Eine wachsende Anzahl von Eltern in Deutschland erscheint außerstande, aus eigener Kraft ein intaktes Familienleben zu organisieren. Die Kinder werden so zu Opfern, wenngleich in ganz unterschiedlicher Intensität. Freiwillige Hilfs- und Unterstützungsleistungen von Seiten des Staates stehen zwar zur Verfügung, erreichen aber oftmals die Kinder nicht rechtzeitig oder vollumfänglich.
Gegen den Willen der Eltern kann der Staat bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingreifen. Die traditionelle Verfassungsinterpretation geht von einer klaren Grenzziehung zwischen elterlichem Erziehungsgrundrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und staatlichem Wächteramt, insbesondere im Vorschulalter, aus. Das Elterngrundrecht - als Garant des Kindeswohls gedacht - zwinge den Staat, sich weit möglichst vom Elternhaus fernzuhalten. Die Autorin fragt nach Modifikationen der Gefährdungs- und damit Eingriffsschwelle. Neben der argumentativen Aufarbeitung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zielt die vorliegende Arbeit darauf, den Eltern-Kind-Bereich aus öffentlich-rechtlicher Sicht zu beleuchten; denn bislang dominiert die zivilrechtliche Perspektive des Familienrechts. Die sich aus der verfassungsrechtlichen Beurteilung ergebende Defizitanalyse wirft unterschiedliche Fragen auf: Welche Wendepunkte kann der Staat nutzen, um gefährdete Kinder frühzeitiger als bisher zu erreichen? Wie kann der Ausbau staatlicher Präventions- und vorverlagerter Interventionsmöglichkeiten ins Werk gesetzt werden, um den aufgezeigten Erziehungsschwierigkeiten zu begegnen? Diese und weitere Fragen werden durch die erstmalige Erarbeitung eines gestuften Maßnahmenkonzepts als Nukleus eines Erziehungsverwaltungsrechts beantwortet und zudem erste Begründungsansätze für eine Fortschreibung des Rechtsdreiecks zwischen Eltern, Kindern und Staat geliefert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Eine wachsende Anzahl von Eltern in Deutschland erscheint außerstande, aus eigener Kraft ein intaktes Familienleben zu organisieren. Die Kinder werden so zu Opfern, wenngleich in ganz unterschiedlicher Intensität. Freiwillige Hilfs- und Unterstützungsleistungen von Seiten des Staates stehen zwar zur Verfügung, erreichen aber oftmals die Kinder nicht rechtzeitig oder vollumfänglich.
Gegen den Willen der Eltern kann der Staat bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingreifen. Die traditionelle Verfassungsinterpretation geht von einer klaren Grenzziehung zwischen elterlichem Erziehungsgrundrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und staatlichem Wächteramt, insbesondere im Vorschulalter, aus. Das Elterngrundrecht - als Garant des Kindeswohls gedacht - zwinge den Staat, sich weit möglichst vom Elternhaus fernzuhalten. Die Autorin fragt nach Modifikationen der Gefährdungs- und damit Eingriffsschwelle. Neben der argumentativen Aufarbeitung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zielt die vorliegende Arbeit darauf, den Eltern-Kind-Bereich aus öffentlich-rechtlicher Sicht zu beleuchten; denn bislang dominiert die zivilrechtliche Perspektive des Familienrechts. Die sich aus der verfassungsrechtlichen Beurteilung ergebende Defizitanalyse wirft unterschiedliche Fragen auf: Welche Wendepunkte kann der Staat nutzen, um gefährdete Kinder frühzeitiger als bisher zu erreichen? Wie kann der Ausbau staatlicher Präventions- und vorverlagerter Interventionsmöglichkeiten ins Werk gesetzt werden, um den aufgezeigten Erziehungsschwierigkeiten zu begegnen? Diese und weitere Fragen werden durch die erstmalige Erarbeitung eines gestuften Maßnahmenkonzepts als Nukleus eines Erziehungsverwaltungsrechts beantwortet und zudem erste Begründungsansätze für eine Fortschreibung des Rechtsdreiecks zwischen Eltern, Kindern und Staat geliefert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Eine wachsende Anzahl von Eltern in Deutschland erscheint außerstande, aus eigener Kraft ein intaktes Familienleben zu organisieren. Die Kinder werden so zu Opfern, wenngleich in ganz unterschiedlicher Intensität. Freiwillige Hilfs- und Unterstützungsleistungen von Seiten des Staates stehen zwar zur Verfügung, erreichen aber oftmals die Kinder nicht rechtzeitig oder vollumfänglich.
