Einwanderungsrecht — national und international

Einwanderungsrecht — national und international von Giegerich,  Thomas, Wolfrum,  Rüdiger
Das Buch beschreibt die rechtlichen Kriterien, anhand derer Staaten die zur dauernden Niederlassung in Frage kommenden Ausländer auswählen, und untersucht die rechtlichen Mechanismen, mit deren Hilfe diese Einwanderer integriert werden. Es arbeitet damit das international- und supranationalrechtliche sowie rechtsvergleichende Umfeld auf, in das sich ein zukünftiges deutsches Einwanderungsgesetz rechtlich bzw. politisch einfügen wird. Nach einer Darstellung des Völker- und europarechtlichen Rahmens, der bei der Neugestaltung des deutschen Einwanderungsrechts einzuhalten ist (I. Teil), wird das Einwanderungsrecht von neun europäischen und fünf außereuropäischen Staaten nach einer im wesentlichen einheitlichen Gliederung in seinen Grundzügen (unter Einbeziehung der Flüchtlingsproblematik) näher erarbeitet: Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich/Australien, Kanada, Neuseeland, Südafrika, USA. Im III. Teil schließt eine vergleichende Analyse an, die die teilweise parallele, häufig aber auch unterschiedliche Struktur der nationalen Einwanderungsrechte verdeutlicht und versucht, unter Beachtung der Völker- und europarechtlichen Vorgaben Regelungsmodelle zu definieren.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Einwanderungsrecht — national und international

Einwanderungsrecht — national und international von Giegerich,  Thomas, Wolfrum,  Rüdiger
Das Buch beschreibt die rechtlichen Kriterien, anhand derer Staaten die zur dauernden Niederlassung in Frage kommenden Ausländer auswählen, und untersucht die rechtlichen Mechanismen, mit deren Hilfe diese Einwanderer integriert werden. Es arbeitet damit das international- und supranationalrechtliche sowie rechtsvergleichende Umfeld auf, in das sich ein zukünftiges deutsches Einwanderungsgesetz rechtlich bzw. politisch einfügen wird. Nach einer Darstellung des Völker- und europarechtlichen Rahmens, der bei der Neugestaltung des deutschen Einwanderungsrechts einzuhalten ist (I. Teil), wird das Einwanderungsrecht von neun europäischen und fünf außereuropäischen Staaten nach einer im wesentlichen einheitlichen Gliederung in seinen Grundzügen (unter Einbeziehung der Flüchtlingsproblematik) näher erarbeitet: Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich/Australien, Kanada, Neuseeland, Südafrika, USA. Im III. Teil schließt eine vergleichende Analyse an, die die teilweise parallele, häufig aber auch unterschiedliche Struktur der nationalen Einwanderungsrechte verdeutlicht und versucht, unter Beachtung der Völker- und europarechtlichen Vorgaben Regelungsmodelle zu definieren.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Einwanderungsrecht — national und international

Einwanderungsrecht — national und international von Giegerich,  Thomas, Wolfrum,  Rüdiger
Das Buch beschreibt die rechtlichen Kriterien, anhand derer Staaten die zur dauernden Niederlassung in Frage kommenden Ausländer auswählen, und untersucht die rechtlichen Mechanismen, mit deren Hilfe diese Einwanderer integriert werden. Es arbeitet damit das international- und supranationalrechtliche sowie rechtsvergleichende Umfeld auf, in das sich ein zukünftiges deutsches Einwanderungsgesetz rechtlich bzw. politisch einfügen wird. Nach einer Darstellung des Völker- und europarechtlichen Rahmens, der bei der Neugestaltung des deutschen Einwanderungsrechts einzuhalten ist (I. Teil), wird das Einwanderungsrecht von neun europäischen und fünf außereuropäischen Staaten nach einer im wesentlichen einheitlichen Gliederung in seinen Grundzügen (unter Einbeziehung der Flüchtlingsproblematik) näher erarbeitet: Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich/Australien, Kanada, Neuseeland, Südafrika, USA. Im III. Teil schließt eine vergleichende Analyse an, die die teilweise parallele, häufig aber auch unterschiedliche Struktur der nationalen Einwanderungsrechte verdeutlicht und versucht, unter Beachtung der Völker- und europarechtlichen Vorgaben Regelungsmodelle zu definieren.
Aktualisiert: 2023-07-02
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AGG

