Die seit 2006 aufgelegten Förderprogramme haben Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals kaum verändert. Entscheidend sind die Höhe der Grundfinanzierung und die organisationale Weiterentwicklung der Personalstruktur.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die seit 2006 aufgelegten Förderprogramme haben Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals kaum verändert. Entscheidend sind die Höhe der Grundfinanzierung und die organisationale Weiterentwicklung der Personalstruktur.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die seit 2006 aufgelegten Förderprogramme haben Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals kaum verändert. Entscheidend sind die Höhe der Grundfinanzierung und die organisationale Weiterentwicklung der Personalstruktur.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die seit 2006 aufgelegten Förderprogramme haben Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals kaum verändert. Entscheidend sind die Höhe der Grundfinanzierung und die organisationale Weiterentwicklung der Personalstruktur.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Befristungen rechtssicher gestalten
Ohne Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung besteht für den Arbeitgeber die Gefahr, eine unwirksame Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag aufzunehmen. Gegen seinen Willen entsteht dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das nur unter Beachtung der Kündigungsschutzvorschriften beendet werden kann. Personalverantwortliche benötigen daher einen fundierten Überblick über die sachlichen und formalen Voraussetzungen, durch die eine rechtswirksame Befristung von Arbeitsverhältnissen ermöglicht wird.
Hier setzt das Handbuch Befristung von Arbeitsverträgen an: Kompakt und praxisnah werden die Möglichkeiten erläutert, gültige Befristungsabreden abzuschließen, und Hinweise gegeben, wie Rechtsstreitigkeiten mit Beschäftigten vermieden werden können.
Dargestellt werden:
Befristungsmöglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Überblick zum Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) und zu den Hochschulgesetzen der Länder
Sonderregelungen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) einschließlich der Auswirkungen von Befristungen auf die Stufenzuordnung
Befristung von Arbeitsbedingungen wie kurzfristige Erhöhung der Arbeitszeit und vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Aspekte der Mitbestimmung (Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats) und des Rechtsschutzes
Aktualisiert: 2023-06-01
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Dieses neuartige Kompendium zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht versteht sich als Handbuch für Wissenschaft und Praxis. Es legt einen Schwerpunkt auf die aktuellen Reformthemen (Stichworte: Bologna-Prozess, W-Besoldung, Reform der Hochschulorganisation) und wendet sich nicht nur an mit der Materie befasste Juristen sondern darüber hinaus auch an Hochschulangehörige aller Disziplinen sowie Praktiker des Hochschul- und Wissenschaftsrechts. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind bis November 2010 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die seit 2006 aufgelegten Förderprogramme haben Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals kaum verändert. Entscheidend sind die Höhe der Grundfinanzierung und die organisationale Weiterentwicklung der Personalstruktur.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die seit 2006 aufgelegten Förderprogramme haben Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals kaum verändert. Entscheidend sind die Höhe der Grundfinanzierung und die organisationale Weiterentwicklung der Personalstruktur.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In der umfangreich überarbeiteten 3. Auflage des Kommentars wird ein besonderes Augenmerk gelegt auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom November 2016 und demgemäß auf das Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts aus dem März 2018.
Umfassend eingearbeitet wurde zudem das im Dezember 2020 verabschiedete 4. Hochschulrechtsänderungsgesetz. Hauptthemen sind hier u.a. die Verbesserungen der Gleichstellung und Verfolgung von Antidiskriminierung, Vorkehrungen zur Vermeidung der Umsatzsteuer bei Kooperationsverträgen der Hochschulen, Vorgaben für die Struktur- und Entwicklungsplanung, Vorschriften für digitale Gremiensitzungen und Prüfungen, die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung, die Neufassung der Vorschriften über die Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen oder auch die Kooperationsmöglichkeiten zwischen staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen.
Auch das grundlegend novellierte KIT-Gesetz wurde berücksichtigt.
Die 3. Auflage enthält damit eine Kommentierung der Hochschulgesetzgebung in Baden- Württemberg auf aktuellem Stand.
Mithilfe der Synopse der Hochschulgesetze anderer Bundesländer bei den Einzelbestimmungen lassen sich die Kommentierungen auch für die Auslegung der Hochschulgesetze der anderen Bundesländer verwenden.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Befristungen rechtssicher gestalten
Ohne Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung besteht für den Arbeitgeber die Gefahr, eine unwirksame Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag aufzunehmen. Gegen seinen Willen entsteht dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das nur unter Beachtung der Kündigungsschutzvorschriften beendet werden kann. Personalverantwortliche benötigen daher einen fundierten Überblick über die sachlichen und formalen Voraussetzungen, durch die eine rechtswirksame Befristung von Arbeitsverhältnissen ermöglicht wird.
Hier setzt das Handbuch Befristung von Arbeitsverträgen an: Kompakt und praxisnah werden die Möglichkeiten erläutert, gültige Befristungsabreden abzuschließen, und Hinweise gegeben, wie Rechtsstreitigkeiten mit Beschäftigten vermieden werden können.
