Internet über Rundfunkfrequenzen

Internet über Rundfunkfrequenzen von Gersdorf,  Hubertus
Neue Technologien haben immer auch neue Herausforderungen für die Rundfunkregulierung mit sich gebracht. Mit der technischen Möglichkeit, breitbandigen Internet-Zugang über DVB-T-Frequenzen zu schaffen, wurde die Idee an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg herangetragen, einen Super-Hotspot für die Region Berlin-Brandenburg anzubieten, mit dem mobiler breitbandiger Internetzugang künftig in Berlin und im Brandenburger Speckgürtel möglich werden würde. Dies stellte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg vor die Frage, ob DVB-T-Frequenzen für Nicht-Rundfunkdienste vergeben werden können und wenn ja, durch wen. Der vorliegende Band legt das Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Hubertus Gersdorf im Auftrag der mabb, der BLM, der LPR Hessen, der LfM und der SLM zu dieser Frage erarbeitet hat, einer interessierten Öffentlichkeit vor. Wie zu Beginn der Einführung des privaten Rundfunks werden grundsätzliche Fragen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern entlang der Trennlinie der Netze und der Inhalte aufgeworfen und vertieft erörtert. Gehört die Eröffnung von Internetzugängen mehr auf die Seite der Netze einschließlich des Netzzuganges oder mehr auf die Seite der Inhalte? Wer entscheidet im Konfliktfall, wenn sich Internet- und Rundfunknutzung gegenseitig zu behindern drohen? Wer sorgt für mögliche Ergänzungen, sei es auf technischer, sei es auf inhaltlicher Ebene?
Aktualisiert: 2023-06-27
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Internet über Rundfunkfrequenzen

Internet über Rundfunkfrequenzen von Gersdorf,  Hubertus
Neue Technologien haben immer auch neue Herausforderungen für die Rundfunkregulierung mit sich gebracht. Mit der technischen Möglichkeit, breitbandigen Internet-Zugang über DVB-T-Frequenzen zu schaffen, wurde die Idee an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg herangetragen, einen Super-Hotspot für die Region Berlin-Brandenburg anzubieten, mit dem mobiler breitbandiger Internetzugang künftig in Berlin und im Brandenburger Speckgürtel möglich werden würde. Dies stellte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg vor die Frage, ob DVB-T-Frequenzen für Nicht-Rundfunkdienste vergeben werden können und wenn ja, durch wen. Der vorliegende Band legt das Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Hubertus Gersdorf im Auftrag der mabb, der BLM, der LPR Hessen, der LfM und der SLM zu dieser Frage erarbeitet hat, einer interessierten Öffentlichkeit vor. Wie zu Beginn der Einführung des privaten Rundfunks werden grundsätzliche Fragen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern entlang der Trennlinie der Netze und der Inhalte aufgeworfen und vertieft erörtert. Gehört die Eröffnung von Internetzugängen mehr auf die Seite der Netze einschließlich des Netzzuganges oder mehr auf die Seite der Inhalte? Wer entscheidet im Konfliktfall, wenn sich Internet- und Rundfunknutzung gegenseitig zu behindern drohen? Wer sorgt für mögliche Ergänzungen, sei es auf technischer, sei es auf inhaltlicher Ebene?
Aktualisiert: 2023-06-27
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Internet über Rundfunkfrequenzen

