Die Befugnisse staatlicher Behörden zur Datenerhebung und -nutzung wurden in den letzten zehn Jahren erheblich ausgeweitet. Damit ist auch die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass Behörden Zufallserkenntnisse erlangen, die sie für andere Zwecke weitergeben wollen oder müssen. Daher ist es unerlässlich, den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen abzustecken. Catharina Dose entwickelt hierzu ein verfahrens- und behördenübergreifendes Gesamtkonzept.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Befugnisse staatlicher Behörden zur Datenerhebung und -nutzung wurden in den letzten zehn Jahren erheblich ausgeweitet. Damit ist auch die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass Behörden Zufallserkenntnisse erlangen, die sie für andere Zwecke weitergeben wollen oder müssen. Daher ist es unerlässlich, den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen abzustecken. Catharina Dose entwickelt hierzu ein verfahrens- und behördenübergreifendes Gesamtkonzept.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Befugnisse staatlicher Behörden zur Datenerhebung und -nutzung wurden in den letzten zehn Jahren erheblich ausgeweitet. Damit ist auch die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass Behörden Zufallserkenntnisse erlangen, die sie für andere Zwecke weitergeben wollen oder müssen. Daher ist es unerlässlich, den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen abzustecken. Catharina Dose entwickelt hierzu ein verfahrens- und behördenübergreifendes Gesamtkonzept.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Befugnisse staatlicher Behörden zur Datenerhebung und -nutzung wurden in den letzten zehn Jahren erheblich ausgeweitet. Damit ist auch die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass Behörden Zufallserkenntnisse erlangen, die sie für andere Zwecke weitergeben wollen oder müssen. Daher ist es unerlässlich, den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen abzustecken. Catharina Dose entwickelt hierzu ein verfahrens- und behördenübergreifendes Gesamtkonzept.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Begriff Diversity verbreitet sich im internationalen wie nationalen Sprachgebrauch immer weiter und wird von unterschiedlichen Organisationen plakativ in ihrer Außendarstellung verwendet. Der Band nimmt den Diskurs in privatwirtschaftlichen und öffentlichen Organisationen in den Blick und diskutiert Bedingungsfaktoren sowie Begründungslogiken und -strukturen. Dabei wird ein Fokus auf den Diskurs in Kommunalverwaltungen gelegt sowie auf das Spannungsfeld zwischen emanzipatorischem Nutzen und ökonomischer Verwertbarkeitslogik.
Aktualisiert: 2023-03-20
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Die Autoren des Bandes setzen sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit der Frage auseinander, inwieweit 'Verwertbarkeit' ein taugliches Kriterium zur Beurteilung von wissenschaftlichem und speziell erziehungswissenschaftlichem Wissen ist. Die derzeit laufende bildungspolitische Debatte um die Effizienz deutscher Hochschulen erhält mit den Beiträgen neue Impulse.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die Arbeit legt die sich bei Internal Investigations ergebenden Problemfelder dar und bietet Lösungsvorschläge an. Im Mittelpunkt steht die Analyse von Mitarbeiterbefragungen und Amnestieangeboten durch das Unternehmen und die Frage, ob und wann die gewonnenen Erkenntnisse strafprozessual verwertbar sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit legt die sich bei Internal Investigations ergebenden Problemfelder dar und bietet Lösungsvorschläge an. Im Mittelpunkt steht die Analyse von Mitarbeiterbefragungen und Amnestieangeboten durch das Unternehmen und die Frage, ob und wann die gewonnenen Erkenntnisse strafprozessual verwertbar sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Es kollidiert mit nemo-tenetur-Grundsatz und - durch amtspflichtwidriges Unterlassen der Staatsanwaltschaft - mit fair-trial- sowie Legalitätsprinzip, wenn an der US-Börse gelistete Unternehmen von der US-Börsenaufsicht SEC aufgefordert werden, bei Verdacht eines Verstoßes gegen den FCPA gegen sich selbst zu ermitteln; Frage der Zurechnung zur SEC.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Internal Investigations sind spätestens seit der Siemens-Korruptionsaffäre auch in Deutschland angekommen und haben die Diskussion um eine Unternehmensstrafbarkeit neu belebt. Die Arbeit widmet sich sowohl dem US-amerikanischen Hintergrund von Internal Investigations als auch ihren Auswirkungen auf das deutsche Arbeits- und Strafprozessrecht. Hierzu wird der Sanktionierung von Unternehmen in Deutschland das Unternehmensstrafverfolgungssystem der USA – und auch die aktuelle Strafverfolgungspraxis des – gegenübergestellt. Aus Sicht des deutschen Rechts werfen insbesondere die im Rahmen von Internal Investigations üblichen Mitarbeiterinterviews Fragen auf. Wie weit reicht die Auskunftspflicht der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber? Können ihre Auskünfte in einem späteren Strafprozess gegen die Mitarbeiter verwendet werden? Auf diese Fragen versucht diese Arbeit Antworten zu geben.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit legt die sich bei Internal Investigations ergebenden Problemfelder dar und bietet Lösungsvorschläge an. Im Mittelpunkt steht die Analyse von Mitarbeiterbefragungen und Amnestieangeboten durch das Unternehmen und die Frage, ob und wann die gewonnenen Erkenntnisse strafprozessual verwertbar sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin befasst sich eingehend mit der rechtlichen und psychologischen Bedeutung selbstkommunikativer Phänomene. Hierbei betrachtet sie insbesondere Selbstgespräche sowie Tagebücher und erörtert die Frage, ob selbstkommunikative Inhalte als Beweismittel im Strafprozess verwertet werden dürfen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin befasst sich eingehend mit der rechtlichen und psychologischen Bedeutung selbstkommunikativer Phänomene. Hierbei betrachtet sie insbesondere Selbstgespräche sowie Tagebücher und erörtert die Frage, ob selbstkommunikative Inhalte als Beweismittel im Strafprozess verwertet werden dürfen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin befasst sich eingehend mit der rechtlichen und psychologischen Bedeutung selbstkommunikativer Phänomene. Hierbei betrachtet sie insbesondere Selbstgespräche sowie Tagebücher und erörtert die Frage, ob selbstkommunikative Inhalte als Beweismittel im Strafprozess verwertet werden dürfen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autoren des Bandes setzen sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit der Frage auseinander, inwieweit 'Verwertbarkeit' ein taugliches Kriterium zur Beurteilung von wissenschaftlichem und speziell erziehungswissenschaftlichem Wissen ist. Die derzeit laufende bildungspolitische Debatte um die Effizienz deutscher Hochschulen erhält mit den Beiträgen neue Impulse.
