Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip.

Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip. von Geisler,  Claudius
Das Schuldprinzip steht für einen tiefgreifenden Perspektivenwechsel, der für das heutige Denken und Empfinden geradezu selbstverständlich geworden ist: "Man muß sich nur das persönlich vorwerfen lassen, wofür man etwas kann". Mit dieser Wertung scheint die Rechtsfigur objektiver Strafbarkeitsbedingungen unvereinbar. Denn im Falle des Bedingungseintritts schützen Unkenntnis, fehlender Verwirklichungswille, Unvorhersehbarkeit etc. gerade nicht vor Strafbarkeit. Da objektive Strafbarkeitsbedingungen konstruktiv die Möglichkeit der Umgehung des Schuldgrundsatzes eröffnen, zählen sie - nicht ohne Grund - zu den "Problemzonen" des modernen Schuldstrafrechts. Im "Allgemeinen Teil" der Arbeit wird das Schuldprinzip einer eingehenden Analyse unterzogen. Ansatzpunkt ist dabei die "philosophische" Freiheitsfrage. Nach Offenlegung des Vorverständnisses strafrechtlicher Schuld wird die spezifische Problematik objektiver Strafbarkeitsbedingungen erörtert. Ein den Gang der Untersuchung tief beeinflussendes Ergebnis besteht in der Erkenntnis, daß Schuld, Gerechtigkeit und Prävention nicht als scharfe Gegensätze, sondern als sich ergänzende Aussagen zu begreifen sind. Im Ergebnis ist damit der Spielraum für eine punitive Strategie, die sich objektiver Strafbarkeitsbedingungen bedient, stark eingeschränkt. Im Rahmen der Untersuchung wird eine Kontrollformel erarbeitet, die bei der Unterscheidung von zulässigen und unzulässigen objektiven Strafbarkeitsbedingungen Orientierung gibt; außerdem erfolgt eine Abschichtung zu den Prozeßvoraussetzungen. Im "Besonderen Teil" werden nach Maßgabe der zuvor entwickelten Kriterien die Strafbestimmungen, die nach herkömmlicher Anschauung objektive Strafbarkeitsbedingungen enthalten, eingehender Prüfung unterzogen. Dem Bestreben, die objektiven Strafbarkeitsbedingungen in ihrem Verhältnis zueinander näher zu analysieren, dient ein sich anschließender Systematisierungsversuch.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip.

Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip. von Geisler,  Claudius
Das Schuldprinzip steht für einen tiefgreifenden Perspektivenwechsel, der für das heutige Denken und Empfinden geradezu selbstverständlich geworden ist: "Man muß sich nur das persönlich vorwerfen lassen, wofür man etwas kann". Mit dieser Wertung scheint die Rechtsfigur objektiver Strafbarkeitsbedingungen unvereinbar. Denn im Falle des Bedingungseintritts schützen Unkenntnis, fehlender Verwirklichungswille, Unvorhersehbarkeit etc. gerade nicht vor Strafbarkeit. Da objektive Strafbarkeitsbedingungen konstruktiv die Möglichkeit der Umgehung des Schuldgrundsatzes eröffnen, zählen sie - nicht ohne Grund - zu den "Problemzonen" des modernen Schuldstrafrechts. Im "Allgemeinen Teil" der Arbeit wird das Schuldprinzip einer eingehenden Analyse unterzogen. Ansatzpunkt ist dabei die "philosophische" Freiheitsfrage. Nach Offenlegung des Vorverständnisses strafrechtlicher Schuld wird die spezifische Problematik objektiver Strafbarkeitsbedingungen erörtert. Ein den Gang der Untersuchung tief beeinflussendes Ergebnis besteht in der Erkenntnis, daß Schuld, Gerechtigkeit und Prävention nicht als scharfe Gegensätze, sondern als sich ergänzende Aussagen zu begreifen sind. Im Ergebnis ist damit der Spielraum für eine punitive Strategie, die sich objektiver Strafbarkeitsbedingungen bedient, stark eingeschränkt. Im Rahmen der Untersuchung wird eine Kontrollformel erarbeitet, die bei der Unterscheidung von zulässigen und unzulässigen objektiven Strafbarkeitsbedingungen Orientierung gibt; außerdem erfolgt eine Abschichtung zu den Prozeßvoraussetzungen. Im "Besonderen Teil" werden nach Maßgabe der zuvor entwickelten Kriterien die Strafbestimmungen, die nach herkömmlicher Anschauung objektive Strafbarkeitsbedingungen enthalten, eingehender Prüfung unterzogen. Dem Bestreben, die objektiven Strafbarkeitsbedingungen in ihrem Verhältnis zueinander näher zu analysieren, dient ein sich anschließender Systematisierungsversuch.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 6: §§ 298-358 StGB