Internet über Rundfunkfrequenzen von Gersdorf,  Hubertus
Neue Technologien haben immer auch neue Herausforderungen für die Rundfunkregulierung mit sich gebracht. Mit der technischen Möglichkeit, breitbandigen Internet-Zugang über DVB-T-Frequenzen zu schaffen, wurde die Idee an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg herangetragen, einen Super-Hotspot für die Region Berlin-Brandenburg anzubieten, mit dem mobiler breitbandiger Internetzugang künftig in Berlin und im Brandenburger Speckgürtel möglich werden würde. Dies stellte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg vor die Frage, ob DVB-T-Frequenzen für Nicht-Rundfunkdienste vergeben werden können und wenn ja, durch wen. Der vorliegende Band legt das Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Hubertus Gersdorf im Auftrag der mabb, der BLM, der LPR Hessen, der LfM und der SLM zu dieser Frage erarbeitet hat, einer interessierten Öffentlichkeit vor. Wie zu Beginn der Einführung des privaten Rundfunks werden grundsätzliche Fragen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern entlang der Trennlinie der Netze und der Inhalte aufgeworfen und vertieft erörtert. Gehört die Eröffnung von Internetzugängen mehr auf die Seite der Netze einschließlich des Netzzuganges oder mehr auf die Seite der Inhalte? Wer entscheidet im Konfliktfall, wenn sich Internet- und Rundfunknutzung gegenseitig zu behindern drohen? Wer sorgt für mögliche Ergänzungen, sei es auf technischer, sei es auf inhaltlicher Ebene?
Aktualisiert: 2023-06-27
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Grundgesetz Bd. 3: Artikel 83-146

Grundgesetz Bd. 3: Artikel 83-146 von Aust,  Helmut Philipp, Baer,  Susanne, Blanke,  Hermann-Josef, Burgi,  Martin, Classen,  Claus Dieter, Dietlein,  Johannes, Drossel,  Jan-Marcel, Drüen,  Klaus-Dieter, Gersdorf,  Hubertus, Grote,  Rainer, Gusy,  Christoph, Hellermann,  Johannes, Hermanns,  Monika, Horn,  Hans-Detlef, Hruschka,  Constantin, Huber,  Peter M., Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kau,  Marcel, Kaufhold,  Ann-Katrin, Kessal-Wulf,  Sibylle, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Gregor, Krewerth,  Linda, Markard,  Nora, Meyer-Teschendorf,  Klaus-Georg, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Nolte,  Georg, Pilz,  Stefan, Schemmel,  Jakob, Schiffbauer,  Björn, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Trute,  Hans-Heinrich, Unruh,  Peter, Vogel,  Max, Volkmann,  Uwe, Voßkuhle,  Andreas, Wendt,  Rudolf, Wischmeyer,  Thomas, Wolff,  Heinrich Amadeus
Aktualisiert: 2023-06-27
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VwGO

