Reform der Vermögensabschöpfung
Das Vermögensabschöpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollständig neu gefasst. Der Begriff "Einziehung" ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "Verfall". Der neu eingeführte § 73d StGB schränkt das Bruttoprinzip ein.
Kernstück der Reform ist die Neuregelung der Opferentschädigung. Die Ansprüche der Tatgeschädigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurückübertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermögensgegenstände verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt.
Das Gesetz hat den bisher beschränkten Anwendungsbereich für die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Taterträgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt.
Neu eingeführt wurde ferner die Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB, die es ermöglicht, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbständig einzuziehen, sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.
Bewährte Erläuterungen
Zahlreiche Prüfungsschemata und Übersichten erschließen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. für Eintragungsersuchen, Pfändungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermögensabschöpfung.
Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung rechtlich in Berührung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehörden.
Aus dem Inhalt:
Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Anforderungen an die Ermittlungsbehörden
Vermögensabschöpfung bei der Justiz
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
Gesetzliches Modell der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Rückgewinnungshilfe vs. Opferentschädigung
Rechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, §§ 73 ff. StGB
Einziehung von Taterträgen
Bestimmung des Wertes des Erlangten, Schätzung gemäß § 73d StGB
Qualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und Erlangtem
Mittäterschaft
Schätzung nach § 73d Absatz 2 StGB
Faktische Verfügungsgewalt der Mittäter über das Taterlangte
Haftung von Mittätern
Einziehung von Nutzungen und Surrogaten
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern, Teilnehmern und anderen
Selbständige Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft
Verfahren nach §§ 979 ff. BGB bei Erschütterung der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB
Einziehung von Taterträgen bei anderen nach § 73b StGB
Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e StGB
Einziehungsvorschriften nach §§ 74–75 StGB
"Außergerichtliche" Einziehung
Verfahrensvorschriften zur vorläufigen Vermögenssicherung
Opferentschädigung
Aufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)
Vermögensbeschlagnahme
Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht
Muster
Aktualisiert: 2023-05-10
> findR *
Reform der Vermögensabschöpfung
Das Vermögensabschöpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollständig neu gefasst. Der Begriff "Einziehung" ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "Verfall". Der neu eingeführte § 73d StGB schränkt das Bruttoprinzip ein.
Kernstück der Reform ist die Neuregelung der Opferentschädigung. Die Ansprüche der Tatgeschädigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurückübertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermögensgegenstände verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt.
Das Gesetz hat den bisher beschränkten Anwendungsbereich für die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Taterträgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt.
Neu eingeführt wurde ferner die Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB, die es ermöglicht, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbständig einzuziehen, sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.
Bewährte Erläuterungen
Zahlreiche Prüfungsschemata und Übersichten erschließen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. für Eintragungsersuchen, Pfändungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermögensabschöpfung.
Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung rechtlich in Berührung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehörden.
Aus dem Inhalt:
Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Anforderungen an die Ermittlungsbehörden
Vermögensabschöpfung bei der Justiz
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
Gesetzliches Modell der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Rückgewinnungshilfe vs. Opferentschädigung
Rechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, §§ 73 ff. StGB
Einziehung von Taterträgen
Bestimmung des Wertes des Erlangten, Schätzung gemäß § 73d StGB
Qualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und Erlangtem
Mittäterschaft
Schätzung nach § 73d Absatz 2 StGB
Faktische Verfügungsgewalt der Mittäter über das Taterlangte
Haftung von Mittätern
Einziehung von Nutzungen und Surrogaten
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern, Teilnehmern und anderen
Selbständige Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft
Verfahren nach §§ 979 ff. BGB bei Erschütterung der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB
Einziehung von Taterträgen bei anderen nach § 73b StGB
Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e StGB
Einziehungsvorschriften nach §§ 74–75 StGB
"Außergerichtliche" Einziehung
Verfahrensvorschriften zur vorläufigen Vermögenssicherung
Opferentschädigung
Aufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)
Vermögensbeschlagnahme
Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht
Muster
Aktualisiert: 2023-05-10
> findR *
Verstöße gegen Kartellrechtsvorschriften können ein Unternehmen im Extremfall in seiner Existenz gefährden. Neben empfindlichen Geldbußen gegen das Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter, einer Schädigung des Rufs sowie der Beziehungen zu Geschäftspartnern drohen auch strafrechtliche Sanktionen und Schadensersatzansprüche Dritter. Neben den Vorschriften des deutschen Rechts sind oft noch die Vorgaben des europäischen Kartellrechts und ggf. je nach Handelspartnern weitere Rechtsordnungen zu beachten.