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 6: §§ 298-358 StGB von Alt,  Ralph, Erb,  Volker, Freund,  Georg, Geisler,  Claudius, Gemmeren,  Gerhard van, Hohmann,  Olaf, Koch,  Alexander, Korte,  Matthias, Krack,  Ralf, Krick,  Carsten, Ludlei,  Martina, Pegel,  Christian, Puschke,  Jens, Radtke,  Henning, Sander,  Günther M., Schäfer,  Jürgen, Schmitz,  Roland, Schreiner,  Ann-Kathrin, Uebele,  Martin, Voßen-MacCormaic,  Nicole, Wieck-Noodt,  Brunhild
Zum Werk Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus. Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist. Band 6 beinhaltet die in der Praxis sehr wichtigen Vorschriften Straftaten gegen den Wettbewerb, Sachbeschädigung, gemeingefährliche Straftaten, Straftaten gegen die Umwelt sowie Straftaten im Amt und schließt damit die Kommentierung des StGB ab. Vorteile auf einen Blickpräzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literaturpraxisorientierte Lösungsvorschlägewichtige Teile des Nebenstrafrechts Zur Neuauflage von Band 6 (neue Bandzählung) In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung, insbesondere zu den Straftaten gegen den Wettbewerb, umfassend aktualisiert. Wegen des großen Umfangs wurde der frühere Band 5 in zwei Bände aufgeteilt (in der 4. Auflage nun Band 5 und Band 6 (neu)). Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Gesamtes Strafrecht aktuell

Gesamtes Strafrecht aktuell von Beck,  Susanne, Geisler,  Claudius, Knierim,  Thomas C., Oehmichen,  Anna
Die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags stand im Zeichen einer Flut neuer und komplizierter Strafvorschriften in Einzel- und Nebengesetzen. Der Gesetzgeber reagiert im Rampenlicht tagespolitischer Medienberichterstattung unmittelbar auf neue und alte Massenkriminalitäten und teils unerwarteter Gesetzeslücken. Angefangen beim Strafanwendungsrecht über zahlreiche neue oder stark veränderte Straftatbestände hin zu den Sanktionen, dem Verfahrensrecht und dem Internationalem Strafrecht sind Voraussetzungen, Folgen und Verfahrensweisen umgestaltet worden. Der Band „Gesamtes Strafrecht aktuell“ hilft jedem Strafrechtspraktiker, mit der Entwicklung Schritt zu halten. Konnte er bislang davon ausgehen, dass er in seinem Gebiet hinreichend schnell der Gesetzesentwicklung folgen konnte, überfordert die Fülle an neuen Regelungen quer durch alle Gebiete die Darstellungen in Spezialkommentaren und Handbüchern. Für den Strafrechtspraktiker konzipiert Das Handbuch bietet die Sicherheit, alle Änderungen in einem Band zu finden - und damit nichts zu übersehen, was in Beratung und Prozess teuer zu stehen käme. Hierfür steht die hierauf ausgerichtete Konzeption: Nichts übersehen: Alle anwendungsrelevanten Reformen aus dem gesamten Straf- und Nebenstrafrecht mit Schwerpunkt 2016 und 2017 Schnell gefunden: Nach Sachgebieten gegliederter Aufbau Probleme erkennen und hieraus argumentieren: Jede Einzel-Darstellung folgt dem Aufbau: Rechtspolitische Analyse der gesetzgeberischen Ziele/ Einordnung in das vorhandene Regelungssystem/Analyse der neuen Rechtslage/Verfahrenshinweise Themen: Reform der Vermögensabschöpfung; StPO-Reform u.a. mit Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung, Spurenlagen (Blutentnahme, DNA); Wohnungseinbruchsdiebstahl; Elektronische Fußfessel; Elektronische Akte; EU-Ermittlungsanordnung; Fahrverbot als Nebenstrafe; Geheimnisschutz; Illegale Kraftfahrzeugrennen; Korruption im Gesundheitswesen; Medienöffentlichkeit im Gerichtsverfahren; Menschenhandel; Nachstellung;, Sexualstrafrecht; Schutz von Vollstreckungsbeamten u. Rettungskräften, Sportwettbetrug, Staatsschutz, Sterbehilfe. Besonders hilfreich Die Kapitel beantworten insbesondere die Frage, welche Sachverhaltskonstellationen im Vergleich zur alten Rechtslage nun neu oder anders zu bewerten sind. Außerdem werden die ausgeweiteten Zugriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden erläutert. Beratungsfehler werden dadurch minimiert. Der Wortlaut der Reformparagrafen wird an Ort und Stelle abgedruckt. Die Autorinnen und Autoren Sind ein Team aus erfahrenen Strafrechtspraktikern und Wissenschaftlern, die die Anwendungsprobleme aus erster Hand kennen: Prof. Dr. Susanne Beck, Universität Hannover Prof. Dr. Claudius Geisler, Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz; RA Thomas C. Knierim, Lehrbeauftragter an der Universität Halle-Wittenberg; RAin Dr. Anna Oehmichen, Mainz, Lehrbeauftragte an der Universität Gießen
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch / Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 5: §§ 263-358

