Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Lutz Aderhold,
Heribert M. Anzinger,
Christian Armbrüster,
Arnd Arnold,
Markus Artz,
Walter Bayer,
Anna K. Bernzen,
Marcus Bieder,
Daniel Blankenburg,
Lars Böttcher,
Petra Buck-Heeb,
Christine Budzikiewicz,
Marc Manuel Dickersbach,
Andreas Dieckmann,
Yves Döll,
Tim W. Dornis,
Frank Ebbing,
Ina Ebert,
Oliver Elzer,
Thomas Finkenauer,
Detlev Fischer,
Susanne Gescher,
Barbara Grunewald,
Herbert Grziwotz,
Johannes Hager,
Susanne Hähnchen,
Eckart Hammermann,
Jörn Heinemann,
Adrian Hemler,
Claus-Henrik Horn,
Dagmar Kaiser,
Susanne Kappler,
Tobias Kappler,
Nadine Klass,
Raphael Koch,
Kathrin Kroll-Ludwigs,
Jan Lieder,
Dirk Looschelders,
Klaus Lützenkirchen,
Winfried Maier,
Georg Maier-Reimer,
Sebastian Martens,
Thomas Mayen,
Axel Metzger,
Hans-Friedrich Mueller,
Michael Nietsch,
Steffi Nobis,
Johannes Norpoth,
Henry Posselt,
Mareike Preisner,
Martin Rehborn,
Karl Riesenhuber,
Tobias Rodemann,
Andreas Roth,
Anne Röthel,
Ingo Saenger,
Wilhelm Sasse,
Albrecht Schachtschneider,
Jessica Schmidt,
Michael Schmidt,
Johanna Schmidt-Räntsch,
Kai Schulte-Bunert,
Hans Christian Schwenker,
Ulrich Simon,
Louisa Specht-Riemenschneider,
Martin Strube,
Michael Stürner,
Stephan Teklote,
Daniel Ulber,
Eberhard Wagner,
Frank Wenzel,
Harm Peter Westermann,
Friedrich Graf von Westphalen,
Matthias Wiese,
Rüdiger Wilhelmi,
Dirk Zetzsche
> findR *
Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung
Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.
Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-17
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
> findR *
Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung
Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.
Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-12
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
> findR *
Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung
Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.
Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
> findR *
Die Annahme, daß Privatstrafen dem deutschen Privatrecht fremd sind, ist nach wie vor weit verbreitet. Ina Ebert weist nach, wie wenig diese Vorstellung je der Rechtswirklichkeit entsprach und zeigt auf, wieso Privatstrafen künftig wegen der Notwendigkeit, die Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Privatrechts ins deutsche Privatrecht umzusetzen, noch weiter an Bedeutung gewinnen werden. Sie plädiert dafür, die Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht nicht als Rückschritt zu begreifen, sondern als bewußte Entscheidung für ein altbewährtes Mittel zur Verbesserung des Rechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf immaterielle Rechtsgüter. Zudem fordert sie ein offenes Bekenntnis zur Existenz pönaler Rechtsinstitute im deutschen Privatrecht: Zum einen im Interesse einer Wiederannäherung von Rechtsdogmatik und Rechtspraxis, zum anderen, um dadurch Lösungen für konkrete Rechtsprobleme zu ermöglichen, die bisher durch die Tarnung der Privatstrafen als Entschädigungszahlungen vereitelt wurden. Bestes Beispiel hierfür ist die oft als anstößig empfundene Diskrepanz zwischen der eher geringen Höhe von Schmerzensgeldern und den vielfach höheren Beträgen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die sich ohne weiteres plausibel begründen ließe, wenn der Schadensersatzcharakter des einen und der Privatstrafencharakter des anderen Rechtsinstituts stärker betont würden.
Aktualisiert: 2022-12-22
> findR *
Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung
Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.
Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
> findR *
Der Klassiker der Kommentarliteratur ist wieder rundum auf dem neuesten Stand und bietet in gewohnter Qualität sorgfältige Kommentierungen zum BGB, AGG, ErbbauRG, LPartG, ProdHaftG, VBVG, VersAusglG, WEG, zu zentralen Teilen des EGBGB und ausgewählten Regelwerken des IPR.
Der Erman bietet eine punktgenaue Darstellung aller Rechtsfragen durch hochkompetente Autoren und höchsten Informationsgehalt für Juristen aus Wissenschaft und Praxis. Kompakt und lesefreundlich in zwei gleichzeitig aktualisierten Bänden.
Zahlreiche Änderungen des BGB und der Nebengesetze galt es in der Neuauflage zu berücksichtigen. Eingearbeitet wurden u.a.
-das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
-das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
-das Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete
-das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (Entwurf)
-das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die VO (EU) 2016/679
-das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
-das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
-das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) auf der Grundlage des Regierungsentwurfs.
Auch die neueste höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung wurde umfassend ausgewertet und sorgfältig in die Kommentierungen eingearbeitet.