Das Handbuch behandelt das Thema Kartellrecht und Compliance umfassend und abschließend.
1. Teil: schlüssige Darstellung der besonderen materiell-rechtlichen Risikofelder der Kartell-Compliance, getrennt nach Kartell- und Strafrecht
2. Teil: vertiefende Erläuterung der Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Kartellrecht einschließlich Schadensersatzklagen und Regressansprüche eines Unternehmens
3. Teil: praxisgerechte Erläuterung der von einem in der Krise befindlichen Unternehmen zu ergreifenden Maßnahmen sowie Verhaltensempfehlungen
4. Teil: umfassende Erläuterung der präventiven Kartell Compliance-Maßnahmen von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis zur präventiven Absicherung durch D&O-Versicherungen
5. Teil: Überblick über wichtige Kartell Compliance-Erfordernisse in CH, A, F, I, E, USA, China, Russland und Brasilien, teilweise in englischer Sprache.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Malte MBA Abel,
Donata Beck,
Virginia Belluci,
Marc Blumenauer,
Andreas Boos,
Tobias Brenner,
Italia Caminiti,
Enrico Maria Canzi,
Sibylle von Coelln,
Lilly Fiedler,
Christian LL.M. Haellmigk,
Andreas Hahn,
Isabella LL.M. Hartung,
Berndt Hess,
Christian Heuking,
Francesco Isolabella,
Frank Jiang,
John Jiang,
Christian Karbaum,
Lars MBA Kogel,
Matthias Lorenz,
Daniil Lozovsky,
David LL.M. Mamane,
Uwe Mühlhoff,
Philipp Otto Neideck,
Malaika Nolde,
Alexander Paradissis,
Nicola Pietrantoni,
Mathias Priewer,
Lukas Ritzenhoff,
Andreas Rosenfeld,
Markus Mag.iur. Rübenstahl,
Vassily Rudomino,
Florian Schmidt-Volkmar,
Markus Schöner,
Max Schwerdtfeger,
Christoph H. Seibt,
Christoff Henrik LL.M. Soltau,
Ricardo Inglez de Souza,
Daniel Travers,
Luca Trevisan,
Thomas Trölitzsch,
Roman Vedernikov,
Philipp Voet van Vormizeele,
Ralf Willer,
Christoph Wolf,
German Zakharov
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Reform der Vermögensabschöpfung
Das Vermögensabschöpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollständig neu gefasst. Der Begriff "Einziehung" ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "Verfall". Der neu eingeführte § 73d StGB schränkt das Bruttoprinzip ein.
Kernstück der Reform ist die Neuregelung der Opferentschädigung. Die Ansprüche der Tatgeschädigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurückübertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermögensgegenstände verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt.
Das Gesetz hat den bisher beschränkten Anwendungsbereich für die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Taterträgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt.
Neu eingeführt wurde ferner die Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB, die es ermöglicht, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbständig einzuziehen, sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.
Bewährte Erläuterungen
Zahlreiche Prüfungsschemata und Übersichten erschließen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. für Eintragungsersuchen, Pfändungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermögensabschöpfung.
Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung rechtlich in Berührung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehörden.
Aus dem Inhalt:
Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Anforderungen an die Ermittlungsbehörden
Vermögensabschöpfung bei der Justiz
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
Gesetzliches Modell der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Rückgewinnungshilfe vs. Opferentschädigung
Rechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, §§ 73 ff. StGB
Einziehung von Taterträgen
Bestimmung des Wertes des Erlangten, Schätzung gemäß § 73d StGB
Qualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und Erlangtem
Mittäterschaft
Schätzung nach § 73d Absatz 2 StGB
Faktische Verfügungsgewalt der Mittäter über das Taterlangte
Haftung von Mittätern
Einziehung von Nutzungen und Surrogaten
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern, Teilnehmern und anderen
Selbständige Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft
Verfahren nach §§ 979 ff. BGB bei Erschütterung der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB
Einziehung von Taterträgen bei anderen nach § 73b StGB
Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e StGB
Einziehungsvorschriften nach §§ 74–75 StGB
"Außergerichtliche" Einziehung
Verfahrensvorschriften zur vorläufigen Vermögenssicherung
Opferentschädigung
Aufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)
Vermögensbeschlagnahme
Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht
Muster
Aktualisiert: 2023-05-10
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Dieses neue Handbuch, von erfahrenen Praktikern für Praktiker verfasst, richtet sich an alle steuerlich Verantwortlichen vom Kleinunternehmen bis zum Konzern.