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch / Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 5: §§ 263-358 von Alt,  Ralph, Ceffinato,  Tobias, Dahs,  Hans, Dierlamm,  Alfred, Erb,  Volker, Freund,  Georg, Geisler,  Claudius, Gemmeren,  Gerhard van, Hefendehl,  Roland, Hohmann,  Olaf, Joecks,  Wolfgang, Kasiske,  Peter, Korte,  Matthias, Krack,  Ralf, Krick,  Carsten, Maier,  Stefan, Miebach,  Klaus, Mühlbauer,  Tilo, Pananis,  Panos, Pegel,  Christian, Petermann,  Stefan, Puschke,  Jens, Radtke,  Henning, Sander,  Günther M., Schmitz,  Roland, Schreiner,  Ann-Kathrin, Uebele,  Martin, Voßen,  Nicole, Wieck-Noodt,  Brunhild, Zeng,  Claus
Vorteile auf einen Blick - präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur - realitätsnahe Lösungsvorschläge - wichtige Teile des Nebenstrafrechts Zur Neuauflage von Band 5 Neben der umfassenden Aktualisierung der bestehenden Kommentierungen stehen die Neuregelungen der §§ 299a, b StGB (= Korruption im Gesundheitswesen) und geplanten §§ 265c-265f StGB (= Sportwettbetrug) im Mittelpunkt dieses Bandes. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2021-11-10
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Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip.

Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip. von Geisler,  Claudius
Das Schuldprinzip steht für einen tiefgreifenden Perspektivenwechsel, der für das heutige Denken und Empfinden geradezu selbstverständlich geworden ist: "Man muß sich nur das persönlich vorwerfen lassen, wofür man etwas kann". Mit dieser Wertung scheint die Rechtsfigur objektiver Strafbarkeitsbedingungen unvereinbar. Denn im Falle des Bedingungseintritts schützen Unkenntnis, fehlender Verwirklichungswille, Unvorhersehbarkeit etc. gerade nicht vor Strafbarkeit. Da objektive Strafbarkeitsbedingungen konstruktiv die Möglichkeit der Umgehung des Schuldgrundsatzes eröffnen, zählen sie - nicht ohne Grund - zu den "Problemzonen" des modernen Schuldstrafrechts. Im "Allgemeinen Teil" der Arbeit wird das Schuldprinzip einer eingehenden Analyse unterzogen. Ansatzpunkt ist dabei die "philosophische" Freiheitsfrage. Nach Offenlegung des Vorverständnisses strafrechtlicher Schuld wird die spezifische Problematik objektiver Strafbarkeitsbedingungen erörtert. Ein den Gang der Untersuchung tief beeinflussendes Ergebnis besteht in der Erkenntnis, daß Schuld, Gerechtigkeit und Prävention nicht als scharfe Gegensätze, sondern als sich ergänzende Aussagen zu begreifen sind. Im Ergebnis ist damit der Spielraum für eine punitive Strategie, die sich objektiver Strafbarkeitsbedingungen bedient, stark eingeschränkt. Im Rahmen der Untersuchung wird eine Kontrollformel erarbeitet, die bei der Unterscheidung von zulässigen und unzulässigen objektiven Strafbarkeitsbedingungen Orientierung gibt; außerdem erfolgt eine Abschichtung zu den Prozeßvoraussetzungen. Im "Besonderen Teil" werden nach Maßgabe der zuvor entwickelten Kriterien die Strafbestimmungen, die nach herkömmlicher Anschauung objektive Strafbarkeitsbedingungen enthalten, eingehender Prüfung unterzogen. Dem Bestreben, die objektiven Strafbarkeitsbedingungen in ihrem Verhältnis zueinander näher zu analysieren, dient ein sich anschließender Systematisierungsversuch.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Verdeckte Ermittler und V-Personen im Strafverfahren

