Der Schadensersatzanspruch im EG-Kartellrecht
Existenz und Ausgestaltung
Moritz Votteler
Kartellgeschädigte haben einen Schadensersatzanspruch gegenüber den einzelnen Kartellanten. Und im Gegensatz zu den herkömmlichen Schadensersatzansprüchen ist dieser Anspruch – wie der Staatshaftungsanspruch bei Nichtumsetzung von Richtlinien – originär gemeinschaftsrechtlich. Im letzten Drittel diskutiert der Autor schließlich die Struktur und die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass, im Gegensatz zum deutschen Kartellrecht, Verbraucherverbände klagebefugt sind, was insbesondere die Sanktionierung von Kartellen interessant macht, die lediglich in der Summe hohe Schäden verursachen. Der Anspruchsgegner hat die theoretische Möglichkeit, sein Verhalten zu rechtfertigen. An das Vorliegen dieser Gründe werden jedoch so hohe Ansprüche gestellt, dass in der Realität deren Geltendmachung ausgeschlossen ist. Der Vorzug dieser Untersuchung ist, dass sie sich aus dem unmittelbaren Einflussbereich des deutschen Kartelldeliktsrechts entfernt, sich kritisch mit der ausländischen Literatur befasst und eingehend die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH untersucht.