Als Werk des ersten Zugriffs, wenn sich eine Betriebsprüfung ankündigt oder durchgeführt wird, bietet es eine praxisnahe Darstellung aller wichtigen Fragestellungen des Verfahrens. Besonders berücksichtigt werden die zunehmende Digitalisierung, die strafrechtlichen Rahmenbedingungen und ausgewählte Spezialthemen. Je nach Größe und Organisation des Unternehmens können sich spezielle Fragen des Umwandlungsrechts, der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer oder im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen ergeben.
Themen wie Kassenführung mittelständischer Unternehmen, Tax Compliance, internationale Sachverhalte, Umwandlungen, Organschaft, Joint Audits, Schätzung sowie Rückstellungen für BP-Risiken werden in den Fokus genommen.
Von Praktikern für Praktiker
Der Aufbau des Handbuchs folgt dem typischen zeitlichen Ablauf einer steuerlichen Betriebsprüfung.
Besondere Prüfungsformen werden ausführlich dargestellt:
- Abgekürzte Außenprüfung
- Zeitnahe Betriebsprüfung
- Umsatzsteuersonderprüfung
- Umsatzsteuer-Nachschau
- Lohnsteuer-Außenprüfung
- Lohnsteuer-Nachschau
- Prüfung der Zollverwaltung
Ebenso erläutert das Werk Besonderheiten bei Konzernbetriebsprüfungen, insbesondere im Zusammenhang mit Organschaft, Umwandlungen und Tax Compliance Management.
Auch internationale Aspekte wie Verrechnungspreisprüfungen, Joint Audits oder Verständigungsverfahren sowie erbschaft- und bewertungsrechtliche Aspekte fließen in die Betrachtung ein.
Herausforderung Digitalisierung
Viele betriebliche Prozesse – insbesondere die Buchführung – laufen in den Unternehmen digitalisiert ab. Dem entspricht eine zunehmende Digitalisierung der Betriebsprüfungsabläufe. Das Werk erläutert, in welcher Weise bereits bei der Prüfungsvorbereitung digitale Verprobungen und Risikofilter zum Einsatz kommen.
Betriebsprüfer verfügen über ein umfassendes Datenzugriffsrecht, was Fragen nach den im Unternehmen vorhandenen Datenschnittstellen aufwerfen kann. Dies wird ebenso erläutert wie der Umgang mit der nach den GoBD erforderlichen Verfahrensdokumentation und die Anforderungen an ein internes betriebliches Kontrollsystem. Zudem wird ausführlich dargestellt, wie Unternehmen durch Einsatz von IT-Lösungen ihr Betriebsprüfungsmanagement gestalten können und welche besonderen Anforderungen an den Datenschutz beachtet werden müssen.
Aktualisiert: 2022-04-11
Autor:
Markus Adick,
Sascha Bleschick,
Tobias Brenner,
Bärbel Caspar,
Gregor Danielmeyer,
Jan Dominik,
Andreas Frantzmann,
Arne von Freeden,
Gerhard C. Girlich,
Jan Gütschow,
Christian Hick,
Lukas Hilbert,
Arnim Hilse,
Carsten Höink,
Sebastian Hölscher,
Franz Hruschka,
Bernhard Köstler,
Dietmar Lange,
Bernhard Liekenbrock,
RDin Dr. Eva Oertel,
Franziska Peters,
Michael Puls,
Markus Schulz,
Manuel Sieben,
Stefan Stein,
Thomas Stein,
Dominik Wedel
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Zum Werk
Das Werk erläutert detailliert und umfassend, wie die 10. Novelle des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) das deutsche Kartellrecht bzw. Wettbewerbsrecht grundlegend verändert. Kaum ein Bereich des Wettbewerbsrechts bleibt von der 10. GWB-Novelle unberührt: Neben einer "Digitalisierung des Kartellrechts" im Bereich der Missbrauchsaufsicht und neuen Regeln für große Digitalunternehmen bringt die Novelle auch grundlegende Änderungen und Ausweitungen des Eingriffs-, Ermittlungs- und Verfahrensrechts, des Bußgeldrechts, des Kartellschadensersatzrechts und der Fusionskontrolle. Die Novelle setzt auch die ECN+Richtlinie der EU zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden um, geht aber deutlich über deren Vorgaben hinaus und beschreitet vielfach kartellrechtliches Neuland. Zudem hebt die Novelle die Umsatzschwellenwerte im Bereich der Fusionskontrolle deutlich an.
