Das aktuelle Grundwissen zur Regelung von Verantwortlichkeiten und Kosten im Bereich Landwirtschaft und Ernährung
Aktualisiert: 2023-06-26
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Das aktuelle Grundwissen zur Regelung von Verantwortlichkeiten und Kosten im Bereich Landwirtschaft und Ernährung
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das aktuelle Grundwissen zur Regelung von Verantwortlichkeiten und Kosten im Bereich Landwirtschaft und Ernährung
Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-06-15
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In den Siebziger Jahren wurde im Rahmen einer sich konstituierenden Umweltpolitik das Verursacherprinzip als marktnahes Instrumentarium eingeführt. Die damalige Diskussion begrenzte jedoch die rechtliche Umsetzung auf öffentlich-rechtliche Modelle. Spätestens seit Einführung des Umwelthaftungsgesetzes ist aber verdeutlicht worden, daß auch der zivilrechtlichen Haftung umweltpolitische Funktionalität zukommt. Eine Aufarbeitung des umweltpolitischen Verursacherprinzips für das Zivilrecht fehlt dabei bislang. Trotz umfangreicher Reformansätze ist auch die Systematik des geltenden Verjährungsrechts und die Verjährung schadensbezogener Ansprüche kaum untersucht.
Der Autor versucht, diese Defizite aufzuarbeiten. Nach einer Darstellung des geltenden Verjährungsrechts werden die Möglichkeiten gezeigt, mit denen dem Verursacherprinzip mittels des Zivilrechts Geltung verschafft werden kann. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Funktionalität der vertraglichen Verjährungsregelungen wird ein Ansatz verfolgt, der zum einen die marktdynamisierende Funktionalität der kurzen Verjährungsfristen beachtet, zum anderen aber die Umsetzung des umweltpolitischen Verursacherprinzips ermöglicht. Dabei zeigt der Verfasser auf, daß die bisherige rechtliche Behandlung kurzer Verjährungsfristen zu einer teilweise unsachgemäßen Differenzierung zwischen den verschiedenen, im BGB geregelten Vertragstypen geführt hat. Diese Differenzierung wird unter Beachtung der Strukturunterschiede aufgehoben und damit eine, den umweltpolitischen Zielsetzungen gerecht werdende, Anwendung des geltenden Rechts ermöglicht. Unter Zugrundelegung der gewonnenen Ergebnisse wird schließlich der Reformvorschlag der Schuldrechtskommission kritisch gewürdigt. Dabei stellt sich heraus, daß der Reformvorschlag nicht nur unter themenspezifischen Aspekten angreifbar ist. Es wird insbesondere gezeigt, daß die geplante faktische Aufhebung des bislang unangefochten geltenden Prinzips der freien Anspruchskonkurrenz mit d
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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In den Siebziger Jahren wurde im Rahmen einer sich konstituierenden Umweltpolitik das Verursacherprinzip als marktnahes Instrumentarium eingeführt. Die damalige Diskussion begrenzte jedoch die rechtliche Umsetzung auf öffentlich-rechtliche Modelle. Spätestens seit Einführung des Umwelthaftungsgesetzes ist aber verdeutlicht worden, daß auch der zivilrechtlichen Haftung umweltpolitische Funktionalität zukommt. Eine Aufarbeitung des umweltpolitischen Verursacherprinzips für das Zivilrecht fehlt dabei bislang. Trotz umfangreicher Reformansätze ist auch die Systematik des geltenden Verjährungsrechts und die Verjährung schadensbezogener Ansprüche kaum untersucht.
Der Autor versucht, diese Defizite aufzuarbeiten. Nach einer Darstellung des geltenden Verjährungsrechts werden die Möglichkeiten gezeigt, mit denen dem Verursacherprinzip mittels des Zivilrechts Geltung verschafft werden kann. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Funktionalität der vertraglichen Verjährungsregelungen wird ein Ansatz verfolgt, der zum einen die marktdynamisierende Funktionalität der kurzen Verjährungsfristen beachtet, zum anderen aber die Umsetzung des umweltpolitischen Verursacherprinzips ermöglicht. Dabei zeigt der Verfasser auf, daß die bisherige rechtliche Behandlung kurzer Verjährungsfristen zu einer teilweise unsachgemäßen Differenzierung zwischen den verschiedenen, im BGB geregelten Vertragstypen geführt hat. Diese Differenzierung wird unter Beachtung der Strukturunterschiede aufgehoben und damit eine, den umweltpolitischen Zielsetzungen gerecht werdende, Anwendung des geltenden Rechts ermöglicht. Unter Zugrundelegung der gewonnenen Ergebnisse wird schließlich der Reformvorschlag der Schuldrechtskommission kritisch gewürdigt. Dabei stellt sich heraus, daß der Reformvorschlag nicht nur unter themenspezifischen Aspekten angreifbar ist. Es wird insbesondere gezeigt, daß die geplante faktische Aufhebung des bislang unangefochten geltenden Prinzips der freien Anspruchskonkurrenz mit d
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-20
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In den Siebziger Jahren wurde im Rahmen einer sich konstituierenden Umweltpolitik das Verursacherprinzip als marktnahes Instrumentarium eingeführt. Die damalige Diskussion begrenzte jedoch die rechtliche Umsetzung auf öffentlich-rechtliche Modelle. Spätestens seit Einführung des Umwelthaftungsgesetzes ist aber verdeutlicht worden, daß auch der zivilrechtlichen Haftung umweltpolitische Funktionalität zukommt. Eine Aufarbeitung des umweltpolitischen Verursacherprinzips für das Zivilrecht fehlt dabei bislang. Trotz umfangreicher Reformansätze ist auch die Systematik des geltenden Verjährungsrechts und die Verjährung schadensbezogener Ansprüche kaum untersucht.