VwGO von Berlit,  Uwe, Berstermann,  Andreas, Breunig,  Günter, Brink,  Stefan, Brüning,  Christoph, Decker,  Andreas, Garloff,  Claudia, Gersdorf,  Hubertus, Giesberts,  Ludger, Hartung,  Andreas, Hüttenbrink,  Jost, Kaufmann,  Marcel, Kimmel,  Christiane, Kintz,  Roland, Kuhla,  Wolfgang, Kunze,  Wolfgang, Lambiris,  Andreas, Lindner,  Josef Franz, Möstl,  Markus, Posser,  Herbert, Reimer,  Ekkehart, Roth,  Wolfgang, Schild,  Hans-Hermann, Schmidt-Kötters,  Thomas, Schmitz,  Heribert, Suerbaum,  Joachim, Wolff,  Heinrich Amadeus, Zimmermann-Kreher,  Annette
Die innovative Alternative - mit den neuen §§ 55a, 55b und 102a VwGO Zum Werk Die Verwaltungsgerichtsordnung regelt das Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Ihre genaue Kenntnis ist von zentraler Bedeutung für jeden öffentlich-rechtlichen Praktiker, der materielle Rechtspositionen im Konfliktfall durchsetzen will oder richterliche Entscheidungen treffen muss. Häufige Änderungen der VwGO und eine Flut instanz- und obergerichtlicher Urteile erschweren dabei die sichere Anwendung des Verwaltungsprozessrechts. Dieser Praxiskommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung wurde so konzipiert, dass er dem Bedürfnis nach einer möglichst raschen Erfassung von Rechtsänderungen und Rechtsprechungsentwicklungen gerecht wird. Der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit: - Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung - Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung - Detail-Ebene mit Rechtsprechungsbeispielen und Praxistipps. Vorteile auf einen Blick - hohe Aktualität - moderne, übersichtlich strukturierte Kommentierung - Praxistipps und Anwendungsbeispiele aus der Rechtsprechung Zur Neuauflage Seit der Vorauflage waren zahlreiche Gesetzesänderungen einzuarbeiten: - Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (BT-Drs 17/13948): Neufassung der §§ 55a und 55b VwGO und Einfügung der neuen §§ 55c und 55d VwGO - Art. 4 Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze v. 23.7.2013Art. 2 Planfeststellungsverfahren-VereinheitlichungsG v. 31.5.2013 - Art. 4 Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren v. 25.4.2013: Einfügung des neuen § 102a VwGO - Art. 6 Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012 - Art. 5 Abs. 2 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts v. 24.2.2012 - Art. 2 Abs. 34 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der ZPO, des EGZPO und der AO v. 22.12.2011 - Art. 8 Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011. Neue Literatur und zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen wurden berücksichtigt. Zu den Autoren Prof. Dr. Uwe Berlit, Andreas Berstermann, Dr. Günter Breunig, Dr. Stefan Brink, Prof. Dr. Christoph Brüning, Dr. Andreas Decker, Dr. Claudia Garloff, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Dr. Ludger Giesberts LL.M., Dr. Andreas Hartung, Prof. Dr. Jost Hüttenbrink, Prof. Dr. Marcel Kaufmann, Dr. Christiane Kimmel, Roland Kintz, Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Dr. Wolfgang Kunze, Dr. Andreas Lambiris, Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Prof. Dr. Markus Möstl, Dr. Herbert Posser, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Wolfgang Roth LL.M., Hans-Hermann Schild, Dr. Thomas Schmidt-Kötters, Dr. Heribert Schmitz, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter, Praktiker in der Staatsverwaltung, in Kommunen und in der Landesanwaltschaft, Juristen in Verbänden und Unternehmen sowie die Universitäten.
Aktualisiert: 2023-06-26
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VwGO

VwGO von Berlit,  Uwe, Berstermann,  Andreas, Breunig,  Günter, Brink,  Stefan, Brüning,  Christoph, Decker,  Andreas, Garloff,  Claudia, Gersdorf,  Hubertus, Giesberts,  Ludger, Hartung,  Andreas, Hüttenbrink,  Jost, Kaufmann,  Marcel, Kimmel,  Christiane, Kintz,  Roland, Kuhla,  Wolfgang, Kunze,  Wolfgang, Lambiris,  Andreas, Lindner,  Josef Franz, Möstl,  Markus, Posser,  Herbert, Reimer,  Ekkehart, Roth,  Wolfgang, Schild,  Hans-Hermann, Schmidt-Kötters,  Thomas, Schmitz,  Heribert, Suerbaum,  Joachim, Wolff,  Heinrich Amadeus, Zimmermann-Kreher,  Annette
Die innovative Alternative - mit den neuen §§ 55a, 55b und 102a VwGO Zum Werk Die Verwaltungsgerichtsordnung regelt das Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Ihre genaue Kenntnis ist von zentraler Bedeutung für jeden öffentlich-rechtlichen Praktiker, der materielle Rechtspositionen im Konfliktfall durchsetzen will oder richterliche Entscheidungen treffen muss. Häufige Änderungen der VwGO und eine Flut instanz- und obergerichtlicher Urteile erschweren dabei die sichere Anwendung des Verwaltungsprozessrechts. Dieser Praxiskommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung wurde so konzipiert, dass er dem Bedürfnis nach einer möglichst raschen Erfassung von Rechtsänderungen und Rechtsprechungsentwicklungen gerecht wird. Der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit: - Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung - Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung - Detail-Ebene mit Rechtsprechungsbeispielen und Praxistipps. Vorteile auf einen Blick - hohe Aktualität - moderne, übersichtlich strukturierte Kommentierung - Praxistipps und Anwendungsbeispiele aus der Rechtsprechung Zur Neuauflage Seit der Vorauflage waren zahlreiche Gesetzesänderungen einzuarbeiten: - Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (BT-Drs 17/13948): Neufassung der §§ 55a und 55b VwGO und Einfügung der neuen §§ 55c und 55d VwGO - Art. 4 Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze v. 23.7.2013Art. 2 Planfeststellungsverfahren-VereinheitlichungsG v. 31.5.2013 - Art. 4 Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren v. 25.4.2013: Einfügung des neuen § 102a VwGO - Art. 6 Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012 - Art. 5 Abs. 2 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts v. 24.2.2012 - Art. 2 Abs. 34 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der ZPO, des EGZPO und der AO v. 22.12.2011 - Art. 8 Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011. Neue Literatur und zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen wurden berücksichtigt. Zu den Autoren Prof. Dr. Uwe Berlit, Andreas Berstermann, Dr. Günter Breunig, Dr. Stefan Brink, Prof. Dr. Christoph Brüning, Dr. Andreas Decker, Dr. Claudia Garloff, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Dr. Ludger Giesberts LL.M., Dr. Andreas Hartung, Prof. Dr. Jost Hüttenbrink, Prof. Dr. Marcel Kaufmann, Dr. Christiane Kimmel, Roland Kintz, Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Dr. Wolfgang Kunze, Dr. Andreas Lambiris, Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Prof. Dr. Markus Möstl, Dr. Herbert Posser, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Wolfgang Roth LL.M., Hans-Hermann Schild, Dr. Thomas Schmidt-Kötters, Dr. Heribert Schmitz, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter, Praktiker in der Staatsverwaltung, in Kommunen und in der Landesanwaltschaft, Juristen in Verbänden und Unternehmen sowie die Universitäten.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Recht der elektronischen Medien