AGG von Bertelsmann,  Klaus, Bittner,  Silke, Bücker,  Andreas, Eggert,  Jörn, Eggert-Weyand,  Sabine, Falke,  Josef, Feldhoff,  Kerstin, Giegerich,  Thomas, König,  Doris, Laskowski,  Silke Ruth, Micklitz,  Hans-W., Oppermann,  Dagmar, Plett,  Konstanze, Raasch,  Sibylle, Richter,  Dagmar, Rödl,  Florian, Rust,  Ursula, Stein,  Peter
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen in Beschäftigung und Beruf, bei zivilrechtlichen Massengeschäften, bei privatrechtlichen Versicherungen und bei Vermietungen wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität. Alle Verantwortlichen stehen mit diesem neuen Gesetz vor wichtigen Fragen: Wann liegt eine Benachteiligung vor? Wann ist ein Arbeitgeber verantwortlich für das Handeln Dritter? Wann besteht ein Beschwerderecht, wann der Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung? Welche Fristen sind für Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche einzuhalten? Was gilt für Massengeschäfte oder für die Vermietung von Wohnraum? Wer hat welche Rechtsschutzmöglichkeiten? Welche Besonderheiten gelten für öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse, welche für Soldatinnen und Soldaten? u. v. m. Dieser neue vielseitige Kommentar von Prof. Dr. Ursula Rust und Prof. Dr. Josef Falke bietet die ausführliche Kommentierung der arbeits-, sozial-, zivil-, bildungs- und verfahrensrechtlichen Vorschriften des AGG sowie zahlreiche Querverweise zwischen den im AGG behandelten Rechtsgebieten und den vier Fachgerichtsbarkeiten, Das Werk berücksichtigt die Novellierung des AGG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und die verfassungskonforme Auslegung der bildungsrechtlichen Inhalte des AGG. Das hochkompetente Autorenteam wertet die geltenden Tarifverträge unter dem Aspekt der Altersdiskriminierung aus und benennt die Umsetzungsdefizite im öffentlichen Dienstrecht. Weiterhin enthält dieser Kommentar eine systematische Prüfung des AGG an den europarechtlichen Vorgaben und analysiert ausführlich die völkerrechtlichen Grundlagen. Eine vergleichende Übersicht zum Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz rundet das umfangreiche Informationsangebot ab.
Aktualisiert: 2023-06-24
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AGG

AGG von Bertelsmann,  Klaus, Bittner,  Silke, Bücker,  Andreas, Eggert,  Jörn, Eggert-Weyand,  Sabine, Falke,  Josef, Feldhoff,  Kerstin, Giegerich,  Thomas, König,  Doris, Laskowski,  Silke Ruth, Micklitz,  Hans-W., Oppermann,  Dagmar, Plett,  Konstanze, Raasch,  Sibylle, Richter,  Dagmar, Rödl,  Florian, Rust,  Ursula, Stein,  Peter
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen in Beschäftigung und Beruf, bei zivilrechtlichen Massengeschäften, bei privatrechtlichen Versicherungen und bei Vermietungen wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität. Alle Verantwortlichen stehen mit diesem neuen Gesetz vor wichtigen Fragen: Wann liegt eine Benachteiligung vor? Wann ist ein Arbeitgeber verantwortlich für das Handeln Dritter? Wann besteht ein Beschwerderecht, wann der Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung? Welche Fristen sind für Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche einzuhalten? Was gilt für Massengeschäfte oder für die Vermietung von Wohnraum? Wer hat welche Rechtsschutzmöglichkeiten? Welche Besonderheiten gelten für öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse, welche für Soldatinnen und Soldaten? u. v. m. Dieser neue vielseitige Kommentar von Prof. Dr. Ursula Rust und Prof. Dr. Josef Falke bietet die ausführliche Kommentierung der arbeits-, sozial-, zivil-, bildungs- und verfahrensrechtlichen Vorschriften des AGG sowie zahlreiche Querverweise zwischen den im AGG behandelten Rechtsgebieten und den vier Fachgerichtsbarkeiten, Das Werk berücksichtigt die Novellierung des AGG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und die verfassungskonforme Auslegung der bildungsrechtlichen Inhalte des AGG. Das hochkompetente Autorenteam wertet die geltenden Tarifverträge unter dem Aspekt der Altersdiskriminierung aus und benennt die Umsetzungsdefizite im öffentlichen Dienstrecht. Weiterhin enthält dieser Kommentar eine systematische Prüfung des AGG an den europarechtlichen Vorgaben und analysiert ausführlich die völkerrechtlichen Grundlagen. Eine vergleichende Übersicht zum Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz rundet das umfangreiche Informationsangebot ab.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Bewahrung des ökologischen Gleichgewichts durch Völker- und Europarecht.