Der Autor versucht, diese Defizite aufzuarbeiten. Nach einer Darstellung des geltenden Verjährungsrechts werden die Möglichkeiten gezeigt, mit denen dem Verursacherprinzip mittels des Zivilrechts Geltung verschafft werden kann. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Funktionalität der vertraglichen Verjährungsregelungen wird ein Ansatz verfolgt, der zum einen die marktdynamisierende Funktionalität der kurzen Verjährungsfristen beachtet, zum anderen aber die Umsetzung des umweltpolitischen Verursacherprinzips ermöglicht. Dabei zeigt der Verfasser auf, daß die bisherige rechtliche Behandlung kurzer Verjährungsfristen zu einer teilweise unsachgemäßen Differenzierung zwischen den verschiedenen, im BGB geregelten Vertragstypen geführt hat. Diese Differenzierung wird unter Beachtung der Strukturunterschiede aufgehoben und damit eine, den umweltpolitischen Zielsetzungen gerecht werdende, Anwendung des geltenden Rechts ermöglicht. Unter Zugrundelegung der gewonnenen Ergebnisse wird schließlich der Reformvorschlag der Schuldrechtskommission kritisch gewürdigt. Dabei stellt sich heraus, daß der Reformvorschlag nicht nur unter themenspezifischen Aspekten angreifbar ist. Es wird insbesondere gezeigt, daß die geplante faktische Aufhebung des bislang unangefochten geltenden Prinzips der freien Anspruchskonkurrenz mit d
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Eine Vielzahl von auch normativ anknüpfbaren Erwägungen spricht für die Notwendigkeit des Rückbaus dauerhaft aufgegebener Anlagen. Vor diesem Hintergrund erörtert Julian Philipp Seibert die Rechtsfolgen der dauerhaften Nutzungsaufgabe im Hinblick auf den Eintritt der Baurechtswidrigkeit und den Entfall des Bestandsschutzes. Neben der anschließenden Untersuchung der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung des Rückbaus zeigt er Wege zu dessen frühzeitiger Absicherung durch Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung auf. Hierbei wird u.a. auf die Spezialvorschrift des § 35 Abs. 5 BauGB, auf die Anforderungen öffentlicher Belange, auf Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB, auf das besondere Städtebaurecht und auf städtebauliche Verträge eingegangen. Bezüge zum Immissionsschutzrecht werden jeweils hergestellt. Schließlich bewertet der Autor dauerhaft aufgegebene Anlagen im Lichte des Eigentumsgrundrechts.
Aktualisiert: 2022-12-22
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In dem Werk werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die finanzielle Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland und Taiwan untersucht. Nach einer Erläuterung der verfassungs- und umweltrechtlichen Grundlagen, der Rechtsentwicklung und der aktuellen Rechtsnormen werden die unterschiedlichen Förderansätze in den beiden Ländern verglichen.
Durch die Einordnung, Überprüfung und den Vergleich dieser Rechtsnormen der beiden Länder kann die Leserschaft ein tieferes Verständnis für die jeweiligen Regelungen gewinnen. Durch den kritischen Vergleich der Erfolge und Misserfolge der Gesetzgebung in beiden Ländern kann diese Arbeit als Anregung und Inspiration für die zukünftige Rechtsentwicklung dienen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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In dem Werk werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die finanzielle Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland und Taiwan untersucht. Nach einer Erläuterung der verfassungs- und umweltrechtlichen Grundlagen, der Rechtsentwicklung und der aktuellen Rechtsnormen werden die unterschiedlichen Förderansätze in den beiden Ländern verglichen.