Recht der elektronischen Medien von Anton,  Katharina, Bach,  Ivo, Bauermeister,  Tabea, Brings-Wiesen,  Tobias, Dalby,  Lukas, Doepner-Thiele,  Anja, Döpkens,  Harm-Randolf, Eckhardt,  Jens, Erdemir,  Murad, Ferreau,  Frederik, Fricke,  Michael, Gercke,  Marco, Gersdorf,  Hubertus, Gramlich,  Ludwig, Grünwald,  Andreas, Hain,  Karl-Eberhard, Heckmann,  Jörn, Hoffmann,  Helmut, Hofmann,  Daniel, Holznagel,  Bernd, Horváth,  Anna Zsófia, Janal,  Ruth, Kaesling,  Katharina, Kerkemeyer,  Andreas, Lauber-Rönsber,  Anne, Laue,  Philip, Louven,  Sebastian, Lutzi,  Tobias, Mann,  Roger, Micklitz,  Hans-W., Mörsdorf,  Oliver, Müller,  Ulf, Namysłowska,  Monika, Neitzel,  Jens, Nink,  Judith, Nordmeier,  Carl Friedrich, Nüßing,  Christoph, Pech,  Sebastian, Ricke,  Thorsten, Ropeter,  Lutz, Ruschemeier,  Hannah, Schirmbacher,  Martin, Schuster,  Fabian, Schwamberger,  Sebastian, Smid,  Jörg F., Sodtalbers,  Axel, Spindler,  Gerald, Voigt,  Paul, Volkmann,  Christian, Wiebe,  Andreas, Wiedemann,  Max-Julian
Aktualisiert: 2023-06-26
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Recht der elektronischen Medien