Bewahrung des ökologischen Gleichgewichts durch Völker- und Europarecht. von Giegerich,  Thomas, Heinz,  Ursula E., Proelß,  Alexander
Eingedenk der epochalen Herausforderung des Klimawandels erscheint heute, 15 Jahre nach Abschluss der Rio-Konferenz, eine Bestandsaufnahme des auf normativer Ebene Vorhandenen mehr denn je geboten. Ohne eingehende Analyse des geltenden Rechts lassen sich Regelungslücken nicht mit hinreichender Sicherheit lokalisieren und Reformbedürfnisse nicht überzeugend begründen und umsetzen. Angesichts der Vielzahl existierender, sich teilweise sachlich überlagernder, dabei aber auf unterschiedlichen Ansätzen beruhender vertraglicher Instrumente zeigt das internationale Umweltrecht prototypische Symptome der als Gefahr für seine Geltungskraft und Kohärenz identifizierten Fragmentierung des Völkerrechts. Vor diesem Hintergrund bestellen die in vorliegendem Band versammelten Beiträge den dogmatisch-systematischen Boden für die erforderliche Diskussion der grand challenges der internationalen Umweltpolitik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Räume im Völker- und Europarecht.

Räume im Völker- und Europarecht. von Giegerich,  Thomas, Odendahl,  Kerstin
Territorialstreitigkeiten stellen die Hauptgefährdung des weltweiten Friedens dar. Rechtlich betrachtet sind sie jedoch in der Regel wenig interessant. Das ist bei Räumen jenseits staatlicher Herrschaft anders. Sie werfen komplizierte und teils völlig neuartige Fragen auf. Zu diesen Räumen gehören nicht nur der Luft- und Weltraum sowie die Antarktis. Hinzu treten virtuelle und schwer fassbare Räume wie der Cyperspace oder kulturelle, Nachbarschafts-, Wirtschafts-, politische und Rechtsräume.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Räume im Völker- und Europarecht.

Räume im Völker- und Europarecht. von Giegerich,  Thomas, Odendahl,  Kerstin
Territorialstreitigkeiten stellen die Hauptgefährdung des weltweiten Friedens dar. Rechtlich betrachtet sind sie jedoch in der Regel wenig interessant. Das ist bei Räumen jenseits staatlicher Herrschaft anders. Sie werfen komplizierte und teils völlig neuartige Fragen auf. Zu diesen Räumen gehören nicht nur der Luft- und Weltraum sowie die Antarktis. Hinzu treten virtuelle und schwer fassbare Räume wie der Cyperspace oder kulturelle, Nachbarschafts-, Wirtschafts-, politische und Rechtsräume.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Internationales Wirtschafts- und Finanzrecht in der Krise.