Durch die Einordnung, Überprüfung und den Vergleich dieser Rechtsnormen der beiden Länder kann die Leserschaft ein tieferes Verständnis für die jeweiligen Regelungen gewinnen. Durch den kritischen Vergleich der Erfolge und Misserfolge der Gesetzgebung in beiden Ländern kann diese Arbeit als Anregung und Inspiration für die zukünftige Rechtsentwicklung dienen.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Die gegenwärtige Eigentumsordnung der Weltgesellschaft gesteht den Staaten sowie den von ihnen legitimierten privaten Eigentümern ein nahezu uneingeschränktes Verfügungsrecht über natürliche Ressourcen zu. Sie ist in wesentlichen Zügen durch John Locke geprägt, der in der Aneignung durch Arbeit eine zentrale Legitimationsgrundlage für Eigentum sieht und damit in Weiterentwicklung des Ansatzes von Thomas Hobbes das Modell des Gesellschaftsvertrags für moderne Gesellschaften grundgelegt hat. Die massive Ausbeutung natürlicher Ressourcen im Kontext der verschiedenen Stufen der Industrialisierung als Problem globaler und intergenerationeller Gerechtigkeit war damals nicht vorhersehbar. Unter den heutigen Handlungs- und Systembedingungen der Weltwirtschaft führt die Eigentumsordnung jedoch zu erheblichen strukturellen Fehlentwicklungen und sozioökonomischen Exklusionen zahlloser Menschen, weshalb sie dringend reformbedürftig erscheint.
Indem der Autor die vorherrschende Eigentumsordnung in Bezug auf nicht-erneuerbare natürliche Ressourcen einer systematischen Reflexion unterzieht und handlungsleitende Impulse für deren Anpassung an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erarbeitet, leistet er einen innovativen Diskussionsbeitrag für die gegenwärtige Debatte. Dem eigentumstheoretischen Zugang kommt dabei insofern grundlegende Bedeutung für die Umwelt- und Wirtschaftsethik zu, als man deren Probleme im Wesentlichen als Konflikte im Umgang mit Kollektivgütern charakterisieren kann. Die eigentumstheoretische Analyse von Ressourcenkonflikten schreibt hier den klassischen Topos des Gemeinwohls in Bezug auf brisante ökologische und entwicklungspolitische Herausforderungen der Gegenwart fort. Den normativen Ausgangspunkt für die handlungsleitenden Impulse bildet schließlich die Verknüpfung des Erb-, Sozialbindungs-, Nutzungstoleranz- und Verursacherprinzips mit dem Vorschlag der „Globalen Rohstoffdividende“ des Philosophen Thomas Pogge. Indem dieses Governance-Instrument auf der Basis schöpfungstheologischer, ressourcentheoretischer, sozialökologischer und gerechtigkeitstheoretischer Überlegungen modifiziert wird, liefert der Autor einen substanziellen Diskussionsgegenstand hinsichtlich der Weiterentwicklung eines zentralen Elements moderner Weltwirtschaftsordnung.
Aktualisiert: 2023-03-10
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Vorläufiger Beschreibungstext zur 2. Auflage:
Das Umweltrecht ist eine komplexe und mitunter sehr technische Spezialmaterie. Seine Teilbereiche unterliegen einer fortschreitenden Spezialisierung. Der vorliegende Band arbeitet die Grundlinien und die Zusammenhänge heraus, um dieses weit verzweigte Rechtsgebiet zu erschliessen.In einem Allgemeinen Teil werden die Entwicklung des Umweltrechts, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, die umweltrechtlichen Grundprinzipien (Nachhaltigkeits-, Vorsorge-, Verursacherprinzip) sowie zwei besondere Instrumente des Umweltrechts dargestellt, nämlich die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verbandsbeschwerderecht.Der Besondere Teil vermittelt einen Überblick über folgende Materien: Immissionsschutz (Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, nichtionisierende Strahlen), Abfälle, Altlasten, Bodenschutz, Chemikalien, Organismen, Störfallvorsorge, Gewässerschutz, Walderhaltung, Natur- und Heimatschutz sowie Klimaschutz.Die 2., aktualisierte Auflage ergänzt und vertieft die Darstellung an manchen Stellen. Stark ausgebaut wurden die Hinweise auf Literatur und amtliche Publikationen.
Aktualisiert: 2022-11-08
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Eine Vielzahl von auch normativ anknüpfbaren Erwägungen spricht für die Notwendigkeit des Rückbaus dauerhaft aufgegebener Anlagen. Vor diesem Hintergrund erörtert Julian Philipp Seibert die Rechtsfolgen der dauerhaften Nutzungsaufgabe im Hinblick auf den Eintritt der Baurechtswidrigkeit und den Entfall des Bestandsschutzes. Neben der anschließenden Untersuchung der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung des Rückbaus zeigt er Wege zu dessen frühzeitiger Absicherung durch Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung auf. Hierbei wird u.a. auf die Spezialvorschrift des § 35 Abs. 5 BauGB, auf die Anforderungen öffentlicher Belange, auf Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB, auf das besondere Städtebaurecht und auf städtebauliche Verträge eingegangen. Bezüge zum Immissionsschutzrecht werden jeweils hergestellt. Schließlich bewertet der Autor dauerhaft aufgegebene Anlagen im Lichte des Eigentumsgrundrechts.
Aktualisiert: 2022-12-22
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