Recht der elektronischen Medien von Anton,  Katharina, Bach,  Ivo, Brings-Wiesen,  Tobias, Dalby,  Lukas, Döpkens,  Harm-Randolf, Eckhardt,  Jens, Erdemir,  Murad, Ferreau,  Frederik, Fricke,  Michael, Gercke,  Marco, Gersdorf,  Hubertus, Gramlich,  Ludwig, Grünwald,  Andreas, Hain,  Karl-Eberhard, Heckmann,  Jörn, Hoffmann,  Helmut, Hofmann,  Daniel, Holznagel,  Bernd, Horváth,  Anna Zsófia, Laue,  Philip, Mann,  Roger, Micklitz,  Hans-W., Müller,  Ulf, Namysłowska,  Monika, Neitzel,  Jens, Nink,  Judith, Nordmeier,  Carl Friedrich, Nüßing,  Christoph, Ricke,  Thorsten, Ropeter,  Lutz, Schirmbacher,  Martin, Schuster,  Fabian, Smid,  Jörg F., Sodtalbers,  Axel, Spindler,  Gerald, Voigt,  Paul, Volkmann,  Christian, Wiebe,  Andreas
Zum Werk Das umfangreiche Werk kommentiert die wichtigen materiellen Vorschriften für den Bereich der elektronischen Medien im Auszug, insbesondere - Rundfunkstaatsvertrag - Telemediengesetz - Telekommunikationsgesetz - die medienrechtlich relevanten Nebengebiete (u.a. BGB, IPR, DS-GVO, JMStV, MarkenG, RStV, StGB, TKG, UrhG, UWG) Prägnant und übersichtlich, mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung, werden die einzelnen Vorschriften von Praktikern und Wissenschaftlern kommentiert. Die Zusammenfassung des kompletten Medien- und Technikrechts in einem Kommentar ermöglicht es, sich einfach und schnell einen Überblick über die Materie zu verschaffen. Vorteile auf einen Blick - klare Systematik - praxisorientierte Darstellung - profunde Auswertung der Rechtsprechung, Gesetzesmaterialien sowie der Literatur - zahlreiche Querverweise Zur Neuauflage Mit der 4. Auflage wird die BDSG-Kommentierung abgelöst durch die Kommentierung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Daneben sind die Entwicklungen der letzten Jahre in Rechtsprechung und Gesetzgebung eingearbeitet. Die Kommentierung des Telemediengesetzes (TMG) enthält Hinweise auf die Änderungen durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Zielgruppe Für Praktiker, insbesondere Rechtsanwälte und Unternehmen im Bereich des Medien- und Telekommunikationsrechts, Verlage, Richter, Ministerien, Behörden, und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Grundgesetz Bd. 3: Artikel 83-146

Grundgesetz Bd. 3: Artikel 83-146 von Aust,  Helmut Philipp, Baer,  Susanne, Blanke,  Hermann-Josef, Burgi,  Martin, Classen,  Claus Dieter, Dietlein,  Johannes, Drossel,  Jan-Marcel, Drüen,  Klaus-Dieter, Gersdorf,  Hubertus, Grote,  Rainer, Gusy,  Christoph, Hellermann,  Johannes, Hermanns,  Monika, Horn,  Hans-Detlef, Hruschka,  Constantin, Huber,  Peter M., Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kau,  Marcel, Kaufhold,  Ann-Katrin, Kessal-Wulf,  Sibylle, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Gregor, Krewerth,  Linda, Markard,  Nora, Meyer-Teschendorf,  Klaus-Georg, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Nolte,  Georg, Pilz,  Stefan, Schemmel,  Jakob, Schiffbauer,  Björn, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Trute,  Hans-Heinrich, Unruh,  Peter, Vogel,  Max, Volkmann,  Uwe, Voßkuhle,  Andreas, Wendt,  Rudolf, Wischmeyer,  Thomas, Wolff,  Heinrich Amadeus
Aktualisiert: 2023-06-23
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Grundgesetz Bd. 3: Artikel 83-146

