Öffentliche Stelle in den Sozialen Medien
Robert Kreyßing
Die vorliegende Publikation gibt sowohl Juristen als auch Nicht- Juristen bei der Erschließung der maßgeblichen Fragen – über diverse Rechtsbereiche hinaus – eine praxisorientierte Hilfestellung und liefert Lösungsansätze. So werden am Beispiel von Facebook elementare datenschutzrechtliche Vorgaben beleuchtet, die maßgeblich für die Bestimmung der grundsätzlichen Zulässigkeit von Sozialen Medien in der Arbeit von öffentlichen Stellen sind – kurz gesagt: Dürfen Soziale Medien genutzt werden und falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Auch die wesentlichen einfachgesetzlichen Regelungen, die sowohl für die grundsätzliche Zulässigkeit, aber auch für die fortlaufende Nutzung relevant sind, sind für die Praxis aufbereitet.
Insbesondere für die alltägliche Anwendung werden im letzten Abschnitt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die
Nutzung der Sozialen Medien dargestellt. Wie darf bzw. sollte sich eine öffentliche Stelle in den Sozialen Medien verhalten? Welche
praktischen Fallstricke gibt es und was muss stets beachtet werden?