Das Werk erläutert die neuen Regelungen übersichtlich, tiefgreifend und detailliert. Es vermittelt den Lesern einen umfassenden Einblick in die Hintergründe und Ziele der Novelle. Die Auswirkungen der Novelle auf die künftige Praxis des Wettbewerbsrechts werden ausführlich dargestellt.
Als Herausgeber und Autoren konnten führende Persönlichkeiten des Kartellrechts aus Wissenschaft und Praxis (Ministerien, Bundeskartellamt, Richterschaft, Anwaltschaft und Unternehmen) gewonnen werden.
Inhalt"Digitalisierung des Kartellrechts": Neues Kartellrecht für die Digitalwirtschaft und insbesondere digitale "Plattformen"Weitere materiellrechtliche ÄnderungenDeutlich ausgeweitete Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse der KartellbehördenKartellrechtsdurchsetzung im Verwaltungsverfahren und im Bußgeldverfahren (§§ 81 - 86 GWB)Wichtige Neuerungen beim KartellschadensersatzWichtige Neuerungen bei der Fusionskontrolle
Vorteile auf einen Blickhochaktuell alles wissenswerte zur 10. GWB-Novelleausgewiesenes, mit der Entstehung der Novelle vertrautes Herausgeber- und Autorenteamschnellster Zugriff auf aktuellste Veränderungenunverzichtbar für Praxis und Wissenschaft des Kartellrechts
Zielgruppe
Für im Kartellrecht bzw. Wettbewerbsrecht tätige Rechtsanwälte, Richter, Behörden und Unternehmensjuristen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Thomas Ackermann,
Julia Bayer,
Rainer Bechtold,
Björn Christian Becker,
Jochen Bernhard,
Florian Bien,
Ines Bodenstein,
Tobias Brenner,
Ludger Breuer,
Eckart Bueren,
Michael Esser,
Karl Friedrich,
Daniel Fülling,
Jan Christoph Höft,
Klaus Holthoff-Frank,
Gunnar Kallfass,
Thorsten Käseberg,
Gerhard Klumpe,
Ulrich Klumpp,
Torsten Körber,
Rüdiger Lahme,
Markus Ludwigs,
Maja Murza,
Konrad Ost,
Ulrich Pfeffer,
Katrin Roesen,
Andreas Ruster,
Sabine Sabir,
Frank Peter Schuster,
Natalie Seitz,
Thomas Thiede,
Andreas Weitbrecht
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Aktualisiert: 2020-12-03
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Verstöße gegen Kartellrechtsvorschriften können ein Unternehmen im Extremfall in seiner Existenz gefährden. Neben empfindlichen Geldbußen gegen das Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter, einer Schädigung des Rufs sowie der Beziehungen zu Geschäftspartnern drohen auch strafrechtliche Sanktionen und Schadensersatzansprüche Dritter. Neben den Vorschriften des deutschen Rechts sind oft noch die Vorgaben des europäischen Kartellrechts und ggf. je nach Handelspartnern weitere Rechtsordnungen zu beachten.
Das Handbuch behandelt das Thema Kartellrecht und Compliance umfassend und abschließend.
1. Teil: schlüssige Darstellung der besonderen materiell-rechtlichen Risikofelder der Kartell-Compliance, getrennt nach Kartell- und Strafrecht
2. Teil: vertiefende Erläuterung der Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Kartellrecht einschließlich Schadensersatzklagen und Regressansprüche eines Unternehmens
3. Teil: praxisgerechte Erläuterung der von einem in der Krise befindlichen Unternehmen zu ergreifenden Maßnahmen sowie Verhaltensempfehlungen
4. Teil: umfassende Erläuterung der präventiven Kartell Compliance-Maßnahmen von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis zur präventiven Absicherung durch D&O-Versicherungen
5. Teil: Überblick über wichtige Kartell Compliance-Erfordernisse in CH, A, F, I, E, USA, China, Russland und Brasilien, teilweise in englischer Sprache.