Aktualisiert: 2022-11-22
Autor:
Lutz Aderhold,
Christian Armbrüster,
Arnd Arnold,
Markus Artz,
Walter Bayer,
Klaus Peter Berger,
Daniel Blankenburg,
Lars Böttcher,
Petra Buck-Heeb,
Christine Budzikiewicz,
Marc Manuel Dickersbach,
Andreas Dieckmann,
Yves Döll,
Tim W. Dornis,
Frank Ebbing,
Ina Ebert,
Stefan Edenfeld,
Oliver Elzer,
Thomas Finkenauer,
Detlev Fischer,
Susanne Gescher,
Barbara Grunewald,
Herbert Grziwotz,
Johannes Hager,
Susanne Hähnchen,
Eckart Hammermann,
Jörn Heinemann,
Adrian Hemler,
Claus-Henrik Horn,
Dagmar Kaiser,
Susanne Kappler,
Tobias Kappler,
Nadine Klass,
Raphael Koch,
Kathrin Kroll-Ludwigs,
Jan Lieder,
Dirk Looschelders,
Klaus Lützenkirchen,
Winfried Maier,
Georg Maier-Reimer,
Sebastian Martens,
Thomas Mayen,
Axel Metzger,
Hans-Friedrich Mueller,
Michael Nietsch,
Steffi Nobis,
Johannes Norpoth,
Henry Posselt,
Mareike Preisner,
Martin Rehborn,
Karl Riesenhuber,
Tobias Rodemann,
Stefanie Roloff,
Andreas Roth,
Anne Röthel,
Ingo Saenger,
Wilhelm Sasse,
Ronald Schmid,
Jessica Schmidt,
Michael Schmidt,
Johanna Schmidt-Räntsch,
Kai Schulte-Bunert,
Hans Christian Schwenker,
Ulrich Simon,
Martin Strube,
Michael Stürner,
Stephan Teklote,
Daniel Ulber,
Eberhard Wagner,
Frank Wenzel,
Harm Peter Westermann,
Friedrich Graf von Westphalen,
Matthias Wiese,
Rüdiger Wilhelmi,
Dirk Zetzsche
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Das neue Handbuch bietet eine praxisbezogene und zugleich wissenschaftlich fundierte Darstellung der Rechtsfragen der Künstlichen Intelligenz und smarten Robotik. Es gibt einen juristischen Gesamtüberblick hinsichtlich dieser sich dynamisch entwickelnden und zunehmend in den Fokus von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und breiter Öffentlichkeit rückenden Technologien.
Aus dem Inhalt:
Herausgeber und Autoren aus der Wissenschaft sowie der Anwaltschaft und von Unternehmen gewährleisten Sachkompetenz und Praxisnähe.
Für Unternehmen und deren Syndikusanwälte, Rechtsanwälte, Behördenreferenten, Richter und Wissenschaftler jeglicher Disziplin, die sich mit den neuen Technologien befassen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Susanne Beck,
Matthias Berberich,
Johanna Charlotte Clausen,
Albrecht Conrad,
Timo Conraths,
Michael Denga,
Johannes Döveling,
Martin Ebers,
Paul Eberstaller,
Ina Ebert,
Jan Eichelberger,
Ulrich Ellinghaus,
Andreas Engel,
Nikolaus Forgó,
Tim Giesecke,
Julia Grinzinger,
Florian Haase,
Sami Haddadin,
Caroline Heinickel,
Christian Heinze,
Stefan Huber,
Agnieszka Jablonowska,
Dennis Knobbe,
Carsten König,
Tina Krügel,
Marc-Oliver Kurth,
Karolina Lange,
Hans-Wolfgang Micklitz,
Florian Möslein,
Monika Namysłowska,
Wolfgang Nejdl,
Claudia Niederee,
Julia Pfeiffenbring,
Michael J. Pils,
Thanos Rammos,
Jan Phillip Rektorschek,
Roland Schwarze,
Johanna Sprenger,
Björn Steinrötter,
Timo Stellpflug,
Christiane Wendehorst,
Joris Wendorf,
Benjamin Werthmann,
Thomas Wischmeyer
> findR *
Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes u.a. (§§ 650a–650h) und dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (§§ 651a bis 651y BGB ) hat der Gesetzgeber in kaum 12 Monaten 140 Vorschriften des BGB geändert, darunter knapp 50 neue Vorschriften neu eingefügt und damit einer teilweise gewachsenen, teilweise rasant veränderten Rechtswirklichkeit Rechnung getragen. Im Umfeld der Reformen, insbesondere im Recht der Schuldverhältnisse, finden zahlreiche Detailänderungen statt – für die Rechtsanwender in Anwaltschaft und Justiz eine stetige Herausforderung.
