencodes, Hate Speech und Nacktauftritte in der Öffentlichkeit.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Die öffentliche Ordnung ist ein Dauerbrenner – aktuell etwa gegen extremistische Versammlungen.
Das Handbuch schafft Klarheit und beantwortet die drängendsten Fragen:
Kann die wehrhafte Demokratie Provokationen von Neonazi-, Autonomen- oder Salafisten-Demonstrationen verbieten?
Welche einschüchternden Symbole und militärischen Elemente nutzen Extremisten – und dürfen sie das?
Welche Rolle spielen soziale Medien und Gegendemonstrationen?
Hat das Grundgesetz eine antinationalsozialistische Tendenz?
Auch in der Neuauflage verschafft das Werk einen instruktiven Überblick zu den relevanten Themen:
Parteiverbot und Vereinsverbot
Grundrechtsverwirkung, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit
Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus
Ultimate Fighting, Shitstorm, Flashmob, Zahlencodes, Hate Speech und Nacktauftritte in der Öffentlichkeit.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Die öffentliche Ordnung ist ein Dauerbrenner – aktuell etwa gegen extremistische Versammlungen.
Das Handbuch schafft Klarheit und beantwortet die drängendsten Fragen:
Kann die wehrhafte Demokratie Provokationen von Neonazi-, Autonomen- oder Salafisten-Demonstrationen verbieten?
Welche einschüchternden Symbole und militärischen Elemente nutzen Extremisten – und dürfen sie das?
Welche Rolle spielen soziale Medien und Gegendemonstrationen?
Hat das Grundgesetz eine antinationalsozialistische Tendenz?
Auch in der Neuauflage verschafft das Werk einen instruktiven Überblick zu den relevanten Themen:
Parteiverbot und Vereinsverbot
Grundrechtsverwirkung, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit
Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus
Ultimate Fighting, Shitstorm, Flashmob, Zahlencodes, Hate Speech und Nacktauftritte in der Öffentlichkeit.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Wenn sich Veranstalter und Teilnehmer von extremistischen Versammlungen auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit berufen, ist das Schutzgut der öffentlichen Ordnung in entscheidenden Punkten berührt.
Das Werk schafft Klarheit und beantwortet die drängendsten Fragen:
Kann die wehrhafte Demokratie linksextremistische oder islamistische Provokationen im Sinne der öffentlichen Ordnung unterbinden?
Wie können symbolträchtige Orte und Daten geschützt werden?
Welche Symbole und militärischen Elemente nutzen insbesondere Rechtsextremisten – und dürfen sie das?
Die Neuauflage gibt zudem einen instruktiven Überblick zu den gegenwärtigen Themen
Partei- und Vereinsverbot
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Aktualisiert: 2023-05-05
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