Aktualisiert: 2023-02-08
Autor:
Malte MBA Abel,
Donata Beck,
Virginia Belluci,
Marc Blumenauer,
Andreas Boos,
Tobias Brenner,
Italia Caminiti,
Enrico Maria Canzi,
Sibylle von von Coelln,
Lilly Fiedler,
Christian LL.M. Haellmigk,
Andreas Hahn,
Isabella LL.M. Hartung,
Berndt Hess,
Christian Heuking,
Ricardo Inglez de Souza,
Francesco Isolabella,
Frank Jiang,
John Jiang,
Christian Karbaum,
Lars MBA Kogel,
Matthias Lorenz,
Daniil Lozovsky,
David LL.M. Mamane,
Uwe Mühlhoff,
Philipp Otto Neideck,
Alexander Paradissis,
Nicola Pietrantoni,
Mathias Priewer,
Lukas Ritzenhoff,
Andreas Rosenfeld,
Markus Mag.iur. Rübenstahl,
Vassily Rudomino,
Florian Schmidt-Volkmar,
Markus Schöner,
Max Schwerdtfeger,
Christoph H. Seibt,
Christoff Henrik LL.M. Soltau,
Daniel Travers,
Luca Trevisan,
Roman Vedernikov,
Philipp Voet van Vormizeele,
Ralf Willer,
Christoph Wolf,
German Zakharov
> findR *
Verstöße gegen Kartellrechtsvorschriften können ein Unternehmen im Extremfall in seiner Existenz gefährden. Neben empfindlichen Geldbußen gegen das Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter, einer Schädigung des Rufs sowie der Beziehungen zu Geschäftspartnern drohen auch strafrechtliche Sanktionen und Schadensersatzansprüche Dritter. Neben den Vorschriften des deutschen Rechts sind oft noch die Vorgaben des europäischen Kartellrechts und ggf. je nach Handelspartnern weitere Rechtsordnungen zu beachten.
Das Handbuch behandelt das Thema Kartellrecht und Compliance umfassend und abschließend.
1. Teil: schlüssige Darstellung der besonderen materiell-rechtlichen Risikofelder der Kartell-Compliance, getrennt nach Kartell- und Strafrecht
2. Teil: vertiefende Erläuterung der Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Kartellrecht einschließlich Schadensersatzklagen und Regressansprüche eines Unternehmens
3. Teil: praxisgerechte Erläuterung der von einem in der Krise befindlichen Unternehmen zu ergreifenden Maßnahmen sowie Verhaltensempfehlungen
4. Teil: umfassende Erläuterung der präventiven Kartell Compliance-Maßnahmen von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis zur präventiven Absicherung durch D&O-Versicherungen
5. Teil: Überblick über wichtige Kartell Compliance-Erfordernisse in CH, A, F, I, E, USA, China, Russland und Brasilien, teilweise in englischer Sprache.
Aktualisiert: 2023-02-14
Autor:
Malte MBA Abel,
Donata Beck,
Virginia Belluci,
Marc Blumenauer,
Andreas Boos,
Tobias Brenner,
Italia Caminiti,
Enrico Maria Canzi,
Sibylle von Coelln,
Lilly Fiedler,
Christian LL.M. Haellmigk,
Andreas Hahn,
Isabella LL.M. Hartung,
Berndt Hess,
Christian Heuking,
Francesco Isolabella,
Frank Jiang,
John Jiang,
Christian Karbaum,
Lars MBA Kogel,
Matthias Lorenz,
Daniil Lozovsky,
David LL.M. Mamane,
Uwe Mühlhoff,
Philipp Otto Neideck,
Malaika Nolde,
Alexander Paradissis,
Nicola Pietrantoni,
Mathias Priewer,
Lukas Ritzenhoff,
Andreas Rosenfeld,
Markus Mag.iur. Rübenstahl,
Vassily Rudomino,
Florian Schmidt-Volkmar,
Markus Schöner,
Max Schwerdtfeger,
Christoph H. Seibt,
Christoff Henrik LL.M. Soltau,
Ricardo Inglez de Souza,
Daniel Travers,
Luca Trevisan,
Thomas Trölitzsch,
Roman Vedernikov,
Philipp Voet van Vormizeele,
Ralf Willer,
Christoph Wolf,
German Zakharov
> findR *
Reform der Vermögensabschöpfung
Das Vermögensabschöpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollständig neu gefasst. Der Begriff "Einziehung" ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "Verfall". Der neu eingeführte § 73d StGB schränkt das Bruttoprinzip ein.