Dargestellt werden:
Befristungsmöglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Überblick zum Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) und zu den Hochschulgesetzen der Länder
Sonderregelungen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) einschließlich der Auswirkungen von Befristungen auf die Stufenzuordnung
Befristung von Arbeitsbedingungen wie kurzfristige Erhöhung der Arbeitszeit und vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Aspekte der Mitbestimmung (Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats) und des Rechtsschutzes
Aktualisiert: 2023-04-05
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Befristungen rechtssicher gestalten
Ohne Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung besteht für den Arbeitgeber die Gefahr, eine unwirksame Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag aufzunehmen. Gegen seinen Willen entsteht dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das nur unter Beachtung der Kündigungsschutzvorschriften beendet werden kann. Personalverantwortliche benötigen daher einen fundierten Überblick über die sachlichen und formalen Voraussetzungen, durch die eine rechtswirksame Befristung von Arbeitsverhältnissen ermöglicht wird.
Hier setzt das Handbuch Befristung von Arbeitsverträgen an: Kompakt und praxisnah werden die Möglichkeiten erläutert, gültige Befristungsabreden abzuschließen, und Hinweise gegeben, wie Rechtsstreitigkeiten mit Beschäftigten vermieden werden können.
Dargestellt werden:
Befristungsmöglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Überblick zum Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) und zu den Hochschulgesetzen der Länder
Sonderregelungen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) einschließlich der Auswirkungen von Befristungen auf die Stufenzuordnung
Befristung von Arbeitsbedingungen wie kurzfristige Erhöhung der Arbeitszeit und vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Aspekte der Mitbestimmung (Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats) und des Rechtsschutzes
Aktualisiert: 2023-05-02
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Die seit 2006 aufgelegten Förderprogramme haben Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals kaum verändert. Entscheidend sind die Höhe der Grundfinanzierung und die organisationale Weiterentwicklung der Personalstruktur.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die seit 2006 aufgelegten Förderprogramme haben Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals kaum verändert. Entscheidend sind die Höhe der Grundfinanzierung und die organisationale Weiterentwicklung der Personalstruktur.
Aktualisiert: 2023-04-15
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In der umfangreich überarbeiteten 3. Auflage des Kommentars wird ein besonderes Augenmerk gelegt auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom November 2016 und demgemäß auf das Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts aus dem März 2018.
Umfassend eingearbeitet wurde zudem das im Dezember 2020 verabschiedete 4. Hochschulrechtsänderungsgesetz. Hauptthemen sind hier u.a. die Verbesserungen der Gleichstellung und Verfolgung von Antidiskriminierung, Vorkehrungen zur Vermeidung der Umsatzsteuer bei Kooperationsverträgen der Hochschulen, Vorgaben für die Struktur- und Entwicklungsplanung, Vorschriften für digitale Gremiensitzungen und Prüfungen, die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung, die Neufassung der Vorschriften über die Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen oder auch die Kooperationsmöglichkeiten zwischen staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen.
Auch das grundlegend novellierte KIT-Gesetz wurde berücksichtigt.
Die 3. Auflage enthält damit eine Kommentierung der Hochschulgesetzgebung in Baden- Württemberg auf aktuellem Stand.
Mithilfe der Synopse der Hochschulgesetze anderer Bundesländer bei den Einzelbestimmungen lassen sich die Kommentierungen auch für die Auslegung der Hochschulgesetze der anderen Bundesländer verwenden.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Seit der erstmaligen Kommentierung des Landeshochschulgesetzes, des Universitätsklinika-Gesetzes und des Gesetzes über das Karlsruher Instituts für Technologie (KIT-Gesetz) steht eine vollständige, den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragende Darstellung des Hochschulrechts in Baden-Württemberg zur Verfügung.
In der umfangreich überarbeiteten 3. Auflage des Kommentars wird ein besonderes Augenmerk gelegt auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom November 2016 und demgemäß auf das Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts aus dem März 2018.
Umfassend eingearbeitet wurde zudem das im Dezember 2020 verabschiedete 4. Hochschulrechtsänderungsgesetz. Hauptthemen sind hier u.a. die Verbesserungen der Gleichstellung und Verfolgung von Antidiskriminierung, Vorkehrungen zur Vermeidung der Umsatzsteuer bei Kooperationsverträgen der Hochschulen, Vorgaben für die Struktur- und Entwicklungsplanung, Vorschriften für digitale Gremiensitzungen und Prüfungen, die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung, die Neufassung der Vorschriften über die Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen oder auch die Kooperationsmöglichkeiten zwischen staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen.
Auch das grundlegend novellierte KIT-Gesetz wurde berücksichtigt.
Die 3. Auflage enthält damit eine Kommentierung der Hochschulgesetzgebung in Baden- Württemberg auf aktuellem Stand.
Mithilfe der Synopse der Hochschulgesetze anderer Bundesländer bei den Einzelbestimmungen lassen sich die Kommentierungen auch für die Auslegung der Hochschulgesetze der anderen Bundesländer verwenden.
