Die zweite Instanz im deutschen und französischen Zivilverfahren
Konzeptionelle Unterschiede und wechselseitige Schlussfolgerungen
Lars Bierschenk
Der Wandel der Berufung zu einer Fehlerkorrekturinstanz stößt auch über zehn Jahre nach dem Zivilprozessreformgesetz auf breite Kritik in Rechtsprechung und Wissenschaft. Das französische Recht bildet mit dem double degré de juridiction einen Gegenpol zum deutschen Reformkonzept. Lars Bierschenk zieht einen historisch-dogmatischen Vergleich beider Rechtsmittelsysteme und leitet daraus Ergebnisse für die Rechtsanwendung ab. Er legt dar, wie sich noch der deutsche historische Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts am französischen appel des napoleonischen Code de procédure civile orientierte, und wie sich beide Rechtsmittelsysteme im Anschluss auseinanderentwickelt haben. Die deutschen und französischen Rechtsmittel „zweiter Instanz“ werden in Bezug zu ihrem jeweiligen prozessualen Umfeld gesetzt und unter den Aspekten des Streitwertes, der prozessualen Säumnis, der Rechtskraft und der richterlichen Verfahrensleitung analysiert. Besonderes Augenmerk legt der Autor auf die Frage nach der Zulässigkeit neuen Tatsachenvortrags und den bisweilen unzureichenden Schutz in sogenannten Bagatellsachen.