Verdeckte Ermittler und V-Personen im Strafverfahren von Geisler,  Claudius
Das generelle Spannungsverhältnis, in dem das Strafverfahren steht, erfährt auf dem Gebiet, in dem Verdeckte Ermittler und V-Personen eingesetzt werden, eine Zuspitzung. Es gibt wohl kaum einen anderen Bereich im Strafverfahrensrecht, möglicherweise sogar im Recht überhaupt, in dem die Auffassungen über die Legitimität staatlich zurechenbaren Handelns so weit auseinandergehen. Dabei ist die Problematik Verdeckter Ermittlungen in Anbetracht mehrerer unlängst ergangener obergerichtlicher Entscheidungen gegenwärtig von ganz besonderer Aktualität. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 20. - 21. Juni 2000 im Großen Sitzungssaal des Hessischen Ministeriums der Justiz in Wiesbaden zu diesem Thema eine Fachtagung. Ziel der Veranstaltung war, aus unterschiedlichen Perspektiven Einblicke in die Problematik Verdeckter Ermittlungen zu gewähren, besonders problematische Bereiche näher zu beleuchten, Informationen auszutauschen sowie ein kritisches Forum für eine Diskussion zu bieten. Dabei bildeten die praktischen Problemaspekte den Schwerpunkt. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu dieser Fachtagung sowie eine Auswahlbibliographie zum Thema.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der „Fortgesetzten Tat“

Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der „Fortgesetzten Tat“ von Geisler,  Claudius
Im Mai 1994 hat der Große Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen die Rechtsfigur der fortgesetzten Tat aufgegeben (BGHSt 40, 138 ff.). Seither sind gleichartige Tatserien grundsätzlich nicht mehr zu einer einzigen Tat zusammenzufassen, sondern jede einzelne Gesetzesverletzung ist als selbständige Tat zu behandeln. Die Einbringung dieser neuartigen Perspektive hat die strafrechtliche Praxis in mancher Hinsicht vor zum Teil sehr schwierige Probleme gestellt. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 15. bis 16. Juni 1998 eine Fachtagung zum Thema "Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der "fortgesetzten Tat"". Ziel der Veranstaltung war es, von ganz unterschiedlichen Positionen aus Einblicke in die neue" Rechtswirklichkeit zu gewähren, Möglichkeiten eines Erfahrungsaustauschs anzubieten, den konkreten Fragen aus der Praxis konkrete Antworten gegenüberzustellen, ein kritisches Forum für eine Diskussion zu bieten und Perspektiven aufzuzeigen. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu dieser Fachtagung sowie einen Diskussionsbericht.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Alkohol, Strafrecht und Kriminalität

Alkohol, Strafrecht und Kriminalität von Egg,  Rudolf, Geisler,  Claudius
In Kriminologie und Strafrecht sind die Zusammenhänge zwischen Alkohol und Kriminalität ungewöhnlich komplex und vielfältig. Das Thema berührt sowohl Grundfragen des Rechts als auch zahlreiche praktische Einzelaspekte der Strafverfolgung, des Strafprozesses, der Strafvollstreckung sowie des Straf- und Maßregelvollzuges. In kaum einem anderen Gebiet gibt es überdies so viele Verknüpfungen zwischen Medizin, Psycho- und Sozialwissenschaften und Jurisprudenz. Dabei ist das Generalthema "Alkohol, Strafrecht und Kriminalität" gerade in den letzten Jahren wieder zu besonderer Aktualität avanciert, sei es, weil alte Probleme nicht zufriedenstellend gelöst wurden, sei es, weil neue Probleme hinzugekommen sind. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 27. - 29. Oktober 1999 im Hessischen Ministerium der Justiz in Wiesbaden zu diesem Fragenkreis eine Fachtagung. Ziel der Veranstaltung war es, aus unterschiedlichen Perspektiven Einblicke in das Thema zu gewähren, besonders problematische Bereiche näher zu beleuchten und ein kritisches Forum für eine fachübergreifende Diskussion zu bieten. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu dieser Fachtagung sowie einen ausführlichen Diskussionsbericht und eine Auswahlbibliographie zum Thema.
Aktualisiert: 2022-10-27
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