Gegen den Willen der Eltern kann der Staat bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingreifen. Die traditionelle Verfassungsinterpretation geht von einer klaren Grenzziehung zwischen elterlichem Erziehungsgrundrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und staatlichem Wächteramt, insbesondere im Vorschulalter, aus. Das Elterngrundrecht - als Garant des Kindeswohls gedacht - zwinge den Staat, sich weit möglichst vom Elternhaus fernzuhalten. Die Autorin fragt nach Modifikationen der Gefährdungs- und damit Eingriffsschwelle. Neben der argumentativen Aufarbeitung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zielt die vorliegende Arbeit darauf, den Eltern-Kind-Bereich aus öffentlich-rechtlicher Sicht zu beleuchten; denn bislang dominiert die zivilrechtliche Perspektive des Familienrechts. Die sich aus der verfassungsrechtlichen Beurteilung ergebende Defizitanalyse wirft unterschiedliche Fragen auf: Welche Wendepunkte kann der Staat nutzen, um gefährdete Kinder frühzeitiger als bisher zu erreichen? Wie kann der Ausbau staatlicher Präventions- und vorverlagerter Interventionsmöglichkeiten ins Werk gesetzt werden, um den aufgezeigten Erziehungsschwierigkeiten zu begegnen? Diese und weitere Fragen werden durch die erstmalige Erarbeitung eines gestuften Maßnahmenkonzepts als Nukleus eines Erziehungsverwaltungsrechts beantwortet und zudem erste Begründungsansätze für eine Fortschreibung des Rechtsdreiecks zwischen Eltern, Kindern und Staat geliefert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Der Kurz-Kommentar zum EU-Verfassungsrecht informiert komprimiert, aber umfassend und sachdienlich über den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Daneben sind die Grundrechte-Charta (GRCh) sowie die beiden wichtigsten Sekundärrechtsakte des Europäischen Wettbewerbsrechts (Fusionskontrollverordnung und Kartellverfahrensverordnung) kommentiert.
Vorteile auf einen Blick
- ausführlich und kompakt
- exzellentes Autorenteam
- aktuell
Zur Neuauflage
Berücksichtigt ist die neueste Rechtsprechung der europäischen und nationalen Gerichte. Zudem wird Bezug auf zahlreiche neue Sekundärrechtsakte genommen. Aktuelle Themen, wie insbesondere die Auswirkungen der Brexit-Verhandlungen oder das Singapur-Gutachten des EuGH sind behandelt.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Hochschullehrer, Verwaltung.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Sophie Bings,
Martin Burgi,
Gerhard Dannecker,
Ulrich Ehricke,
Eberhard Eichenhofer,
Thomas Eilmansberger,
Beate Förtsch,
Martin Franzen,
Martin Gellermann,
Lucyne Ghazarian,
Ines Härtel,
Christoph Herrmann,
Pamela Hölbling,
Peter M. Huber,
Wolfgang Kahl,
Hans-Georg Kamann,
Bernhard Kempen,
Christian Koenig,
Juliane Kokott,
Urs Kramer,
Tobias Kruis,
Dieter Kugelmann,
Jürgen Kühling,
Stefan Leible,
Brigitta Lurger,
Siegfried Magiera,
Walther Michl,
Rudolf Mögele,
Peter Christian Müller-Graff,
Martin Nettesheim,
Matthias Niedobitek,
Peter Niggemann,
Walter Obwexer,
Christoph Ohler,
Julia Paul,
Matthias Pechstein,
Arne Pilniok,
Elfriede Regelsberger,
Axel Reidlinger,
Corinne Rüchardt,
Helmut Satzger,
Peter Schaefer,
Meinhard Schröder,
Werner Schroeder,
Michael Sedlaczek,
Stephanie Steinle,
Rudolf Streinz,
Hans-Heinrich Trute,
Wolfgang Weiß,
Mario Züger
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Eine wachsende Anzahl von Eltern in Deutschland erscheint außerstande, aus eigener Kraft ein intaktes Familienleben zu organisieren. Die Kinder werden so zu Opfern, wenngleich in ganz unterschiedlicher Intensität. Freiwillige Hilfs- und Unterstützungsleistungen von Seiten des Staates stehen zwar zur Verfügung, erreichen aber oftmals die Kinder nicht rechtzeitig oder vollumfänglich.
Gegen den Willen der Eltern kann der Staat bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingreifen. Die traditionelle Verfassungsinterpretation geht von einer klaren Grenzziehung zwischen elterlichem Erziehungsgrundrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und staatlichem Wächteramt, insbesondere im Vorschulalter, aus. Das Elterngrundrecht - als Garant des Kindeswohls gedacht - zwinge den Staat, sich weit möglichst vom Elternhaus fernzuhalten. Die Autorin fragt nach Modifikationen der Gefährdungs- und damit Eingriffsschwelle. Neben der argumentativen Aufarbeitung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zielt die vorliegende Arbeit darauf, den Eltern-Kind-Bereich aus öffentlich-rechtlicher Sicht zu beleuchten; denn bislang dominiert die zivilrechtliche Perspektive des Familienrechts. Die sich aus der verfassungsrechtlichen Beurteilung ergebende Defizitanalyse wirft unterschiedliche Fragen auf: Welche Wendepunkte kann der Staat nutzen, um gefährdete Kinder frühzeitiger als bisher zu erreichen? Wie kann der Ausbau staatlicher Präventions- und vorverlagerter Interventionsmöglichkeiten ins Werk gesetzt werden, um den aufgezeigten Erziehungsschwierigkeiten zu begegnen? Diese und weitere Fragen werden durch die erstmalige Erarbeitung eines gestuften Maßnahmenkonzepts als Nukleus eines Erziehungsverwaltungsrechts beantwortet und zudem erste Begründungsansätze für eine Fortschreibung des Rechtsdreiecks zwischen Eltern, Kindern und Staat geliefert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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