Kernstück der Reform ist die Neuregelung der Opferentschädigung. Die Ansprüche der Tatgeschädigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurückübertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermögensgegenstände verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt.
Das Gesetz hat den bisher beschränkten Anwendungsbereich für die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Taterträgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt.
Neu eingeführt wurde ferner die Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB, die es ermöglicht, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbständig einzuziehen, sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.
Bewährte Erläuterungen
Zahlreiche Prüfungsschemata und Übersichten erschließen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. für Eintragungsersuchen, Pfändungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermögensabschöpfung.
Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung rechtlich in Berührung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehörden.
Aus dem Inhalt:
Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Anforderungen an die Ermittlungsbehörden
Vermögensabschöpfung bei der Justiz
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
Gesetzliches Modell der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Rückgewinnungshilfe vs. Opferentschädigung
Rechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, §§ 73 ff. StGB
Einziehung von Taterträgen
Bestimmung des Wertes des Erlangten, Schätzung gemäß § 73d StGB
Qualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und Erlangtem
Mittäterschaft
Schätzung nach § 73d Absatz 2 StGB
Faktische Verfügungsgewalt der Mittäter über das Taterlangte
Haftung von Mittätern
Einziehung von Nutzungen und Surrogaten
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern, Teilnehmern und anderen
Selbständige Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft
Verfahren nach §§ 979 ff. BGB bei Erschütterung der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB
Einziehung von Taterträgen bei anderen nach § 73b StGB
Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e StGB
Einziehungsvorschriften nach §§ 74–75 StGB
"Außergerichtliche" Einziehung
Verfahrensvorschriften zur vorläufigen Vermögenssicherung
Opferentschädigung
Aufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)
Vermögensbeschlagnahme
Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht
Muster
Aktualisiert: 2023-02-14
> findR *
Reform der Vermögensabschöpfung
Das Vermögensabschöpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollständig neu gefasst. Der Begriff "Einziehung" ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "Verfall". Der neu eingeführte § 73d StGB schränkt das Bruttoprinzip ein.
Kernstück der Reform ist die Neuregelung der Opferentschädigung. Die Ansprüche der Tatgeschädigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurückübertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermögensgegenstände verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt.
Das Gesetz hat den bisher beschränkten Anwendungsbereich für die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Taterträgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt.
Neu eingeführt wurde ferner die Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB, die es ermöglicht, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbständig einzuziehen, sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.
Bewährte Erläuterungen
Zahlreiche Prüfungsschemata und Übersichten erschließen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. für Eintragungsersuchen, Pfändungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermögensabschöpfung.
Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung rechtlich in Berührung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehörden.
Aus dem Inhalt:
Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Anforderungen an die Ermittlungsbehörden
Vermögensabschöpfung bei der Justiz
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
Gesetzliches Modell der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Rückgewinnungshilfe vs. Opferentschädigung
Rechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, §§ 73 ff. StGB
Einziehung von Taterträgen
Bestimmung des Wertes des Erlangten, Schätzung gemäß § 73d StGB
Qualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und Erlangtem
Mittäterschaft
Schätzung nach § 73d Absatz 2 StGB
Faktische Verfügungsgewalt der Mittäter über das Taterlangte
Haftung von Mittätern
Einziehung von Nutzungen und Surrogaten
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern, Teilnehmern und anderen
Selbständige Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft
Verfahren nach §§ 979 ff. BGB bei Erschütterung der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB
Einziehung von Taterträgen bei anderen nach § 73b StGB
Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e StGB
Einziehungsvorschriften nach §§ 74–75 StGB
"Außergerichtliche" Einziehung
Verfahrensvorschriften zur vorläufigen Vermögenssicherung
Opferentschädigung
Aufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)
Vermögensbeschlagnahme
Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht
Muster
Aktualisiert: 2023-02-14
> findR *
Reform der Vermögensabschöpfung
Das Vermögensabschöpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollständig neu gefasst. Der Begriff "Einziehung" ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "Verfall". Der neu eingeführte § 73d StGB schränkt das Bruttoprinzip ein.