Grundgesetz Bd. 3: Artikel 83-146 von Aust,  Helmut Philipp, Baer,  Susanne, Blanke,  Hermann-Josef, Burgi,  Martin, Classen,  Claus Dieter, Dietlein,  Johannes, Drossel,  Jan-Marcel, Drüen,  Klaus-Dieter, Gersdorf,  Hubertus, Grote,  Rainer, Gusy,  Christoph, Hellermann,  Johannes, Hermanns,  Monika, Horn,  Hans-Detlef, Hruschka,  Constantin, Huber,  Peter M., Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kau,  Marcel, Kaufhold,  Ann-Katrin, Kessal-Wulf,  Sibylle, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Gregor, Krewerth,  Linda, Markard,  Nora, Meyer-Teschendorf,  Klaus-Georg, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Nolte,  Georg, Pilz,  Stefan, Schemmel,  Jakob, Schiffbauer,  Björn, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Trute,  Hans-Heinrich, Unruh,  Peter, Vogel,  Max, Volkmann,  Uwe, Voßkuhle,  Andreas, Wendt,  Rudolf, Wischmeyer,  Thomas, Wolff,  Heinrich Amadeus
Aktualisiert: 2023-06-23
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Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor.

Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor. von Gersdorf,  Hubertus
Die Untersuchung knüpft an den bisherigen Stand der Eisenbahnentgeltregulierung an und zeigt die wesentlichen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene auf (vgl. Richtlinie 2012/34/EG). Die Studie unterbreitet drei Vorschläge, die von dem Verbot einer Billigkeitskontrolle eisenbahnrechtlich regulierter Nutzungsentgelte über die Weiterentwicklung des Steuerungsinstruments der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) anstelle einer Anreizregulierung bis zu einer Entflechtung bzw. Separierung der Finanzströme statt einer Zerschlagung des vertikal integrierten Eisenbahnkonzerns reichen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor.

Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor. von Gersdorf,  Hubertus
Im Gegensatz zu anderen Netzwirtschaften steckt die Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor noch "in den Kinderschuhen". Pionierarbeit ist notwendig. Der Verfasser leuchtet den de lege lata bestehenden Rechtsrahmen für die Entgeltregulierung im Eisenbahnbereich aus. Das geltende Recht gewährt den Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Festlegung der Trassenpreise einen erheblichen Gestaltungsspielraum, der sich zwischen den sogenannten Vollkosten und den (Grenz-)Kosten bewegt, die unmittelbar aufgrund der Zugfahrt anfallen. Hubertus Gersdorf geht weiter der Frage nach, ob es sich empfiehlt, die in anderen Netzwirtschaften geltenden Regulierungsmaßstäbe de lege ferenda in das Eisenbahnrecht zu implementieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen aufgrund des intermodalen Wettbewerbs mit anderen Verkehrsträgern nicht wie ein Monopolist verhalten kann. Deshalb verbieten sich vorschnelle Adaptionen der in anderen Regulierungsregimes geltenden Prinzipien.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. von Gersdorf,  Hubertus
"Wer nicht online geht, wandert ins Museum" (Markus Schächter). Eine Internetpräsenz ist nicht nur für den etablierten Kreis der Rundfunkveranstalter und der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar. Da Rundfunk und Presse durch unterschiedliche Ordnungsprinzipien gekennzeichnet sind, stoßen im Internet zwei Welten aufeinander. Welche Welt gilt im Internet? Und insbesondere: Darf es oder muss es öffentlich-rechtliche Angebote auch im Internet geben? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur dann gefunden werden, wenn man grundrechtstheoretischen Boden betritt. Die Konzeption des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als "dienende Freiheit" ist Chiffre zur Legitimation eines umfassenden Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Konzeption trägt den grundlegenden Änderungen der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten Jedermann-Freiheiten sind, nicht Rechnung. Sie besitzt auch keine Anschlussfähigkeit an die europarechtliche Grundrechtsdogmatik, die "dienende (Medien-)Freiheiten" nicht kennt. Erforderlich ist eine (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Nach Maßgabe der gebotenen (Neu-)Konzeption der grundrechtlichen Kommunikationsverfassung ist eine Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet von Verfassungs wegen unzulässig. Gebührenfinanzierte Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur zulässig, wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen (quantitativen oder qualitativen) kommunikativen Mehrwert begründen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen der Vielfaltsicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Organisationsstrukturen - wie beim ZDF - rechtfertigen kein (Gebühren-)Privileg.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages.

Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages. von Gersdorf,  Hubertus
Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks nimmt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der traumatischen Erinnerungen an die staatliche Meinungs- und Informationslenkung durch den nationalsozialistischen Propagandastaat einen herausragenden Platz innerhalb der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ein. Rechtsprechung und Staatsrechtslehre sind sich einig, dass dem Staat die Veranstaltung von Rundfunk schlechthin untersagt ist. Einigkeit besteht auch darin, dass der Staat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit zur Selbstdarstellung berechtigt ist. Wo aber liegen die Grenzen zwischen unzulässigem Staatsrundfunk und zulässiger Öffentlichkeitsarbeit? Und ist das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages von der Befugnis des Staates zur (massenmedialen) Selbstdarstellung gedeckt? Diesen Fragen geht der Verfasser in der im Auftrag des Deutschen Bundestages erstellten Untersuchung nach.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages.

Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages. von Gersdorf,  Hubertus
Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks nimmt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der traumatischen Erinnerungen an die staatliche Meinungs- und Informationslenkung durch den nationalsozialistischen Propagandastaat einen herausragenden Platz innerhalb der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ein. Rechtsprechung und Staatsrechtslehre sind sich einig, dass dem Staat die Veranstaltung von Rundfunk schlechthin untersagt ist. Einigkeit besteht auch darin, dass der Staat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit zur Selbstdarstellung berechtigt ist. Wo aber liegen die Grenzen zwischen unzulässigem Staatsrundfunk und zulässiger Öffentlichkeitsarbeit? Und ist das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages von der Befugnis des Staates zur (massenmedialen) Selbstdarstellung gedeckt? Diesen Fragen geht der Verfasser in der im Auftrag des Deutschen Bundestages erstellten Untersuchung nach.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aufsicht über journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien

Aufsicht über journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien von Gersdorf,  Hubertus
Der Medienstaatsvertrag (MStV) aus dem Jahr 2020 unterwirft journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien einer Aufsicht. Dies betrifft insbesondere diejenigen Medien, die bisher nicht durch den Deutschen Presserat kontrolliert wurden. Das neue Ordnungsmodell des MStV wirft somit eine Vielzahl verfassungs- und einfachrechtlicher Fragen und Bedenken auf. Auf diese geht das vorliegende Werk ein und bietet einige konkrete Reformvorschläge.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip.

Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip. von Gersdorf,  Hubertus
Die Organisation öffentlicher Unternehmen folgt nicht dem Muster der Ministerialverwaltung mit ihrem strukturprägenden hohen demokratischen Legitimationsniveau. Staatliche sowie kommunale Eigen- und Beteiligungsgesellschaften verfügen im Interesse einer effizienten Unternehmensführung über weitreichende unternehmerische Bewegungsfreiräume. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die Herausnahme öffentlicher Unternehmen aus der hierarchischen Aufbau- und bürokratischen Ablauforganisation des Staates und der Kommunen von Verfassungs wegen zulässig ist. Der Autor zeigt, daß sich die öffentliche Hand im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung in einem Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsprinzipien der Demokratie und der Wirtschaftlichkeit befindet: Sie kann kein "guter Unternehmer" sein, weil sie den "Klotz des Demokratieprinzips" am Bein hat, der die Administrativspitze zur "Gängelung" ihrer Gesellschaften verpflichtet. Geriert sich die öffentliche Hand hingegen als "guter Unternehmer", so steht sie zwangsläufig mit dem Demokratieprinzip auf Kriegsfuß, weil der Zuwachs an Wirtschaftlichkeit nur zum Preis des Verlustes demokratischer Legitimation der Gesellschaften erkauft werden kann. Es werden die Maßstäbe für die Auflösung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnisses aufgezeigt. Der Verfasser gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, daß Staat und Kommunen die rein erwerbswirtschaftliche Betätigung verfassungsrechtlich versagt ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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