Internationales Wirtschafts- und Finanzrecht in der Krise. von Giegerich,  Thomas, Heinz,  Ursula E.
"Geld regiert die Welt" - dies ist im Zuge der Finanzkrise deutlich geworden. Eine Reform des völker- und europarechtlichen Rahmens für Finanzen und Wirtschaft erscheint unumgänglich. Nur so lassen sich die UN-Ziele von Frieden und Wohlstand in der Welt einlösen. Aber die Gegensätze zwischen dem wohlhabenden "Norden" und dem aufstrebenden "Süden" erscheinen nahezu unüberbrückbar. Die dazu veröffentlichten Beiträge sind aus einer Ringvorlesung des Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht in Kiel hervorgegangen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im globalen Zeitalter.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im globalen Zeitalter. von Giegerich,  Thomas, Heinz,  Ursula E., Zimmermann,  Andreas
Die "soziale Frage" ist in ihren nationalen und internationalen Aspekten längst zum globalen Anliegen und zum Gegenstand der internationalen Rechtsordnung geworden. Denn wenn einerseits die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit durch Völker- und Europarecht liberalisiert wird, andererseits aber ihre soziale Abfederung ausschließlich in der nationalen Verantwortung verbliebe, entstünde eine gefährliche Schieflage. Hier kommen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auf universeller wie auf regionaler Ebene ins Spiel. Sie bilden komplementäre Gewährleistungen zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Nur gemeinsam können sie allen Menschen überall auf der Welt ein menschenwürdiges Dasein sichern - unerlässliche Voraussetzung für das Ideal einer freien, gerechten, multikulturellen und friedlichen Welt. Die Globalisierung des 20. Jahrhunderts hat Kräfte freigesetzt, die diesem Ideal dienen, ihm aber auch entgegenwirken können. Aufgabe des Völker- und Europarechts im 21. Jahrhundert ist es, diese Kräfte zu bändigen und für das Ideal nationaler und internationaler sozialer Gerechtigkeit einzusetzen. Wie lassen sich die menschenrechtlichen Garantien dafür nutzbar machen? Welchen Beitrag können sie zur Beseitigung von Armut und Unterentwicklung leisten? Aus welchen Gründen übernehmen arme und reiche Staaten in dieser Hinsicht nur zögernd konkrete völker- und europarechtliche Verpflichtungen? Die im vorliegenden Band veröffentlichten Beiträge sind aus einer Ringvorlesung des Kieler Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht hervorgegangen. Sie beleuchten aktuelle Aspekte der Problematik aus universeller oder regionaler Sicht und regen damit zum Weiterdenken und zur Weiterarbeit an: in der UNO, ILO, UNESCO und WTO, aber auch in der Organisation Amerikanischer Staaten, der Afrikanischen Union und nicht zuletzt im Europarat und der Europäischen Union. Die internationale Gemeinschaft insgesamt trifft Verantwortung für eine soziale und internationale Ordnung, in der sämtliche Rechte und Freiheiten aller Menschen voll verwirklicht werden können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im globalen Zeitalter.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im globalen Zeitalter. von Giegerich,  Thomas, Heinz,  Ursula E., Zimmermann,  Andreas
Die "soziale Frage" ist in ihren nationalen und internationalen Aspekten längst zum globalen Anliegen und zum Gegenstand der internationalen Rechtsordnung geworden. Denn wenn einerseits die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit durch Völker- und Europarecht liberalisiert wird, andererseits aber ihre soziale Abfederung ausschließlich in der nationalen Verantwortung verbliebe, entstünde eine gefährliche Schieflage. Hier kommen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auf universeller wie auf regionaler Ebene ins Spiel. Sie bilden komplementäre Gewährleistungen zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Nur gemeinsam können sie allen Menschen überall auf der Welt ein menschenwürdiges Dasein sichern - unerlässliche Voraussetzung für das Ideal einer freien, gerechten, multikulturellen und friedlichen Welt. Die Globalisierung des 20. Jahrhunderts hat Kräfte freigesetzt, die diesem Ideal dienen, ihm aber auch entgegenwirken können. Aufgabe des Völker- und Europarechts im 21. Jahrhundert ist es, diese Kräfte zu bändigen und für das Ideal nationaler und internationaler sozialer Gerechtigkeit einzusetzen. Wie lassen sich die menschenrechtlichen Garantien dafür nutzbar machen? Welchen Beitrag können sie zur Beseitigung von Armut und Unterentwicklung leisten? Aus welchen Gründen übernehmen arme und reiche Staaten in dieser Hinsicht nur zögernd konkrete völker- und europarechtliche Verpflichtungen? Die im vorliegenden Band veröffentlichten Beiträge sind aus einer Ringvorlesung des Kieler Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht hervorgegangen. Sie beleuchten aktuelle Aspekte der Problematik aus universeller oder regionaler Sicht und regen damit zum Weiterdenken und zur Weiterarbeit an: in der UNO, ILO, UNESCO und WTO, aber auch in der Organisation Amerikanischer Staaten, der Afrikanischen Union und nicht zuletzt im Europarat und der Europäischen Union. Die internationale Gemeinschaft insgesamt trifft Verantwortung für eine soziale und internationale Ordnung, in der sämtliche Rechte und Freiheiten aller Menschen voll verwirklicht werden können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der „offene Verfassungsstaat“ des Grundgesetzes nach 60 Jahren.

Der „offene Verfassungsstaat“ des Grundgesetzes nach 60 Jahren. von Giegerich,  Thomas, Schriewer,  Berenike
Anlässlich des 60. Verfassungstages 2009 thematisierte ein Workshop des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht die Offenheit gegenüber dem Völker- und Europarecht als charakteristische Errungenschaft des Grundgesetzes. Eine kritische Betrachtung der deutschen Staatspraxis ergibt, dass auch hier Anspruch und Wirklichkeit nicht deckungsgleich sind. Ungeachtet gewisser rhetorischer Vorbehalte bemühen sich alle drei Gewalten jedoch ernsthaft, dem grundgesetzlichen Ideal nahezukommen. Die Verantwortlichen wissen, dass sie in der globalisierten Welt durch Mitentscheidung Souveränität wiedergewinnen können, die sie für nationale Alleingänge faktisch verloren haben. Deutschland kann wirksam nur als verlässliches (Mit-)Glied der EU und der Weltgemeinschaft sowie Freund der Völkerrechtsordnung seine langfristigen Interessen wahren und seinen Verfassungswerten global zu stärkerer Geltung verhelfen. Die nationalstaatliche Verfasstheit ist auch für das deutsche Volk eine zwar notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für ein Leben in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.
Aktualisiert: 2023-06-15
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