Die 10. Auflage berücksichtigt alle Änderungen, die sich für Vertragsgestaltung und Prozess aus den Neuregelungen ergeben, etwa
durch das neue Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts (seit 1.1.2018) geänderte Widerspruchsfristen in den neu eingeführten Verbraucherbauverträgen, Neuregelungen zur Nacherfüllung bei Einbau mangelhafter Sachen sowie des Rückgriffs auf den Verkäufer neu hergestellter Sachen
durch die Reiserechtsreform (seit 1.7.2018) eingeführte verlängerte Mängelrügefristen und die jetzt zulässigen nachträglichen Preiserhöhungen
Als weitere wichtige Gesetzesänderungen sind u.a. berücksichtigt:
die Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld, mit dem Angehörigen beispielsweise bei Unfällen Getöteter eine angemessene Geldentschädigung zugesprochen wird
die Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensteRL in den § 675c bis 676c BGB mit der Verbesserung der Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung, verbesserten Rechtsstellung des Zahlers bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und dem bedingungslosen Erstattungsrecht bei Lastschriften
zahlreiche Änderungen im Familienrecht durch die Gesetze zur Bekämpfung von Kinderehen, die Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Insemination, zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Im Familienrecht und Betreuungsrecht standen mit dem Genehmigungsvorbehalt für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und den materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen freiheitsbeschränkende Eingriffe im Fokus der Gesetzgebung
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden mitkommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen
Internationale Verträge wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht sind ebenfalls enthalten.
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Die 10. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/Richter am Oberlandesgericht a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Dr. Alexander Scheuch, Akad. Rat a.Z., Universität Münster | Prof. Dr. Klaus Schreiber, Universität Bochum | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Universität Bayreuth
Aktualisiert: 2021-10-26
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Klaus Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
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Das renommierte Standardwerk zum BGB und seinen wichtigsten Nebengesetzen und praxisrelevanten Teilen des IPR. Wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah, verfasst von einem hochkompetenten Autorenteam. Rechtsstand vom 1.8.2017.
Aktualisiert: 2020-09-03
Autor:
Lutz Aderhold,
Christian Armbrüster,
Arnd Arnold,
Markus Artz,
Walter Bayer,
Klaus Peter Berger,
Klaus-Peter Blank,
Lars Böttcher,
Petra Buck-Heeb,
Christine Budzikiewicz,
Marc Manuel Dickersbach,
Yves Döll,
Tim W. Dornis,
Frank Ebbing,
Ina Ebert,
Stefan Edenfeld,
Detlev Fischer,
Susanne Gescher,
Barbara Grunewald,
Herbert Grziwotz,
Johannes Hager,
Susanne Hähnchen,
Eckart Hammermann,
Jörn Heinemann,
Gerhard Hohloch,
Claus-Henrik Horn,
Dagmar Kaiser,
Susanne Kappler,
Tobias Kappler,
Johann Kindl,
Nadine Klass,
Raphael Koch,
Kathrin Kroll-Ludwigs,
Jan Lieder,
Arndt Lorenz,
Klaus Lützenkirchen,
Winfried Maier,
Georg Maier-Reimer,
Thomas Mayen,
Hans-Friedrich Mueller,
Michael Nietsch,
Steffi Nobis,
Johannes Norpoth,
Henry Posselt,
Martin Rehborn,
Karl Riesenhuber,
Tobias Rodemann,
Stefanie Roloff,
Andreas Roth,
Anne Röthel,
Stefan Christian Saar,
Ingo Saenger,
Wilhelm Sasse,
Stefan Schaub,
Ronald Schmid,
Jessica Schmidt,
Michael Schmidt,
Johanna Schmidt-Räntsch,
Kai Schulte-Bunert,
Hans Christian Schwenker,
Ulrich Simon,
Eberhard Wagner,
Frank Wenzel,
Harm Peter Westermann,
Friedrich Graf von Westphalen,
Matthias Wiese,
Rüdiger Wilhelmi,
Dirk Zetzsche
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Die Annahme, daß Privatstrafen dem deutschen Privatrecht fremd sind, ist nach wie vor weit verbreitet. Ina Ebert weist nach, wie wenig diese Vorstellung je der Rechtswirklichkeit entsprach und zeigt auf, wieso Privatstrafen künftig wegen der Notwendigkeit, die Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Privatrechts ins deutsche Privatrecht umzusetzen, noch weiter an Bedeutung gewinnen werden. Sie plädiert dafür, die Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht nicht als Rückschritt zu begreifen, sondern als bewußte Entscheidung für ein altbewährtes Mittel zur Verbesserung des Rechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf immaterielle Rechtsgüter. Zudem fordert sie ein offenes Bekenntnis zur Existenz pönaler Rechtsinstitute im deutschen Privatrecht: Zum einen im Interesse einer Wiederannäherung von Rechtsdogmatik und Rechtspraxis, zum anderen, um dadurch Lösungen für konkrete Rechtsprobleme zu ermöglichen, die bisher durch die Tarnung der Privatstrafen als Entschädigungszahlungen vereitelt wurden. Bestes Beispiel hierfür ist die oft als anstößig empfundene Diskrepanz zwischen der eher geringen Höhe von Schmerzensgeldern und den vielfach höheren Beträgen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die sich ohne weiteres plausibel begründen ließe, wenn der Schadensersatzcharakter des einen und der Privatstrafencharakter des anderen Rechtsinstituts stärker betont würden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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