Kernstück der Reform ist die Neuregelung der Opferentschädigung. Die Ansprüche der Tatgeschädigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurückübertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermögensgegenstände verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt.
Das Gesetz hat den bisher beschränkten Anwendungsbereich für die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Taterträgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt.
Neu eingeführt wurde ferner die Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB, die es ermöglicht, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbständig einzuziehen, sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.
Bewährte Erläuterungen
Zahlreiche Prüfungsschemata und Übersichten erschließen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. für Eintragungsersuchen, Pfändungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermögensabschöpfung.
Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung rechtlich in Berührung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehörden.
Aus dem Inhalt:
Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Anforderungen an die Ermittlungsbehörden
Vermögensabschöpfung bei der Justiz
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
Gesetzliches Modell der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Rückgewinnungshilfe vs. Opferentschädigung
Rechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, §§ 73 ff. StGB
Einziehung von Taterträgen
Bestimmung des Wertes des Erlangten, Schätzung gemäß § 73d StGB
Qualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und Erlangtem
Mittäterschaft
Schätzung nach § 73d Absatz 2 StGB
Faktische Verfügungsgewalt der Mittäter über das Taterlangte
Haftung von Mittätern
Einziehung von Nutzungen und Surrogaten
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern, Teilnehmern und anderen
Selbständige Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft
Verfahren nach §§ 979 ff. BGB bei Erschütterung der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB
Einziehung von Taterträgen bei anderen nach § 73b StGB
Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e StGB
Einziehungsvorschriften nach §§ 74–75 StGB
"Außergerichtliche" Einziehung
Verfahrensvorschriften zur vorläufigen Vermögenssicherung
Opferentschädigung
Aufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)
Vermögensbeschlagnahme
Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht
Muster
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die vorliegende Arbeit behandelt Ursachen sowie Detektions- und Abstellmöglichkeiten des vom Schwingungsdämpfer eines Kraftfahrzeuges induzierten Störphänomens Poltern. Außerdem wird eine Methodik erarbeitet, mit welcher die Polterneigung eines Kraftfahrzeugs in einer frühen Phase des Fahrzeugentwicklungsprozesses vorhergesagt werden kann.
Anhand einer Probandenstudie und verschiedenen Fahrversuchen kann gezeigt werden, dass das Poltern im Frequenzbereich zwischen 100Hz und 400Hz auftritt und anhand des Frequenzspektrums der Dämpferdombeschleunigung objektiviert werden kann. Zudem stellen sich anhand der Fahrversuche die Dämpferkennung, die Kopflagersteifigkeit sowie die Karosserieinertanz im Bereich der Dämpferdomanbindung als Haupteinflussgrößen auf das Poltergeräusch heraus.
Da Fahrversuche zeitaufwendig und kostenintensiv sind, wird in der Automobilindustrie angestrebt, die Zahl der durchzuführenden Fahrversuche zu minimieren. Aus diesem Grund wird im Rahmen dieser Arbeit eine Methode erarbeitet mit welcher anhand zweier Komponentenmessungen auf die Dämpferdombeschleunigung im Fahrversuch zurückgerechnet werden kann. Hierfür werden Dämpferbeine an Dämpferkomponentenprüfständen und Fahrzeugkarosserien anhand einer Inertanzmessung hinsichtlich ihrer Polterneigung experimentell charakterisiert.
Moderne Simulationsmethoden gewinnen im Entwicklungsprozess neuer Kraftfahrzeuge zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund wird zudem in Erwägung gezogen, einen Teil der Absicherung der Polterneigung von Kraftfahrzeugen simulativ durchzuführen. Dazu wird im Rahmen dieser Arbeit gezeigt, dass die Inertanz der Fahrzeugkarosserie mit Hilfe der Finiten-Elemente-Methode bestimmt werden kann. Zudem wird die Mehrkörpersimulation herangezogen, um geeignete Anregungssignale für Dämpferkomponentenprüfstände zu finden.