Aktualisiert: 2023-04-13
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Aktualisiert: 2021-10-01
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Mit der erstmaligen Kommentierung des Landeshochschulgesetzes, des Universitätsklinika- Gesetzes und des Gesetzes über das Karlsruher Instituts für Technologie steht eine vollständige, den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragende Darstellung des Hochschulrechts in Baden- Württemberg zur Verfügung
Das 3. HRÄG 2014 erforderte für die 2. Auflage eine umfangreiche Überarbeitung. Sie betrifft vor allem grundlegende Änderungen der Vorschriften über die Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Einführung sog. Hochschulverbände, die Neuregelung der Unternehmen der Hochschulen, die Regelung über die Wahl, Abwahl und den Rechtstatus der Mitglieder des Rektorats, die Weiterentwicklung des Organisationsrechtes der Dualen Hochschule Baden- Württemberg, die Neustrukturierung der Vorschriften über die Studiengänge und Anrechnung von Kompetenzen, die neu eingefügten Bestimmungen des LHG über die Promotionsvereinbarungen und Promotionskonvente, die Transparenz der Drittmittelforschung, die Neustrukturierung der Vorschriften über den Hochschulzugang, die Ergänzung der Vorschriften über Hochschulen in nicht staatlicher Trägerschaft durch Regelungen über sonstige Einrichtungen und die Weiterentwicklungsklausel.
Mithilfe der Synopse aller Hochschulgesetze im Anhang lassen sich die Kommentierungen auch für die Auslegung der Hochschulgesetze der anderen Bundesländer verwenden.
Aktualisiert: 2021-06-10
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Dieses neuartige Kompendium zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht versteht sich als Handbuch für Wissenschaft und Praxis. Es legt einen Schwerpunkt auf die aktuellen Reformthemen (Stichworte: Bologna-Prozess, W-Besoldung, Reform der Hochschulorganisation) und wendet sich nicht nur an mit der Materie befasste Juristen sondern darüber hinaus auch an Hochschulangehörige aller Disziplinen sowie Praktiker des Hochschul- und Wissenschaftsrechts. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind bis November 2010 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Befristung von Arbeitsverhältnissen von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen ist seit 2007 im WissZeitVG geregelt. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2011 hat im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Regelung zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Nach dieser Entscheidung zählen Mitarbeiter der Hochschulen nur dann zum wissenschaftlichen Personal, wenn sie die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer Dienstaufgaben selbstständig schöpferisch tätig zu werden und einen eigenen innovativen Forschungsbeitrag zu leisten. Thomas Raab zeigt auf, dass diese Definition des Begriffs "wissenschaftliches Personal" weder der Entstehungsgeschichte des Gesetzes noch deren Zwecksetzung gerecht wird, den Hochschulen zum Zwecke der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen zu ermöglichen. Er liefert zudem einen Vorschlag für eine gesetzliche Konkretisierung.
Aktualisiert: 2020-01-24
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Angesichts des erheblichen Bedeutungszuwachses von Befristung, Drittmittelfinanzierung und Teilzeit für die Beschäftigungssituation von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rückt die Frage nach der Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und damit verbunden nach der Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulbereichs im Vergleich zu anderen Berufsfeldern für Hochqualifizierte zunehmend in das Zentrum der hochschulpolitischen Diskussion. Gefordert sind hier in erster Linie die Bundesländer, denen im Zuge der Föderalismusreform ein Großteil der Verantwortung für die Gestaltung von Personalstruktur und Beschäftigungsbedingungen übertragen wurde. Vor diesem Hintergrund hat die Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung eine Studie in Auftrag gegeben, die Aufschluss über Reformbedarf, Handlungsoptionen und Steuerungsmöglichkeiten in Kooperation von Hochschulpolitik und Hochschulpraxis geben soll. In einer ersten Bestandsaufnahme wird ermittelt, in wie weit die Beschäftigungsbedingungen Gegenstand der Landeshochschulgesetze sind bzw. ob sie im Rahmen von Leistungsorientierter Mittelverteilung und Zielvereinbarungen behandelt werden. Daran schließen sich eine Auswertung von Stellungnahmen wissenschaftspolitischer Institutionen und Akteure sowie eine Übersicht zu bereits existierenden Vereinbarungen zu Beschäftigungsstandards an. Abgerundet wird die Analyse durch einen statistischen Vergleich der Beschäftigungssituation an Universitäten unterhalb der Professur nach Bundesländern. Aufbauend auf dieser Recherche wird unter Einbeziehung des Meinungsbildes von Hamburger Universitätsleitungen, Personalräten, Gleichstellungsbeauftragten und Betroffenen diskutiert, mit Hilfe welcher Instrumenten der Hochschulsteuerung auf Landes- und Hochschulebene Einfluss auf die Beschäftigungssituation der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeübt werden kann. Der Bericht dient damit der inhaltlichen Fundierung der Diskussion von Reformansätzen in der von der Hamburger Behörde in Kooperation mit den Universitätsleitungen und verschiedenen Interessenvertretungen eingerichteten "Arbeitsgruppe zur Verminderung prekärer Beschäftigungen.
Aktualisiert: 2020-01-08
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