Aktualisiert: 2019-01-23
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Interne Untersuchungen, zumal in multinationalen Unternehmen, haben Hochkonjunktur. Sie werden typischerweise vom Verwaltungsrat angeordnet, wenn der Verdacht auf Rechtsverletzungen im Unternehmen besteht. Die Ergebnisse interner Untersuchungen fliessen immer mehr in Strafverfahren ein: Auch von Seiten der Strafverfolgungsbehörden besteht ein grosses Interesse, durch den Zugriff auf privat durchgeführte Untersuchungen eigene Ermittlungen zu unterstützen und dadurch Ressourcen zu sparen.
Die bisherige Diskussion in der Schweiz zur strafprozessualen Verwertbarkeit von Informationen aus internen Untersuchungen wird entlang der These behandelt, dass nur Ergebnisse aus fairen internen Untersuchungen Anklage und Urteil zugrunde gelegt werden dürfen. Anhand der Mitarbeiterbefragungen arbeitet der Verfasser das Machtgefälle in internen Untersuchungen zur Aufklärung strafrechtlicher Anschuldigungen heraus. Mit der Schlussfolgerung, dass in gewissen Fällen interne Untersuchungen als quasi-staatliche Vorverfahren zu bezeichnen sind, fordert der Verfasser für bestimmte Erkenntnisse ein selbständiges Verwertungsverbot im Strafverfahren gegen den Arbeitnehmer. Auch ein Verfahren, das privat beginnt und in ein Strafverfahren übergeht, muss insgesamt fair sein.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Die Aufdeckung und der Nachweis von Kartellen stellen für Kartellbehörden eine ihrer Kernaufgaben und eine der größten Herausforderungen dar. Diese Aufgabe kann ohne den Rückgriff auf Insiderwissen nicht effektiv bewältigt werden. So stellen die Kronzeugen-programme der Kartellbehörden das wirksamste Instrument bei der Entdeckung und Sanktionierung von Kartellabsprachen dar. Daneben wird seit wenigen Jahren verstärkt versucht, Hinweise von Einzelpersonen für die Kartellverfolgung nutzbar zu machen. Mittels der Einrichtung anonymer Hinweisgebersysteme oder Prämienprogramme sollen Insider dazu gebracht werden, ihr Wissen um den Wettbewerbsverstoß mit den Behörden zu teilen. Beide Arten von Informationsgebern können als Whistleblower bezeichnet werden. Die Angaben von Whistleblowern bergen jedoch Chancen und Risiken zugleich. Einerseits gewähren sie Einblick in geheime Prozesse, andererseits besteht das Risiko einer Falschbelastung. Wird dem Whistleblower für seine belastende Aussage und für die Über-mittlung von Beweismitteln eine Gegenleistung angeboten, so erhöht sich dieses Risiko. Werden die Angaben unkritisch übernommen, können Sanktionen zu Unrecht erlassen werden oder zu umfassend ausfallen. Im kartellrechtlichen Kontext wird diese Problematik bisher nur vereinzelt thematisiert, wohingegen sie in anderen Bereichen – wie dem Kernstrafrecht –vielfach diskutiert wird. Die Studie widmet sich der Spannungslage zwischen dem Ziel einer effektiven Kartellverfolgung mithilfe von Whistleblowern und der Wahrung der Interessen der Betroffenen. Auf Basis einer umfassenden Auswertung von Bußgeldentscheidungen der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes sowie deren Überprüfung durch das EuG und den EuGH respektive durch das OLG Düsseldorf und den BGH wird untersucht, inwiefern diese Spannungslage aufgelöst werden kann. Dabei wird analysiert, inwieweit die Praxis der besonderen Motivationslage der Whistleblower im Rahmen der Beweisermittlung und Beweiswürdigung Rechnung trägt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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