Mit den im Rahmen dieser Arbeit erarbeiteten Methoden kann vermieden werden, dass ein möglich vorhandenes Polterproblem erst kurz vor Start der Serienphase auftritt und nur durch den Einsatz von hohen Kosten behoben werden kann. Durch die deutlich frühzeitigere Prognose des Polterverhaltens von Kraftfahrzeugen ist ein effizienterer und kostengünstigerer Entwicklungsprozess gewährleistet.
Aktualisiert: 2019-12-27
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Erst seit kurzem greift die Europäische Kommission auf ein Vergleichsverfahren zurück, um Verfahren in Kartellfällen einvernehmlich und zügig zu beenden. Die Einführung des Vergleichsverfahrens, auch Settlement-Verfahren genannt, ist auf großes Interesse gestoßen und stellt eine der wichtigsten Neuerungen des europäischen Kartellverfahrens der letzten Jahre dar. Sowohl die Effektivität als auch die Vereinbarkeit des Vergleichsverfahrens mit rechtsstaatlichen Grundsätzen sind von Beginn an in Zweifel gezogen worden. Die Arbeit ordnet das Vergleichsverfahren in den internationalen Kontext ein und widmet sich umfänglich den verschiedenen Aspekten des neuen Verfahrens vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Anwendungspraxis.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Reform der Vermögensabschöpfung Bewährte Erläuterungen Aus dem Inhalt: Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2022-11-26
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Die Festigkeit stellt eine grundlegende Eigenschaft von Papier dar. Bei den meisten Papierprodukten ist eine hohe Festigkeit des trockenen Papiers (Festigkeit bei Gleichgewichtsfeuchte) für die Weiterverarbeitung und den Gebrauch wichtig.
Aktualisiert: 2020-08-28
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Erst seit kurzem greift die Europäische Kommission auf ein Vergleichsverfahren zurück, um Verfahren in Kartellfällen einvernehmlich und zügig zu beenden. Die Einführung des Vergleichsverfahrens, auch Settlement-Verfahren genannt, ist auf großes Interesse gestoßen und stellt eine der wichtigsten Neuerungen des europäischen Kartellverfahrens der letzten Jahre dar. Sowohl die Effektivität als auch die Vereinbarkeit des Vergleichsverfahrens mit rechtsstaatlichen Grundsätzen sind von Beginn an in Zweifel gezogen worden. Die Arbeit ordnet das Vergleichsverfahren in den internationalen Kontext ein und widmet sich umfänglich den verschiedenen Aspekten des neuen Verfahrens vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Anwendungspraxis.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Friedensbewegung ist die Geschichte einer verhassten und verlachten Minderheit. Der Lebensbericht von Otto Umfrid (1857-1920) schlägt eine Brücke zur Zeitgeschichte, Theologie, Philosophie und zu den politischen Fragen unserer Gegenwart.
Aktualisiert: 2020-01-28
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Im Jahr 2005 jährte sich der Augsburger Religionsfriede zum 450. Mal. Dieser Tatbestand gab mit Blick auf die Historie – Augsburg war im 16. Jahrhundert eines der bedeutendsten Kommunikationszentren Europas – wie auch im Blick auf unsere aktuelle Mediengesellschaft Anlaß, die mediale Begleitung und Inszenierung von Friedensschlüssen im weitesten Sinne näher unter die Lupe zu nehmen. Zu diesem Zweck veranstaltete das Graduiertenkolleg „Wissensfelder der Neuzeit“ des Instituts für Europäische Kulturgeschichte der Universität Augsburg eine Tagung zum Thema „Friedensschlüsse – Medien im Umfeld der Konfliktbewältigung im Mittelalter und der Frühen Neuzeit mit einem Ausblick auf die Gegenwart“. Zwei Aspekte waren bei der Planung dieser Tagung von großer Bedeutung. Zum einen wurde der Begriff „Friedensschlüsse“ bewußt weit gefaßt, um einen Bogen vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert spannen zu können. Außerdem wandte sich die Tagung primär an Nachwuchswissenschaftler, die auf diese Weise ein Forum für die Präsentation ihrer Forschungsergebnisse erhalten sollten.
Mit dem vorliegenden Band werden nun die Ergebnisse dieser Tagung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Aktualisiert: 2019-01-07
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